Was passiert wenn reisebüro pleite

Pflicht der Insolvenzversicherung

Für Pauschalreisen ist in § 651r Abs. 2 Nr. 1 BGB eine Pflichtversicherung vorgesehen. Diese soll sicherstellen, dass dem Verbraucher der gezahlte Reisepreis erstattet wird, wenn Reiseleistungen ausfallen oder der Reisende im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen Zahlungsaufforderungen von Leistungserbringern nachkommt, deren Entgeltforderungen der Reiseveranstalter nicht erfüllt hat. Als Nachweis für einen bestehenden Versicherungsschutz dient der Reisesicherungsschein, der zumeist unter den übersandten Reisedokumenten zu finden ist. Bei Pauschalreisen ist eine solche Mitlieferung des benannten Dokumentes in Umsetzung der EU-Richtlinie 90/314/EWG, Art. 7 gesetzlich verpflichtend. Durch die Pflichtversicherung erhalten Sie einen zusätzlichen Anspruch auf Rückerstattung gegen die jeweilige Versicherung.

Für den Fall, dass der Reiseveranstalter schon vor Antritt der Urlaubsreise Insolvenz anmeldet, erstattet die Versicherung die geleistete Anzahlung zurück.
Sofern die Insolvenz des Reiseveranstalters erst während Ihres Urlaubs eintritt, erstattet die Versicherung -in dem Fall, dass der Vertrag auch die Beförderung des Reisenden umfasst- auch die Rückreise, sowie die vorübergehende Unterbringung in einem Hotel bis zur Rückreise. Ansprüche wegen Minderung aufgrund von bestehenden Mängeln der Urlaubsreise sind dann aber ausgeschlossen.

Der Versicherer ist außerdem befugt, den Reisenden im Falle der Insolvenz des Reiseveranstalters zum Antritt der Rückreise zu bewegen. Wenn Sie den Urlaub trotz dessen weiterführen möchten, ist Ihr Erstattungsanspruch verwirkt und Sie müssen die zusätzlich entstandenen Kosten selbst tragen.

Zudem darf der Reiseveranstalter gem. § 651t BGB Zahlungen des Reisenden nur dann im Voraus annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht. Unter Umständen ist dieser durch eine Höchstsumme bei dem jeweiligen Versicherer begrenzt. Die Ansprüche der Reisenden werden dann nur anteilig befriedigt.

Eine Ausnahme von der Versicherungspflicht greift lediglich bei Tagesfahrten oder Reisen, die einen Wert von 75 € nicht übersteigen.
Sollte der Reiseveranstalter trotz gesetzlicher Verpflichtung keine Pflichtversicherung abgeschlossen haben, wird der gezahlte Reisepreis Teil der Insolvenzmasse. Über dessen Verteilung entscheidet letztendlich der Insolvenzverwalter. Er wird dabei überprüfen, ob Ihr Rückzahlungsanspruch Vorrang vor den Forderungen anderer Gläubiger hat.

Ansprüche bei Insolvenz des Reisebüros

Neben dem verhältnismäßig seltenen Ereignis der Insolvenz des Reiseveranstalters, kommt es in der Praxis deutlich häufiger vor, dass Reisebüros zahlungsunfähig sind. In diesem Fall hilft Ihnen der Sicherungsschein nicht weiter. Es ist dann möglich, dass Sie den Reisepreis bereits an das Reisebüro gezahlt haben, die Zahlung aber bei dem Veranstalter selbst gar nicht angekommen ist. Für diesen Fall hat der BGH entschieden, dass Sie so zu stellen sind, als hätten Sie den Preis direkt an den Reiseveranstalter gezahlt. Hierzu ist lediglich erforderlich, dass Sie anhand von Zahlungsbelegen nachweisen können, dass Sie die Überweisung an das Reisebüro veranlasst haben. Der Reiseveranstalter ist dann zur Durchführung der Reise verpflichtet und muss sich mit seinen Forderungen an den Insolvenzverwalter des Reisebüros halten.

Hunderttausende Urlauberinnen und Urlauber waren gestrandet oder blieben auf ihren Anzahlungen sitzen, als der Reiseveranstalter Thomas Cook Pleite ging. Das soll nicht noch einmal passieren, daher sichert künftig ein millionenschwerer Reisesicherungsfonds Reisende bei der Pleite ihres Reiseveranstalters ab. Am 1. November hat der Fonds seinen Geschäftsbetrieb aufgenommen.

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In den Sicherungsfonds müssen die Veranstalter selbst einzahlen. Was das konkret für Urlauberinnen und Urlauber bedeutet, worauf sie beim Buchen achten sollten und ob Reisen teurer werden könnten: ein Überblick.

Warum gibt es den Pleiteschutz jetzt?

Die EU-Pauschalreiserichtlinie verpflichtet Reiseveranstalter, für den Fall ihrer Insolvenz die von den Reisenden erhaltenen Vorauszahlungen und den vertraglich zugesagten Rücktransport der Reisenden abzusichern.

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Die Pleite der Thomas-Cook-Gruppe im Jahr 2019 habe aber gezeigt, dass die aktuell gültige Haftungsgrenze von Versicherungen für zu erstattende Beträge auf 110 Millionen Euro zu niedrig sei, heißt es auf der Website der Bundesregierung. Die Versicherung hatte damals nur einen Bruchteil der Kosten ersetzt, weshalb schließlich der Bund (und damit die Steuerzahler) einsprangen und Ausgleichszahlungen an Zehntausende geschädigte Kunden geleistet haben.

Die Corona-Pandemie habe die Liquiditätslage von Reiseveranstaltern weiter geschwächt. Die Prämien, die Unternehmen für ihre Versicherungen zahlen müssen, seien gestiegen. Hinzu komme, dass einzelne Versicherer sich komplett aus dem Markt zurückgezogen hätten – dies könne im Extremfall zu einem Zusammenbruch des Markts für Insolvenzversicherungen führen. Dieser Gefahr soll mit dem Reisesicherungsfonds nun begegnet werden. Am 31. August 2021 beauftragte das Bundesjustizministerium die Deutsche Reisesicherungsfonds GmbH mit der Umsetzung des gesetzlichen Auftrags.

Was bringt der Sicherungsfonds für Pauschalreisende?

Der neue Fonds soll ein Debakel wie bei der Thomas-Cook-Pleite verhindern. Er soll Vorauszahlungen der Kunden, den Rücktransport gestrandeter Urlauberinnen und Urlauber sowie deren Unterbringung bis zum Rücktransport garantieren.

Bietet der neue Fonds künftig tatsächlich finanzielle Sicherheit? Ja, sagt Reiserechtsexperte Prof. Ernst Führich. Bei einer Insolvenz des Veranstalters seien alle Zahlungen auf den Reisepreis, die Unterkunft und die Rückreise abgesichert. „Der mögliche Maximalverlust im Insolvenzfall wird mit 22 Prozent des Umsatzes angenommen, den ein abgesicherter Reiseveranstalter erzielt“, so Führich. Einziger Absicherer für alle Veranstalter ab 3 Millionen Euro Jahresumsatz sei der neue Reisesicherungsfonds. Unter dieser Umsatzgrenze können sich mittelständische Reiseveranstalter wie bisher über Versicherungen, Banken oder über den Fonds gegen ihre Insolvenz absichern. Der Fonds soll bis 2027 eine Leistungsfähigkeit von 750 Millionen Euro haben.

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„Der Staat will den Reisesicherungsfonds während der Aufbauphase durch eine Bürgschaft oder Garantie für einen Kredit absichern, den der Reisesicherungsfonds im Schadensfall aufnehmen muss“, so Führich. Und weiter: „Die staatliche Absicherung gilt bis 31. Oktober 2027 und deckt die Differenz zwischen dem vorhandenen Fondsvermögen zuzüglich der Sicherheiten und dem Zielkapital ab. Damit ist der Pauschalurlauber meiner Meinung nach sicher bei einer Pleite geschützt.“

Wie funktioniert der Sicherungsfonds?

Der Sicherungsfonds sieht unter anderem vor, dass die Anbieter ein Prozent des Reisepreises in einen Fonds abführen, der bis zum Jahr 2027 mit 750 Millionen Euro gefüllt werden soll. Aus diesem Topf sollen die Anzahlungen der Kunden zurückerstattet und auch der Rücktransport gestrandeter Gäste bezahlt werden.

Der neue Reisesicherungsfonds löst grundsätzlich die bisherige Absicherung durch Versicherungen oder Bankbürgschaften ab, er soll künftig grundsätzlich der alleinige Insolvenzabsicherer sein. Von der Pflicht, in den Fonds einzuzahlen, werden nur kleinere Unternehmen ausgenommen. Die Umsatzgrenze für diese Ausnahmeregelung wurde in den parlamentarischen Beratungen von den ursprünglich vorgesehenen 3 Millionen Euro auf einen Jahresumsatz von 10 Millionen Euro angehoben.

Kleine und mittelständische Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 10 Millionen Euro sind nicht verpflichtet, sich beim Reisesicherungsfonds abzusichern. Sie können sich für eine individuelle Versicherungslösung oder Bankbürgschaft entscheiden. Dies gilt auch für Gelegenheitsveranstalter oder Hotels, die Zusatzleistungen anbieten. „Damit können viele der kleinen und mittelständischen Reiseveranstalter oder veranstaltende Reisebüros wählen, ob sie sich wie bisher über den Versicherungsmarkt absichern wollen. Diese Wahlfreiheit sehen wir positiv“, sagt der Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV), Norbert Fiebig.

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Ab wann greift der Fonds?

Das Gesetz ist zum 1. Juli 2021 in Kraft treten und der Fonds nahm zum 1. November 2021 seinen Geschäftsbetrieb auf. Dann sollte er zur Absicherung in der Lage sein, teilt die Bundesregierung mit. Das Bundesjustizministerium muss allerdings jedem Versicherungsantrag zustimmen. Bislang seien rund 150 Anträge bewilligt worden, 95 Prozent dieser Reiseanbieter hätten bereits den Sicherungsschein erhalten, teilt der DRSF mit. Mit den übrigen Anbietern sei er im Gespräch für eine Übergangslösung.

Wie erfahre ich, dass mein Reiseveranstalter gegen eine Insolvenz abgesichert ist?

Der Reiseveranstalter muss dem Kunden oder der Kundin einen unmittelbaren Anspruch gegen den Insolvenzabsicherungsfonds verschaffen. Nachweisen können muss er dies auf Anfrage durch eine ausgestellte Bestätigung (Sicherungsschein).

Könnten Reisen durch den Pleiteschutz teurer werden?

„Die neue Kundengeldabsicherung bedeutet eine massive wirtschaftliche Herausforderung – gerade jetzt, wo die Unternehmen mit den dramatischen Folgen der Corona-Pandemie zu kämpfen haben. Auch wenn die Reiselust der Deutschen sich endlich wieder in den Buchungen zeigt, ist die Reisewirtschaft doch nach wie vor wirtschaftlich sehr stark durch die Corona-Krise getroffen“, so DRV-Präsident Fiebig.

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Vertreter aus der Reisebranche hatten im Vorfeld gewarnt, dass Pauschalreisen durch den Sicherungsfonds teurer werden könnten. Veranstalter dürften den Sicherheitszuschlag wohl auf die Rechnung aufschlagen, heißt es aus der Branche. Denn viele Unternehmen kämpften aufgrund der Corona-Krise ums Überleben, andere haben Kredite aufgenommen, die sie bedienen müssen, und brauchen deshalb jeden Euro.

Auch Reiserechtsexperte Führich sieht höhere Preise auf Pauschalurlauberinnen und -urlauber zukommen: „Tui und andere große Veranstalter müssen sieben Jahre mindestens ein Prozent des Nettojahresumsatzes in den Fonds einzahlen. Die ersten Jahre der Aufbauphase sind daher mehr als kritisch. Die hohen Kosten für den Fonds werden zwangsläufig auf die Reisepreise umgelegt werden. Damit droht die Gefahr, dass Pauschalreisen als Paket mit mindestens zwei Reiseleistungen wie Flug und Unterkunft im Vergleich zu Reiseeinzelleistungen zu teuer werden.“

RND/gei/dpa

Was verdient man mit einem Reisebüro?

Reisebüros erhalten dann für Beratung, Verkauf und Betreuung des Kunden eine Provision vom Anbieter. Diese liegt bei kleineren Reisebüros im Schnitt bei etwa 8 % des Reisepreises. Von dieser Provision müssen zunächst alle Kosten wie Gehälter und Mieten gedeckt werden.

Welches Reisebüro ist pleite?

Als im Spätsommer 2019 der britische Reiseveranstalter Thomas Cook und seine deutschen Töchterunternehmen pleite gingen, war das für viele Reisende eine Katastrophe.

Wie finanziert sich ein Reisebüro?

Reisebüros verdienen ihr Geld durch Provisionen der Reiseveranstalter, die zwischen sieben und zwölf Prozent liegen. Ein Vermittler, der Reisen im Wert von einer Million Euro an die Menschen bringt, bekommt davon also etwa 100 000 Euro - vor Abzug der Personal- und Mietkosten.

Wer zahlt Reisebüro oder Veranstalter?

Reisender. Unter dem Reisenden versteht man den Vertragspartner des Reiseveranstalters oder des Reisevermittlers. Dabei ist es unerheblich, ob der Reisende die Reiseleistung selbst in Anspruch nimmt oder dieser den Vertrag für eine andere Person abschließt.