Hessisches Amt für Versorgung und Soziales gießen formulare

Bitte machen Sie sich vor der Antragstellung mit den grundlegenden Regeln des Elterngeldes vertraut. Besuchen Sie dazu beispielsweise unsere Elterngeld-Wissen Seite oder führen Sie eine beispielhafte Berechnung des Elterngeldes mit unserem Elterngeldrechner durch.

Antragsservice

Die Regelungen des Elterngeldes sind sehr komplex. Wir empfehlen Ihnen daher, den Antragsservice zu nutzen.

Unsere Expertinnen helfen Ihnen gern.
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Verzeichnis der Elterngeldstellen in Hessen

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales, Elterngeldstelle, Schottener Weg 3, 64289 Darmstadt
Telefon: 06151 7380, Fax: 06151 738260, E-Mail: [email protected]

Zuständig für die Stadt Darmstadt, die Landkreise Bergstraße, Darmstadt- Dieburg, Groß-Gerau und den Odenwaldkreis


Hessisches Amt für Versorgung und Soziales, Elterngeldstelle, Walter-Möller-Platz 1, 60439 Frankfurt/Main
Telefon: 069 1567-1, Fax: 0611 327644-893, E-Mail: [email protected]

Zuständig für die Städte Frankfurt und Offenbach, den Landkreis Offenbach und den Hochtaunuskreis


Hessisches Amt für Versorgung und Soziales, Elterngeldstelle, Washingtonallee 2, 36041 Fulda
Telefon: 0661 62070, Fax: 0661 6207325, E-Mail: [email protected]

Postanschrift: HAVS Fulda, Postfach 2351, 36013 Fulda

Zuständig für die Landkreise Fulda, Hersfeld-Rotenburg und den Main-Kinzig-Kreis


Hessisches Amt für Versorgung und Soziales, Elterngeldstelle, Südanlage 14 a, 35390 Gießen
Telefon: 0641 79360, Fax: 0611 327644253, E-Mail: [email protected]

Postanschrift: HAVS Gießen, Postfach 101052, 35340 Gießen

Zuständig für die Landkreise Gießen, Marburg-Biedenkopf, den Lahn-Dill-Kreis, Vogelsbergkreis und Wetteraukreis


Hessisches Amt für Versorgung und Soziales, Elterngeldstelle, Mündener Straße 4, 34123 Kassel
Telefon: 0561 20990, Fax: 0561 2099240, E-Mail: [email protected]

Zuständig für die Stadt Kassel, die Landkreise Kassel, Waldeck-Frankenberg, den Werra-Meißner-Kreis und Schwalm-Eder-Kreis


Hessisches Amt für Versorgung und Soziales, Elterngeldstelle, Mainzer Str. 35, 65185 Wiesbaden
Telefon: 0611 71570, Fax: 0611 327644888, E-Mail: [email protected]

Postanschrift: HAVS Wiesbaden, Postfach 5747, 65047 Wiesbaden

Zuständig für die Stadt Wiesbaden, den Landkreis Limburg-Weilburg, den Rheingau-Taunus-Kreis und Main-Taunus-Kreis

Formulare für den Elterngeld Antrag

Die Unterlagen für Ihren Elterngeldantrag können Sie sich auf der Seite Elterngeld Antrag ansehen und herunterladen.

Elterngeldrechner

Haben Sie Ihr Elterngeld bereits ausgerechnet? Falls nicht, dann können Sie es auf unsere Seite Elterngeldrechner jederzeit nachholen. Sie können dort auch verschiedenen Szenarien durchrechnen, um so Ihren Elterngeld Anspruch zu maximieren und den optimalen Antrag bei der Elterngeldstelle einzureichen.

An wen muss ich mich wenden?

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Frankfurt am Main

Zuständige Stelle

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales - Versorgungsamt

Walter-Möller-Platz 1

60439 Frankfurt am Main

Telefon

Zentrale

+49 69 15671

Fax

+49 611 327644893

E-Mail

[email protected]

Internet

https://rp-giessen.hessen.de/havs-frankfurt

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales - Versorgungsamt

Walter-Möller-Platz 1

60439 Frankfurt am Main

Telefon

Zentrale

+49 69 15671

Fax

+49 611 327644893

E-Mail

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Hessisches Amt f�r Versorgung und Soziales

S�danlage 14 A
35390 Gie�en

0641 7936-0
0611 327644-253
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Welcher Grad der Behinderung bei welcher Krankheit Tabelle?

Schwerbehindertenausweis: Krankheiten-Tabelle.

Wo finde ich die GdB Tabelle?

Quelle: Die GdB-Tabelle kann in der Versorgungsmedizinischen-Verordnung (VersMedV) eingesehen werden.

Was muss ich tun um einen Behindertenausweis zu verlängern?

In der Regel genügt ein formloser Antrag auf Verlängerung des Schwerbehindertenausweises, der beim zuständigen Versorgungsamt oder bei der Kommunalverwaltung eingereicht wird. Der Antrag kann, falls nötig, auch durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Bevollmächtigten gestellt werden.

Wie wird der Grad der Schwerbehinderten gerechnet?

Der Grad der Behinderung wird auf Antrag durch ärztliche Gutachter bemessen. Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, wird ein Gesamt- GdB ermittelt. Es werden hier allerdings nicht die einzelnen Behinderungsgrade mehrerer Beeinträchtigungen einfach zusammengerechnet und addiert, wie manchmal vermutet wird.