7. September 2021, 8:00 Uhr Show
Wohnmobil-Urlaub liegt im Trend – und so mancher Campingfreund erfüllt sich den Traum von der eigenen vierrädrigen Reiseunterkunft. Optimal ist es, wenn auf dem eigenen Grundstück genügend Platz ist, um den Camper zwischendurch abzustellen. Die Alternative ist ein gemieteter Stellplatz. Oder einfach an der Straße parken? Gerade in dicht bebauten Wohngebieten sind Nachbarn davon selten begeistert. Ein Verkehrsrechtsschutz sichert dich bei Bußgeld-Ärger ab. >> Wohnmobile bis 7,5 Tonnen dürfen im Wohngebiet parkenAuch wenn ein Wohnmobil in einer Anwohnerstraße etwas wuchtig wirkt und relativ viel der oft raren Parkfläche einnimmt: Camper mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen dürfen gemäß § 12 Straßenverkehrsordnung (StVO) grundsätzlich in Wohngebieten parken – auch nachts zwischen 22 und 6 Uhr. Bevor du dein Wohnmobil aber an einer Straße parkst, ist ein kurzer Blick auf die Beschilderung sinnvoll:
Wie alle anderen Fahrzeuge dürfen Wohnmobile nicht vor Ausfahrten und abgesenkten Bordsteinen abgestellt werden. Das Parken in Halteverbotszonen ist natürlich ebenfalls tabu. Außerdem wichtig: Auf der Straße sollten mindestens drei Meter Platz bleiben, damit andere Fahrzeuge sicher an dem geparkten Wohnmobil vorbeifahren können. Ist die Straße dafür zu eng, musst du deinen Camper woanders abstellen. Zu beachten sind auch die Regeln für das Parken gegenüber von Einfahrten. Wohnmobile ohne aktuelle TÜV-Plakette oder mit abgelaufenem Saisonkennzeichen dürfen nicht auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abgestellt werden. Dürfen Wohnmobile in einer verkehrsberuhigten Zone stehen?In einem verkehrsberuhigten Bereich (umgangssprachlich auch Spielstraße genannt) darf man nicht einfach irgendwo am Straßenrand parken, sondern muss ausgewiesene Parkflächen nutzen. Das gilt natürlich auch für Wohnmobile. Sind die Parkflächen groß genug, dürfen sie dort stehen. Allerdings ist zu beachten, dass in verkehrsberuhigten Zonen oft Kinder spielen. Das Campingmobil sollte keine Gefährdung darstellen, indem es zum Beispiel die Sicht auf das Verkehrsgeschehen verdeckt. Darf ein Wohnmobil dauerhaft am Straßenrand parken?Wohnmobile mit gültiger Zulassung dürfen für längere Zeit am Straßenrand abgestellt werden, wenn sie gerade nicht für eine Reise genutzt werden. Besitzer sollten dabei Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen und darauf achten, dass ihr Camper niemanden stört oder behindert. Wohnwagengespanne dürfen in Wohngebieten ebenfalls über längere Zeit am Straßenrand parken, es sei denn, ein Verkehrsschild verbietet es. Der Wohnwagenanhänger allein darf aber maximal für zwei Wochen an derselben Stelle im öffentlichen Straßenraum stehen. © istock.com/Slava_Adrienko Das Wohnmobil auf dem eigenen Grundstück parkenAuf dem eigenen Grundstück darf ein Wohnmobil prinzipiell unbegrenzt lange und auch ohne gültige Zulassung abgestellt werden. Zumindest solange der Eigentümer nicht dauerhaft darin wohnt, ohne Genehmigung feste Bauten um den Camper herum errichtet oder ihn an Feriengäste vermietet. Bewohner von Mehrfamilienhäusern dürfen grundsätzlich einen ihnen zugewiesenen Stellplatz auf dem Grundstück auch für ein Wohnmobil nutzen. Natürlich nur, wenn der Camper in die Markierung passt und die anderen Bewohner dadurch nicht in der Nutzung ihrer Parkplätze eingeschränkt werden. Sind die Stellplätze jedoch nicht den einzelnen Wohnungen zugeordnet, sondern stehen frei zur Verfügung, kann es anders aussehen. 2014 entschied das Amtsgericht Hattingen in einem Nachbarschaftsstreit: Die Eigentümergemeinschaft darf festlegen, dass auf den Stellplätzen am Haus nur angemeldete Fahrzeuge stehen dürfen (AZ 28 C 30/13). Für Unmut hatte ein Hausbewohner gesorgt, der einen der Plätze dauerhaft mit seinem abgemeldeten Wohnmobil blockierte und damit anderen die Möglichkeit nahm, dort zu parken. Ein Ärgernis für Anwohner ist häufig auch, wenn ein Wohnmobil so ungünstig vor ihrem Fenster parkt, dass die Aussicht versperrt oder die Wohnung verdunkelt wird. Ob sie dagegen vorgehen können oder eine rechtliche Handhabe besteht, entscheidet sich im Einzelfall. Daher solltest du in einem solchen Fall juristischen Rat einholen. FAZIT
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise. Wie lange kann ein Wohnmobil auf der Straße Parken?Grundsätzlich darf man sein Wohnmobil unbegrenzt lange auf Parkplätzen und öffentlichen Straßen abstellen, solange es nicht durch ein Schild verboten ist. Die einzigen Voraussetzungen dafür: Das Wohnmobil hat weniger als 7,5 Tonnen.
Wie lange darf man mit einem Wohnmobil Parken?Wie lange darf ein Wohnmobil im Wohngebiet parken? Im Gegensatz zu Wohnwagen, die laut § 12 Absatz 3b StVO maximal zwei Wochen ohne Zugfahrzeug am Straßenrand abgestellt werden dürfen, gibt es für Wohnmobile bis zu 7,5 Tonnen keine zeitliche Begrenzung.
Was kann man gegen dauerparker tun?Einen Dauerparker melden Sie am besten über das Ordnungsamt Ihrer Stadt. Die Telefonnummer finden Sie auf der Website Ihrer Stadt. Ob die Stadt aber etwas gegen den Dauerparker unternehmen kann, ist unwahrscheinlich.
Wie lange darf man einen Wohnwagen auf der Strasse Parken?So lange ein Wohnwagen angekuppelt ist, dürfen Pkw und Wohnwagen ohne Zeitbegrenzung am Straßenrand geparkt sein. Abgekoppelte Wohnwagenanhänger dürfen in Wohngebieten parken, aber nicht länger als zwei Wochen auf ein und demselben Parkplatz.
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