Wie viel Tage am Stück darf man hintereinander arbeiten?

Die Richter des Europäischen Gerichtshofes haben sich im November 2017 mit der Frage beschäftigt, ob ein Arbeitgeber zwingend die wöchentliche Ruhezeit am Ende des Arbeitszeitraumes gewähren muss.

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Der Fall: Casino-Mitarbeiter verlangt Überstundengeld

Diesem Fall zugrunde lag die Klage eines Casino-Mitarbeiters aus Portugal, welcher des Öfteren an sieben aufeinanderfolgenden Tagen gearbeitet hatte und für den jeweils siebten Tag Überstundengeld forderte.

Die Richter des EuGH entschieden aber, dass er darauf keinen Anspruch habe. Nach ihrer Auffassung verlange das Unionsrecht nicht, dass die wöchentliche Mindestruhezeit spätestens an dem Tag gewährt wird, der auf einen Zeitraum von sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen liegt. Vielmehr kommt es nur darauf an, dass dies innerhalb jedes Siebentagezeitraumes geschieht.

Dies bedeutet, dass Arbeitgeber innerhalb der EU die Möglichkeit haben, Arbeitnehmer 12 Tage am Stück arbeiten zu lassen, wenn Sie die Ruhetage jeweils an den Anfang und an das Ende des Arbeitszeitraumes stellen.

Die Richter wiesen aber darauf hin, dass die dem Urteil zugrundeliegende Arbeitszeitrichtlinie arbeitnehmerfreundlichen nationalen Arbeitszeitregelungen nicht entgegenstehe. Des Weiteren gelte in jedem Fall die festgeschriebene tägliche Ruhezeit von 11 Stunden und die wöchentliche durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden.

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Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil C-306/16 vom 09.11.2017

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Wie viel Tage am Stück darf man hintereinander arbeiten?

RAin/FAinArbR Amelie Bernardi, Kanzlei FPS, Frankfurt/M.

Länger als fünf oder sechs Tage in der Woche arbeiten, ohne zwischendurch einen Tag frei zu haben – ist das überhaupt zulässig? Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass ihnen innerhalb einer Woche mindestens ein Ruhetag gewährt werden müsse. Dass dies aber gar nicht so ist, bestätigte nun auch der Europäische Gerichtshof in einer Entscheidung vom 09.11.2017 (EuGH – Rs. C 306/16). Er hat klargestellt, dass es rechtens ist, einen Arbeitnehmer bis zu zwölf Tage hintereinander arbeiten zu lassen – wenn er zum Beispiel den ersten Ruhetag zu Beginn der Arbeitswoche nimmt und der nächste Ruhetag erst am Ende der darauffolgenden Arbeitswoche liegt.

Großes Unverständnis in Medien und im Web

Hintergrund ist eine entsprechende EU-Richtlinie, die lediglich vorsieht, dass pro Siebentages-Zeitraum eine kontinuierliche Mindestruhezeit von 11 Stunden gewährt werden muss. Folgendes Beispiel veranschaulicht das Ganze: Der Arbeitnehmer erhält in der ersten Woche den Montag frei, arbeitet dann in dieser Woche über das Wochenende hinaus bis einschließlich Samstag der nächsten Woche. In diesem Fall hat er zwölf Tage am Stück gearbeitet. In den Medien und im Web herrscht nun zum Teil großes Unverständnis über diese Entscheidung des höchsten europäischen Gerichts. Es wird hämisch gefragt, ob denn auch die Richter am Europäischen Gerichtshof und Politiker tatsächlich mal zwölf Tage am Stück arbeiten würden.

Die Aufregung ist unbegründet

Diese Aufregung ist allerdings vollkommen unbegründet. Denn der EuGH hat im Grunde nichts entschieden, was dem deutschen Arbeitsrecht fremd wäre. Viele Arbeitnehmer gehen nach dem Motto „Sechs Tage sollst du arbeiten, am siebten Tage sollst du ruhen“ einfach davon aus und sehen es als Selbstverständlichkeit an, dass ihnen pro Woche ein Ruhetag zusteht. Aber auch unser deutsches Arbeitszeitgesetz sieht eine solche Regelung gar nicht vor. Grundsätzlich ist Sonn- und Feiertagsbeschäftigung in Deutschland zwar verboten. Aber es gibt Ausnahmen: Arbeitnehmer dürfen demnach an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn sie in bestimmten, im Arbeitszeitgesetz benannten Branchen und Einrichtungen tätig sind (§ 10 Arbeitszeitgesetz). Dazu zählen etwa Krankenhäuser, Not- und Rettungsdienste oder Gaststätten.

Der Kläger, der vor dem europäischen Gerichtshof klagte, ist in einem Casino beschäftigt gewesen. Dass er als Casino-Mitarbeiter auch an Wochenenden und Feiertagen arbeiten muss, dürfte sich also von selbst verstehen. Ebenso, dass in solchen Branchen – wie übrigens auch in der Medienbranche – nicht immer ein Siebentages-Rhythmus bei der Gewährung freier Tage eingehalten werden kann. Das ist schlichtweg nicht möglich und auch nicht realistisch.

Das Äquivalent im deutschen Arbeitsrecht

Ist in den entsprechenden Branchen Sonn- und Feiertagsarbeit grundsätzlich zulässig und müssen Arbeitnehmer an einem solchen Tag arbeiten, muss ihnen ein Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen gewährt werden (§ 11 Arbeitszeitgesetz). Daher haben wir bereits in unserer deutschen Gesetzgebung entsprechende Regelungen, die dem letzten Wort der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und mithin den europäischen Richtlinien entsprechen. Wichtig ist aber in diesem Zusammenhang vor allem, dass in Deutschland mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben müssen.

Wie viel darf man am Stück arbeiten?

Pro Woche darf ein Arbeitnehmer dem Gesetz zufolge höchstens 48 Stunden arbeiten, und zwar für 48 Wochen im Jahr. Denn ihm stehen gesetzlich mindestens vier Wochen Urlaub zu. Das Arbeitszeitgesetz geht also von einer maximalen Arbeitszeit von 2.304 Stunden pro Jahr aus.

Wie viele Tage darf man hintereinander arbeiten Österreich?

Chef kann Arbeitnehmer legal 12 Tage durcharbeiten lassen.

Wie viele Tage im Monat darf man arbeiten?

304 Jahresarbeitstage : 12 Monate = 25,3 durchschnittliche Arbeitstage pro Monat. Achtung: Diese Rechnung geht von einer Sechstagearbeitswoche aus. Bei einer Fünftagewoche müssen zusätzlich zu den Sonntagen auch die Samstage abgezogen werden. So ergeben sich durchschnittliche 21 Arbeitstage im Monat.