Was kostet ein erweitertes Führungszeugnis Niedersachsen

Abschluss von Vereinbarungen

Beim Abschluss von Vereinbarungen sollte auf jeden Fall auf folgende Dinge geachtet werden:

  • Die Vereinbarung muss um eine örtlich sinnvolle Formulierung zur Kostenerstattung ergänzt werden (Siehe Nr. 4 der Mustervereinbarung). Dabei geht es nicht um die Kosten für die Beantragung des Führungszeugnisses (Ehrenamtliche können eine Gebührenbefreiung beantragen), sondern um die Handlingkosten, die den Trägern entstehen (Verwaltungskosten, Porto für Versand von Führungszeugnissen, ggf. Fahrtkosten…). Dies kann eine pauschale Regelung sein (z.B. 30 Euro pro eingesehenem Führungszeugnis)
  • Überprüft, ob ihr die richtige Vereinbarung abschließt - es gibt zwei verschiedene Mustervorlagen.
  • Wer das Kindeswohl wirklich schützen will, belässt es nicht bei Vereinbarungen zum Einsatz erweiterter polizeilicher Führungszeugnisse, sondern verknüpft dies mit einem kommunalen Präventionskonzept, das gemeinsam von freien und öffentlichen Trägern entwickelt und ausgestaltet werden sollte. Informiert euch beim Jugendamt, ob es vor Ort ein solches Konzept gibt bzw. wie ihr an der Erarbeitung mitwirken könnt.
  • Die Träger der Jugendarbeit sollten eigene Präventions- und Qualifikationskonzepte entwickeln, die auch eine Selbstverpflichtungserklärung und eine "Notfall-Kette" umfassen. Untergliederungen der Jugendverbände sollten sich diesbezüglich an ihren Landesverband wenden.

Von wem müssen Führungszeugnisse verlangt werden?

Das Muster für die Vereinbarung nach § 72a SGB VIII sieht vor, dass die Jugendverbände und -gruppen selber entscheiden müssen, wann nach Art, Dauer und Intensität des Kontaktes zwischen der/dem Jugendleiter-in und den Schutzbefohlenen die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis notwendig wird. Grob kann man sagen: Je größer der Altersunterschied, je größer das Abhängigkeitsverhältnis und je länger der Kontakt anhält, um so eher ist die Notwendigkeit gegeben, das Führungszeugnis einzusehen. Da dies für dich sicherlich nicht immer leicht zu beurteilen ist, hat der Landesbeirat für Jugendarbeit eine Empfehlung beschlossen, an der du dich orientieren kannst:

Was kostet ein erweitertes Führungszeugnis Niedersachsen

Qualifikation & Selbstverpflichtung

Die Träger der Jugendarbeit sollten das Themenfeld Kindeswohlgefährdung und sexualisierte Gewalt in Juleica-Aus- und Fortbildungen aufgreifen und ehrenamtlich Mitarbeitende sensibilisieren.
Dabei sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • Aus- und Fortbildungen zu Kindeswohl und sexualisierter Gewalt
  • Selbstverpflichtungserklärungen der ehrenamtlich Mitarbeitenden
  • Notfall-Kette: In jedem Jugendverband sollte es klare Ansprechpartner-innen geben, die von den Mitarbeitenden der Verbände in Not- und Verdachtsfällen (z.B. auf Freizeiten) kontaktiert werden können.

Untergliederungen der Jugendverbände sollten sich diesbezüglich an ihren Landesverband wenden.

Kosten & Beantragung

Die/der Jugendleiter-in muss das erweiterte Führungszeugnis persönlich bei der Ortspolizeibehörde seines Erstwohnsitzes (i.d.R. im Ordnungsamt im Rathaus) beantragen. Dafür benötigt er/sie eine Bescheinigung des Jugendverbands bzw. der Jugendgruppe. Mit diesem Schreiben muss auch die Gebührenbefreiung beantragt werden, damit die Gebühr für ein Führungszeugnis (13 Euro) nicht fällig wird.

Textmuster für das Schreiben des Trägers:

Hiermit wird bescheinigt, dass Herr/Frau…………geb. am …….., für die ………..(Angabe der gemeinnützigen Einrichtung) ohne die Zahlung einer Aufwandsentschädigung ehrenamtlich tätig ist oder sein wird. Für die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit wird ein Führungszeugnis nach § 30a, 31 Bundeszentralregistergesetz benötigt. Die entsprechenden Voraussetzungen liegen vor. (Quelle: Frankfurt.de) Der gefettete Bereich des Mustertextes muss ggf. angepasst werden!

Musterschreiben zur kostenlosen Beantragung des eFZ

  • Was kostet ein erweitertes Führungszeugnis Niedersachsen

Hinweise zur Überprüfung des Führungszeugnisses

Bei der Kontrolle des Führungszeugnisses gibt es einiges zu beachten:

  • Das Führungszeugnis wird dem Jugendverband/der Jugendgruppe nur vorgelegt. Es verbleibt immer bei der/dem Jugendleiter-in – mehr unter den Hinweisen zum Datenschutz
  • Ein leeres erweitertes Führungszeugnis darf nicht in falscher Sicherheit wiegen. Denn Einträge gibt es erst, wenn die Person bereits rechtskräftig verurteilt worden sind. Potenzielle Ersttäter-innen und/oder Täter-innen die nicht ermittelt werden konnten, können durch das Führungszeugnis nicht entdeckt werden! Also: Wachsam bleiben!
  • Personen, die nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 und 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind, dürfen in der Jugendarbeit nicht ehren-, neben- oder hauptamtlich beschäftigt werden!
  • Das erweiterte Führungszeugnis enthält aber ggf. auch Vorstrafen nach anderen Paragrafen. Andere Einträge zu Paragrafen, die nicht in diesem Katalog stehen, sollten im Sinne des Persönlichkeitsschutzes nicht beachtet werden. Entsprechende Informationen dürfen unter keinen Umständen weitergegeben werden.
  • Beachtet auch die Hinweise zum Datenschutz!

Hinweise zum Datenschutz

Die Führungszeugnisse werden von den Jugendleiter-inne-n bei dem Jugendverband/der Jugendgruppe nur vorgelegt. Der Verband darf die Führungszeugnisse nicht kopieren oder gar das Original behalten.

Jede Jugendgruppe sollte eine Vertrauensperson bestimmen, die die Kontrolle der Führungszeugnisse übernimmt, dies kann ggf. auch eine Person beim Kreis- oder Landesverband sein. 

Der Jugendverband muss sich notieren: Wann das Führungszeugnis eingesehen wurde, an welchem Datum das Führungszeugnis ausgestellt wurde und das keine Vorstrafen vermerkt sind. Nach Beendigung des Engagements sind die Notizen zu vernichten bzw. die Daten zu löschen.

Sollte eine einschlägige Vorstrafe im Führungszeugnis auftauchen, darf dies nicht vermerkt werden, die Person darf aber für den Träger nicht tätig werden.

Was kostet ein erweitertes?

Was kostet ein erweitertes Führungszeugnis? Die Gebühr beträgt 13,00 Euro. Dieser Betrag ist bei Antragstellung bei der örtlichen Meldebehörde zu entrichten.

Wie teuer ist ein Führungszeugnis in Niedersachsen?

Die Erteilung eines Führungszeugnisses ist nach Nummer 1130 der Anlage zu § 4 Absatz 1 des Gesetzes über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung - JVKostG - grundsätz- lich gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt derzeit 13 €. Sie wird bei der Antragstellung erho- ben.

Wo beantrage ich ein erweitertes Führungszeugnis Niedersachsen?

Das einfache Führungszeugnis und das erweiterte Führungszeugnis könnenSie auch persönlich bzw. unter bestimmten Voraussetzungen schriftlich bei der örtlich zuständigen Gemeinde oder Stadt beantragen.

Was ist der Unterschied zwischen Führungszeugnis und erweiterten Führungszeugnis?

Das erweiterte Führungszeugnis enthält gegenüber dem normalen Führungszeugnis zusätzlich auch geringfügige Verurteilungen und Verurteilungen, die wegen Fristablaufs nicht mehr in das normale Führungszeugnis kämen, wegen gewisser Straftaten (Aufzählung in § 32 Absatz 5 BZRG, z.