Das sollten Sie auf jeden Fall wissen:
Diese Fragen zum Krankengeld klären wir
Wann bekomme ich Krankengeld?Eine gewöhnliche Erkältung bringt Sie noch nicht ins Krankengeld. Wenn Sie zum Arzt gehen, weil sie es aus gesundheitlichen Gründen einfach nicht zur Arbeit schaffen, stellt dieser Ihnen eine Krankmeldung aus. Offiziell heißt dieser gelbe Schein Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Diesen müssen Sie nun – je nach Vereinbarung mit Ihrem Chef – bis spätestens zum dritten Tag der Erkrankung beim Arbeitgeber einreichen. Der zahlt dann erstmal weiter Ihr normales Gehalt. Auch Ihrer Krankenkasse sollten Sie die Bescheinigung umgehend zuschicken. Show
Normalerweise fließt Ihr Gehalt maximal sechs Wochen weiter. Sind Sie dann immer noch krank, wird Ihre Krankenkasse von Ihrem Arbeitgeber informiert. In der Regel erhalten Sie dann automatisch den Antrag auf Krankengeld. Krankengeld gibt es übrigens auch, wenn Sie arbeitslos sind und Geld von der Bundesagentur für Arbeit erhalten – das sogenannte Arbeitslosengeld I. Das Prozedere ist das gleiche: Innerhalb der ersten sechs Wochen zahlt das Amt weiter, Sie erhalten dann „Kranken-Arbeitslosengeld“. Sind Sie nach Ablauf von sechs Wochen immer noch krankgeschrieben, springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein. Allerdings gewinnt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei arbeitslosen Menschen eine andere Bedeutung. Während sich die Krankmeldung bei Angestellten auf den konkreten Beruf und die hier verrichtete Tätigkeit bezieht – zum Beispiel Schlosser – muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Arbeitslosen den gesamten Arbeitsmarkt abdecken. In der Praxis wird hier also mit zweierlei Maß gemessen. Auch wenn Sie selbstständig sind, besteht unter Umständen Anspruch auf Krankengeld. Hier kommt es auf den Tarif Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung an. Die private Krankenversicherung kennt übrigens kein Krankengeld. Absichern kann man sich trotzdem – fragen Sie Ihren Versicherungsagenten nach dem „Krankentagegeld“. Wie ergibt sich die Höhe beim Krankengeld – und wie viel bekomme ich raus?Die Faustformel lautet: 70 Prozent vom Brutto, aber höchstens 90 Prozent vom Netto. Falls Sie bald sechs Wochen krank sind, planen Sie am besten ein, auf rund 20 Prozent Ihres Netto-Einkommens verzichten zu müssen. Krankengeld Beispielrechnung Bruttoverdienst: 4000,00 Euro Nettoverdienst: 2426,71 Euro 70 Prozent vom Brutto: 2800,00 Euro 90 Prozent vom Netto: 2184,04 Euro Krankengeld brutto: 2184,04 Euro Krankengeld netto: 1913,40 Euro Lücke zum letzten Netto-Gehalt: 513,31 Euro Lücke in Prozent: 21,15 Prozent * Um eine ungefähre Vorstellung Ihrer Auszahlung zu erhalten, gibt es diverse Online-Rechner. Wir haben in diesem Beispiel eine unverbindliche Rechnung mit dem Tool der Barmer durchgeführt. Wer längere Zeit krankheitsbedingt ausfällt, muss also mit empfindlichen finanziellen Einbußen rechnen. Bedenken Sie, dass wir in vielen Fällen von längeren Zeiträumen sprechen. Manchmal benötigen Betroffene länger als ein Jahr. Viele sind auch dann noch nicht wieder gesund. Maximale Höhe beim Krankengeld Was ist die maximale Dauer?Krankengeld gibt es für ein und dieselbe Erkrankung maximal 78 Wochen. Danach ist erst einmal Schluss, man spricht auch von der „Aussteuerung“. Eine sehr häufige Frage zielt auf das Auftreten einer weiteren Erkrankung. Doch auch in diesem Fall verlängert sich Ihr Anspruch auf Krankengeld nicht. Es gibt nur eine Ausnahme, die in der Praxis allerdings äußerst selten vorkommt. Wer aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung (z.B. Arthrose im Knie) Krankengeld erhält, dann aber auf eine weitere Krankschreibung verzichtet – der kann einen neuen Krankengeld-Anspruch erwirken, wenn in dieser Phase eine neue Krankheit ärztlich festgestellt wird. Die zweite Erkrankung darf allerdings nicht mit der ersten in Zusammenhang stehen. Das klingt kompliziert? Allerdings – und es ist auch in keinem Fall zu empfehlen, solch eine Konstellation bewusst herbeizuführen. Übrigens: Wer im Laufe des Krankengeldes seinen Job verliert, erhält auch weiterhin eine Zahlung von der Krankenkasse. Allerdings bekommen Sie ein Problem, wenn die Arbeitsagentur eine Sperre verhängt. Solch eine Lücke kann bis zu zwölf Wochen dauern – in dieser Zeit bekommen Sie weder Arbeitslosen- noch Krankengeld. Bei der Kündigung sollten Sie also stets darauf achten, unbedingt eine Sperre zu verhindern. Die Bedeutung der Blockfrist Diese beginnt mit dem Tag, an dem die relevante Krankheit zum ersten Mal aktenkundig wird, und dauert insgesamt drei Jahre. Wenn diese 36 Monate um sind, haben Sie möglicherweise noch einmal Anspruch auf Krankengeld. Aber nur wenn
Wo stelle ich den Antrag zum Krankengeld?Der genaue Ablauf hängt von Ihrer Krankenkasse ab. Diese wird sich jedoch automatisch bei Ihnen melden, sobald Ihr Arbeitgeber dort das Ende der Lohnfortzahlung bekannt gegeben hat. Damit Sie nicht finanziell auf dem Trockenen sitzen, müssen Sie fortan eigentlich nur auf eines achten: Reichen Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen lückenlos beim Chef und vor allem bei der Krankenkasse ein. Für die Kasse kann es sogar sinnvoll sein, die Krankmeldung persönlich abzugeben. Dort sollten Sie sich den Empfang Ihrer Unterlangen schriftlich bestätigen lassen. Alternativ können Sie Ihre Bescheinigung natürlich auch per Post schicken. Um einen Nachweis über den Versand zu haben, empfehlen wir ein Einschreiben mit Rückschein. Mittlerweile bieten einige Krankenkassen auch an, die Krankmeldung über eine App hochzuladen. Diese Möglichkeit ist auch in Ordnung – solange Sie auch später noch beweisen können, dass Sie Ihren Gesundheitsstatus rechtzeitig übermittelt haben. Denn wer dieser wichtigen Aufgabe nicht nachkommt, verliert für den jeweiligen Zeitraum den Anspruch auf Krankengeld. Wie genau läuft die Auszahlung?Krankengeld wird prinzipiell für den einzelnen Kalendertag berechnet. Das Geld bekommen Sie allerdings immer erst rückwirkend. Also dann, wenn der Sachbearbeiter der Krankenkasse Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf dem Schreibtisch hat. Dann wird die Überweisung für den jeweiligen Zeitraum freigegeben. Pro Monat gibt es auf diese Weise übrigens immer für 30 Tage Krankengeld. Es spielt also keine Rolle, ob der Monat 28, 30 oder 31 Tage hat. Sind Sie länger als einen Monat krankgeschrieben, überweist die Krankenkasse das Krankengeld für 30 Tage. Gibt es auch mit Minijob ein Krankengeld?Wer nicht versicherungspflichtig, sondern im Rahmen eines 450-Euro-Jobs beschäftigt ist, bekommt bei Krankheit ebenfalls Lohnfortzahlung. Bis zu sechs Wochen lang sind Minijobber also abgesichert, wenn sie erkranken. Doch was passiert im Anschluss? Der Anspruch auf Krankengeld hängt mit dem Versichertenstatus zusammen. Als Minijobber zahlen Sie keine eigenen Krankenversicherungsbeiträge. Daraus folgt, dass Sie allein aus dem Minijob kein Krankengeld bekommen. Falls Sie den Minijob allerdings nur zusätzlich ausüben und darüber hinaus versicherungspflichtig beschäftigt sind, resultiert der Anspruch auf Krankengeld aus Ihrem Hauptberuf. Was ist bei Kurzarbeit zu beachten?Aufgrund der Corona-Krise sind viele Menschen in Deutschland auf Kurzarbeitergeld angewiesen. Wer in dieser Phase langfristig aus gesundheitlichen Gründen ausfällt, kann anstelle des Kurzarbeitergeldes auch Krankengeld erhalten. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Krankheit bereits vor Einführung der Kurzarbeit festgestellt wurde oder erst danach. In beiden Fällen zahlt die Krankenkasse nach Ende der Lohnfortzahlung Krankengeld. Was mache ich nach den 78 Wochen, wenn ich noch krank bin?Nach rund eineinhalb Jahren zahlt die Krankenkasse nicht mehr. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder sind Sie gesundheitlich wieder soweit hergestellt, dass Sie es am Arbeitsplatz wieder versuchen. Oder Sie leiden weiterhin unter Ihrer Krankheit und müssen nun eine alternative monatliche Zahlung beantragen. Im besten Fall können Sie wieder zurück in den Betrieb. Oftmals geht das nicht von heute auf morgen von 0 auf 100 Prozent. Vielmehr haben sich bestimmte Verfahren bewährt, bei denen die Arbeitszeit langsam wieder hochgefahren wird – zum Beispiel das „Hamburger Modell„. Was viele Betroffene nicht wissen: Eine solche Wiedereingliederungsmaßnahme sollten Sie unbedingt vordem Auslaufen des Krankengeldes durchziehen. Denn in der Zeit des Hamburger Modells muss der Arbeitgeber noch nicht zahlen. Eigentlich sind Sie noch krank, die Krankenkasse wäre zuständig. Sind die 78 Wochen rum, würden Sie in dieser Zeit kein Geld bekommen. Die meisten Menschen, die sich am Endes des Krankengeldes beim Sozialverband melden, sind noch nicht wieder gesund. Nun stellt sich die Frage, ob es langfristig noch einmal zurück in den Job gehen kann. Viele können sich das nicht vorstellen, gerade wenn die gesundheitlichen Probleme mit Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz zusammenhängen. Möglich ist jetzt ein Antrag zur Erwerbsminderungsrente. In der Regel dauert die Bearbeitung einige Monate. Wenn in dieser Zeit das Krankengeld ausläuft, können Sie für die Phase des Übergangs Arbeitslosengeld beantragen. Wir sprechen hier von der sogenannten „Nahtlosigkeitsregelung„. Doch auch wenn Sie bis auf Weiteres nicht vorhaben, eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen, sollten Sie vor dem Ablauf des Krankengeldes beim Arbeitsamt vorstellig werden. Denn wenn Sie vor Ihrer Erkrankung lange genug eingezahlt haben, besteht nun immer noch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Hier lauern allerdings einige Fettnäpfchen – das Gespräch bei der Bundesagentur für Arbeit sollten Sie deswegen gut vorbereiten. Mit welchen Schwierigkeiten muss ich beim Krankengeld rechnen?Leider erleben wir es beim Sozialverband immer wieder, dass Mitglieder komplett aufgelöst in unserer Sozialberatung erscheinen. Denn wer Krankengeld bezieht, kann in dieser Phase einiges erleben. Ungebetene Anrufe der KrankenkasseRegelmäßig berichten uns Betroffene, dass sie von ihrer Krankenkasse angerufen werden. Zunächst erkundigen sich die Sachbearbeiter der Kasse nach dem allgemeinen Befinden. Doch oft wird schon beim zweiten Anruf massiv Druck ausgeübt. Oftmals soweit, dass die Patienten aufgefordert werden, ihren Job zu kündigen. Zweifel am GesundheitszustandEs kommt vor, dass Krankengeld-Bezieher einen Brief von der Krankenversicherung erhalten. Darin steht sinngemäß: Der Medizinische Dienst habe Zweifel daran, dass der Patient noch arbeitsunfähig sei. Deshalb werde das Krankengeld in einer Woche eingestellt. Wenn Sie ein solches Schreiben bekommen, müssen Sie schnell handeln. Worauf Sie dabei achten müssen, erklären wir in diesem Beitrag. Aufforderung zur RehaSehr häufig wird sich Ihre Krankenkasse bei Ihnen melden und Sie auffordern, eine Reha bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu beantragen. Das darf die Kasse und ist auch völlig legitim. Schließlich soll hier festgestellt werden, wie sich Ihre gesundheitliche Situation weiter entwickeln könnte. Aufpassen müssen Sie allerdings, wenn Sie noch keine Erwerbsminderungsrente möchten. Denn im Rahmen der Reha kann herauskommen, dass Sie erst einmal nicht mehr arbeiten können – dann wird der Reha-Antrag zum Antrag für die EM-Rente umgewandelt. Und diese ist in den meisten Fällen deutlich geringer als das Krankengeld. Verhindern können Sie das nicht. Allerdings haben Sie zehn Wochen Zeit die Reha zu beantragen. Ab dem Tag, an dem Sie den Brief erhalten haben. Und auch die Reha wird nicht schon übermorgen beginnen. Normalerweise vergehen hier noch einmal mehrere Monate. FazitBeim Krankengeld gilt es, auf viele Dinge zu achten. Im Zweifelsfall sollten Sie sich beraten lassen. Warten Sie nicht zu lange – nicht selten kommt es darauf an, innerhalb einer gesetzlichen Frist tätig zu werden. Sonst verlieren Sie mitunter wertvolle Ansprüche. Der Sozialverband Schleswig-Holstein hilft in sozialen Fragen. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, zum Beispiel bei Problemen mit der Erwerbsminderungsrente oder dem Behindertenausweis. Sie wollen regelmäßig über neue Beiträge in unserem Blog informiert werden? Melden Sie sich einfach zu unserem Newsletter per E-Mail an! Wer zahlt die Differenz zum Krankengeld?Das Krankengeld fällt in der Regel niedriger aus als das Nettoarbeitsentgelt. In diesem Fall kann zum Krankengeld vom Arbeitgeber ein Zuschuss gezahlt werden, der die Differenz zum Nettoarbeitsentgelt ausgleicht.
Wie viel Krankengeld bekomme ich bei 2000 € Brutto?
Was tun wenn Krankengeld falsch berechnet wurde?Bei der Info zur Höhe des Krankengeldes handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der mit einem Widerspruch angefochten werden kann. Dennoch haben manche Krankenkassen nur den Hinweis auf den Bescheiden, dass man bei Rückfragen gerne anrufen könne.
Wie viel Krankengeld bekomme ich bei 3000 € Brutto?3.000 Euro im Monat wären täglich 100 Euro (3.000/30), die Sonderzahlungen von 1.980 Euro pro Jahr würden bei 5,50 Euro liegen (1.980/360). Zusammengerechnet wären dies 105,50 Euro. Laut § 47 Absatz 1 SGB V liegt das Krankengeld bei 70 Prozent. Bei diesem Betrag wären das entsprechend 73,85 Euro brutto pro Kalendertag.
|