Warum Steuerklasse 1 und nicht 2?

Das Wichtigste zur Steuerklasse 2 in Kürze:

Die Themen im Überblick

  1. Wer bekommt die Steuerklasse 2?
  2. Wie kann man die Steuerklasse 2 beantragen?
  3. Was macht man, wenn man nicht in Steuerklasse 2 ist?
  4. Welche Freibeträge stehen Alleinerziehenden zur Verfügung?
  5. Welche weiteren Hilfen gibt es für Alleinerziehende?

Wer bekommt die Steuerklasse 2?

Nicht jede alleinerziehende Person darf ohne Weiteres in Lohnsteuerklasse 2 wechseln. Damit ein:e Arbeitnehmer:in berechtigt ist, in die Steuerklasse 2 zu wechseln, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Steuerklasse 2 können ausschließlich alleinerziehende Arbeitnehmer:innen mit Kindern beantragen👩‍👦👨‍👧Das betrifft überwiegend unverheiratete, geschiedene oder dauerhaft getrennt lebende Elternteile.
  2. Voraussetzung für Lohnsteuerklasse 2 ist außerdem, dass in deinem Haushalt mindestens ein Kind lebt, für welches du Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag hast. Wenn das Kind bei beiden Elternteilen gemeldet ist, erhält derjenige Elternteil den Entlastungsbetrag, der auch das Kindergeld bezieht.
  3. Du lebst mit deinem Kind alleine 🏠 Es darf also keine weitere volljährige Person im Haushalt leben (z.B. Lebenpartner:in oder Wohngemeinschaft). Als Ausnahme akzeptiert das Finanzamt das Zusammenleben mit einer pflegebedürftigen Person.
  4. Der Entlastungsbetrag wird monatlich gewährt 📆 Das bedeutet, dass du jeden Monat weniger Abzüge hast als zum Beispiel in Steuerklasse 1. In jedem Kalendermonat, in dem du nicht mehr die oben genannten Voraussetzungen erfüllt hast bzw. nicht mehr alleinerziehend bist, stehen dir der Entlastungsbetrag und die Steuerklasse 2 nicht mehr zu. Alleinerziehende müssen zusätzlich zum Antrag schriftlich versichern, dass ihnen der Entlastungsbetrag weiterhin zusteht.

Wie kann man die Steuerklasse 2 beantragen?

Beim Bundesfinanzministerium kannst du den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung herunterladen. Diesen findest du, wenn du auf der Seite auf Formularcenter links tippst und dann oben rechts 034008_22 suchst. Wenn du das Formular antippst, kannst du auf der ersten Seite das Häkchen setzen. Danach kannst du auswählen, wie viele Kinder du mit angeben möchtest. Für jedes deiner Kinder füllst du dann im Formular den Abschnitt aus. Den ausgefüllten Antrag sendest du an dein Finanzamt 🏫 Dein zuständiges Finanzamt findest du hier.

Dein Steuerklassenwechsel wird automatisch vom Finanzamt an deine:n Arbeitgeber:in übermittelt. Sobald dein Antrag genehmigt wurde, hast du monatlich weniger Abzüge und zahlst weniger Steuern. Wichtig ist, dass du in der Steuererklärung trotzdem noch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragst. Denn durch die Steuerklasse 2 fallen die monatlichen Steuerabzüge von deinem Lohn geringer aus, sie hat aber keinen Einfluss auf deine Steuererklärung. In der Steuererklärung gibst du deswegen den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende an. Das geht bei Steuerbot übrigens bei den Fragen zu deinem Kind mit nur drei Fragen.Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende liegt in den Jahren 2021 und 2022 bei 4.008 € für das erste Kind, und 240 € für jedes weitere Kind.

Was macht man, wenn man nicht in Steuerklasse 2 ist?

Das ist kein Problem. Du kannst in deiner Steuererklärung auch rückwirkend für mehrere Jahre den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende angeben, sofern die oben genannten Bedingungen erfüllt sind. Das geht übrigens mit Steuerbot ganz einfach. Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kannst du bei Steuerbot mit drei Fragen beantragen.

Welche Freibeträge stehen Alleinerziehenden zur Verfügung?

Neben dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende profitieren Arbeitnehmer:innen mit Kindern von weiteren steuerlichen Vorteilen und Freibeträgen, die sich in der Steuererklärung günstig auswirken:

  • Kinderfreibetrag pro Kind: 2.730 € in 2021 und 2022
  • Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung pro Kind: 1.464 € in 2021 und 2022
  • Werbungskostenpauschale: 1.000 €
  • Steuerfreier Grundfreibetrag: 9.744 € in 2021 und 10.347 € in 2022

☝️ Der steuerliche Grundfreibetrag in Höhe von 9.744 € (10.347 € in 2022) bleibt vom Entlastungsbetrag unberührt. Der Entlastungsbetrag in Höhe von 4.008 € wird zum Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag addiert.

Welche weiteren Hilfen gibt es für Alleinerziehende?

  • Unterhaltsvorschuss erhalten alleinerziehende Mütter oder Väter, wenn sie vom getrennt lebenden Elternteil keinen Unterhalt erhalten. Unterhaltsvorschuss kann bei der Unterhaltsvorschusskasse des ortsansässigen Jugendamtes beantragt werden. Die Unterlagen erhältst du bei der Stadt. Der Unterhaltsvorschuss variiert je nach Alter des Kindes. Für Kinder unter sechs Jahre erhält der alleinerziehende Elternteil 2.124 € in 2022, für Kinder zwischen sechs und elf Jahren gibt es 2022 2.832 € Unterhaltsvorschuss, für Kinder zwischen zwölf und siebzehn Jahren gibt es in 2022 3.768 € Unterhaltsvorschuss pro Jahr. Den Unterhaltsvorschuss musst du beim zuständigen Jugendamt beantragen.
  • Wohngeld erhalten Alleinerziehende mit geringem Einkommen, wenn sie keine Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld beziehen. Für die Anerkennung wird auch die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen berücksichtigt. Das Wohngeld musst du bei deinem zuständigen Bürgerbüro der Stadt oder des Landkreises beantragen.
  • Kinderbetreuungskosten können von Arbeitgeber:innen steuerfrei übernommen werden. Außerdem können Arbeitnehmer:innen Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben bis maximal 6.000 € angeben. Hiervon werden zwei Drittel der Kosten, also maximal 4.000 €, in der Steuererklärung berücksichtigt. Sofern die Kinderbetreuung in der eigenen Wohnung stattgefunden hat, zum Beispiel durch eine Tagesmutter oder ein Au-Pair, können 20% dieser Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Maximal 4.000 € wirken sich direkt steuermindernd aus.
  • Reduktion der Kinderbetreuungskosten: In vielen Städten und Gemeinden besteht die Möglichkeit eine Reduktion der Betreuungskosten zu beantragen 📉 Die Reduzierung der Kinderbetreuungskosten musst du beim zuständigen Jugendamt beantragen.
  • Elterngeld: Sowohl Mütter als auch Väter haben nach der Geburt eines Kindes Anspruch auf Elterngeld 💶 Die Höhe hängt vom Nettoeinkommen in den letzten 12 Monaten vor der Geburt ab und liegt zwischen 300 € und 1.800 € monatlich. Auch Menschen in Ausbildung, ohne Arbeit oder ohne Einkommen erhalten den Mindestsatz Elterngeld in Höhe von 300 € monatlich. Das Elterngeld kannst du bei deiner zuständigen Elterngeldstelle beantragen.
  • Kinderzuschlag: Alleinerziehende mit geringem Einkommen können zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag als Alternative zum Arbeitslosengeld II beantragen. Den Kinderzuschlag erhält der Elternteil, der auch das Kindergeld bezieht. Achtung: Der Kinderzuschlag wird nicht rückwirkend ausgezahlt, deswegen solltest du dich früh darum kümmern ⏰ Den Kinderzuschklag kannst du auf der Website der Bundesagentur für Arbeit beantragen.

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Warum Steuerklasse 1 und nicht 2?

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Artikel aus unserem Ratgeber

Was ist der Unterschied zwischen Steuerklasse 1 und 2?

In Deutschland unterscheidet das Steuersystem zwischen sechs verschiedenen Lohnsteuerklassen: Lohnsteuerklasse I = Ledig, kinderlos, verwitwet, getrennt oder geschieden. Lohnsteuerklasse II = Alleinerziehend. Lohnsteuerklasse III = Verheiratet (besserverdienender Ehepartner)

Warum habe ich Steuerklasse 1?

Die Steuerklasse 1 ist für Singles oder nicht mehr verheiratete Steuerzahler vorgesehen. Diese Klasse richtet sich demnach an Personen, die ledig, unverheiratet, geschieden oder verwitwet sind. Personen dieser Lohnsteuerklasse können nicht in jede Steuerklasse wechseln.

Wann lohnt sich Steuerklasse 2?

Die Steuerklasse II gilt nur für echte Alleinerziehende. Also mit einem oder mehreren Kindern ohne weitere volljährige Person im Haushalt. Es lohnt sich schon. Es gibt den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1308 €.

Wann lohnt sich eine Steuererklärung Steuerklasse 1?

Wie funktioniert die Steuererklärung bei Steuerklasse 1? Wenn Du nur ein geringes Jahreseinkommen hast, musst Du keine Steuererklärung machen. Die Grenze liegt in diesem Fall bei der Steuerklasse 1 bei 9.984 € Grundfreibetrag.