Es ergibt sich keine Einkommensteuerschuld, sofern Ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag nicht übersteigt. Der Grundfreibetrag beträgt bei einzelveranlagten Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern im Jahr 2021 9.744 €. Bei zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartnern verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 19.488 €. Übersteigt Ihr Einkommen den Grundfreibetrag, hängt die Entstehung einer Einkommensteuerschuld von der Art der bezogenen Einkünfte im konkreten Einzelfall ab. So steht z.B. jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 € zu. Show
Ihrer voraussichtliche Einkommensteuer können Sie anhand des Lohn- und Einkommensteuerrechners des Bundesministeriums für Finanzen ermitteln. Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, der steuerfrei belassen wird. Das heißt, es muss keine Einkommensteuer auf diesen Betrag gezahlt werden. Jeder Steuerpflichtige hat einen Anspruch auf diesen jährlichen Freibetrag. Denn durch dieses steuerfreie Existenzminimum wird sichergestellt, dass zumindest der notwendige Lebensunterhalt bestritten werden kann. Der Grundfreibetrag hat aktuell in 2022 eine Höhe von 10.347 € (siehe beschlossenes Steuerentlastungsgesetz vom 27.05.2022). In den Formeln zur Berechnung der Einkommensteuer können Sie nachlesen, wie geregelt wird, dass tatsächlich keine Einkommensteuer für den Grundfreibetrag fällig wird. JahrGrundfreibetragErhöhung(absolut)Erhöhung (prozentual)2024∗11.604 €696 €6,4 %2023∗10.908 €561 €5,4 %202210.347 €603 €6,2 %20219.744 €336 €3,6 %20209.408 €240 €2,6 %20199.168 €168 €1,9 %20189.000 €180 €2,0 %20178.820 €168 €1,9 %20168.652 €180 €2,1 %20158.472 €118 €1,4 %20148.354 €224 €2,8 %20138.130 €126 €1,6 %20128.004 €0 €0,0 %20118.004 €0 €0,0 %20108.004 €170 €2,2 %20097.834 €170 €2,2 %20087.664 €0 €0,0 %20077.664 €0 €0,0 %20067.664 €0 €0,0 %20057.664 €0 €0,0 %20047.664 €429 €5,9 %20037.235 €0 €0,0 %20027.235 € Entwicklung der Grundfreibeträge in Deutschland, Quelle: § 32a EStG Der Grundfreibetrag, so wie in der Tabelle dargestellt, gilt für ledige Steuerpflichtige. Werden zwei Personen zusammen zur Einkommensteuer veranlagt, ist der jährliche steuerfreie Betrag doppelt so hoch. Verdient eine ledige Person im Jahr 2022 also nur 10.347 € brutto, muss diese darauf keine Steuern zahlen. Dies entspricht 862,25 € pro Monat. Jeder Euro, der über diesem Grundfreibetrag liegt, wird dann nach dem aktuellen Einkommensteuertarif versteuert. Für ein zusammen veranlagtes Paar hingegen sind entsprechend 1.724,50 € monatlich steuerfrei. Genau genommen, ist es nicht das Bruttogehalt, das für die Steuerfreiheit unter dem Grundfreibetrag liegen muss, sondern das zu versteuernde Einkommen. Das zu versteuernde Einkommen ist nochmal geringer als das Bruttoeinkommen, da noch Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Ähnliches abgezogen werden. Den Effekt, den die in der Tabelle dargestellte Anhebung der Steuerfreigrenze auf die Einkommensteuerbelastung hat, können Sie mit unserem Einkommensteuerrechner ausrechnen. Insgesamt handelt es sich dabei in der Regel um eine minimale Entlastung bei der Einkommensteuer. Für Geringverdiener ist der Einfluss dabei deutlich spürbarer als bei Personen mit hohem Einkommen. Bei den gesetzlichen Festlegungen für die in 2022 zu zahlende Einkommensteuer wurde auch eine für die Zukunft geschätzte Inflationsrate berücksichtigt. Dadurch soll die kalte Progression, eine Steuermehrbelastung durch fehlende Anpassung an die Preissteigerungsrate, verhindert werden. In unserem Einkommensteuerrechner sehen Sie auch den Einfluss der Anhebung des Grundfreibetrags auf Ihren persönlichen Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit die Höhe der Einkommensteuer im Jahr 2022 direkt mit der aus dem Jahr 2021 zu vergleichen. ∗ Die mit Stern gekennzeichneten Zeilen sind noch nicht gesetzlich verabschiedet. Es handelt sich hierbei nur um den aktuellen Gesetzentwurf. Der Grundfreibetrag stellt einen Teil deines Einkommens steuerfrei. Der Grund dafür ist das Existenzminimum. Lese hier nach, was beim Freibetrag wichtig ist. Mach jetzt den kostenlosen Steuer-CheckLesezeit: berechne … #Andere#Anfänger*innen#Anleger*innen#Arbeitnehmende#Eltern#Expats#Multi-Jobber#Paare#Rentner*innen#Studierende & Azubis InhaltHöhe 2022Höhe vor 2022BedeutungVoraussetzungenExistenzminimumExistenzminimum KinderSteuerbelastung reduzierenKalte ProgressionFAQ Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2022?Der Grundfreibetrag für das Steuerjahr 2021 (Steuerjahr, für das aktuell Abgabepflicht besteht) liegt bei 9.744 Euro. Wie hoch war der Grundfreibetrag in den vorherigen Jahren?Jedes Jahr ändert sich die Höhe des Grundfreibetrags. In dieser Tabelle siehst du, wie hoch er in den aktuell relevanten Steuerjahren war bzw. ist: SteuerjahrGrundfreibetrag20189.000 €20199.168 €20209.408 €20219.744 €202210.347 €202310.908 € Grundfreibetrag für VerheirateteBei gemeinsam veranlagten Personen (was die übliche Form der Veranlagung bei Verheirateten ist) gilt der doppelte Grundfreibetrag. Ihr könnt die Werte in der Tabelle also einfach verdoppeln. Money on my Mind – wir reden über Finanzen Wir brechen mit dem Tabu und sprechen jede Woche Dienstag mit spannenden Gäst*innen über Geld – ganz ohne ein Blatt vor den Mund zu nehmen Jetzt reinhören Was bedeutet der Grundfreibetrag?Der Grundfreibetrag ist als steuerfreier Jahresbetrag zu verstehen. Liegt dein zu versteuerndes Einkommen (zvE) darunter, musst du keine Steuern zahlen. Bei einem zu versteuerndem Einkommen über dem Grundfreibetrag fällt Einkommensteuer an. Oftmals wird bei Arbeitnehmenden jedoch bereits mehr Lohnsteuer einbehalten, als letztendlich Einkommensteuer zu zahlen ist. In dem Fall lohnt sich dann eine Steuererklärung, die du mit Taxfix sicher und unkompliziert einreichen kannst. Für wen gilt der Grundfreibetrag?Der Grundfreibetrag gilt für das Einkommen aller steuerpflichtigen Personen: Der Sinn des Grundfreibetrags – Das ExistenzminimumDer Grundfreibetrag soll deine finanzielle Lebensgrundlage absichern. Er wird auf Basis des sächlichen Existenzminimums berechnet. Dieses wird durch den „Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern“ festgelegt. Alle zwei Jahre muss die Bundesregierung einen solchen Existenzminimumbericht vorlegen.
Existenzminimum für Kinder – Der KinderfreibetragAuch die Höhe von Kindergeld und Kinderfreibetrag bemisst sich am Existenzminimum. Wie sich das steuerliche Existenzminimum für ein Kind für die Steuerjahre darstellt, für die aktuell die Steuererklärung abgegeben werden kann, findest du im verlinkten Beitrag. Werbungskosten reduzieren deine SteuerbelastungHast du aufgrund deines Gehalts ein Einkommen, das den Grundfreibetrag übersteigt, können einige Faktoren sich so auswirken, dass du keine oder nur wenig Steuern zahlen musst.
Grundfreibetrag und kalte ProgressionIn der Regel zahlt man auf jedes Einkommen, das man in Deutschland erwirtschaftet, eine Einkommenssteuer. FAQ: GrundfreibetragWie hoch ist das Existenzminimum?Das sächliche Existenzminimum wird von der Bundesregierung festgelegt. Der Grundfreibetrag folgt dem Existenzminimum, kann jedoch geringfügig abweichen. Im Jahr 2022 beträgt der Grundfreibetrag 10.347 Euro, im aktuellen Steuerjahr 2021 liegt er bei 9.744 Euro. Damit soll der Betrag steuerlich nicht belastet werden, der zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts und – unter Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes – desjenigen der eigenen Familie vorliegen muss. Was zählt alles zum Grundfreibetrag?Der Grundfreibetrag folgt dem Existenzminimum, das von der Bundesregierung alle zwei Jahre bestimmt wird. Dieses fußt auf dem Sozialrecht und setzt sich zusammen aus dem Regelbedarf, Unterkunftskosten, Heizkosten und bei Kindern zudem dem Bedarf nach Teilhabe und Bildung. Den Regelbedarf definiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales so (Stand 05/2022): „Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Bedarfe für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenen Anteile sowie Bedarfe zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (das sog. sozio-kulturelle Existenzminimum).“ Quelle Wie viel Einkommen ist steuerfrei?Auf dein Einkommen zahlst du bis zum Grundfreibetrag keinerlei Steuerabgaben. Dieser liegt für das Steuerjahr 2021 bei 9.744 Euro. Die Werte für die anderen Jahre kannst du der obenstehenden Tabelle entnehmen. Muss ich den Grundfreibetrag beantragen?Nein, der Grundfreibetrag steht allen Steuerpflichtigen zu und wird automatisch angewendet. Du musst keinen Antrag stellen oder dafür eine Steuererklärung erstellen. Auch eine besondere Bemerkung in der Erklärung brauchst du nicht durchzuführen. Wird der Grundfreibetrag regelmäßig erhöht?Ja, da der Grundfreibetrag vom Existenzminimum abhängig ist, erhöht er sich in der Regel jedes Jahr. Die Bundesregierung entscheidet alle zwei Jahre über die Anhebung des Existenzminimums. Dementsprechend passt sich der Grundfreibetrag mit an. In der oben aufgeführten Tabelle siehst du, wie er sich entwickelt. Wie wird der Grundfreibetrag abgezogen?Um auf den Wert zu kommen, der zur Ermittlung der Steuerlast herangezogen wird, wird der Grundfreibetrag vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Wie das zu versteuernde Einkommen definiert ist, findest du im Beitrag. DISCLAIMER Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wie viel Geld darf man steuerfrei bekommen?Der Grundfreibetrag beträgt bei einzelveranlagten Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern im Jahr 2021 9.744 €. Bei zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartnern verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 19.488 €.
Bei welchem Einkommen muss man keine Steuern zahlen?Dieser liegt im Jahr 2021 bei 9.744 Euro, das bedeutet: bei einem Einkommen bis zu 9.744 Euro beträgt die Steuer 0 Euro. Bei der Steuer wird auch berücksichtigt, wie viel Sie für Ihren Lebensunterhalt brauchen.
Wie viel darf man in Österreich steuerfrei dazu verdienen?Im Steuerrecht gilt, dass ein lohnsteuerpflichtiges Gesamteinkommen aus allen „echten“ Arbeitsverhältnissen bis 11.000 Euro steuerfrei ist. Wird diese Grenze überschritten, ist für das 11.000 Euro übersteigende Einkommen immer Steuer abzuführen.
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