Auffahrunfall – Wer hat Schuld? Ein Auffahrunfall ist schnell passiert: einmal kurz zu dicht aufgefahren, kurzer Blick aufs Handy oder die berühmte 1 Sekunde Ablenkung. Fast jeder kennt die Faustformel: Wer auffährt, ist immer schuld. Aber stimmt das auch in Deinem konkreten Fall so? Die einfache Weisheit “Wer auffährt, hat immer Schuld”
entspringt einem gleichlautenden Grundsatz im Verkehrsrecht. Es gilt der sogenannte Anscheinsbeweis. Hierbei wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Person, welche auffährt, die Schuld trägt. Nach dieser Logik beweist schon der Umstand, dass es zur Kollision kam: Das hintere Fahrzeug ist zu dicht aufgefahren. Es wird argumentiert: Wäre der Abstand groß genug gewesen, hätte das Abbremsen des vorderen Fahrzeugs keinen Unfall nach sich gezogen. Wer auffährt, hat sich
meistens im Straßenverkehr nicht vorausschauend verhalten und muss entsprechend dafür haften. Soweit die Theorie. Meistens kann der Anscheinsbeweis als grobe Orientierung dienen, jedoch ist er keinesfalls eine allgemeingültige Lösung. Streiten sich die Beteiligten darüber, wer die Schuld trägt, muss die auffahrende Person den Anscheinsbeweis durch Beweise widerlegen. Die Faustformel “Wer auffährt, hat immer Schuld” gilt in folgenden Unfallkonstellationen nur eingeschränkt:
Bremst das vordere Fahrzeug beispielsweise unerwartet und ohne zwingenden Grund, begeht die Person damit selbst einen Verkehrsverstoß gemäß § 4 I 2 Straßenverkehrsordnung und trägt deshalb auch einen Teil zur Schuld bei. Es gilt, dass immer die Person Schuld hat, welche vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Verkehrsregeln verstößt und dadurch einen Unfall verursacht. Die Streitfrage ist dann: Lag ein Grund für die Vollbremsung des vorderen Fahrzeuges vor? Anscheinsbeweis bei AuffahrunfällenGemäß § 4 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung gilt: “Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.” Auf diese Regelung stützt sich der Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall: Kam es zu einem Auffahrunfall, lag bei der auffahrenden Person offenbar eine Pflichtverletzung vor. Doch trotz Anscheinsbeweis lässt sich die Schuld bei einem Auffahrunfall nicht pauschal zuweisen: Protokolliere daher den Unfall genau und mache Bilder vom Schaden und der Umgebung. Rufe grundsätzlich auch die Polizei zum Unfallort hinzu. Was zahlt die Versicherung bei einer Teilschuld?Auch wenn Dich eine Teilschuld am Auffahrunfall trifft, bist Du über Deine Kfz-Haftpflichtversicherung versichert. Du erhältst dann jedoch nicht den vollen Schaden erstattet – eben nur einen Teil. Gute Nachricht hier: Wenn Du eine Expertin oder einen Experten hinzuziehst, welche:r diese Schuldquote nach dem sogenannten Quotenvorrecht für Dich abrechnet, erhältst Du eine deutlich höhere Erstattung, als es die eigentliche Schuldquote erwarten lässt. Beispiel: Ein 50% zu 50% Schuldverteilungsverhältnis sieht im Auszahlungsergebnis wie ein 70:30 Schuldverhältnis zu Deinen Gunsten aus. Sonderfälle mit mehreren Autos: Massenkarambolage und KettenunfallTeilweise kommt es auch zu Auffahrunfällen, in die gleich mehrere Autos verwickelt sind. Massenkarambolage: Wer zahlt?Sehr häufig sind Massenunfälle eine Sammlung von Auffahrunfällen. Dann greift ein spezielles Regulierungsverfahren der Kfz-Versicherer:innen. Finden die Regulierungsgrundsätze Anwendung, erstattet Dir Dein:e Kfz-Versicherer:in Deinen Schaden, ohne dass Dein Schadensfreiheitsrabatt belastet wird. Doch dafür müssen zumindest folgende drei Kriterien erfüllt sein:
Wer zahlt bei einem Kettenunfall?Fährst Du bei einem Kettenunfall als letzte Person hinten auf, bekommst Du nach dem Anscheinsbeweis häufig die volle Schuld. Gegen Dich spricht zudem, dass Du nicht von einem anderen Fahrzeug aufgeschoben wurdest. Die volle Schuldzuweisung muss jedoch nicht zwingend richtig sein. Das vorausfahrende Fahrzeug kann für Dich unvorhersehbar gebremst haben oder ruckartig zum Stehen gekommen sein, in dem es auf das vor ihm gefahrene Fahrzeug aufgefahren ist. Auf ein stehendes Auto gefahrenMan könnte meinen, dass die Person, welche auf ein stehendes Auto auffährt, stets schuld ist. Doch selbst hier gibt es Ausnahmen. Wurde das Auto nicht ordnungsgemäß geparkt, nicht ausreichend beleuchtet oder wurde die Kollision mit Absicht provoziert, dann kann der oder die Fahrzeughaltende teilweise haften. Tipp: Manche Auffahrunfälle werden von Versicherungsbetrüger:innen bewusst provoziert, um abzukassieren. Sorge daher unbedingt für eine sorgfältige Dokumentation und verständige die Polizei. Christian Fickert ist bei faireforce.one im Business Development tätig. Er betreut alle Makler:innen mit seinem Team in Deutschland und baut für fairforce.one das Partnernetzwerk weiter aus. Zusätzlich steht er als Kontaktperson allen blau direkt Makler:innen zur Verfügung und beantwortet aufkommende Fragen bzw. hilft bei entstandenen Problemen mit Kundinnen und Kunden oder Mandantinnen und Mandanten. Wer auffährt ist nicht immer schuld?Schuld beim Auffahrunfall: Nicht immer ist die Schuldfrage eindeutig. In der Regel geht die Straßenverkehrsordnung (StVO) davon aus, dass der hintere Fahrer bei einem Auffahrunfall zu wenig Sicherheitsabstand gehalten hat. Ist dies der Fall, müssen Sie sich über die Schuld keine Gedanken machen.
Wer entscheidet wer am Unfall schuld ist?Ein polizeilicher Unfallbericht kann die Schuldfrage klären. Notfalls muss auch ein Gutachter hinzugezogen werden.
Was tun wenn mir jemand auffährt?Wie verhalte ich mich bei einem Unfall richtig?. Unfallstelle absichern: Warnblinker an, eventuell Warnweste anziehen und Warndreieck aufstellen. ... . Erste Hilfe: Leisten Sie etwaigen Verletzten unbedingt Erste Hilfe! ... . Polizei verständigen: Rufen Sie bei schwereren Unfällen die Polizei, damit diese den Unfall aufnehmen kann.. Was tun wenn mir jemand hinten drauf fährt?Checken Sie dann, ob der Auffahrunfall einen Personenschaden zur Folge hatte. Sollte das der Fall sein, dann müssen Sie dringend einen Rettungsnotdienst rufen (Telefonnummer 112) und gegebenenfalls Erste Hilfe leisten.
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