Kann man während der Probezeit gekündigt werden wenn man schwanger wird?

Sie befinden sich hier:

  • Familienportal des Bundes
  • Familienleistungen
  • Gibt es Mutterschutz in der Probezeit?

Das Mutterschutzgesetz gilt bei einem von vornherein unbefristeten Beschäftigungsverhältnis mit einer Probezeit uneingeschränkt auch in der Probezeit.

Die Probezeit verlängert sich nicht durch den Mutterschutz - auch dann nicht, wenn Ihr Arbeitsvertrag von vornherein nur für die Probezeit geschlossen wurde und danach automatisch endet (sogenanntes "befristetes Probearbeitsverhältnis"). Ihre Schwangerschaft hat in diesen Fällen keine Auswirkung auf die Befristung: Wenn die vereinbarte Frist endet, dann endet auch das befristete Probearbeitsverhältnis und mit ihm der Mutterschutz.

Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie sich auch an Ihre Aufsichtsbehörde wenden, die für die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes zuständig ist.

Achtung!

Bei einer Kündigungsanfechtung gelten sehr kurze Fristen. Melden Sie sich im Falle einer Motivkündigung sofort bei Ihrer Gewerkschaft oder Arbeiterkammer!

Befristetes Arbeitsverhältnis

Fristenhemmung bis zum Beginn der Mutterschutzfrist
Der Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses wird von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist gehemmt. Ausnahmen gibt es nur bei sachlicher Rechtfertigung. Zum Beispiel bei einem Ferialpraktikum, bei Saisonarbeit oder  als Karenzvertretung.

Befristetes Arbeitsverhältnis - Beendigung nur wegen Schwangerschaft
Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis nur deswegen nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt, weil eine Schwangerschaft besteht, ist dies als Geschlechtsdiskriminierung bei der Beendigung des Arbeitsverhältnis zu werten und ist ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz.

Eine derartige Auflösung kann binnen 14 Tagen ab Beendigung des Arbeits­ver­hält­nisses beim Arbeitsgericht bekämpft werden, und zwar mittels Klage auf Feststellung des unbefristeten Bestehens des Arbeitsverhältnisses.

Während der Probezeit besteht kein Kündig­ungs­schutz!

Sie sind nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber die Schwangerschaft während der Probezeit mitzuteilen. Hat der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der Probezeit wegen des Bestehens einer Schwangerschaft aufgelöst, ist dies eine unzulässige Diskriminierung auf Grund des Geschlechtes und ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Die Auflösung kann innerhalb von 14 Tagen nach Ausspruch der Auflösung beim Arbeits- und Sozialgericht be­kämpft werden.

Entlassung

Achtung!

Eine Entlassung während des Kündigungsschutzes ist nur möglich, wenn der Arbeitgeber vor deren Ausspruch die Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichtes (ASG) eingeholt hat.

Das Gericht darf der Entlassung nur zustimmen, wenn ein im Mutter­schutz­ge­setz angeführter Entlassungsgrund besteht, wobei in manchen Fällen aber der außerordentliche Gemütszustand der werdenden Mutter zu berücksichtigen ist.

Die gerichtliche Zustimmung zur Entlassung kann im Sonderfall auch nach­träglich eingeholt werden. Allerdings nur dann, wenn die schwangere Arbeit­nehm­erin wegen strafbarer Handlungen entlassen wurde.

Das ASG stimmt weiters einer Kündigung während des 1. Karenzjahres zu, wenn der Betrieb bzw. einzelne Betriebsabteilungen auf Dauer still gelegt oder eingeschränkt werden und dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung wirt­schaftlich nicht zumutbar ist.

Achtung!

Eine Betriebsübergabe gilt nicht als Stilllegung. Nimmt ein still ge­legt­er Betrieb innerhalb von 4 Monaten nach der Entbindung der Arbeitnehm­er­in seine Tätigkeit wieder auf, so kann die Arbeitnehmerin eine Fortsetzung ihres Arbeitsverhältnisses beim Arbeitgeber be­an­trag­en. Ein solcher Eintrag muss innerhalb von zwei Monaten nach Wiederaufnahme der Tätigkeit des Betriebs gestellt werden. 

Im Falle eines Betriebsübergangs (Kauf, Übernahme) geht das Arbeits­ver­hält­nis auf den Nachfolger über und endet nicht.

Ich wurde gekündigt und habe meinem Arbeitgeber erst danach mitgeteilt, dass ich schwanger bin. Ist die Kündigung unwirksam?

Ja, wenn Sie die Schwangerschaft

a) innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Ausspruch der Kündigung,

b) bei schriftlicher Kündigung binnen 5 Arbeitstagen nach deren Zustellung be­kannt gegeben haben.

Die Kündigung wird auch dann ungültig, wenn Sie erst nach Ablauf der Fünf­tages­frist von Ihrem Arzt erfahren haben dass Sie schwanger sind, und Sie Ihren Arbeitgeber sofort darüber informieren. In jedem Fall müssen Sie auch die ärztliche Bestätigung über die Schwangerschaft vorlegen.

Tipp

Die Mitteilung der Schwangerschaft sollte am besten schriftlich bzw. per Einschreiben erfolgen. Leben Sie sicherheitshalber die ärztliche Bestätigung über Ihre Schwangerschaft bei. 

Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsver­hält­nisses

Während der Schwangerschaft ist eine einvernehmliche Lösung des Arbeits­ver­hält­nisses möglich. Sie muss aber schriftlich vereinbart werden. Bei minder­jähr­igen Schwangeren (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) muss der Ver­ein­bar­ung überdies eine Bescheinigung des Arbeits- und Sozialgerichtes oder der Arbeiterkammer beigefügt sein, aus der ersichtlich ist, dass die Frau über den Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz belehrt wurde. 

Was passiert wenn man in der Probezeit schwanger wird?

Wird eine Arbeitnehmerin in der Probezeit schwanger, hat diese schon Sonderkündigungsschutz nach dem § 17 des Mutterschutzgesetzes. Der Arbeitgeber kann dann nur mit vorheriger Zustimmung der zuständigen Arbeitsschutzbehörde ordentlich das Arbeitsverhältnis kündigen.

Was passiert wenn man gekündigt wird und schwanger ist?

Ihre Kündigung ist nach § 17 Mutterschutzgesetz unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt (widersprochen) wird; das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau ...

Wann kann man in der Schwangerschaft gekündigt werden?

Der Kündigungsschutz besteht während der gesamten Schwangerschaft und dauert bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung sowie bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche.

Wie sage ich meinem Chef in der Probezeit dass ich schwanger bin?

Anhaltspunkt dafür ist die Klausel: „Mit der Probezeit endet dieser Vertrag. “ Die Schwangerschaft schützt nur vor einer Kündigung, nicht aber vor einer Befristung des Arbeitsvertrags. Für das Gespräch mit dem Chef raten die Experten Frauen, sich möglichst gut vorzubereiten.