Wie viel kann man Gold nach Deutschland mitbringen?

Einfuhr von Gold, Schweiz nach Deutschland, Zoll und welche Zollbestimmungen sind zu beachten?

Die Einfuhr von Gold nach Deutschland ist an bestimmte Zollformalitäten gebunden. SecuTrans erklärt, was beim Zoll zu beachten ist.

Grundsätzlich gilt: Wer Bargeld, gleich in welcher Währung mit einem Gesamtwert von mehr als 10.000 Euro von einem Drittland (Nicht-EU-Land) nach Deutschland verbringt, also bei der Einreise mit sich führt, muss diese Barmittel bei der zuständigen deutschen Zollstelle anmelden, und das unaufgefordert.

Auskunftspflicht bei Grenzübertritt gegenüber Zoll, Polizei und andere Amtspersonen

Gegenüber dem Zoll, Polizeibeamten (nicht nur Grenz- und Bundespolizei) müssen Sie immer wahrheitsgemäße Angaben machen. Dies gilt auch für die Deklarierung anmeldepflichtiger Waren. Zollbeamte, aber auch Polizeibeamte dürfen grundsätzlich um Auskunft ersuchen. Wenn Sie gefragt werden, sind Sie stets umfassend auskunftspflichtig, was bedeutet, Sie dürfen nichts verschweigen! Vielmehr müssen Sie jederzeit in der Lage sein, sich zu erklären, welche Barmittel und in welcher Höhe Sie aktuell solche bei sich führen, woher diese stammen, wie die genauen Eigentumsverhältnisse sind und zu welchem Zweck Sie die Barmittel mit sich führen.

Zählt Gold zu den Barmitteln?

Edelmetalle fallen grundsätzlich jedoch nicht unter die Kategorie der Barmittel. Beim Grenzübertritt aus Drittländer (also aus einem Nicht-EU-Land, wie z.B. der Schweiz) gelten Edelmetalle, wie Gold und Goldbarren, als anmeldepflichtige Waren. Und dabei beträgt der deklarierungsfreie Wert lediglich 300 Euro.

Gleiches gilt auch für Goldmünzen, wie beispielsweise für Krügerrand-Goldmünzen. Diese müssen bei einem Grenzübertritt genauso wie Goldbarren deklariert und bei der zuständigen Zollstelle angemeldet werden.

Zoll und Zollformalitäten für die Ausfuhr und die Einfuhr von Gold

Zollformalitäten sind für einen Grenzübertritt immer auf beiden Seiten, sowohl für das Land der Ausfuhr, wie auch für das der Einfuhr, zu beachten. Jedes Land hat unterschiedliche Zollbestimmungen. Sie sind gut beraten, wenn Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt und in jedem Fall vor dem Grenzübertritt, detailliert über die geltenden Zollbestimmungen beider Länder informieren.

In keinem Fall ist es zu empfehlen, unvorbereitet bei einem Grenzzollamt vorzusprechen, wenn Sie Gold aus der Schweiz ausführen und nach Deutschland einführen wollen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit scheitern Sie mit diesem Vorhaben.

Was ist für die Ausfuhr von Gold aus der Schweiz zu beachten?

In Deutschland kommt i.d.R. ein zweistufiges Ausfuhrverfahren zur Anwendung, d. h. das Ausfuhrverfahren ist zunächst bei der Ausfuhrzollstelle (Binnenzollamt) zu eröffnen, im zweiten Schritt überwacht die Ausgangszollstelle (Grenzzollamt) die tatsächliche Ausfuhr aus der Gemeinschaft.

In der Schweiz hingegen, in jedem Fall für die Ausfuhr von Anlagegold, also von Gold und Goldbarren, genügt ein "einstufiges" Verfahren. Hier überwacht nur die Ausgangszollstelle (Grenzzollamt) die tatsächliche Ausfuhr aus der Schweiz.

Die Ausfuhr aus der Schweiz muss jedoch rechtzeitig und in elektronischer Form zur Ausfuhr angemeldet werden. Dazu muss das Gold in das sogenannte Ausfuhrverfahren überführt, d.h. eine elektronische Ausfuhrzollanmeldung erstellt und an den Zoll übermittelt werden.

Was ist bei der Einfuhr von Gold nach Deutschland zu beachten?

Das Zollverfahren für die Einfuhr von Gold nach Deutschland von der Schweiz gliedert sich in folgende Teilschritte:

  • Abgabe einer Zollanmeldung,
  • Annahme dieser Zollanmeldung durch die Zollstelle,
  • Überprüfung der Papiere und des Goldes (Beschau),
  • gegebenenfalls Entnahme von Mustern und Proben,
  • Fertigung eines sogenannten Zollbefundes durch die Zollstelle sowie
  • Berechnung der Einfuhrabgaben und gegebenenfalls Fristsetzung für die Zahlung.

Nach Zahlung der Einfuhrabgaben (sofern solche überhaupt anfallen) wird Ihnen das Gold zur freien Verwendung überlassen. Erst jetzt endet die zollamtliche Überwachung und Sie können über das Gold in Deutschland frei verfügen.

Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer (EUST): Gold ist unter bestimmten Kriterien befreit

Anlagegold ist nach § 25c UStG, d.h. Goldbarren, Goldplättchen sowie Goldmünzen, die bestimmte Kriterien erfüllen, von der Einfuhrumsatzsteuer und von Zollabgaben befreit.

Goldmünzen hingegen, insbesondere in fremder Währung, gelten nur in wenigen Fällen als gesetzliches Zahlungsmittel, sie sind deshalb nicht grundsätzlich einfuhrumsatzsteuerfrei.

Diskreter Transport von Gold: Werttransporteur SecuTrans ist etablierter Goldtransporteur

Grundsätzlich empfehlen wir, das Zollverfahren für die Einfuhr von Gold nach Deutschland durch eine sach- und fachkundige Person, wie zum Beispiel durch einen Zollagenten durchführen zu lassen.

SecuTrans führt Zollverfahren für Goldtransporte von der Schweiz nach Deutschland, die durch SecuTrans durchgeführt werden, i.d.R. durch eigenes Fachpersonal und im eigenen Hause durch. Dadurch erhöht SecuTrans die Sicherheit des Goldes während eines Transportes.

SecuTrans zählt zu den führenden Anbietern für Sicherheitskurierdienste in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Dabei ist SecuTrans auf verdeckte Werttransporte und den Transport von Anlagegold von der Schweiz nach Deutschland, wie auch umgekehrt, von Deutschland in die Schweiz spezialisiert.

Sie interessieren sich für einen Goldtransport von der Schweiz nach Deutschland? Nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne.   

Wie viel Schmuck darf man nach Deutschland einführen?

Schmuck oder eine Goldmünze sind ein schönes Urlaubssouvenir. Es können jedoch Zoll-Abgaben anfallen. Bei Reisen außerhalb der EU müssen Goldschmuck und andere Handelswaren bereits ab einem Wert von 300 Euro angemeldet werden. Bei Schiffs- und Flugreisen liegt die Grenze bei 430 Euro.

Wie viel Gold pro Person?

Die Gesamtmenge des jemals geförderten Goldes beträgt (Ende 2020) etwa 201.300 Tonnen. Die Weltbevölkerung beträgt aktuell etwa 7,9 Milliarden Menschen. 201.300 Tonnen Gold geteilt durch 7.900.000.000 Menschen ergibt etwa 25,48g Gold pro Mensch.

Was passiert wenn man Gold über 2000 Euro kauft?

Gold sollte man nur aus verlässlicher Quelle erwerben. Die Deutschen besitzen jede Menge Gold. Wer seine Bestände anonym weiter aufstocken möchte, muss sich ranhalten - denn ab 2020 wird eine neue Obergrenze eingeführt. Dann wird bereits der Erwerb von Gold im Wert von über 2000 Euro per Personalausweis erfasst.

Ist Anlagegold zollfrei?

Vorsicht bei Goldkäufen außerhalb der EU Auch im Nicht-EU-Ausland erworbenes Anlagegold ist von der Mehrwert- bzw. Einfuhrsteuer befreit. Allerdings muss seit Juni 2021 bei Überschreitung der 10.000 €-Grenze die Einfuhr vorher schriftlich beim Zoll angemeldet werden.