Wann wurde 4 zu 3 abgeschafft?

Details Kategorie: Aktuelle Infos zu Steuern Zuletzt aktualisiert: 02. Dezember 2021 Zugriffe: 22311

Gemäß dem Koalitionsvertrag sollen die Steuerklassen III und V (Steuerklassen 3 und 5) abgeschafft werden. Das sogenannte Ehegattensplitting wird es dann nicht mehr geben. Stattdessen soll das Faktorverfahren in die Steuerklasse IV überführt werden.

Was würde eine Abschaffung der Lohnsteuerklassen III und V bedeuten?

Werden die Lohnsteuerklassen III und V abgeschafft, so würde jeder Partner nur noch den Lohnsteueranteil zahlen, den er auch verdient. Bisher konnten vom Ehegattensplitting insbesondere Lebenspartner und Ehegatten profitieren, bei dem ein Partner wesentlich mehr als der andere verdient. So konnten Ehegatten bei Zusammenveranlagung nur eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, wobei nur ein zu versteuerndes Einkommen aus beiden Einkommen ermittelt wurde. Dies führte häufig dazu, dass Steuern gespart werden konnte.

Gleichstellung von Mann und Frau

Der Wegfall der Steuerklassen 3 und 5 soll laut Ampel-Regierung für mehr Gerechtigkeit zwischen Mann und Frau sorgen. Häufig arbeitet die Frau in Teilzeit, da sie die Kinder zu Hause versorgen muss. Der Mann hingegen arbeitet Vollzeit und verdient somit auch mehr. Durch die Steuerklassenverteilung 3 und 5 muss die Frau zudem häufig noch mehr Abgaben leisten. Im Koalitionsvertrag steht unter dem Punkt Ökonomische Gleichstellung Folgendes:

Wir wollen die Familienbesteuerung so weiterentwickeln, dass die partnerschaftliche Verantwortung
und wirtschaftliche Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen gestärkt werden. Im Zuge einer
verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung werden wir die
Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen,
das dann einfach und unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft.

Ehegattensplitting von Grünen als ungerecht bezeichnet

Insbesondere halten die Grünen das Ehegattensplitting als "ungerecht", da der schlechter verdienende Partner (oftmals die Frau) höhere Abzüge leisten muss. Die traditionelle Vorstellung zwischen Mann als Ernährer und Frau als Hausfrau und Mutter würde dadurch gestärkt werden. Dieses Modell wird bei Kritikern als "nicht zeitgemäß" angesehen.

Künftiges Faktorverfahren der Steuerklasse IV

Künftig soll bereits während des Jahres der Splittingvorteil beim geplanten Faktorverfahren der Steuerklasse IV berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass das Finanzamt zuerst die voraussichtliche Jahreseinkommensteuerschuld des Ehepaares errechnet und diese dann durch 12 teilt. Die errechnete Lohnsteuer wird dann monatlich einbehalten.


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» Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung 

Wann wurde 4 zu 3 abgeschafft?
  (Weiterleitung auf spd.de)

Die Bundesregierung plant laut Koalitionsvertrag eine Reform der Lohnsteuer von Ehepaaren und Lebenspartnern. Wir erklären, was dahintersteckt.

Eheleute und eingetragene Lebenspartner haben bei der Einkommensteuer die Wahl: Sie können zwischen drei Kombinationen von Steuerklassen wählen – zumindest bislang.

Die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP will eine dieser drei Möglichkeiten abschaffen: Die Kombination der Lohnsteuerklassen 3 und 5 soll es künftig nicht mehr geben, so steht es im Koalitionsvertrag. Übrig blieben dann nur noch der Standard-Mix aus Steuerklasse 4 und 4 und die Kombination aus Steuerklasse 4 und Steuerklasse 4 mit Faktor.

Doch was soll das Ganze überhaupt? Was würde eine Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 für Paare bedeuten? Und wann ist es so weit? Die Antworten im Überblick.

Warum will die Ampel Steuerklasse 3 und 5 abschaffen?

Entscheiden sich zusammenveranlagte Eheleute und Lebenspartner für die Lohnsteuerklassenkombination 3/5, erhöhen sie als Paar ihr monatliches Haushaltsnettoeinkommen, wenn ihre Gehälter stark auseinanderklaffen (mehr dazu lesen Sie hier).

Die Betonung liegt hier allerdings auf "als Paar", denn der Geringerverdienende hat in Steuerklasse 5 für sich genommen hohe Belastungen bei der Lohnsteuer. Ihm wird also besonders viel von seinem Bruttolohn abgezogen. Diese Abzüge möchte die Bundesregierung reduzieren, indem sie die Lohnsteuer reformiert und die Steuerklassenkombination 3/5 abschafft. Gleichzeitig soll das sogenannte Faktorverfahren der Kombination 4/4 gestärkt werden (mehr dazu unten).

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SPD, Grüne und FDP erhoffen sich davon, dass mehr Frauen erwerbstätig werden oder ihre Arbeitszeit erhöhen. Denn derzeit sind es meist Ehefrauen, die weniger verdienen und sich deshalb in Steuerklasse 5 eingruppieren. So werden sie bei der Steuer stärker belastet als es der Fall wäre, wenn sie ihr Einkommen unabhängig vom besserverdienenden Partner versteuern würden.

Was das in Zahlen heißt, rechnet das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) vor: "Bei Jahresbruttolöhnen von 20.000 Euro bis 35.000 Euro, in denen sich die meisten zweitverdienenden Ehefrauen bewegen, macht die Mehrbelastung 11 bis 12 Prozentpunkte aus – das sind 200 bis 300 Euro im Monat", heißt es in einem DIW-Bericht. Der Besserverdienende – oft der Ehemann – wird in Steuerklasse 3 hingegen begünstigt.

Was bedeutet eine Abschaffung der Steuerklassen für Paare?

Die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 würde bedeuten, dass jeder Partner nur den Lohnsteueranteil zahlt, den er auch am gemeinsamen Einkommen trägt. Für den Besserverdienenden würde die monatliche Lohnsteuerbelastung steigen und für den Geringerverdienenden sinken. In Summe müssten Ehepaare und Lebenspartner aber weiterhin gleich viel Steuern zahlen – nur die Aufteilung der Last zwischen den Partnern würde sich verschieben.

Für den Geringerverdienenden hätte die Abschaffung der Steuerklasse 5 aber noch einen Vorteil: Weil ihm Monat für Monat mehr Netto vom Brutto bleibt, steigen davon abhängige Lohnersatzleistungen wie etwa das Kurzarbeitergeld.

Ob es Frauen tatsächlich dazu ermutigt, mehr oder überhaupt zu arbeiten, wenn die Steuerklassenkombination 3/5 nicht mehr existiert, ist offen. Eine Rolle spielt dafür auch, wie wichtig es ihnen ist, bereits im Laufe des Jahres weniger Lohnsteuer zu zahlen – und damit jeden Monat ein höheres Nettogehalt zu beziehen.

Effekt der Reform noch umstritten

"Die Wirkung auf die Beschäftigung von Frauen ist empirisch schwer abzuschätzen", sagt Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am DIW Berlin. "Langfristig sollte die Reform der Lohnsteuer daher von einer umfassenden Reform des Ehegattensplittings flankiert werden."

Eine Abschaffung des Ehegattensplittings als Ganzes ist die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 jedenfalls nicht. Auch in den verbleibenden Lohnsteuerklassenkombinationen für Ehepaare und Lebenspartner wird die Einkommensteuer nach dem Splittingtarif berechnet.

So berücksichtigt das Faktorverfahren der Steuerklasse 4 den Splittingvorteil bereits während des Jahres. Das Finanzamt errechnet dafür zuerst die voraussichtliche Jahreseinkommensteuerschuld des Ehepaares. Diese wird dann durch 12 geteilt und monatlich als Lohnsteuer einbehalten. Dadurch sollen Steuernachzahlungen weitgehend vermieden werden. Wählen Sie das Faktorverfahren, sind Sie allerdings zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Mehr zum Faktorverfahren in Steuerklasse 4 lesen Sie hier.

Wann werden Steuerklasse 3 und 5 abgeschafft?

Der genaue Termin ist bisher nicht bekannt. Da die Bundesregierung die Abschaffung im Koalitionsvertrag vereinbart hat, strebt sie das Vorhaben aber zumindest innerhalb der laufenden Legislaturperiode an, das heißt bis zur nächsten Wahl im Herbst 2025. Allerdings werden erfahrungsgemäß nie alle Pläne aus Koalitionsverträgen umgesetzt.

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Im Koalitionsvertrag heißt es lediglich: "Im Zuge einer verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung werden wir die Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen, das dann einfach und unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft."

Wann wurde 4:3 abgelöst?

N24 schneidet alte 4:3-Sendungen in 16:9. Kabel eins sendet seit November 2008 vollständig (auch Werbung) in 16:9. seit April 2009 sendet der österreichische Privatsender PULS 4 Eigenproduktionen, Werbung und Trailer in 16:9.

Warum wurde von 4:3 auf 16:9 gewechselt?

Während zu Beginn des Films ausschließlich in 4:3 gedreht und produziert wurde, erfolgte im Kinobereich schon bald die Umstellung auf 16:9. Dieses Format können die Projektoren besser darstellen und es sind geringere Höhenabstände zwischen den Sitzreihen möglich.

Wann gab es 16:9?

Der vollständige Wechsel auf Breitbildfernsehen im Format 16:9 erfolgte im deutschsprachigen Raum im Jahr 2007. In Deutschland wechselten die öffentlich-rechtlichen Sender bis Ende 2007 auf das Breitbildformat. Die privaten Sender folgten im Jahr 2008.

Warum kein 4:3 mehr?

Da Kinofilme für die breiten Leinwände aber eher in 16:9 oder sogar 21:9 gefilmt werden, entstehen bei der Wiedergabe auf 4:3 Fernsehern schwarze Balken an der Ober- und Unterseite. Dadurch ist das TV-Bild insgesamt wesentlich kleiner und es sind weniger Details zu sehen.