Die Vereinbarung einer Probezeit zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses ist hierzulande Usus. Auch wenn die Probezeit bei neuen Arbeitsverhältnissen nicht gesetzlich verpflichtend ist, setzen Arbeitgeber üblicherweise auf die Kennenlernphase. Dabei profitieren auch Arbeitnehmer davon, immerhin können auch sie sich ein Bild davon machen, ob der Wunsch-Arbeitgeber tatsächlich gefunden ist. Show
Kündigungsfrist in der ProbezeitDie Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit beträgt in aller Regel zwei Wochen. So setzt es das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 622 Abs. 3 fest. Dabei darf die Probezeit maximal sechs Monate andauern. Wichtig: Probezeit vertraglich vereinbart Wenngleich das BGB die Kündigungsfrist in der Probezeit auf mindestens zwei Wochen festsetzt, können Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine abweichende Vereinbarung treffen – allerdings nur hinsichtlich einer verlängerten Kündigungsfrist. Die muss vertraglich festgehalten werden. Kürzere Kündigungsfristen innerhalb der Probezeit können allenfalls im Rahmen von Tarifverträgen verhandelt werden. Das geht aus § 622 Abs. 4 BGB hervor. Kündigungsfrist: Dann beginnt die Uhr zu tickenIm Zuge der Probezeit können beide Vertragsparteien unter Berücksichtigung der zweiwöchigen Kündigungsfrist zu jedem beliebigen Tag kündigen – also beispielsweise auch zum 5. oder 17. eines Kalendermonats. Wichtig ist dabei allerdings, dass die Kündigung den jeweiligen Empfänger noch während der Probezeit erreicht, nicht erst danach. Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube. Video laden YouTube immer entsperren Als Arbeitnehmer in der Probezeit kündigen – MusterschreibenWollen Sie während der Probezeit kündigen, muss das in der Regel schriftlich erfolgen. Dabei muss Ihr Kündigungsschreiben gewisse formelle Kriterien erfüllen. Andernfalls kann Ihre Kündigung unwirksam sein. Wir stellen Ihnen für Ihr Kündigungsschreiben eine Vorlage zur Verfügung: PDF-Vorlage zum kostenlosen Download Kündigung in der Probezeit Hier herunterladen Allgemeiner Kündigungsschutz während der ProbezeitWährend der Probezeit genießen Arbeitnehmer keinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Der greift erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Das KSchG kann also frühestens mit Ablauf der maximalen Probezeit bzw. der Wartezeit angewendet werden. Hinweis: Wartezeit Probezeit und Wartezeit können demnach zusammenfallen, wobei Arbeitnehmern bis zum letzten Tag ihrer Probe- bzw. Wartezeit problemlos gekündigt werden kann. Allerdings: Kündigt ein Arbeitgeber, um den Eintritt des Kündigungsschutzes zu verhindern, kann das als treuwidrig angesehen werden – und die Unwirksamkeit einer Kündigung nach sich ziehen. Kündigung in der Probezeit – VoraussetzungenAuch wenn das KSchG während der Probezeit nicht greift, sind Arbeitnehmer nicht völlig schutzlos. An gewisse Standards müssen sich Arbeitgeber immer halten. Eine Kündigung darf beispielsweise nicht:
Anders als bei einer Kündigung außerhalb der Probezeit braucht es bei der Kündigung innerhalb der Probezeit keine Begründung. Das ist vor allem dem fehlenden Kündigungsschutz geschuldet. Geht der betroffene Arbeitnehmer aber von Treuwidrigkeit seines Arbeitgebers aus – sprich von einer Pflichtverletzung – kann eine Begründung ggf. doch erforderlich sein. Zudem gilt: Sofern ein Betriebsrat vorhanden ist, muss dieser vor Ausspruch einer arbeitgeberseitigen Kündigung angehört werden. Die Dauer des Arbeitsverhältnisses spielt dabei keine Rolle. Sonderkündigungsschutz bei bestimmten PersonengruppenBestimmte Personengruppen fallen unter den besonderen Kündigungsschutz. Das betrifft insbesondere:
Wichtig: Arbeitnehmer mit schwerer Behinderung Kündigung aufgrund von KrankheitEine arbeitgeberseitige Kündigung während der Probezeit aufgrund von Krankheit ist rechtlich zulässig. Vor allem, wenn die Krankheit:
Fristlose Kündigung in der ProbezeitAuch in der Probezeit gilt: Eine fristlose Kündigung bedarf eines triftigen Grundes. Liegt einer vor, tritt die Kündigung mit sofortiger Wirkung in Kraft – die zweiwöchige Frist muss nicht eingehalten werden. Folgende Gründe legitimieren eine fristlose Kündigung – arbeitgeber- wie auch arbeitnehmerseitig:
Eine fristlose Kündigung setzt in der Regel eine vorherige Abmahnung voraus. Das gilt auch in der Probezeit. Ausnahmen bilden jedoch besonders schwere Gründe wie sexuelle Belästigung oder Gewaltandrohung. Kündigung erhalten – was ist zu tun?Wurde Ihnen während der Probezeit gekündigt, melden Sie sich umgehend arbeitssuchend, um eine finanzielle Schieflage zu vermeiden und Arbeitslosengeld I (ALG I) zu beantragen. Voraussetzung für den Bezug ist allerdings, dass die innerhalb der vergangenen zwei Jahre für mindestens zwölf Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt waren. Ein Vorgehen gegen eine Kündigung in der Probezeit ist nur in seltenen Fällen ratsam. Das liegt vor allem darin begründet, dass aufgrund des kurzen Beschäftigungsverhältnisses das Kündigungsschutzgesetz noch keine Anwendung findet. Arbeitnehmer können dementsprechend kaum gesetzliche Ansprüche geltend machen. Möchten Sie dennoch Ihre Möglichkeiten prüfen, ziehen Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zurate. Er kann eine rechtlich fundierte Einschätzung vornehmen, Sie bestmöglich beraten und ggf. vertreten. Wann ist eine Kündigung in der Probezeit unwirksam?Eine Kündigung in der Probezeit setzt voraus, dass diese den Empfänger – ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – auch während der Probezeit erreicht. Das bloße Abschicken innerhalb der Zeit genügt nicht. Möchten Sie Ihrem Arbeitgeber also noch vor Ablauf der Probezeit kündigen, achten Sie darauf, dass die Kündigung noch rechtzeitig bei ihm eingeht. Erhalten Sie nach Ablauf der Probezeit eine Kündigung mit Verweis auf die zweiwöchige Kündigungsfrist, ist die Kündigung hinfällig. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen in dem Fall unter Berücksichtigung des Kündigungsschutzgesetzes und der vertraglich vereinbarten bzw. gesetzlich geltenden Kündigungsfrist kündigen. Wie rechnet man 14 Tage Kündigungsfrist Probezeit?Sollten also Arbeitnehmer oder Arbeitgeber während der Probezeit kündigen, dann endet das entsprechende Arbeitsverhältnis vierzehn Tage später – sofern nicht anders angegeben. Es ist nämlich auch möglich, dass die Kündigungsfrist länger oder kürzer ist.
Wie zählt man 14 Tage Kündigungsfrist?Wie die Kündigungsfristen genau berechnet werden, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch detailliert festgehalten (§§ 187 ff. BGB). Der Tag, an dem der Arbeitnehmer die Kündigung erhält, wird nicht in die Berechnung der Frist einkalkuliert. Stattdessen zählt erst der darauf folgende Tag.
Welches Datum gilt bei Kündigung in der Probezeit?Innerhalb der Probezeit gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen. Wenn Sie während der Probezeit kündigen möchten, müssen Sie nicht darauf achten, Ihre Kündigung zum 15. oder zum Ende des Monats zu datieren. Stattdessen beginnt die Kündigungsfrist, sobald Ihre Kündigung zugestellt wurde.
Wann muss ich kündigen wenn ich 2 Wochen Kündigungsfrist habe?Gesetzliche Kündigungsfristen für Arbeitnehmer. |