DSL-Anschluss gesperrt – alles was man zu diesem Fall wissen sollte – Wer als Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt, steht früher oder später vor dem Problem, dass der Internet-Anschluss gesperrt wird. Dann sind weder Telefonate noch Datenverbindungen möglich. Das passiert leider häufiger als man denkt und teilweise sind die Anbieter recht schnell dabei, die Anschlüsse zu sperren, auch wenn es vielleicht nur wenige Rechnungen sind, die der Kunde im Rückstand ist. Show So schreibt ein Verbraucher im O2 Forum:
Und im Vodafone Forum schreibt ein Nutzer zu einer drohenden Sperre:
In der Regel geht die Sperre auch mit einer Kündigung einher. Der Anbieter sperrt also nicht nur den Internet-Anschluss, sondern kündigt auch gleichzeitig das Vertragsverhältnis mit dem Kunden, so dass man sich in solchen Fällen einen neuen Anbieter suchen muss, da die Belieferung mit Festnetz, DSL oder auch vDSL mit dem aktuellen Anbieter nicht mehr weiter funktioniert. Allerdings stuft der Gesetzgeber einen Festnetzanschluss mit DSL mittlerweile durchaus als wichtig für die persönliche Lebensgestaltung ein und daher gibt es mittlerweile auch für den Anbieter einige Regelungen, an die er sich bei Sperrung und Kündigung halten muss. Die gesetlichen Grundlagen für eine Sperre sind dabei bindend. Konkret gibt es zwei wichtige Punkte, die bei einer Sperrung zu beachten sind:
Diese Punkte sind auch gesetzlich so festgehalten und Kunden sich daher darauf berufen. Im Telekommunikationsgesetz heißt es (§61 Abs. 4 TKG):
Was sollte man bei einer Anschluss-Sperrung tun?Im besten Falle lässt man es erst gar nicht auf eine Sperre ankommen, sondern reagiert bereits, wenn der Anbieter die Sperre androhnt. In diesem Fall sollte man so schnell wie möglich mit dem eigenen Internet-Anbieter Kontakt aufnehmen und klären, welche Probleme bestehen und wie hoch die offenen Forderungen sind. Oft kann man danach das Problem bereits mit einer einfachen Überweisung aus dem Weg räumen und dann kommt es erst gar nicht zu einer Sperre. Ist der Anschluss gesperrt, ist es auf jeden Fall auch wichtig, Kontakt mit dem eigenen Anbieter aufzunehmen. In vielen Fällen wird die Sperre wieder aufgehoben, wenn man den offenen Betrag bezahlt. Sollte der Betrag so hoch sein, dass eine einmalige Zahlung nicht möglich ist, kann man sich mit eigenen Anbieter oft auch auf eine Ratenzahlung einigen, so dass man die offene Summe in mehreren Teilbeträgen zurück zahlen kann – auch dann kann man oft auch den Anschluss behalten. Sollte das nicht klappen, kann man auf jeden Fall den Anbieter wechseln. Trotz Sperre muss der alte Anbieter die Rufnummer und den Anschluss frei geben und ihn auf einen neuen Anbieter übertragen. In solchen Fällen hat der alte Anbieter oft ohnehin direkt mit der Sperre auch gekündigt, so dass man keine weiteren Kündigungsfristen beachten muss. Ein wichtiger Punkt: Mit der Sperre hat sich die Forderung durch den Anbieter nicht erledigt. Man wird also weiterhin Mahnungen bekommen, wenn man den Betrag nicht bezahlt. Daher ist es trotz Sperre wichtig, sich mit dem Anbieter zu einigen oder zumindest den Forderungen des Anbieters zu widersprechen, wenn man der Meinung ist, die Kosten wurden unrechtmäßig aufgestellt. Auf jeden Fall sollte man nicht davon ausgehen, dass mit der Sperre die komplette Geschäftsbeiehung mit dem Anbieter beendet ist. Es geht in der Regel über Inkasso-Büros weiter und diese Kosten kann man ohne Probleme vermeiden, wenn man sich rechtzeitig mit dem Anbieter über die Forderung und deren Rückzahlung einigt. HINWEIS: Wer auf Nummer sicher gehen will, kann auf mobiles Internet in Form von Homespot und GigaCubes zurückgreifen. Günstige Angebote in dieser Hinsicht findet man beispielsweise bei O2 Homespot oder dem Congstar Homespot. DSL Anschluss ist nicht zwingendWie oben geschrieben ist der DSL Anschluss durch den Gesetzgeber in Teilen besonders geschützt. Allerdings neigen die Gerichte dazu, diesen Schutz mittlerweile etwas aufzulockern, da dank Handy und Smartphones auch ohne DSL viele Möglichkeiten zur Kommunikation bestehen. Das Amtsgericht München schreibt im Original dazu:
Die gesetzlichen Regelungen aus dem Telekommunikationsgesetz gelten natürlich weiterhin, aber es kann durchaus sein, das früher oder später diese Regelungen etwas weniger restriktiv gestaltet werden. Allerdings sehen das natürlich nicht alle Gerichte so – an dieser Stelle gibt es derzeit eine Entwicklung und es lässt sich kaum absehen, wo genau dies enden wird. Was passiert wenn ich meine Telekom Rechnung nicht mehr bezahlen kann?Ihr Anbieter, z.B. die Telekom Deutschland GmbH, leitet die fremden Rechnungsbeträge unter Umständen an die anderen Gesellschaften weiter, sobald Sie als Kunde die Rechnung beglichen haben. Wird nicht pünktlich gezahlt, mahnt dann Ihr Anbieter jedoch nur dessen eigene Forderungen.
Wann stellt die Telekom das Internet ab?Mögliche Gründe für eine Sperrung Ihres Internet-Zugangs können sein: die neunmalige Eingabe eines falschen Kennworts, eine durch Sie beauftragte Wunschsperre. oder eine Sperre auf Grund von Zahlungsverzug.
Wie lange dauert es bis das Internet gesperrt wird?3-5 Werktage musst Du schon rechnen.
Wann zieht die Telekom die Rechnung ab?Die Abbuchung der Rechnung erfolgt, sofern nicht anderes angegeben 10 Tage nach Rechnungsstellung. Der Bereitstellungspreis ist in der ersten Rechnung enthalten und wird entsprechend abgebucht.
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