Wie viel Urlaub hat man als geringfügig Beschäftigter?

Inwieweit steht einem Arbeitnehmer, der einen Minijob ausübt, ebenfalls Urlaub zu? Und wie lang ist dieser bei einem Minijobber? Das erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Manche Minijobber glauben, dass sie nur für die geleisteten Arbeitsstunden bezahlt werden und ihnen daher kein Anspruch auf Urlaub zusteht. Doch dabei handelt es sich um einen Irrglauben, der von Arbeitgebern zuweilen ausgenutzt wird. Denn ein Minijobber hat ebenso wie jeder andere Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erholungsurlaub. Das gilt auch dann, wenn davon nichts im Arbeitsvertrag steht. Dies ergibt sich aus der Vorschrift von § 3 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG).

Hieraus ergibt sich, dass der Arbeitnehmer bei einer Sechs-Tage-Woche von Montag bis Samstag einen Anspruch auf Urlaub von mindestens 24 Werktagen hat (Sonntage und Feiertage werden nicht mitgerechnet). Sofern es sich um eine typische Fünf-Tage-Woche handelt, stehen ihm jedenfalls 20 Tage Urlaub zu.

Ermittlung der Anzahl der Urlaubstage

Wichtig ist, dass insbesondere Minijobber – die sich normalerweise nicht wie viele Arbeitnehmer an jedem Arbeitstag beim Arbeitgeber aufhalten – die Anzahl der ihnen zustehenden Urlaubstage ermitteln müssen. Der Umfang des Urlaubs richtet sich danach, an wie vielen Arbeitstagen sie pro Woche tätig sind. Wenn sie an drei Tagen der Woche arbeiten, haben sie einen Anspruch auf 12 Tage Urlaub im Jahr. Sofern es 2 Tage sind, stehen dem Minijobber immerhin noch 8 Tage Urlaub zu.

Wichtig ist dabei, dass sich die Anzahl der Urlaubstage ausschließlich nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche und nicht nach geleisteten Arbeitsstunden richtet. Minijobber die an vielen Arbeitstagen nur für wenige Stunden arbeiten sind also hier im Vorteil.

Minijobbern kann im Einzelfall mehr Urlaub zustehen

Hierbei handelt es sich wie gesagt um einen Anspruch auf Mindesturlaub, der jedem Minijobber von Gesetzes wegen zusteht. Sofern der jeweilige Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag für vollbeschäftigte Arbeitgeber einen längeren Urlaub vorsieht, brauchen sich Minijobber nicht mit diesem zu begnügen. Ihnen steht vielmehr ein entsprechend längerer Urlaub zu. Dieser bemisst sich ebenfalls nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Das bedeutet etwa in einer Firma, in der die Vollzeitbeschäftigten kraft Tarifvertrages ein Anspruch auf 30 Tagen im Jahr zusteht, dass ein dreimal in der Woche beschäftigter Minijobber einen Anspruch auf 18 Tage Urlaub hat. Er braucht sich daher nicht mit 12 Tagen Urlaub begnügen. Eine andere Handhabung würde gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen.

Wichtig ist, dass Minijobber als Arbeitnehmer nicht einfach darauf pochen dürfen, dass ihnen der Arbeitgeber zu einem bestimmten Datum Urlaub gewährt. Vielmehr haben sie nur ein Recht darauf, dass der Arbeitgeber ihnen insgesamt die ihnen zustehende Anzahl an Urlaubstagen gewährt. Wann sie den Urlaub genau nehmen, müssen sie jedoch mit ihrem Arbeitgeber absprechen. Dieser muss die Wünsche des Arbeitnehmers möglichst berücksichtigen. Das sollte daher möglichst frühzeitig geschehen und ehe die Reise bereits fest gebucht worden ist.

Ausschluss von Urlaub im Arbeitsvertrag?

Minijobber sollten sich nicht dadurch verunsichern lassen, wenn ihr Arbeitgeber Urlaub im Arbeitsvertrag ausgeschlossen hat. Denn eine solche Regelung ist unwirksam und daher rechtlich ohne Relevanz. Dies ergibt sich aus der Vorschrift von § 13 BUrlG, wonach die Regelungen über Urlaub generell nicht abdingbar sind. Das bedeutet, dass sie nicht durch eine anderslautende Bestimmung im Vertrag außer Kraft gesetzt werden. Der Sinn dieser Bestimmung liegt darin, dass Arbeitnehmer vor Ausbeutung durch Arbeitgeber geschützt werden sollen. Anders ist das nur dann, wenn Minijobbern nach ihrem Arbeitsvertrag mehr Urlaub zusteht. Hierauf können sich Minijobber als Arbeitnehmer berufen.

Urlaub ohne schriftlichen Arbeitsvertrag?

Arbeitgeber können sich auch nicht darauf berufen, dass sie mit dem Minijobber keinen schriftlichen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben. Entscheidend ist, dass der Minijobber hier als Arbeitnehmer tätig gewesen ist. Hieraus ergibt sich der konkludente Abschluss eines Arbeitsvertrages. Der Minijobber kann dies durch Lohnabrechnungsunterlagen nachweisen.

Verzicht von Minijobber auf Urlaub?

Wenn ein Minijobber gegenüber dem Arbeitgeber den Verzicht auf seinen Urlaub erklärt, so ist dies normalerweise ebenfalls unwirksam. Denn aufgrund der Vorschrift von § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG ist ein vorheriger Verzicht unzulässig, der sich auf die eigentliche Entstehung des Urlaubsanspruches besteht. Anders kann das jedoch unter Umständen aussehen, sofern ein Arbeitnehmer im Nachhinein auf finanzielle Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber aufgrund des nicht erteilten Urlaubs verzichtet. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 04.05.2013 - 9 AZR 844/11. Von daher sollten Arbeitnehmer sich zumindest vor einem nachfolgenden Verzicht auf Urlaubsabgeltungsansprüche hüten. Ansonsten können sie tatsächlich leer ausgehen.

Fazit

Minijobber sollten sich daher dessen bewusst sein, dass sie einen Anspruch auf Urlaub haben. Sie sollten diesen Anspruch auch gegenüber ihrem Arbeitgeber rechtzeitig geltend machen. Ansonsten besteht das Risiko, dass sie ihren Anspruch auf Urlaub verlieren. Arbeitgeber, die sich weigern, müssen damit rechnen, dass sie vom Minijobber auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Dies setzt allerdings wie gesagt voraus, dass der Urlaub frühzeitig genug vom Arbeitnehmer eingefordert wird. In diesem Fall kann der Arbeitgeber auch besser die Wünsche des Minijobbers bezüglich des Zeitraums berücksichtigen. Am besten sollte in den Arbeitsvertrag mit aufgenommen werden, an welchen Tagen in der Woche der Minijobber für den Arbeitgeber tätig ist.

Wie wird der Urlaub bei geringfügig Beschäftigten berechnet?

Bei einem Minijobber, der an drei Tagen pro Woche arbeitet, ergibt sich daraus ein Urlaubsanspruch von zwölf Tagen (3 x 24 / 6 = 12). Dabei ist es unerheblich, wie viele Stunden an den jeweiligen Arbeitstagen geleistet wurden. Bei zwei Arbeitstagen pro Woche ergeben sich entsprechend acht Urlaubstage.

Wie viel Urlaub stehen 450 € Kräften zu?

Mindesturlaubsanspruch als Minijobber Der Mindesturlaubsanspruch ist gesetzlich festgelegt und beträgt 24 Tage im Jahr. Das gilt für Vollzeitbeschäftigte genauso wie für Minijobber. Anspruch auf 24 Tage hast du als Minijobber aber nur dann, wenn du 6 Tage die Woche arbeitest.

Warum kein Urlaub bei 450 Euro Job?

Minijobbern wurde bisher oft nach geleisteten Stunden bezahlt. Urlaub wurde ihnen nicht vergütet. Mit der Einführung des Mindestlohngesetzes und den damit verbundenen Aufzeichnungspflichten ist diese Praxis nicht mehr zulässig. Wie andere Angestellte haben auch Minijobber einen Anspruch auf bezahlten Urlaub.

Wie viele Tage Urlaub stehen mir zu?

Da in Deutschland bis heute der Samstag als Werktag gilt, sieht das Gesetz mindestens 24 Werktage pro Jahr als bezahlten Urlaubsanspruch vor, sodass generell gilt: Ein Mitarbeiter hat das Recht auf mindestens 4 Wochen bezahlten Urlaub.