Was bedeutet Betrag der mit Ablauf des laufenden Kalendermonats nicht mehr Pfändungsfrei ist?

Was ist das Pfändungsschutzkonto?

Das P-Konto ist für Schuldner nicht nur in der Vorbereitung zu der eigentlichen Regel- oder Privatinsolvenz wichtig, sondern durchaus auch, wenn man die angehäuften Schulden insgesamt tilgen möchte, aber sein Kapital zur Deckung der Lebenshaltungskosten vor Kontopfändungen der Gläubiger schützen möchte. Das P-Konto ist als Girokonto für den ganz normalen Zahlungsverkehr anzusehen. Der große Vorteil: Es bietet dem Schuldner oder der Schuldnerin einen pauschalen Basisschutz vor Kontopfändungen. Mittels einer Bescheinigung nach § 850k ZPO kann der Schutz auf dem P-Konto um weitere geschützte Beiträge (z. B. Unterhaltsverpflichtungen) angehoben werden. Wir können Ihnen eine solche Bescheinigung nach § 850k ZPO ausstellen, Sie müssen dafür keine andere Stelle aufsuchen.

Kann nicht verbrauchtes Guthaben in den nächsten Monat genommen werden?

Bis 2021 war die Rechtslage folgende:

Folgte man dem sogenannten „P-Konto-Paragraphen“ (§ 850k ZPO) so ergab sich für diese Fragestellung: Beließen Sie als Schuldner oder Schuldnerin einen durch das P-Konto geschützten Betrag des ersten Monats auf dem P-Konto, so war dieser Betrag im zweiten Monat unbeachtlich! Der Betrag wurde weiterhin geschützt und stand Ihnen voll zur Verfügung – zusätzlich zum neu hinzugekommenen Betrag des aktuellen Monats. Verweilte dieser Betrag einen weiteren Monat und ging somit in den dritten Monat über, war der Betrag voll pfändbar. Diese Regelung war auf den Gedanken zurückzuführen, dass am Ende eines jeden Monats häufig viele Gelder eingehen, die eigentlich schon für den folgenden Monat bestimmt sind. Der Gesetzgeber wollte durch diese Regelung das für den nächsten Monat bestimmte Geld schützen.

Beispiel: Sie beließen im ersten Monat 75 Euro von ihrem geschützten Geld auf dem vorhandenen P-Konto. Im zweiten Monat war dieser Betrag geschützt und verbliebt auf dem P-Konto. Ließen Sie den Betrag nun über den zweiten Monat hinaus auf ihrem P-Konto, also nahmen ihn mit in den dritten Monat, so war der Betrag nicht mehr geschützt und wurde abgeführt. Und dies obwohl er ausschließlich aus Ihrem geschützten Einkommen bestand.

Praxishinweis: Wie erkennt man den mitgenommen Betrag in den nächsten Monaten?

Was bedeutet Betrag der mit Ablauf des laufenden Kalendermonats nicht mehr Pfändungsfrei ist?

Die Nichtabgabe der Vermögensauskunft kann empfindliche Strafen mit sich ziehen.

Führen wir das oben aufgeführte Beispiel ein wenig aus: Wenn Sie nun als Schuldner oder Schuldnerin im ersten Monat 75 Euro mit in den zweiten Monat nahmen und im zweiten Monat erneut 75 Euro in den dritten Monat nahmen, dann lautete die alles entscheidende Frage zu dem Beispiel wie folgt: Wie lässt sich erkennen ob die 75 Euro, die im dritten Monat abgeführt werden, aus dem ersten oder zweiten Monat stammen?

Also wie genau lässt sich der mitgenommene Betrag identifizieren? So verzwickt die Frage auch erscheint, besteht auch hier eine ziemlich simple Antwort: Wenn Sie nun als Schuldner oder Schuldnerin einen Betrag aus dem ersten Monat in den zweiten Monat übernahmen, so wurden alle Ausgaben (wie beispielsweise Abhebungen und Überweisungen) im zweiten Monat zuerst mit dem Übernahmebetrag verrechnet. Die Schlussfolgerung daraus war demnach, dass wenn Sie im zweiten Monat mindestens den Betrag ausgaben, den Sie aus dem ersten Monat mitgenommen hatten, dann kam im dritten Monat nie etwas von diesem Betrag an.

Fazit: Es ist möglich, gesparte Beträge mit in den Folgemonat zu nehmen

Für Sie als Schuldner oder Schuldnerin war es durchaus möglich, bei einem vorhandenen P-Konto gesparte Beträge mit in den Folgemonat zu nehmen. Der Vorteil: Vorausgesetzt, Sie gaben im Folgemonat fortwährend immer mindestens den Betrag, den Sie aus dem zurückliegenden Monat mitgenommen hatten aus, so konnten Sie in jedem Monat eine Gesamtsumme von bis zur maximalen Höhe ihres Freibetrags Ihres P-Kontos auf eben diesem bestehen lassen. Dieses Vorgehen konnten Sie auf unbegrenzte Zeit fortsetzen, da es sich bei diesen Beträgen nicht um Ersparnisse im eigentlichen Sinne handelte, sondern lediglich um jeden Monat neu entstehende Übernahmebeträge aus den jeweiligen Vormonaten.

Der ganze Prozess war rechtlich korrekt, doch auch hier galt, dass es in der Praxis auch zu Fehlern in der Durchführung seitens der Banken kommt. Durch diese Fehler wurde tatsächlich „nur“ geschaut, ob in zwei aufeinander folgenden Monaten überhaupt Übernahmebeträge bestanden. Dies führte dann dazu, dass Übernahmebeträge einbehalten wurden, obwohl diese letztendlich aus dem ersten Monat stammten.

Was bedeutet nicht mehr Pfändungsfrei?

Wenn Ihr Konto/Ihre Konten gepfändet werden, bedeutet dies, dass die Bank das Guthaben bis zur Höhe des Pfändungsbetrags nicht mehr an Sie auszahlen darf. Ihr Konto wird, sofern es kein Pfändungsschutzkonto ist, bis zur Höhe des gepfändeten Betrages mit sofortiger Wirkung gesperrt.

Was passiert mit dem Geld was über die pfändungsfreigrenze geht?

Da der monatliche Freibetrag überschritten wird, wird der doppelte Zahlungseingang von der Bank eingezogen. Jedoch wird der abgeschöpfte Betrag automatisch in den Folgemonat übernommen und kann schließlich vom Kontoinhaber frei genutzt werden.

Wann wird der pfändungsfreibetrag freigegeben?

Wie hoch ist der Grundfreibetrag bei einer Pfändung? Durch die jüngste Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen ist bei P-Konten seit dem 1. Juli 2022 ein Grundfreibetrag von monatlich 1.340 Euro vor einer Pfändung geschützt. Der Betrag gilt automatisch bei Personen ohne Unterhaltsverpflichtungen.

Kann ein pfändungsfreibetrag ablaufen?

Im Gegensatz zum P-Konto kann die P-Konto Bescheinigung, mit der Sie den monatlichen Grundfreibetrag erhöhen können, ablaufen: Schließlich können sich auch die Umstände für die Bescheinigung ändern. Wenn beispielsweise ein Kind volljährig wird oder zu arbeiten beginnt, fällt das Kindergeld weg.