Was können fremde mit meiner Telefonnummer machen

Ziel des Datenschutzes ist es im Allgemeinen, die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zu regulieren. Die besondere Schutzwürdigkeit solcher Datensätze ergibt sich aus einem allgemeinen Grundrecht: dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das jede natürliche Person besitzt. Dieses wiederum fällt unter das allgemeine Recht auf Privatsphäre.

Sowohl das Grundgesetz der Bundesrepublik als auch die Datenschutzregularien der Europäischen Union erkennen an, dass personenbezogene Daten das Eigentum der betroffenen Person sind. Diese darf damit über deren Verwendung und Weitergabe bestimmen. Nur unter eng gesteckten Voraussetzungen, die Gesetze und Verordnungen bestimmen, ist die Speicherung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig.

Neben dem Namen, Anschrift, IP-Adressen, ethnischer Herkunft und weiteren zählt zu den personenbezogenen Daten, die dem Datenschutz unterliegen, die Telefonnummer einer Person. Datenschutzrichtlinien und die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sind also auch für den Umgang mit dieser verbindlich. Doch bedeutet jede Weitergabe einer Telefonnummer auch einen Datenschutz-Verstoß? Und dürfen Online-Händler eigentlich von Ihren Kunden die Angabe der Telefonnummer verlangen?

Datenschutz bei einer Telefonnummer: Weitergabe erlaubt?

Was können fremde mit meiner Telefonnummer machen
Was können fremde mit meiner Telefonnummer machen
Dürfen Sie trotz Datenschutz eine andere Telefonnummer weitergeben?

Ob in Unternehmen, im Rahmen des Datenhandels, im Freundes- oder Bekanntenkreis: Von Zeit zu Zeit werden die Nummern anderer Personen an einen Dritten weitergegeben. Wichtig ist dabei jedoch: Da dem Datenschutz auch die Telefonnummer einer Person unterliegt, darf die Nummer grundsätzlich nicht einfach so weitergegeben oder überhaupt gespeichert werden. Vorausgesetzt werden muss in der Regel einer der folgenden Punkte:

  1. Die betroffene Person hat der Speicherung, Nutzung, Verarbeitung und dann ggf. auch der Weitergabe eindeutig zugestimmt.
  2. Ein Gesetz erlaubt oder bestimmt diese Vorgänge.

Zudem gilt der Grundsatz der Datensparsamkeit. Das bedeutet, es dürfen grundsätzlich nur solche Daten erhoben werden, die z. B. für die Abwicklung des jeweiligen Geschäfts oder die Durchführung eines Beschäftigungsverhältnisses vonnöten sind. Da der Datenschutz auch eine Telefonnummer erfasst, bedarf es in diesem Fall ebenso einer entsprechenden Zweckbindung.

Es ist grundsätzlich nicht zulässig, ohne Wissen der betroffenen Person bzw. ohne gesetzliche Grundlage deren Telefonnummer zu speichern, zu nutzen, zu verarbeiten oder weiterzugeben. Darüber hinaus: Es handelt sich auch um einen Verstoß gegen den Datenschutz, wenn die Telefonnummer erhoben wird, obwohl dies gegen die wesentlichen Grundsätze der Datensparsamkeit und Zweckbindung verstößt.

Interessant: Die Erhebung von Telefonnummern ist etwa auch dann datenschutzkonform, wenn diese öffentlich zugänglich sind. Das betrifft mithin alle Nummern, die in öffentlichen Telefonbüchern gespeichert sind. Der Aufnahme Ihrer Telefonnummer in solche Telefonverzeichnisse können Sie bei Zuweisung jedoch aktiv widersprechen.

Aber was gilt nun eigentlich bei Online-Shops oder Versandhäusern, die von Ihren Kunden recht regelmäßig auch die Angabe der privaten Telefonnummer verlangen?

Verstößt die verlangte Angabe der Telefonnummer gegen den Datenschutz?

Was können fremde mit meiner Telefonnummer machen
Was können fremde mit meiner Telefonnummer machen
Sie erhalten nervige Werbeanrufe, weil Ihre Telefonnummer entgegen dem Datenschutz weitergegeben wurde?

Die Welt verlagert sich in immer umfangreicherem Maße in das World Wide Web. Das Statistische Bundesamt stellte fest, dass im Jahre 2015 bereits 77 % aller Internetnutzer in Deutschland Online-Käufe tätigten – etwa 47 Millionen Bürger. Im Vergleich zum Vorjahr entsprach das einem Zuwachs von 20 %. Der Online-Handel boomt und ein Umschwenken ist eher nicht zu erwarten.

Fast jeder hat online schon einmal ein entsprechendes Bestellformular ausgefüllt. Und in vielen wollen die Händler auch die Telefonnummer Ihrer Kunden haben – angeblich für die einfachere Abwicklung des Geschäfts. Dazu kommt, dass auch viele Versanddienstleister von den Händlern die Weitergabe der Telefonnummer der Adressaten verlangen – angeblich zum Zwecke der Zustellung.

Mit Angabe der Telefonnummer stimmt der Nutzer meist der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung dieser zu. In der Datenschutzerklärung ist dann ggf. auch noch ein entsprechender Hinweis versteckt, der die Weitergabe der Nummer gestattet, sobald sie die Datenschutzerklärung und AGBs akzeptieren.

Nach allgemeiner Auffassung ist diese teils verpflichtende Erhebung jedoch nicht vonnöten. In der Regel muss kein Kunde angerufen werden und auch Versanddienstleister machen kaum nutzen von der Telefonnummer. Der Grundsatz der Datensparsamkeit ist damit nicht eingehalten. Aber obwohl der Datenschutz eine private Telefonnummer ebenfalls schützen soll, haben Verstöße gegen den Grundsatz der Datensparsamkeit kaum Konsequenzen.

Letztlich sind auch hier vor allem Sie als Nutzer und Eigentümer Ihrer Daten gefragt: Achten Sie darauf, welche Daten Sie an wen herausgeben. Lesen Sie die Datenschutzerklärungen und AGBs der Seiten durch. Und nehmen Sie im Zweifel Abstand von der Bestellung über Online-Händler, die zu viele Daten von Ihnen verlangen.

Datenschutz bei Telefon- und anderen Kommunikationsdaten

Am 01. Juli 2017 sollte ursprünglich die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland aktiv werden. Im Zuge dessen wurde den Telekommunikationsdienstleistern aufgegeben, Standortdaten aller Nutzer für vier Wochen und Kommunikations- und Verbindungsdaten für zehn Wochen zu speichern. Zwar sollten Inhalte nicht gespeichert werden, dennoch bedeutet die Vorratsdatenspeicherung große Einschnitte in Sachen Datenschutz.

Am 28. Juni 2017 – also zwei Tage vor Ablauf der Frist – erklärte die Bundesnetzagentur allerdings die Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung bis auf weiteres. Es soll zunächst eine Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren abgewartet werden. Wann diese fällt, ist unklar.

Fest steht: Kommt die Vorratsdatenspeicherung, ist der Datenschutz bei jeder Telefonnummer stark eingeschränkt – die Verbindungsdaten von Anrufern und Angerufenen würden über Wochen gespeichert werden.

Was kann ein Hacker mit meiner Nummer machen?

Verschaffen sie sich via SIM-Swapping Zugang zu einer fremden Handy-Nummer, können sie diese für eine Reihe krimineller Zwecke nutzen. So bekommt ein Angreifer alle SMS und Anrufe weitergeleitet oder kann selbst simsen oder - beispielsweise kostenpflichtige Dienste im Ausland - anrufen.

Sollte man seine Telefonnummer weitergeben?

Weil die eigene Telefonnummer zu den personenbezogenen Daten gehört, die das Eigentum der jeweiligen Person sind, ist eine Verwendung oder Weitergabe dieser Daten ohne die Zustimmung des Betroffenen nicht erlaubt.

Was kann man mit der Handynummer herausfinden?

#1 Datamining dank eigener Handynummer Das kann deine Adresse, finanzielle Hintergründe, Namen von Verwandten und deren Adressen und andere Dinge umfassen. Nutzen lassen sich solche Informationen später für Erpressung, Stalking oder Identitätsdiebstahl.

Kann man über die Handynummer gehackt werden?

Wenn Sie Apps finden, die Sie nicht heruntergeladen haben, oder es Anrufe, SMS und E-Mails von Ihrem Telefon gab, die Sie nicht gesendet haben, ist das ein Warnsignal. Ein Hacker könnte Ihr Telefon gekapert haben, um kostenpflichtige Anrufe oder Nachrichten zu versenden oder um Malware an Ihre Kontakte zu verbreiten.