Wie erstatte ich Anzeige bei der Polizei

Es gibt mehrere Wege dies zu tun.

Wie erstatte ich Anzeige bei der Polizei

Bei Notfällen oder Gefahrenlagen wählen Sie bitte den Notruf 110 oder 112.

Strafanzeige beim DIE 

Sie können eine Strafanzeige direkt bei uns erstatten oder an uns übersenden: 
Dezernat Interne Ermittlungen
Burchardstraße 8
20095 Hamburg.

Sie müssen für die Anzeigenerstattung beim DIE kein Dienstgebäude der Polizei betreten. Persönlich erreichen Sie uns zu den folgenden Zeiten:
Montag - Donnerstag  8 bis 16.30 Uhr
Freitag    8 bis 15.00 Uhr 

Außerhalb der Geschäftszeiten können Sie die unten dargestellten Möglichkeiten zur Strafanzeige bei der Polizei nutzen. In dringenden Fällen wird das DIE dann auch zu diesen Zeiten unmittelbar informiert, sofern Sie direkt bei einer Polizeidienststelle die Anzeige erstatten.

Sollte die Anzeige nicht in die Ermittlungszuständigkeit des DIE fallen, wird Ihre Anzeige an die zuständige Ermittlungsdienststelle abgegeben. Bei Anfragen zu den Ermittlungszuständigkeiten des DIE hilft Ihnen einer unserer Ansprechpartner.

Denken Sie bei der Anzeigenerstattung ggf. an erforderliche Unterlagen, die Sie am besten direkt mitbringen oder mitsenden.

Strafanzeige bei Polizei und Staatsanwaltschaft 

Grundsätzlich können Sie eine Strafanzeige bei jeder Polizeidienststelle in ihrer Nähe, schriftlich bzw. zu Geschäftszeiten mündlich bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache der Polizei Hamburg stellen. 
In dringenden Fällen empfiehlt sich die Anzeigenerstattung direkt bei einer Polizeidienststelle, damit ggf. erforderliche Maßnahmen unmittelbar getroffen bzw. Unterlagen zur Akte genommen werden können. 
Ihre zuständige Polizeidienststelle mit den Erreichbarkeiten finden Sie über den Behördenfinder Hamburg durch Eingabe des Stichworts Polizei und Straßennamen.

Anzeige kann auf jedem Polizeiposten erstattet werden.

Wenn du Anzeige erstatten willst, dann musst du dies persönlich auf dem Polizeiposten tun. Melde dich am Schalter des nächsten Polizeipostens und erkläre, dass du eine Anzeige erstatten möchtest. Ein Polizist oder eine Polizistin wird dann ein Gespräch mit dir führen und Informationen sammeln. Nach der Beratung durch die Polizei kannst du entscheiden, ob es Sinn macht, eine Anzeige zu erstatten.

Der Ablauf der Befragung kann von Kanton zu Kanton verschieden sein. Deine Informationen sind aber immer wichtig für die Polizei und die nachfolgenden Ermittlungen. Beachte, dass bei schwerwiegenden Straftaten die Polizei von Gesetzes wegen Ermittlungen aufnehmen muss und es gar nicht nötig ist, dass du Anzeige erstattest. Die Polizei kann aber nur zu ermitteln anfangen, wenn sie über eine Straftat Bescheid erhält und davon weiss!

Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei

Sie können persönlich oder schriftlich (per E-Mail, Fax, Brief oder Online) bei jeder Polizeidienststelle Anzeige erstatten. Dabei bitten wir zu beachten, dass es durchaus sein kann, dass in Ihrem Bundesland nicht alle Varianten der Anzeigenerstattung möglich sind. Anzeigen können Sie jeden Sachverhalt, von dem Sie denken, dass er eine Straftat darstellt. Die Strafanzeige ist für Sie kostenlos.

Sollten Sie die deutsche Sprache nicht beherrschen, können Sie jemanden mitbringen, der für Sie übersetzt oder Sie erhalten von Seiten der Polizei die notwendige Hilfe bei der Verständigung.

Auf Antrag  erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Anzeige (z. B. zur Vorlage bei Ihrer Versicherung). Wenn Sie die deutsche Sprache nicht beherrschen, kann diese, ebenfalls auf Antrag, in eine für Sie verständliche Sprache übersetzt werden.

Machen Sie eine Zeugenaussage

Bei Ihrer Anzeigenerstattung werden Sie in der Regel als Zeugin oder Zeuge vernommen. Ihre Aussage ist wichtig, um die Tat aufzuklären und die Täterin oder den Täter zu ermitteln bzw. zu überführen.

Wie läuft eine Zeugenvernehmung bei der Polizei ab?
Zu Beginn geben Sie grundsätzlich Ihre vollständigen Personalien an. In Ausnahmefällen (siehe Adressdatenschutz 5.1) können Sie eine alternative Anschrift angeben, über die Sie erreicht werden können. Das kann z. B. Ihre Arbeitsstelle, eine Opferhilfeeinrichtung oder eine Rechtsanwaltskanzlei sein.

Danach werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Vernehmung belehrt. Die Polizei ist dazu vor jeder Vernehmung verpflichtet. Sie muss Sie z. B. auf die Folgen einer unrichtigen oder unvollständigen Aussage hinweisen. Sie weist Sie ebenfalls darauf hin, dass Sie mit Ihrer Aussage weder sich selbst noch einen nahestehenden Angehörigen belasten müssen.

Im Anschluss werden Sie gebeten, Ihr Wissen zum Sachverhalt zusammenhängend zu schildern. Möglicherweise werden Ihnen noch ergänzende Fragen gestellt, wie z. B. nach den Auswirkungen, die die Tat auf Sie hatte.

Die Polizei protokolliert alles so, wie Sie es berichten. Am Ende erhalten Sie die Möglichkeit, alles noch einmal genau durchzulesen. Auf Wunsch bekommen Sie es auch vorgelesen. Entspricht der Text Ihren Wahrnehmungen, unterschreiben Sie die Vernehmung und ihre vorangegangene Belehrung.

Auch wenn Sie bei der Anzeigenerstattung bereits eine Aussage gemacht haben, können später weitere Vernehmungen nötig sein.

Darüber hinaus werden Sie über Ihre besonderen Opferrechte informiert.  

Es kann sein, dass die Polizei Ihre Aussage unter bestimmten Voraussetzungen auf Video aufnimmt.

Ihre besonderen Rechte als Opfer einer Straftat

Als Tatopfer sind sie möglichst frühzeitig, regelmäßig schriftlich und soweit möglich in einer für Sie verständlichen Sprache auf Ihre besonderen Rechte hinzuweisen. In der Regel erhalten Sie diese Informationen bei der Anzeigenerstattung oder bei Ihrer Zeugenvernehmung.  

Die Polizei händigt Ihnen dazu ein Merkblatt aus. Sollten Sie Fragen zum Merkblatt und den Opferrechten haben, scheuen Sie sich nicht, diese zu stellen. Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass es der Polizei untersagt ist, Rechtsberatungen durchzuführen. Für individuelle Fragen zu Ihren Opferrechten wenden Sie sich bitte an einen Rechtsbeistand. Opferhilfeeinrichtungen sind Ihnen bei der Suche gern behilflich.

Was ist, wenn Sie Angst haben?

Viele Betroffene von Straftaten leiden nach der Tat unter Ängsten. Sprechen Sie deshalb über Ihre Befürchtungen. Egal ob Sie bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft oder später bei Gericht vernommen werden, Sie können zu Ihrer Vernehmung immer eine Person Ihres Vertrauens und einen Rechtsbeistand mitbringen.

Bei vielen Gerichten gibt es die Möglichkeit der gerichtlichen Zeugenbetreuung. Dort können Sie z. B. am Tag der Verhandlung in einem sogenannten Zeugenzimmer auf Ihren Termin warten. Auf Wunsch werden Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Zeugenbetreuung zu Ihrem Termin begleitet. Sie können sich dort aber auch schon vor dem Gerichtstermin informieren und beraten lassen. Ob es in Ihrer Nähe eine Zeugenbetreuung gibt, können Sie bei den Opferhilfeeinrichtungen und der Polizei erfragen.

Sind Sie durch den Täter besonders gefährdet, kann Ihr Wohnort bereits bei der Anzeigenaufnahme geheim gehalten werden. Teilen Sie dazu der Polizei Ihre Befürchtungen mit.

Wo anrufen um Anzeige zu erstatten?

Deshalb: Wer eine Straftat konkret beobachtet, sollte sofort unter der kostenlosen Telefonnummer "110" die Polizei rufen. Wenn es nicht so eilig ist, sollten wichtige Informationen aufgeschrieben (z.B. Tatort und -zeit, Beschreibung der Täterin oder des Täters) oder gegebenenfalls ein Foto gemacht werden.

Wie viel kostet es wenn man eine Anzeige bekommt?

Eine Strafanzeige, beispielsweise wegen Betruges, wegen Körperverletzung oder wegen eines sonstigen Verstoßes gegen die geltenden Gesetze, ist für den Mitteilenden mit keinerlei Kosten verbunden. Dies gilt ausnahmslos für alle Delikte.

Wie macht eine Anzeige?

Eine Strafanzeige machst du bei der Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft und erzählst erstmal, was passiert ist. Wenn eine Straftat vorliegen könnte, ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, zu ermitteln und leitet ein Ermittlungsverfahren ein. Die zuständige Polizeibehörde hilft ihr dabei und legt eine Akte an.

Wie macht man eine Anzeige Schweiz?

Wie melde ich eine Straftat? Eine Straftat können Sie auf jedem Polizeiposten oder bei der Staatsanwaltschaft mündlich oder schriftlich und kostenlos anzeigen. Nehmen Sie bitte einen behördlichen Ausweis mit. Sachbeschädigung und kleinere Diebstähle können Sie bei Suisse ePolice online melden.