Wo holt man sein führerschein ab

Wo kann ich den Führerschein abgeben?

Wo holt man sein führerschein ab

27.02.2019 —

Wer seinen Führerschein abgeben muss, weiß oftmals nicht wo: Bei der Bußgeldstelle oder geht das auch per Post? AUTO BILD hat die Antworten und sagt auch, wie man den Lappen wieder zurückbekommt.

Wer seinen Führerschein abgeben muss, hat gleich mehrere Möglichkeiten. Der schnellste Weg ist der zur Post. Einfach den Führerschein sowie ein einfaches Anschreiben in einen passenden Umschlag stecken und zur zuständigen Bußgeldstelle schicken. Die Adresse der zuständigen Behörde steht auf dem Bußgeldbescheid. Die Kosten: Zum normalen Briefporto kommen 2,50 Euro für ein Einwurf-Einschreiben oder 4,65 Euro für ein eigenhändiges Einschreiben hinzu. Wichtig: Sie müssen sich bei der Post ausweisen, also an Reisepass oder Personalausweis denken! Wer will, kann seinen Führerschein aber auch persönlich bei der Bußgeldstelle abgeben. Auch hier gilt die Ausweispflicht! Eine weitere Variante ist es, seinen Führerschein bei der Polizeiabzuliefern. Das ist jedoch nicht in jedem Bundesland möglich. Am besten bei der für den Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle anrufen und nachfragen. 

Achtung: Hat ein Autofahrer erfolglos gegen den Bußgeldbescheid geklagt, tritt die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde auf und ist für die Verwaltung des Führerscheins zuständig. Der Führerschein muss dann direkt bei der Staatsanwaltschaft abgegeben oder per Post zugeschickt werden.

Wann muss ich den Führerschein abgeben?

Grundsätzlich muss der Führerschein abgegeben werden, wenn aufgrund eines Verstoßes ein Fahrverbot verhängt wurde. Der Führerschein muss aber erst dann abgegeben werden, wenn das Fahrverbot rechtskräftig ist. Das heißt: Die zuständige Behörde versendet einen Bußgeldbescheid und gewährt eine zweiwöchige Einspruchsfrist. Wird kein Einspruch erhoben, ist das Fahrverbot rechtskräftig. Den genauen Zeitraum für die Abgabe des Führerscheins und somit den Beginn des Fahrverbots kann ein Ersttäter (in den vergangenen zwei Jahren kein Fahrverbot angetreten) selbst bestimmen, allerdings muss dieser innerhalb einer Vier-Monats-Frist nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids liegen. Wiederholungstäter dürfen sich den Zeitraum für das Fahrverbot nicht aussuchen. In diesem Fall entscheidet die zuständige Behörde über das Abgabedatum und somit auch über den Start des Fahrverbots.

Wann und wie gibt es den Führerschein zurück?

Sobald das angeordnete Fahrverbot vorüber ist, gibt es den Führerschein zurück. Ist der Führerschein beispielsweise am 4. eines Monats abgegeben worden, so endet die Frist am 4. des Folgemonats. Wo man ihn wiederbekommt, ist davon abhängig, wie und wo man ihn abgegeben hat. Üblich ist es, dass die Verwaltungsstelle den Führerschein per Post-Einschreiben oder Nachnahme zurücksendet. Wer seinen Führerschein lieber persönlich abholen möchte, kann dies auch tun. Dann einfach ein paar Tage vorher bei der Bußgeldstelle anrufen und Bescheid geben.

Was passiert, wenn ich den Führerschein zu spät abgebe?

Wer seinen Führerschein nicht rechtzeitig abgibt, muss mit Konsequenzen rechnen. Beispielsweise einem Vollstreckungsversuch des Bußgeldbescheids, also einer kostenpflichtigen Beschlagnahmung des Dokuments. Wird der Verlust des Führerscheins angegeben, ist eine eidesstattliche Erklärung notwendig, dass man nicht mehr in Besitz des Führerscheins ist.

Führerschein entzogen: Was ist zu tun?

Anders als bei einem Fahrverbot, bei dem der Führerschein für ein bis drei Monate bei einer Behörde abgegeben wird, muss der Führerschein beim Entzug nicht immer abgegeben werden. Oftmals wird der Führerschein direkt nach dem schwerwiegenden Verkehrsdelikt als ungültig markiert. Wem der Führerschein entzogen wurde, bekommt seinen alten Lappen nicht einfach so zurück. Man muss eine neue Fahrerlaubnis beantragen, und das geht erst nach einer von der Behörde festgesetzten Sperrfrist. In einigen Fällen müssen auch bestimmte Maßnahmen, wie beispielsweise eine MPU gemacht oder ein Abstinenznachweis eingereicht werden, bevor es eine neue Fahrerlaubnis gibt.

Inhaltsverzeichnis

  • Wann beziehungsweise innerhalb welcher Frist muss der Führerschein abgegeben werden?
  • Führerschein abgeben: Wer darf den Zeitpunkt aussuchen?
  • Wo muss man den Führerschein abgeben und welche Behörde ist zuständig?
  • Wie geht man bei der Führerscheinabgabe vor?
  • Amtliche Verwahrung und Fahrverbot enden: den Führerschein abholen oder per Post erhalten

Wo holt man sein führerschein ab

Der EU-Führerschein (© Sauerlandpics / Fotolia.com)

Bei Ordnungswidrigkeiten kann die Bußgeldstelle anordnen, dass der Autofahrer den Führerschein für ein, zwei, drei oder mehrere Monate abgeben muss. Diese Führerscheinabgabe wirft einige organisatorische Fragen auf: Wann, wo und wie soll der Fahrer laut Bußgeldbescheid seinen Führerschein abgeben und damit das Fahrverbot antreten?

Wann beziehungsweise innerhalb welcher Frist muss der Führerschein abgegeben werden?

Die Pflicht zur Führerscheinabgabe besteht frühestens dann, wenn das Fahrverbot rechtskräftig ist. Zunächst stellt die Behörde dem Betroffenen einen Bußgeldbescheid zu und gewährt ihm eine zweiwöchige Einspruchsfrist. Nach Ablauf dieser zwei Wochen hat der Autofahrer keine Möglichkeit mehr, einen allenfalls fehlerhaften Bußgeldbescheid zu prüfen und mit einem Einspruch zu bekämpfen. Dann ist das Fahrverbot rechtskräftig und der Fahrer muss den Führerschein zur amtlichen Verwahrung abgeben. Wann die Führerscheinabgabe zu erfolgen hat, kann die zuständige Behörde im Bußgeldbescheid verbindlich festlegen. Der Autofahrer muss dann zum angegebenen Termin den Führerschein für einen oder mehrere Monate abgeben. Dies gilt für Wiederholungstäter, die bereits in den letzten 24 Monaten wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr ein Fahrverbot ableisten mussten.

Führerschein abgeben: Wer darf den Zeitpunkt aussuchen?

Ersttätern räumt die Bußgeldstelle hingegen die Möglichkeit ein, den Zeitpunkt der Führerscheinabgabe innerhalb einer viermonatigen Frist selbst zu bestimmen. Dies sind jene Autofahrer, die in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot antreten mussten. Als Ersttäter kann man sich daher unter Beachtung der 4-Monats-Frist aussuchen, wann man den Führerschein abgibt. Demnach müssen Ersttäter spätestens vier Monate nach der Rechtskraft des Bußgeldbescheides ihr Führerscheindokument der zuständigen Behörde aushändigen. Sobald sich der Führerschein in amtlicher Verwahrung befindet, beginnt für den Betroffenen, egal ob Ersttäter oder Wiederholungstäter, die Frist für das Fahrverbot zu laufen. Als Fristbeginn gilt jener Tag, an dem das Dokument bei der Behörde eingelangt ist. Solange das Fahrverbot andauert, dürfen Betroffene ihre Fahrzeuge nicht lenken. Andernfalls machen sich diese Autofahrer strafbar, weil sie ohne gültige Fahrerlaubnis fahren.

Wo muss man den Führerschein abgeben und welche Behörde ist zuständig?

Als Autofahrer sollte man nicht nur die Frist und den Zeitpunkt für die Führerscheinabgabe kennen, sondern auch wissen, wo man den Führerschein abgeben muss. Im Optimalfall wendet sich der Fahrer an jene Behörde, die das Fahrverbot vollstreckt. Sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist, kann die Bußgeldstelle, die das amtliche Dokument zugestellt hat, den Führerschein zur amtlichen Verwahrung entgegennehmen. Der Bescheid verrät, welche Behörde das Fahrverbot verhängt hat. Eine andere Zuständigkeit ergibt sich, wenn der Autofahrer gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erhoben hat und ein Amtsgericht das Fahrverbot bestätigt. Dann tritt die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde auf und ist für die Verwahrung des Führerscheins zuständig. Wer seinen Führerschein nicht bei der Staatsanwaltschaft abgeben möchte, sollte sich vorab erkundigen, ob er dies stattdessen bei einer anderen Behörde oder der örtlichen Polizeidienststelle tun kann. Bei einem Fahrverbot nimmt jene Behörde, bei der Führerschein abgegeben wird, die Verwahrung vor. Wenn die Beamten die Dokumente entgegennehmen, wertet die Rechtsprechung die Führerscheinabgabe als amtliche Verwahrung.

Wie geht man bei der Führerscheinabgabe vor?

Sobald der Zeitpunkt für die Abgabe des Führerscheins feststeht, muss der Fahrer dafür sorgen, dass das Dokument den Weg zur zuständigen Behörde findet. Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten, um den Führerschein abzugeben:

  • Der erste Weg besteht darin, das Führerscheindokument bei der zuständigen Behörde persönlich in Verwahrung zu geben. In diesem Fall muss sich der Betroffene mit einem Reisepass oder einem anderen Dokument ausweisen und den Führerschein vor Ort abgeben.
  • Alternativ kann der Fahrer den Bußgeldbescheid der örtlich zuständigen Polizeidienststelle vorlegen und ebendort den Führerschein abgeben. Die Polizeibeamten verlangen ebenfalls Ausweispapiere. Allerdings sollte man sich vorab erkundigen, ob die Führerscheinabgabe bei der Polizeidienststelle möglich ist, zumal diese Option nicht in allen Bundesländern besteht.
  • Wer weder die Bußgeldstelle noch die örtliche Polizeidienststelle persönlich aufsuchen möchte, kann seinen Führerschein per Post abgeben, um das Fahrverbot anzutreten. Das Führerscheindokument ist per Einschreiben an die zuständige Behörde zu schicken, die den Bußgeldbescheid verfasst hat.

Amtliche Verwahrung und Fahrverbot enden: den Führerschein abholen oder per Post erhalten

Im Regelfall erstreckt sich das Fahrverbot über einen Zeitraum von ein bis drei Monate. Sobald die amtliche Verwahrung endet und der Fahrer das Bußgeld entrichtet hat, händigt die Behörde das Führerscheindokument wieder aus. Wo man den Führerschein nach Ablauf des Fahrverbotes abholen kann, hängt davon ab, wo und wie man ihn abgegeben hat. Üblicherweise sendet die Verwahrungsstelle das Führerscheindokument per Post an den Autofahrer zurück. Alternativ kann sich der Fahrer seinen Führerschein persönlich abholen, sofern er diesen Wunsch vorab geäußert hat. Wer für die Abgabe seines Führerscheins beispielsweise die zuständige Polizeidienststelle aufgesucht hat, kann hier das Dokument auch wieder entgegennehmen. Sobald das im Bußgeldbescheid verhängte Fahrverbot abgeleistet ist, verfügt der betreffende Fahrer wieder über eine gültige Fahrerlaubnis.

Wo holt man sein führerschein ab

Wo muss ich hin um meinen Führerschein abzuholen?

Wenn du selbst Zeit hast, deinen Führerschein abzuholen, kannst du einfach während der regulären Öffnungszeiten zur Führerscheinstelle gehen. In der Regel kannst du keinen Termin machen und solltest daher etwas Wartezeit mitbringen. Die Gebühr für den Führerschein wurde bereits bei der Antragstellung beglichen.

Wo hole ich in Hamburg meinen Führerschein ab?

Führerscheinstelle Hamburg Bergedorf.
Führerscheinstelle Hamburg Bergedorf..
Anschrift. Führerscheinstelle Hamburg. Bergedorfer Str. 21033 Hamburg..
040 428-580..
040 427 928-246..
Öffnungszeiten. Führerscheinstelle Hamburg Bergedorf Öffnungszeiten..

Wo holt man seinen Führerschein ab Berlin?

Die Abholung des Führerscheins ist nur am Standort Puttkamerstraße möglich.

Wo kann ich meinen Führerschein abholen Hannover?

Führerscheinstelle Hannover.
Führerscheinstelle Hannover Fahrerlaubnisangelegenheiten - Region Hannover..
Hildesheimer Straße 20..
30169 Hannover..