Welche Gerichte gibt es und wofür sind Sie zuständig?

Seit Menschen beschlossen, dass nicht jeder berechtigt sein soll, seine Ansprüche selbst, und sei es mit Gewalt, durchzusetzen, entwickelten sich Formen der Entscheidungsfindung für Streitfälle.

Grundlage ist ein wie auch immer geartetes Regelwerk, das den Parteien bekannt ist und dessen Einhaltung von einer Partei gefordert wird. Die Instanz, die dann aufgrund des Regelwerks Recht zu sprechen hat, ist ein Gericht. Gerichte stellen im dreigliedrigen Staatsaufbau die dritte Gewalt, die Judikative, dar.

In Deutschland ist jedes Gericht an Recht und Gesetz gebunden, seine Unabhängigkeit wird durch das Grundgesetz garantiert und praktisch durch die Stellung der Richter geschützt. Das bedeutet, dass Richter nicht weisungsgebunden sind und keine Konsequenzen wegen ihrer Urteile zu fürchten haben, es sei denn, es handelt sich um Rechtsbeugung.

Welche Gerichte gibt es in Deutschland?

Ebenso wie die Rechtswissenschaft gliedern sich die Gerichte in verschiedene Zweige: Zivilgerichte, Strafgerichte (diese beiden werden unter dem Begriff „ordentliche Gerichtsbarkeit" zusammengefasst) und Verwaltungsgerichte. Daneben haben sich im Bereich des Verwaltungsrechts die Sozial- und Finanzgerichte herausgebildet, im Zivilrecht die Arbeitsgerichte.

Genauere Regelungen für die Zuständigkeit ergeben sich insbesondere aus dem Gerichtsverfassungsgesetz, innerhalb der einzelnen Gerichtszweige aus den jeweiligen Verfahrensordnungen (Zivilprozessordnung, Strafprozessordnung, Verwaltungsgerichtsordnung, Arbeitsgerichtsordnung, Finanzgerichtsordnung und einigen spezielle Regelwerken). Zum Rechtssystem gehört auch die Möglichkeit, bei einer höheren Instanz ein Urteil überprüfen zu lassen.

Daher sind die verschiedenen Gerichte in Deutschland in unterschiedlicher Weise hierarchisch gegliedert:

  • Zivil- und Strafrecht: Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof (Karlsruhe)
  • Verwaltungsrecht: Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht (in manchen Bundesländern Verwaltungsgerichtshof), Bundesverwaltungsgericht (Leipzig)
  • Arbeitsrecht: Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht, Bundesarbeitsgericht (Erfurt)
  • Sozialrecht: Sozialgericht, Landessozialgericht, Bundessozialgericht (Kassel)
  • Finanzrecht: Finanzgericht, Bundesfinanzhof (München)

Nicht jedes Urteil kann durch alle Instanzen verfolgt werden, welches die letzte ist, bestimmt die jeweilige Gerichtsordnung. Die Entscheidungen der obersten Gerichtshöfe sind jeweils abschließend.

Daneben existiert die Verfassungsgerichtsbarkeit. Sie besteht aus jeweils dem Landesverfassungsgericht des Bundeslandes, die über Fragen der Landesverfassung zu entscheiden haben, und dem Bundesverfassungsgericht, dem gemäß den Vorschriften des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes alle das Grundgesetz betreffenden Fragen vorgelegt werden können.

Dazu gehören die Überprüfung von Gesetzen, wenn dies von Fraktionen oder Bundestagsabgeordneten verlangt wird, aber auch die Entscheidung über Verfassungsbeschwerden von Bürgern, die sich von einem Gesetz direkt, einer Verwaltungsentscheidung oder einem letztinstanzlichen Urteil in ihren Grundrechten beeinträchtigt sehen.

Die Gerichtsbarkeit in Deutschland teilt sich auf in sogenannte Gerichtszweige: die ordentliche Gerichtsbarkeit (Zivil- und Strafgerichte), die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Sozialgerichtsbarkeit sowie die Finanz- und Arbeitsgerichtsbarkeit. Daneben gibt es noch die Verfassungsgerichte der Länder und des Bundes.

Welches Gericht ist zuständig?
Die Strafgerichte sind zuständig für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Die Zivilgerichte befassen sich u. a. mit privatrechtlichen Streitigkeiten, zum Beispiel vertraglichen Ansprüchen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen sowie Urheberrechtsverletzungen.

Die Zuständigkeiten der Verwaltungs-, Sozial-, Finanz- und Arbeitsgerichtsbarkeit dürften sich im Großen und Ganzen schon aus dem Wort ergeben. Vor dem Verwaltungsgericht landen Streitigkeiten, die das Verwaltungsrecht betreffen. Also z. B. Streitigkeiten mit einer Behörde über die Rechtmäßigkeit eines Bescheids wie der Ablehnung einer Gewerbeerlaubnis oder einer Baugenehmigung.

Das Sozialgericht ist für sozialrechtliche Streitigkeiten zuständig, etwa Fragen zur gesetzlichen Krankenkasse, zum Arbeitslosengeld oder zur Sozialhilfe. Zum Finanzgericht kommen Streitigkeiten mit steuerrechtlichen Schwerpunkten, z. B. Steuerbescheide der Finanzämter. Beim Arbeitsgericht wird alles behandelt, was Arbeitsverhältnisse betrifft, beispielsweise Kündigungsschutzklagen oder Streitigkeiten über Arbeitszeugnisse und Urlaubsansprüche.

Unterschiedliche Instanzen der Gerichte
Die jeweiligen Gerichtszweige kennen unterschiedliche Instanzen. So ist beispielsweise in der Arbeitsgerichtsbarkeit die Eingangsinstanz (erste Instanz) immer das Arbeitsgericht. Als zweite Instanz bzw. Berufungs- und Beschwerdeinstanz fungiert das Landesarbeitsgericht.

Für den ordentlichen Gerichtszweig gilt eine spezielle Instanzen-Aufteilung: Die ordentlichen Gerichte untergliedern sich in das Amts-, das Land- und das Oberlandesgericht. Letzte Instanz ist der Bundesgerichtshof. Das Amtsgericht ist zunächst zuständig für alle Streitigkeiten, deren Streitwert bis zu 5.000 Euro beträgt. Daneben gibt es Sonderzuständigkeiten, wie z. B. für Mietsachen, die unabhängig vom Streitwert immer zunächst vor dem Amtsgericht verhandelt werden.

Das Landgericht ist zuständig bei einem Streitwert von mehr als 5.000 Euro und ebenfalls in besonderen Angelegenheiten – Beispiel: Klagen auf Schadensersatz wegen falscher Kapitalmarktinformationen. "In Strafsachen unterteilt sich die Zuständigkeit ebenfalls in Amts- und Landgericht, wobei es hier – grob gesagt – auf die Schwere des Vorwurfs ankommt", so Anne Kronzucker. Die Details finden sich im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) oder in den einzelnen Prozessordnungen.

Neben diesen sachlichen Zuständigkeiten ist natürlich auch immer die Frage zu klären, welches Gericht örtlich zuständig ist. In Zivilverfahren ist das häufig das Amtsgericht, das dem Wohn- oder Firmensitz des Beklagten am nächsten liegt. Wird der Beschluss einer Behörde angegriffen, dann wird das Verfahren in der Regel an dem Verwaltungsgericht, in dessen Bezirk sich die Behörde befindet, behandelt.

Unterstützung auf dem Weg durch die Gerichtszweige
Wer sich im Dschungel der Gerichtsbarkeiten zu verirren droht, kann sich an die Rechtsantragsstelle wenden:  Sie hilft Bürgern auf dem Weg in die für ihren individuellen Fall zuständige Gerichtsbarkeit und unterstützt auch bei der richtigen und vollständigen Formulierung von Erklärungen.

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Was gibt es alles für Gerichte?

In Deutschland gibt es fünf selbstständige Gerichtsbarkeiten:.
Ordentliche Gerichtsbarkeit..
Arbeitsgerichtsbarkeit..
Verwaltungsgerichtsbarkeit..
Finanzgerichtsbarkeit..
Sozialgerichtsbarkeit..

Welche 3 Gerichte gibt es?

3. Instanz: Bundesverwaltungsgericht (Revisionsinstanz).
Instanz: Amtsgericht (AG).
Instanz: Landgericht (LG).
Instanz: Oberlandesgericht (OLG).
Instanz: Bundesgerichtshof (BGH).

Wie viele verschiedene Gerichte gibt es?

In Deutschland gibt es 1086 Gerichte (ohne Dienst- und Berufsgerichtsbarkeit), wovon die große Mehrheit (638) Amtsgerichte sind.

Welche Gericht in Deutschland ist zuständig?

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Es überprüft ob Gesetze und Urteile verfassungskonform sind und weist sie ggf. an die entsprechenden Instanzen zur erneuten Prüfung zurück.