Wie viel Geld bekommt eine 5

Wenn Taschengeld gezahlt wird, sollten Eltern neben Taschengeldparagraf und Taschengeldtabelle noch zwei wichtige Grundregeln beachten. Es muss pünktlich gezahlt werden und darf nicht als Mittel zur Belohnung oder Bestrafung eingesetzt werden.

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Auch wenn es im Bürgerlichen Gesetzbuch sogar einen Taschengeldparagrafen gibt – ein gesetzlich verankertes Recht auf Taschengeld gibt es in Deutschland nicht. Doch Fachleute sind sich einig, dass es beim Taschengeld nicht auf die Frage "Ob" ankommt, sondern lediglich auf das "Wie viel" und "Ab wann".

Taschengeldtabelle: So viel Geld ist angemessen

Das Bundesministerium für Familie hat eine Tabelle veröffentlicht, die Eltern helfen soll, eine angemessene Taschengeldhöhe pro Woche festzulegen. Danach sollen schon Kinder im Alter

  • von vier bis fünf Jahren etwa 50 Cent in der Woche bekommen
  • Sechs- bis Siebenjährige ein bis zwei Euro
  • Acht- bis Neunjährige zwei bis drei Euro

Erst wenn die Kinder zehn Jahre und älter sind, wird ein monatliches Taschengeld empfohlen:

  • Bei Zehn- bis Elfjährigen sind es 15 bis 20 Euro monatlich
  • bei Zwölf- bis 13-Jährigen etwa 20 bis 25 Euro
  • 14 bis 15 Jahre alte Jugendliche können schon bis 37,50 Euro bekommen
  • 16- bis 17-Jährige etwa 37,50 bis 60 Euro.
  • Der volljährige Nachwuchs bekommt nach Jugendamtsempfehlung bis zu 75 Euro – vorausgesetzt, sie gehen noch zur Schule und sind von ihren Eltern abhängig.

Zur Person

Tobias Klingelhöfer ist Rechtsanwalt und seit vielen Jahren als Rechtsexperte für die ARAG tätig. Als Gastkolumnist für FOCUS Online informiert er Verbraucher über ihre Rechte und Pflichten in verschiedenen Lebenssituationen.

Natürlich hängt die Höhe des Taschengeldes immer auch von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern ab. Sprengen die üblichen Beträge deren Portemonnaie, raten ich zu einem ehrlichen Gespräch mit den Kindern über die finanzielle Lage.

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Wofür muss und darf das Taschengeld herhalten?

Egal, wie streng der Einsatz des eigenen Taschengeldes geregelt ist – es sollte klare Absprachen geben, wofür es verwendet werden darf. Nahrungsmittel, Schulsachen und eine gewisse Grundausstattung an Kleidung sind Elternsache und sollten nicht vom Taschengeld bezahlt werden müssen.

Wenn es aber die gerade angesagte super skinny low hip two-tone-Jeans mit patches sein muss, ist das eine hervorragende Gelegenheit, das Taschengeld zu investieren. Gleichzeitig sollten Eltern ihren Kindern aber auch keine Vorschriften machen, wofür sie ihr Geld ausgeben. Und wenn es das hundertste vermeintlich sinnlose Kuscheltier ist – ein Elternveto ist tabu. Ist der Nachwuchs so zerstreut, dass er oft Dinge vergisst, kann ihm auch zugemutet werden, die Sachen mit eigenem Geld nachzukaufen.

Wie viel Geld bekommt eine 5

dpa/Jens Kalaene Kinder stecken ihr Taschengeld häufig in die Spardose. Ab einem gewissen Alter kann auch ein eigenes Konto sinnvoll sein.

Wenn das Taschengeld nicht reicht

Dieses Phänomen kennt wohl jeder – am Ende des Geldes ist noch viel zu viel Monat übrig. Wenn es sich beim Nachwuchs mit dem Taschengeld ähnlich verhält, kann es zwei Gründe haben: Entweder die Rabeneltern zahlen zu wenig oder das Kind haushaltet schlecht. Ist Letzteres der Grund, sollten Eltern ein Auge auf das Kaufverhalten des Kindes haben. Von Vorschüssen, Zwischenfinanzierungen und anderen Deals zwischen Eltern und Kind ist abzuraten, da sie sonst nicht lernen können, dass man auf manche Wünsche sparen muss. Den virtuellen Umgang mit Geld sollte man dem Nachwuchs hingegen frühzeitig näherbringen. Denn in Zeiten von Online-Zahlungen, kostenpflichtigen Downloads und Apps ist es anfangs schwer, den Überblick über die Ausgaben zu behalten.

Taschengeld hinzuverdienen

Was tun, wenn das Geld nicht reicht und die Eltern nicht willens oder in der Lage sind, den monatlichen Zuschuss zu erhöhen? Jobben könnte ein Ausweg sein. Dafür gibt es aber einige Einschränkungen, die das Jugendschutzgesetz vorgibt. So dürfen Kinder bis zu einem Alter von 13 Jahren gar nicht arbeiten. Ältere Kinder dürfen während der Schulzeit maximal zwei Stunden täglich und nur zwischen acht Uhr morgens und sechs Uhr abends Geld hinzuverdienen. In den Ferien sind maximal vier Wochen beziehungsweise 20 Arbeitstage zu jeweils acht Stunden erlaubt. An Wochenenden gilt für Jugendliche in der Regel ein Arbeitsverbot. Ausnahmen kann es in der Gastronomie geben: Hier dürfen 15-Jährige bis 22 Uhr arbeiten. Im Service als Bedienung aber erst ab 16.

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Steuern und andere Abzüge

Wer Geld verdient, muss dem Fiskus etwas abgeben. Das ist leider bei Kindern nicht anders. Arbeiten sie auf Lohnsteuerkarte, dürfen sie das sauer verdiente Geld eins zu eins behalten. Erst ab einem Brutto-Verdienst von 750 Euro im Monat beziehungsweise 9.000 Euro im Jahr müssen Steuern gezahlt werden. Ich weise allerdings darauf hin, dass man sich das Geld im Jahr darauf über eine Einkommenssteuererklärung zurückholen kann. Von den Steuern abgezogen werden können 1.000 Euro Werbungskosten und alle Sozialversicherungsbeiträge.

Der Taschengeldparagraf

Wie bereits eingangs erwähnt, gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch den Taschengeldparagrafen (§ 110). Er regelt jedoch nicht etwa die Höhe des Taschengeldes oder den Anspruch darauf, sondern besagt, dass Kinder auch ohne Zustimmung ihrer Eltern Dinge kaufen können, die sich preislich in dem Rahmen bewegen, dass sie mit einem angemessenen Taschengeld bezahlt werden können. Das gibt vor allem Verkäufern eine gewisse Rechtssicherheit, wenn sie Kindern ohne Zustimmung des Erziehungsberechtigten etwas verkaufen – und sei es nur eine Kugel Eis. 

Ratgeber-Artikel und Tipps für die gesamte Familie

 

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Leser-Kommentare (13)

Bei den folgenden Kommentaren handelt es sich um die Meinung einzelner FOCUS-online-Nutzer. Sie spiegeln nicht die Meinung der Redaktion wider.

Sonntag, 27.10.2019 | 13:42 | helga fedtke-Hacker

Taschengeld

Eigentlich wissen das die Eltern selbst, was Sie an Taschengeld den Kindern geben. Es braucht gar keine Beratungsaktion wie diesen Artikel. Eltern sind aufgeklärter, als hier vermutet wird. Zudem richtet sich Taschengeld immer nach den eigenen Möglichkeiten. Dieser fabulierte Einheitsbrei von üblichen Taschengeldern, sei deshalb den Eltern selbst überlassen.

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Weitere Kommentare (10)

Montag, 17.12.2018 | 10:56 | Georg von Frundsberg  | 1 Antwort

Geht auch anders...

...unsere Tochter, 16, bekommt pro Monat 150 Euro Taschgeld auf ihr eigenes Konto überwiesen. Reichtümer? Nicht direkt, denn sie muss sich damit komplett selbst finanzieren, d.h. Kleidung, Schuhe, Kino, Ausgehen mit Freund(inne)en, Schreibzeug für die Schule, Bücher, CDs, Geschenke...was auch immer - und schon relativiert sich der Reichtum drastisch. Sport uund Bahnticket gehen aber noch auf die Eltern. Und was soll ich sagen: es funktioniert hervorragend, und sie hat sehr gut gelernt, mit einem Budget umzugehen...

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  • Sonntag, 27.10.2019 | 21:33 | Doris Mallon

    Lernen fürs Leben

    Das ist kein Taschengeld mehr. Wenn so viel davon bezahlt werden muß, sollte man das gesamte Kindergeld auszahlen. Ab 16 Jahre finde ich es gut, wenn die Kinder lernen müssen, mit dem Geld auszukommen.

Sonntag, 16.12.2018 | 18:19 | Heike Bergmann

Taschengeld?

Im Zeichen der Abschaffung von Bargeld - wie soll das gehen? "Das Bundesministerium für Familie hat eine Tabelle veröffentlicht, die Eltern helfen soll, eine angemessene Taschengeldhöhe pro Woche festzulegen. Danach sollen schon Kinder im Alter von vier bis fünf Jahren etwa 50 Cent in der Woche bekommen Sechs- bis Siebenjährige ein bis zwei Euro Acht- bis Neunjährige zwei bis drei Euro"?

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Sonntag, 22.07.2018 | 07:21 | Elli Müller

Regelsätze nach SGB II und XII

As ylBwLG ab 01.01.2017: persönlicher Bedarf = Taschengeld für Kinder & Jugendliche: Bis 5 Jahre = 85€ 6 -13 Jahre = 93€ 14 - 17 Jahre = 86€. Pflegeheimbewohnern stehen nach dem SGB maximal 121€ Taschengeld, Bargeldbedarf genannt, zu.

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Mittwoch, 18.07.2018 | 08:34 | Robert Beuchel  | 1 Antwort

Nach ihrer Tabelle sind wir "Rabeneltern"...

...weil unsere knapp 11-jährige Tochter nur 5 € Taschengeld bekommt. Warum muss in Deutschland nur immer alles an GELD festgemacht werden ? Kein Kind hat etwas davon, seine vielleicht 20 € Taschengeld in sinnlose Ausgaben zu investieren, ohne zu lernen, mit seinem Geld vernünftig umzugehen. Ich glaube, das ist auch der Grund, warum viele Menschen mit dem zur Verfügung stehenden Geld nicht auskommen: Weil sie es nie gelernt haben !

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  • Mittwoch, 18.07.2018 | 23:18 | Ferdinand Ullreich

    Wohl keine Rabeneltern

    aber Sie sollten nochmal nachdenken. Taschengeld ist nicht dazu da, das es nach dem Willen der Eltern ausgegeben wird. Was sinnvoll ist, bestimmen natürlich Sie. Taschengeld muss allein dem Kind zuzr Verfügung stehen und es muss es nach Gutdünken ausgeben können. Und selbst wenn Ihr Kind die gantzen 5 € einem Bettler gibt und dann nichts mehr hat, es ist SEINE Entscheidung

Dienstag, 17.07.2018 | 17:08 | Rolf Karasch

Ein Anwalt

Komisch, ein Anwalt für Schadensrecht schreibt etwas über Taschengeld für Kinder. Und dazu einen laaangen Absatz über das Hinzuverdienen, ab welchem Alter, Arbeitszeit, Abschläge usw. Taschengeld ist keine einfache Sache sie man so nüchtern abhandeln kann! Und gerade wenn man damit anfängt, sind Ratschläge und eine gewisse Beobachtung der Eltern sehr wichtig, schließlich bekommt der Nachwuchs zum ersten Mal Geld ohne direkte Kontrolle in die Hand. Das man sowas nicht an Hand von Tabellen abhandeln kann, sollte jedem klar sein, zu schieden sind die Charaktere! Hinzu kommt die familiäre Umgebung. Ein sehr kühler und distanzierter Artikel, leider.

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Sonntag, 08.07.2018 | 20:06 | Hank Dorbridge

Es gibt keine gesetzliche Regelung - Tabellen

oder von Eltern zu beachtende Grundregeln zum Kindertaschengeld. Es gibt nur geistig gestörte Aktivisten welche für eine in jeder Hinsicht pädagogisch gewaltfreie Kindererziehung eintreten und Kindern eine grenzenlose Entfaltungsmöglichkeit meinen sichern zu müssen. Kinder lassen sich nicht nach pauschaln geltendenden pädagogischen Lehrbuchmethoden beurteilen, erziehen, da jedes Kind ein in der Entwicklung stehender, dennoch individueller eigenständiger Mensch ist. Deshalb sollten Eltern - Väter - Mütter zum Taschengeld ihre eigenen Entscheidungen treffen und solche Grundregeln anderen zum Gefallen unbeachtet lassen.

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Sonntag, 20.05.2018 | 17:18 | Andre Körner  | 1 Antwort

Es ist immer wieder toll wie Leute

die im Geld schwimmen bestimmen wollen was andere zahlen sollen. Und ja die Kosten und das Geld was gerade in den Heimen möglich ist übersteigen die Möglichkeiten für Familien erheblich. Wenn man 800 Euro für die Pflege seinen eigenen Kindes bekäme wäre manches möglich.

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  • Montag, 21.05.2018 | 22:07 | Hank van Helvete

    Ihr Beitrag

    ist wirr, es wird überhaupt nicht klar, was Sie wollen (außer mehr Geld vom Staat). Ich finde die Empfehlungen(!) durchaus angemessen, und für die Durchschnittsfamilie auch leistbar.

Samstag, 19.05.2018 | 11:12 | Klaus Stein

maximal 60 Euro für 16- bis 17-Jährige?

400 Euro im Monat betrug das Taschengeld, das der angeblich 17-jährige Sexualmörder von Freiburg von seiner afghanischen Pflegefamilie bekommen hat. Bei 900 Euro, die die Familie vom Staat für die Aufnahme des minderjährigen unbegleiteten Flüchtlings bekommen hat, ist das aber wohl ein gerechter Anteil. Kindergeld gibt es ja nicht so viel.

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Dienstag, 15.05.2018 | 04:11 | Katharina Buas  | 2 Antworten

Schon putzig

was das Jugendamt so empfielt. Die Empfehlungen für Taschengeld in der Jugendhilfe zumindest im hiesigen Bundesland sind aber um einiges höher als das o.g.. Warum sollen Kinder in Heimen mehr Taschengeld kreigen als Kinder zu Hause?

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  • Mittwoch, 23.05.2018 | 10:48 | Katharina Buas

    Hank van Helvete

    stimmt nicht. Die Einrichtungen kriegen Geld für den kompletten Lebensunterhalt einschließlich Hobbys. DAs Taschengeld ist rein zur freien Verfügung.