Und ein finaler Tipp: Zeigen Sie Verständnis und bieten Sie flexible Zahlungsmethoden an. Lassen Sie ihn oder sie in Raten oder einfach das nächste Essen zahlen oder, wenn Sie nicht auf das Geld angewiesen sind, einen anderen Gefallen tun. Wenn Sie jemanden Geld geliehen haben und er das Geld nicht zurückzahlt, kann ich Sie gerne dabei unterstützen, Ihr Geld zurückzuerhalten. Mit der Eintreibung von geliehenem Geld habe ich als Anwalt große Erfahrung. Dabei spielt es keine Rolle, ob es ich um kleinere oder größere Beträge handelt. Show Die anwaltliche Mahnung ist dabei der erste Schritt, um Ihr Geld zurück zu bekommen Brauche ich dazu einen schriftlichen Vertrag mit dem Schuldner? Wenn der Schuldner das Geld nicht zurückzahlt, ist der zweite Schritt die Klage Ferner muss nachgewiesen werden, dass das Geld auch tatsächlich ausgegeben worden ist. In der juristischen Fachsprache nennt man das die Darlehensvaluta. Der Nachweis kann etwa durch einen Kontoauszug geführt werden, wenn das Geld überwiesen wurde. Aber auch wenn der Schuldner bestätigt, das Geld tatsächlich empfangen zu haben, etwa durch Whatsapp, hat man den erforderlichen Nachweis für die Auskehr des geliehenen Geldes erbracht. Jemand schuldet Ihnen Geld? Per Mahnverfahren können Sie ausstehende Forderungen eintreiben. Wir erklären Ihnen, wie das funktioniert. © jarmoluk - Pixabay.com Das Wichtigste in Kürze
Stand: 06.05.2022 Recht haben und Recht bekommen sind – wie Sie wissen – zwei Paar Schuhe. Per Mahnverfahren können Sie Ihr Recht (hoffentlich) durchsetzen und beispielsweise eine Forderung in geringerer Höhe von einem säumigen Schuldner oder einer säumigen Schuldnerin eintreiben. Zum Beispiel wenn Sie von einem Kaufvertrag wegen eines mangelhaften Artikels zurückgetreten sind und Ihr Geld wiederhaben wollen. Anwälte winken in diesen Fällen meistens ab, da wegen des geringen Streitwertes ihre Anwaltsgebühren den Arbeitsaufwand kaum decken. Eine Klage scheint wegen eines niedrigen Geldbetrages zu aufwendig. Per Mahnverfahren kommen Sie vielleicht doch an Ihr Geld. Durch das Mahnverfahren können Sie als Gläubiger einer Geldforderung relativ schnell – ohne Gerichtsverhandlung und ohne ausführliche juristische Begründung – einen sogenannten Vollstreckungstitel erlangen. Mit dem Vollstreckungstitel wiederum können Sie einen Gerichtsvollzieher beauftragen, die Schuld einzukassieren. Das sind die Schritte, die Sie gehen müssen: 1. Mahnbescheid einreichenFüllen sie einen Mahnbescheid aus. Das Formular für den Antrag eines Mahnbescheid erhalten Sie in allen größeren Schreibwarenläden oder Sie können es auch online ausfüllen. Das Ausfüllen scheint zunächst etwas kompliziert, aber eine ausführliche Anleitung hilft weiter. Auch unsere Juristinnen und Juristen oder das zuständige Amtsgericht können Sie unterstützen. Reichen Sie das ausgefüllte Formular beim Amtsgericht ein, bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Mahngericht. Die Bearbeitung der Mahnsachen ist in den Bundesländern auf zentrale Mahngerichte (Amtsgericht) konzentriert worden. Welches Amtsgericht in Ihrem Bundesland zuständig ist, erfahren Sie auf dem Mahnportal mahngerichte.de. Das Amtsgericht stellt den Mahnbescheid zu. Die Zustellung des Mahnbescheides an Ihren Schuldner oder Ihre Schuldnerin hemmt ebenso wie eine Klageerhebung die Verjährung Ihrer Forderung. Das ist dann wichtig, wenn Ihr Anspruch zu verjähren droht. Ein Beispiel: Ihr Anspruch auf Rückzahlung verjährt zum 31. Dezember 2017. Sie beantragen noch im Dezember 2017 den Erlass eines Mahnbescheides. Die Gegenseite legt Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, sodass ein gerichtliches Verfahren stattfindet. In dem Gerichtsverfahren 2018 kann sich die Gegenseite nicht auf die Verjährung der Forderung berufen. Grundsätzlich müssen Sie als Antragsteller die Gerichtsgebühr und die Zustellkosten für den Mahnbescheid im Voraus entrichten. Die Höhe der Gebühr hängt von der Höhe des Betrages ab, den Sie eintreiben wollen. Die Auslagen für die Formularbeschaffung können Sie als „Parteikosten“ geltend machen. Wer einen Mahnbescheid erhält, hat drei Möglichkeiten zu reagieren:
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