Wie weit darf eine Ladung nach vorne hinausragen

Wie weit darf eine Ladung nach vorne hinausragen
Wie weit darf eine Ladung nach vorne hinausragen
  StVO: [ 
Wie weit darf eine Ladung nach vorne hinausragen
 § 21a | § 22 | § 23 
Wie weit darf eine Ladung nach vorne hinausragen
 ]

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Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§22 Ladung

Wie weit darf eine Ladung nach vorne hinausragen
 (1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

Wie weit darf eine Ladung nach vorne hinausragen
 (2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,60 m sein.

Wie weit darf eine Ladung nach vorne hinausragen
 (3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.

Wie weit darf eine Ladung nach vorne hinausragen
 (4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,50 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens

  • 1.eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,

  • 2.ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder

  • 3.einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.

Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,50 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Absatz 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.

Wie weit darf eine Ladung nach vorne hinausragen
 (5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungsoder Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,50 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen.


 

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Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie weit darf die Ladung nach vorne hinausragen?
  2. Wie weit darf Ladung nach vorne und hinten überstehen?
  3. Wie weit darf die Ladung nach hinten hinausragen?
  4. Wie weit darf Ladung auf dem Dach überstehen?
  5. Welcher Höhe darf Ladung?

(3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht nach vorn über das Fahrzeug , bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.

Wie weit darf Ladung nach vorne und hinten überstehen?

Ansonsten gilt: Vorne darf der Ladungsüberstand nicht mehr als 0,5 m betragen. Bei einem Auto oder einem Anhänger, welcher hinten überstehende Ladung aufweist, ist ein Überstand von 1,5 m zulässig. Auch 3,0 m sind legitim, wenn die Wegstrecke unter 100 km liegt.

Wie weit darf die Ladung nach hinten hinausragen?

Ladung darf ohne Kennzeichnung nur bis zu 1m über die Rückstrahler hinausragen. Wenn sie weiter hinausreicht, muss sie, abhängig von Wetter-, Licht- und Sichtverhältnissen gekennzeichnet werden, damit sie von anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig erkannt werden kann.

Wie weit darf Ladung auf dem Dach überstehen?

Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 Metern nicht nach vorn über das Fahrzeug hinausragen, so wird kein Fußgänger verletzt. Die Ladung darf nach hinten bis zu 1,5 Meter hinausragen.

Welcher Höhe darf Ladung?

Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht nach vorne über das Fahrzeug hinausragen. Erst darüber ist ein Herausstehen der Ladung von bis zu 50 cm nach vorne gestattet.

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Wie lange darf Ladung nach vorne hinausragen?

Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht nach vorne über das Fahrzeug hinausragen. Erst darüber ist ein Herausstehen der Ladung von bis zu 50 cm nach vorne gestattet. ... Datenschutzeinstellungen..

Wie weit darf eine Ladung nach vorne hinausragen ohne Kennzeichnung?

Das Auto darf samt Ladung höchstens 2,55 m breit und 4 m hoch sein. Nach vorne darf Ladung nur überstehen, wenn der Pkw höher ist als 2,50 m. Nach hinten ist ein Überstehen bis zu 1,50 m erlaubt bzw. bis zu 3 m, wenn die Strecke weniger als 100 km beträgt.

Wie weit darf man Ladung nach hinten überstehen?

Nach Paragraf 22, Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf die Ladung grundsätzlich 1,5 Meter nach hinten überstehen. Geht die Fahrt nicht weiter als 100 Kilometer, sind sogar drei Meter erlaubt. Das Fahrzeug oder der Zug inklusive der Ladung darf aber nicht länger als 20,75 Meter sein.

Wie weit darf die Ladung nach vorne hinausragen PKW?

Bei Fahrzeugen, die nicht höher als 2,5 m sind, dürfen keine Ladungsteile nach vorn hinausragen. Ansonsten gilt: Vorne darf der Ladungsüberstand nicht mehr als 0,5 m betragen. Bei einem Auto oder einem Anhänger, welcher hinten überstehende Ladung aufweist, ist ein Überstand von 1,5 m zulässig.