Wer bezahlt krankmeldung mit gleiche diagnose

Weil sich die Fragen in meinem kostenfreien Livechat immer wieder häufen und sich durchaus oft wiederholen, schreibe ich Ihnen hier einmal die wichtigsten Punkte auf und beantworte Ihnen hierzu die wichtigen Fragen zum Thema Krankschreibung und privat versichert.

Es gibt, im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse und den dort versicherten Arbeitnehmern einige grundlegende Unterschiede. Sollten Sie weitere Fragen haben, stellen Sie diese gern in den Kommentaren, ich ergänze diese dann gern hier noch.

  • Muss ich meine private Krankenversicherung von der Krankschreibung informieren?
  • Wie funktioniert eine Meldung an die Krankenversicherung (PKV)?
  • Brauche ich für die Krankenversicherung auch den gelben Schein oder ein anderes Formular?
  • Was passiert nach der Meldung, was ist das Pendelattest und wie funktioniert es?
  • Warum gibt es einen Berufsfragebogen?
  • Was, wenn ich teilweise arbeiten kann?
  • Rechnet mein Arbeitgeber die Zeiten gleicher Diagnose zusammen?
  • Wie kann der Arbeitgeber gleiche Diagnosen überhaupt prüfen?
  • Wer informiert meinen Arbeitgeber über die Krankschreibung?

Krankschreibung und privat versichert – Fragen und Antworten (FAQ)

Damit es einfacher wird, können Sie direkt oben aus der Liste in die Antworten der Fragen springen. Fangen wir mit einer der häufigsten Fragen an.

Muss ich meine private Krankenversicherung von der Krankschreibung informieren?

Die Antwort ist recht einfach. JA, aber nicht sofort. In der privaten Krankenversicherung ist im Bereich der Krankentagegeldversicherung eine so genannte Karenzzeit versichert. Bei Angestellten beträgt diese 6 Wochen. Damit ist- vereinfacht- die Zeit gemeint, in der Sie krank sind und noch kein Krankengeld beziehen. Angestellte brauchen auch in den ersten sechs Wochen der Karenzzeit keine Zahlung, da der Arbeitgeber weiter zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist.

Was ist eine Karenzzeit – hier erklärt.

Sind Sie selbstständig oder freiberuflich, kann ein früheres Tagegeld mit kleinerer Karenzzeit sinnvoll sein. So braucht ein Selbstständiger vielleicht schon nach 14, 21 oder 28 Tagen eine finanzielle Unterstützung, falls dieser krank ist.

Vereinfacht ist die Antwort also:

Ja, Sie müssen Ihre PKV von der Krankschreibung informieren. Aber nicht sofort, sondern bis zum Ablauf der Karenzzeit. Das sollte also bei Arbeitnehmern spätestens in der 5. Woche der Krankschreibung erfolgen, damit der Versicherer noch reagieren kann und Ihnen Unterlagen zusenden, bevor er leistungspflichtig wird.

Wie funktioniert eine Meldung an die Krankenversicherung (PKV)?

Bei vielen Unternehmen (hier am Beispiel der Hallesche) lassen sich diese Meldungen einfach und schnell elektronisch durchführen. Entsprechende Dokumente laden Sie einfach mit hoch.

Wer bezahlt krankmeldung mit gleiche diagnose
Meldung der Arbeitsunfähigkeit am Beispiel der Hallesche Krankenversicherung

Hat Ihr Versicherer eine solche Option nicht, melden Sie telefonisch, oder nutzen das Kundenportal oder eine App. Die Krankschreibung können Sie dort notfalls auch- wie eine Rechnung- einfach fotografieren und hochladen. Damit ist erstmal die Meldefrist erfüllt.

Auf meiner Unterseite habe ich eine Übersicht über die Kundenportale und Apps der Versicherer erstellt, hier finden Sie schnell Ihre Krankenversicherung.

Brauche ich für die Krankenversicherung auch den “gelben Schein” oder ein anderes Formular?

Wer bisher gesetzlich versichert war, der kennt den “gelben Schein”. Eine einfache Bescheinigung in mehrfacher Ausführung. Zumindest war das bisher so. Seit Oktober 2021 meldet der Arzt bei GKV-Versicherten direkt elektronisch an die Krankenkasse,. Das Stück gelbes Papier, welches bisher an die Kasse geschickt wurde, entfällt.

In einer Übergangsfrist bis Mitte 2022 macht der Arzt beides. Also elektronisch melden und Zettel ausdrucken. Der Arbeitgeber kann ab 01.01.2022 und muss ab 01. 07. 2022 an dem neuen Verfahren teilnehmen. Ab diesem Datum entfällt dann auch der gelbe Schein, welchen Sie beim Arbeitgeber abgeben müssen. (als gesetzlich versicherte Kunden)

Wer aber privat versichert ist, bekommt auch zukünftig erstmal weiter eine Krankmeldung. Diese muss nicht gelb sein, kann auch einfach auf einem weißen Blatt oder- was Ärzte gern tun- auf einem Rezept passieren. Wichtig ist, dass hier alle Infos enthalten sind.

Also Name, Geb. Datum des Versicherten, dazu Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Für den Arbeitgeber muss es zudem eine Ausfertigung ohne Diagnose geben, denn diesen geht die Erkrankung nichts an.

Was passiert nach der Meldung, was ist das Pendelattest und wie funktioniert es?

Gleich drei Fragen in einer. Was genau dieses ominöse Pendelattest ist, habe ich in meinem Beitrag mit Erklärungen zum Pendelattest schon genau beschrieben.

Dieses “Stück Papier” ist wichtigster Baustein in der Krankmeldung und Abrechnung des Krankentagegeldes in der PKV. Es pendelt zwischen Versicherer und Versichertem hin und her, daher der Name. Nachdem der Versicherer also Kenntnis (siehe Frage zur Meldung) von einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit hat, schickt er Ihnen Unterlagen.

Hierbei neben dem Pendelattest auch einen Berufsfragebogen. Schließlich muss der Versicherer genau wissen, was Sie so tun. Denn die Arbeitsunfähigkeit gilt immer in Bezug auf die ausgeübte/ versicherte Tätigkeit. Nur mit Kenntnis des Arbeitsalltages lässt sich beurteilen, ob Sie auch vollständig (also 100%) arbeitsunfähig sind.

Nachdem Sie Ihren Teil des Pendelattestes ausgefüllt haben, lassen Sie hier vom Arzt (rückwirkend) die Arbeitsunfähigkeit bestätigen. Wichtig: Es wird immer nur bis zu dem Zeitpunkt ausgezahlt, der bescheinigt ist, nicht im Voraus.

Daher rechnet der Versicherer das Krankengeld zum Beispiel bis heute ab und sendet Ihnen das Formular wieder. In einer Woche gehen Sie wieder zum Arzt, lassen bestätigen das Sie krank waren die letzten 7 Tage und bekommen auch diese ausgezahlt.

Je nach Erkrankung können die Zeiten dazwischen länger oder kürzer sein. Versäumen Sie aber keine Fristen, denn dann gefährden Sie Ihren Anspruch. Wer also denkt “ach, dann gehe ich erst nächste Woche”, obwohl der Versicherer das Formular bis morgen haben will, riskiert sein Krankentagegeld.

Krankschreibung und privat versichert – Warum gibt es einen Berufsfragebogen?

Wie eben schon erwähnt, muss der Versicherer prüfen, ob Sie in Ihrer Tätigkeit arbeitsunfähig sind. Ein Beispiel. Ein Programmierer hat ein gebrochenes Bein. Ein einfacher Bruch, keine Schmerzen, aber eben einen Gips. Ob hier eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, wenn doch die berufliche Tätigkeit nur gering eingeschränkt ist, muss damit geklärt werden.

Das geht aber nur, wenn der Versicherer wissen kann, was die berufliche Tätigkeit ist.

Verordnet der Arzt dagegen Hochlagerung und Bettruhe oder andere Beschränkungen, so kann der Kunde eben gerade nicht abreiten.

Krankschreibung und privat versichert – Was, wenn ich teilweise arbeiten kann?

Komplizierter ist es bei Selbstständigen. Diese gehen und können oft weiter arbeiten. Hier möchte “niemand die eigene Firma im Stich lassen” und es “wird schon gehen”. Dann liegt aber unter Umständen keine Arbeitsunfähigkeit vor, also auch kein Anspruch auf Krankentagegeld.

Übrigens: Wer vollständig arbeitsunfähig ist und dennoch arbeiten geht, hat keinen Anspruch auf Krankentagegeld.

(3) Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht.

MB/KT – Musterbedingungen Krankentagegeldversicherung

Wer also teilweise arbeiten geht oder dieses aus medizinischer Sicht könnte, erfüllt die Voraussetzungen des Krankentagegeldes so nicht. Ausnahmen bilden das Hamburger Modell, dazu aber mehr ein anderes Mal.

Rechnet mein Arbeitgeber Zeiten gleicher Diagnose zusammen?

Grundlage ist §3 Entgeltfortzahlungsgesetz. Unter bestimmten Umständen muss der Arbeitgeber nicht mehrfach zahlen.

Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn

1. er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder

2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.

Sind Sie also zum Beispiel heute mit einer Diagnose (Beispiel:: Bandscheibenvorfall) krank, gelten zunächst die sechs Wochen Lohnfortzahlung. Werden Sie nach 8 Wochen gesund geschrieben und erkranken dann erneut an der gleichen Diagnose, so zahlt der Arbeitgeber nicht erneut sechs Wochen. Kommt aber die neue Erkrankung und Arbeitsunfähigkeit erst im 8. Monat, so werden wieder sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber gezahlt.

Zu kompliziert? Die Techniker Krankenkasse hat einen Entgeltfortzahlungsrechner. Hier also einmal ein Beispiel mit Vorerkrankungen zu unterschiedlichen Zeiten:

Wer bezahlt krankmeldung mit gleiche diagnose
Quelle: TKK Entgeltfortzahlungsrechner

In welchem Umfang der private Krankentagegeldversicherer hier Zeiten zusammenrechnet, hängt von den Tarifbedingungen ab. Bei Angestellten werden in der Regel die Zeiten zusammengerecht, welche der Arbeitgeber zulässigerweise auch zusammenrechnet. Bei Selbstständigen und Freiberuflern gelten andere Regelungen. Auch bieten einige Versicherer diese Zusammenrechnung nicht in allen Tarifstufen bei allen Karenzzeiten an.

Wie kann der Arbeitgeber gleiche Diagnosen überhaupt prüfen?

Ist ein Arbeitnehmer gesetzlich versichert, beantragt der Arbeitgeber die Prüfung der anrechenbaren Vorerkrankungen bei der Krankenkasse. Seit neustem muss dieses zwingend elektronisch stattfinden.

Dabei ist die Grunderkrankung und damit die Anrechenbarkeit zu prüfen. Depression ist nicht gleich Depression. Ist die neue (zweite, x-te) Depression auf ein neues / anderes Ereignis zurück zu führen, so kann ggf. nicht angerechnet werden.

Auch eine reine Gegenüberstellung einer IDC Diognoseziffer reicht nicht aus. Denn so lassen sich unterschiedliche Krankheiten und Diagnosen auf eine Grunderkrankung zurückführen. Ob hier eine anrechenbare Vorerkrankung vorliegt ist umfangreich zu prüfen.

Ist der Arbeitnehmer aber privat versichert, gibt es keine Krankenkasse an die der Arbeitgeber sich wenden kann. Daher geht er erstmal von einer anrechenbaren Vorerkrankung aus. Das gefällt dem Arbeitnehmer nicht, denn er möchte ja bei anderen (nicht der gleichen Grunderkrankung folgenden) Arbeitsunfähigkeit die neue sechswöchige Lohnfortzahlung. Also muss er dieses gegenüber dem Arbeitgeber nachweisen.

Krankschreibung und privat versichert – der Arzt muss bestätigen

Am Einfachsten und schnellstens ist es, wenn der Arzt dieses bestätigt. Das kann recht formlos geschehen. So könnte Ihr behandelnder Arzt schreiben:

“Bei Frau/ Herr xyz liegt aktuell seit dem __.__._____ eine Arbeitsunfähigkeit vor. Diese ist von der bisherigen Arbeitsunfähigkeit/ von allen in den letzten 12 Monaten aufgetretenen Arbeitsunfähigkeiten hinsichtlich der Grunderkrankung unabhängig.”

oder eben

“diese hängt mit der Arbeitsunfähigkeit vom _________ zusammen und ist auf die gleiche Grunderkrankung zurückzuführen.”

Die Private Krankenversicherung kann eine solche Prüfung zwar theoretisch auch durchführen, bietet dieses aber so nicht an. Ob Ihr Versicherer hier eine solche Bestätigung nach Vorlage aller Diagnosen ausstellen kann und wird, müssten Sie mit diesem klären. Einfacher ist der oben beschriebene Weg.

Aber: Wenn es sich um unterschiedliche Ärzte handelt, ist es ungleich schwerer. Oder auch nicht. Denn hat Sie ein Orthopäde aufgrund Rückenleiden krank geschrieben und sitzen Sie nun wegen einem Magengeschwür beim Internisten, sollte auch hier dieser es bestätigen können.

Daher heben Sie alte Krankschreibungen mindestens 12 Monate auf und nehmen diese (inkl. Diagnosen, ICD Ziffern etc.) mit zu dem neuen Arzt, das erleichtert vieles.

Wer informiert meinen Arbeitgeber über die Krankschreibung?

Sie selbst und nur Sie. Der Arbeitgeber muss weiterhin von Ihnen informiert werden. Eine Info via Krankenkasse geht ja bekanntlich nicht, es gibt ja keine Krankenkasse. Die PKV weiß aber meist erst kurz vor Ablauf der Karenzzeit, also nach der 5. Woche oder später, davon und kann und darf hier auch nicht informieren.

Wer zahlt Krankengeld bei neuer Diagnose?

Grundsätzlich gilt dies für jede neue Erkrankung. Hat ein Arbeitnehmer beispielsweise sechs Wochen lang Entgeltfortzahlungen aufgrund einer Bein-OP erhalten und steckt sich am ersten Arbeitstag mit der Grippe an und wird erneut vom Arzt krankgeschrieben, zahlt der Arbeitgeber erneut für maximal sechs Wochen Lohn.

Wer muss bezahlen wenn die gleiche Krankheit innerhalb 6 Monaten wieder auftritt?

II. Bei derselben Krankheit (fortgesetzte Krankheit) entsteht hingegen kein neuer Anspruch. Im Grundsatz ist der Arbeitgeber nach dem EFZG wegen derselben Krankheit nur jeweils in einem Zeitraum von 12 Monaten verpflichtet, für sechs Wochen Entgeltfortzahlung zu gewähren.

Wie lange muss ich arbeiten um mit der gleichen Erkrankung erneut krankgeschrieben zu werden?

Sechs-Monats-Frist Dies setzt voraus, dass er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig war. Zwischenzeitliche Zeiten von Arbeitsunfähigkeit wegen anderer Krankheiten sind ohne Bedeutung und verändern die Sechs-Monats-Frist nicht.

Werden Krankmeldungen zusammengerechnet?

Angerechnet werden nur Zeiten derselben Krankheit. Um zu entscheiden, ob eine Erkrankung angerechnet werden kann, muss man also die Diagnose kennen. Diese Information liegt dem Arbeitgeber jedoch in den meisten Fällen nicht vor.