Wie lange dauert eine überweisung von nassauischer bank gleiche bank

Die Miete ist fällig, der Handwerker muss bezahlt werden oder die Rechnung für das Schulessen des Kindes ist noch nicht beglichen: Viele Millionen Rechnungen werden in Deutschland per Überweisung bezahlt. Welche Art der Überweisung sich am besten eignet, ob Überweisung, Dauerauftrag oder Echtzeitüberweisung, das hängt von Ihren Anforderungen ab: Wollen Sie einmalig eine Rechnung begleichen oder handelt es sich um eine wiederkehrende Zahlung, wie zum Beispiel bei der Miete oder einem Zeitschriften-Abonnement? Auch die Zahlungsfrist kann unter Umständen eine Rolle spielen. Haben Sie noch Zeit, bis das Geld beim Empfänger sein muss, oder wollen Sie etwa Ihre Schulden bei einem Bekannten möglichst sofort begleichen? 

Wie funktioniert eine Überweisung?

Wer einen Geldbetrag an einen anderen überweisen will, beauftragt seine Bank, dem Zahlungsempfänger Geld zukommen zu lassen. Die Bank übermittelt die Überweisungsdaten und den Geldbetrag an die Bank des Zahlungsempfängers. Diese schreibt dem Zahlungsempfänger dann den eingegangenen Betrag auf dessen Konto gut. Beide Banken informieren jeweils ihren Kunden über die Belastung bzw. die Gutschrift, zum Beispiel über den Kontoauszug oder im Onlinebanking. 

Die Dauer der Überweisung beträgt in der Regel einen Bankarbeitstag. Dann ist das Geld dem Empfänger gutgeschrieben. Nur Aufträge, die der Bank schriftlich bzw. beleghaft erteilt werden, können einen Bankarbeitstag länger dauern, weil in diesem Fall der Beleg von der Bank erst noch erfasst werden muss. Bei Daueraufträgen werden die Überweisungsdaten und das Ausführungsdatum bzw. -intervall in den Banksystemen gespeichert, so dass die Zahlung zum vereinbarten Termin und bei Kontodeckung automatisch ausgeführt wird. Für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, wie Miete oder für Abonnements lohnt es sich daher, einen Dauerauftrag einzurichten. Für einmalige Zahlungen wie zum Beispiel die Begleichung einer Handwerker-Rechnung eignet sich hingegen grundsätzlich eher die Überweisung. Aber manchmal sind Überweisungen besonders eilig. Hier bietet sich die Echtzeitüberweisung an.

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Wenn es schnell gehen muss: die Echtzeitüberweisung

Bei einer Echtzeitüberweisung, wird das Geld innerhalb weniger Sekunden auf das Empfängerkonto übertragen und der Empfänger kann sofort darüber verfügen. Dieser Service funktioniert rund um die Uhr und an allen Tagen im Jahr, also auch am Wochenende oder an Feiertagen. Die Echtzeitüberweisung steht seit 2017 für Kunden in der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Schweiz zur Verfügung. Wie hoch die Kosten einer Echtzeitüberweisung sind, oder ob Sie die schnelle Überweisung sogar kostenlos nutzen können, unterscheidet sich von Bank zu Bank. Informationen hierzu finden Sie im Preis- und Leistungsverzeichnis Ihrer Bank.

Überweisung zurückholen: Wie Sie bei einer Fehlüberweisung Geld vom Empfänger zurückfordern

Anders als etwa bei einer Lastschrift kann fälschlicherweise überwiesenes Geld – das trifft auf alle Varianten der Überweisung zu – seitens der Bank nicht zurückgebucht werden. Wenn Sie zum Beispiel versehentlich mehr als den erforderlichen Geldbetrag oder an den falschen Empfänger überwiesen haben, müssen Sie direkt an den Empfänger herantreten, um das rückgängig zu machen. 

Meistens funktioniert eine solche Rücküberweisung aber ohne Probleme, wenn Sie den Empfänger kontaktieren  und ihm die Situation schildern. Sollte er Ihnen jedoch den fehlgeleiteten Betrag nicht freiwillig zurücküberweisen, können Sie auf Erstattung klagen. Ihre Bank unterstützt Sie bei Ihrer Rückforderung, denn zwischen den Banken gibt es für solche Fälle ein Auskunftsverfahren, das ab einer Summe von 20 Euro greift. Sie erhalten dann die Informationen über den unberechtigten Empfänger, die Sie für die gerichtliche Durchsetzung Ihres Anspruchs benötigen. 

Mehr Informationen zu Überweisung, Lastschrift und Dauerauftrag finden Sie in unserem Blogartikel. Lesen Sie auch, wie Sie sicher online shoppen.

Erscheinung:15.03.2012, Stand:geändert am 29.06.2021Wie lange darf eine Überweisung "unterwegs sein"?

Regelungen über die von einem Zahlungsdienstleister zu beachtenden Ausführungsfristen für Überweisungen finden sich in § 675s Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Unter den Begriff „Zahlungsdienstleister“ fallen insbesondere Banken oder E-Geld-Institute. Es gelten die folgenden Fristen für Zahlungsdienstleister des auftragserteilenden Kunden:

  • 1 Geschäftstag für Überweisungen in Euro innerhalb des EWR,
  • 2 Geschäftstage für Überweisungen in Euro innerhalb des EWR, die mittels eines Überweisungsvordrucks (d.h. beleghaft) in Auftrag gegeben werden,
  • 4 Geschäftstage für Überweisungen innerhalb des EWR, die nicht in Euro erfolgen, auch dann, wenn die Überweisung mittels eines Überweisungsvordrucks (d.h. beleghaft) in Auftrag gegeben werden,
  • keine Frist für Überweisungen außerhalb des EWR.

Der Zahlungsdienstleister des auftragserteilenden Kunden hat den fristgerechten Eingang des Überweisungsbetrags beim Zahlungsdienstleister des Überweisungsempfängers sicherzustellen. Der Zahlungsdienstleister des Überweisungsempfängers hat grundsätzlich den überwiesenen Geldbetrag unverzüglich dem Konto des Zahlungsempfängers gutzuschreiben.

Von den vorstehend genannten Fristen darf grundsätzlich nicht zum Nachteil des Kunden abgewichen werden (§ 675e Abs. 1 BGB).

Für die Fristberechnung maßgeblich sind die sogenannten Geschäftstage. Dies sind die Tage, an denen alle an der Ausführung der Überweisung Beteiligten den hierfür notwendigen Geschäftsbetrieb unterhalten (§ 675n BGB). Samstage, Sonn- und Feiertage sowie Tage, an denen Banken ihre Schalter nicht öffnen (wie an Heiligabend und Silvester) sind keine Geschäftstage. Insofern werden Tage, die keine Geschäftstage sind, bei der Fristberechnung nicht mitgezählt. Die Ausführungsfrist beginnt grundsätzlich an dem Tag, an dem der Überweisungsauftrag des Kunden dessen Zahlungsdienstleister zugeht. Fällt allerdings der Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags nicht auf einen Geschäftstag, gilt der Überweisungsauftrag als am darauf folgenden Geschäftstag zugegangen.

Beispiel bei einer Überweisung in Euro innerhalb des EWR: Der Kunde erteilt seinem Zahlungsdienstleister am Freitag den Auftrag, eine Überweisung auszuführen. Diese muss dann nicht am Samstag, sondern erst am Montag beim Zahlungsdienstleister eingehen. Bei einer Überweisung in Euro mittels Überweisungsvordrucks muss die Überweisung am Dienstag ausgeführt werden.

Die Zahlungsdienstleister dürfen zudem mit dem Kunden einen Zeitpunkt vereinbaren, nach dem eingehende Überweisungsaufträge nicht mehr am selben Tag ausgeführt werden (Cut-off-Zeitpunkt/Annahmeschluss). Dies gilt unabhängig davon, ob der Überweisungsauftrag online oder mittels eines schriftlichen Vordrucks erteilt wurde. Diese Aufträge werden behandelt, als seien sie erst am folgenden Bankgeschäftstag eingegangen (§ 675n Abs. 1 Satz 3 BGB). Die meisten Zahlungsdienstleister haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und in ihren "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" oder ihren "Sonderbedingungen für den Zahlungsverkehr" einen Cut-off-Zeitpunkt festgelegt. Er liegt überwiegend zwischen 17 und 20 Uhr.

Bei Überweisungen, die vor Wochenenden oder Feiertagen erteilt werden, können daher mehrere Tage zwischen Auftragserteilung und Gutschrift auf dem Empfängerkonto vergehen, ohne dass die gesetzliche Überweisungslaufzeit überschritten wäre.

Beispiel bei einer Überweisung in Euro innerhalb des EWR: Der Kunde erteilt seinem Zahlungsdienstleister am Donnerstagabend nach dem Cut-off-Zeitpunkt den Auftrag, eine Überweisung auszuführen. Diese muss dann nicht am Samstag, sondern erst am Montag beim Zahlungsdienstleister eingehen.

Es kann vorkommen, dass eine Überweisung verspätet ausgeführt wird. Der auftragserteilende Kunde hat dann einen Anspruch gegen seinen Zahlungsdienstleister. Demnach kann der Kunde von seinem Zahlungsdienstleister verlangen, dass dieser von dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers verlangt, dass der zu überweisende Betrag so auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben wird, als sei die Überweisung ordnungsgemäß ausgeführt worden. Für Folgeschäden aus der Verzögerung können dem Kunden weitere Schadensersatzansprüche zustehen. Ein Zahlungsdienstleister kann die Haftung jedoch in seinen AGB der Höhe nach auf 12.500 Euro für Folgeschäden aus der Verzögerung begrenzen. Diese Haftungsbegrenzungsmöglichkeit gilt nicht, wenn der Zahlungsdienstleister vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Ob tatsächlich Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können, muss im jeweiligen Einzelfall geprüft werden. Verbraucher können sich hierzu u.a. an die Schlichtungsstellen der jeweiligen Verbände wenden.

Zur Gutschrift des Überweisungsbetrages auf dem Empfängerkonto lesen Sie bitte die Frage "Mit welcher Wertstellung muss meine Bank eingehende Überweisungen gutschreiben?"

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Wie lange dauert eine Überweisung von der gleichen Bank?

Wie lange Überweisungen im Inland dauern dürfen, hat der Gesetzgeber festgelegt: Es soll nur einen Bankarbeitstag brauchen, um Geld von Konto A nach Konto B zu überweisen. Das gilt sowohl für alle elektronischen als auch Online-Überweisungen.

Wie lange dauert eine Überweisung von naspa zu Sparkasse?

Seit der Umstellung auf das SEPA-Verfahren sind die Überweisungsfristen gesetzlich festgelegt: Bei einer beleglosen Überweisung (Online-Banking oder Service-Terminal) muss das Geld spätestens am nächsten Bankgeschäftstag (Montag bis Freitag) beim Empfänger eingegangen sein.

Wann bucht die Nassauische Sparkasse?

An Bankgeschäftstagen (Montag bis Freitag außer Feiertage) sind die Buchungszeiten bei der Sparkasse von 8 bis 20 Uhr. Das bedeutet, dass Überweisungen in dieser Zeit veranlasst werden.

Wie lange dauert eine Überweisung von Volksbank zu Volksbank?

Tätigen Sie Ihre Überweisung vor Ablauf der Annahmefrist, ist der Betrag noch am selben Tag auf dem Empfängerkonto. Bei Überweisungen nach dem Annahmeschluss wird das Geld spätestens am Ende des folgenden Werktages auf dem Konto sein.