1. Das Wichtigste in KürzeArbeitslosengeld II (ALG II, Hartz IV) bekommt nur, wer nicht über ausreichend eigenes Einkommen und Vermögen verfügt. Das meiste Einkommen wird, abgesehen von einem individuellen Freibetrag, vom ALG II abgezogen. Außerdem dürfen bestimmte Vermögensgrenzen nicht überschritten werden. Show
2. Einkommen2.1. Zu berücksichtigendes Einkommen(§ 11 SGB II) Einkommen wird vom ALG II abgezogen. Grundsätzlich zählen alle regelmäßigen oder einmaligen Einnahmen in Geld oder geldwerten Vorteilen zum Einkommen, z.B.:
Nicht zum Einkommen (§ 11a SGB II) zählen z.B.
2.2. Abzüge vom Einkommen, bereinigtes Einkommen(§ 11b SGB II) In der Regel wird aber nicht das komplette Einkommen auf das ALG II angerechnet, sondern ein sog. bereinigtes Einkommen. Vom Einkommen sind unter anderem abzuziehen:
2.3. Freibetrag für Erwerbstätige(§ 11b (3) SGB II) Vom bereinigten Einkommen können Erwerbstätige einen individuellen Freibetrag behalten. Wenn mehrere Erwerbstätige in einer Bedarfsgemeinschaft leben, gibt es einen Freibetrag für jeden. 2.3.1. Höhe des Freibetrags
Für bestimmte Einkommensarten, z.B. im ehrenamtlichen Bereich, kann es andere Freibeträge geben. 2.3.2. Berechnungsbeispiele für den FreibetragEmpfänger von ALG II verdient 400 € im Monat: Grundfreibetrag 100 € plus 20 % von 300 €: 100 € + 60 € = 160 €. Dieser Betrag wird nicht vom ALG II abgezogen, oder umgekehrt: Das ALG II wird um 240 € reduziert. Empfänger von ALG II verdient 1.100 € im Monat: Grundfreibetrag 100 € plus 20 % von 900 € plus 10 % von 100 €: 100 € + 180 € + 10 € = 290 €. Dieser Betrag wird nicht vom ALG II abgezogen, oder umgekehrt: Das ALG II wird um 810 € reduziert. 3. Zu berücksichtigendes Vermögen(§ 12 SGB II) Solange Vermögen vorhanden ist, gibt es kein ALG II. Als Vermögen gelten Geld und alle Sachen und Rechte, die in Geld messbar sind. Ausnahmen:
4. Wer hilft weiter?Jobcenter, Agentur für Arbeit 5. Verwandte LinksGrundsicherung für Arbeitssuchende Arbeitslosengeld II und Sozialgeld Rechtsgrundlagen: §§ 11 ff. SGB II Was wird beim Arbeitslosengeld alles angerechnet?In der Regel kann mit ungefähr 60% des letzten Gehalts gerechnet werden. Jedoch ist die genaue Berechnung des ALG 1 etwas komplexer. In keinem Fall kann das Arbeitslosengeld durch Ersparnisse geschmälert werden. Direkte Auswirkungen auf die Höhe haben nur Einkünfte aus Nebenbeschäftigungen und der Sozialversicherung.
Wie viel Geld darf man auf dem Konto haben wenn man arbeitslos ist?Als Vermögen gelten Geld und alle Sachen und Rechte, die in Geld messbar sind. Ein Grundfreibetrag in Höhe von 150 € je vollendetem Lebensjahr des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seines Partners, mindestens jeweils 3.100 €. Grundfreibetrag für jedes leistungsberechtigte minderjährige Kind: 3.100 €.
Welches Einkommen wird auf Arbeitslosengeld 1 angerechnet?Was wird angerechnet? Bei einem Nebeneinkommen aus Erwerbstätigkeit besteht immer ein Freibetrag von 165 Euro monat- lich. Wenn das Nettoeinkommen den Freibetrag übersteigt, wird es auf das Arbeitslosengeld ange- rechnet.
Wann kann ALG 1 gekürzt werden?Wann kann es zu einer Kürzung des ALG 1 kommen? Die Arbeitslosengeld-1-Kürzung tritt beispielsweise ein, wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis selbst gekündigt haben, die Aufnahme einer Arbeit ablehnen oder sich weigern, an einer von der Agentur für Arbeit angebotenen Maßnahme teilzunehmen.
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