Die Autozulassung online erledigen Sie mit wenigen Klicks bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde – in fünf Schritten: Show
Öffnen Sie nun regelmäßig Ihren Briefkasten. Die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die Plaketten kommen per Post. Kleben Sie dann die Plaketten auf Ihre Kennzeichen. Fertig. Starten Sie den Motor und fahren Sie los. Heutzutage ist der Ablauf der Zulassung eines Autos vielerorts sehr einfach geworden. Folgende Schritten treffen auf fast alle Zulassungen zu: Versicherung organisieren (Haftpflicht unbedingt, Vollkasko optional) Nachweis einer Haupt- und Abgasuntersuchung (Nur Wiederzulassung) Eventuell: Wunschkennzeichen reservieren Kennzeichen mitbringen (Das Auto selbst muss nicht dabei sein) Wichtige Dokumente nicht vergessen Eine Kfz-Zulassung kommt meist dann vor, wenn man zum Beispiel ein neu gekauftes Auto anmelden, einen Gebrauchtwagen wiederzulassen oder ein Fahrzeug nach einem Halterwechsel ummelden möchte. Doch wie funktioniert die Anmeldung eigentlich genau? Der Ablauf für die Kfz-Zulassung ist nahezu immer gleich. Wenn Sie ein Kraftfahrzeug zulassen möchten, müssen Sie nur ein paar einfache Schritte umsetzen. Schauen Sie sich dazu außerdem auch unser Erklärvideo auf Youtube an. 1. Beschaffung der ZulassungsdokumenteZuerst benötigen Sie alle Zulassungspapiere. Ohne die gesetzlich notwendigen Dokumente ist eine Kfz-Zulassung nicht möglich. Die Zulassungsbescheinigungen und den Bericht über die Hauptuntersuchung bekommen Sie vom Verkäufer. Sollte die Hauptuntersuchung bereits abgelaufen sein, müssen Sie eine neue Untersuchung von einem Prüfdienst (zum Beispiel TÜV oder Dekra) erstellen lassen. Wichtig ist außerdem noch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), um den gesetzlich erforderlichen Mindestschutz der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Über eVB-Nummer.com erhalten Sie die eVB-Nummer direkt online nach Auswahl und Abschluss der gewünschten Autoversicherung. Online-Antrag für die eVB-NummerVergleichen Sie online über 300 Versicherungstarife, bevor Sie die eVB-Nummer beantragen. Nutzen Sie die Vorteile und finden Sie Ihre günstige Kfz-Versicherung! Online-Preisvergleich Jetzt vergleichen » 2. Anmeldung bei der ZulassungsstelleSobald alle Papiere vorhanden sind, können Sie Ihr Fahrzeug bei dem zuständigen Zulassungsamt anmelden. Die erstellten Ziffern der eVB-Nummer müssen Sie dann mit den restlichen Zulassungsunterlagen bei der örtlichen Zulassungsstelle vorzeigen. Die Anmeldung ohne gültige eVB oder Hauptuntersuchung ist nicht möglich. Wichtig: Klären Sie vorher ab, ob bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde ein Termin notwendig ist. In großen Städten kann es vorkommen, dass die Zulassung nur mit einem Termin durchführbar ist. Anders als oft vermutet, müssen anzumeldende Pkw oder andere Kraftfahrzeuge nicht mit zu der Meldestelle gebracht oder vorgeführt werden. Das gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass das Kraftfahrzeug schon mal zu einem anderen Zeitpunkt zugelassen war. Lediglich bei frisch gekauften, noch nie zugelassenen Neuwagen und bei Fahrzeugen aus dem Ausland kann eine Vorstellung notwendig sein. Die normale Kfz-Zulassung (Kennzeichen mit schwarzer Schrift auf weißem Hintergrund) ist zeitlich nicht begrenzt und somit dauerhaft anerkannt bis die Abmeldung aktiv in die Wege geleitet wird. Lediglich bei der Anmeldung von Kurzzeitkennzeichen (gelber Hintergrund an der rechten Seite) ist die Versicherungs- und Zulassungsdauer auf den beantragten Zeitraum beschränkt (meist 3 bis 15 Tage). 3. Erstellung der Kfz-KennzeichenNach einer kurzen Prüfung der eVB-Nr. und der anderen Zulassungsdokumente ist die Anmeldung erfolgt. Ihre Kfz-Kennzeichen können Sie sofort vor Ort erstellen lassen. Dafür erhalten Sie einen Berechtigungsschein, den Sie einem örtlichen Schilderpräger übergeben. Ihre persönlichen Kennzeichen werden dann angefertigt. Dieses Vorgehen dauert gewöhnlich nur wenige Minuten, so dass Sie die neuen Schilder dem Sachbearbeiter direkt vorlegen können und die Zulassungsplakette aufgeklebt werden kann. Möchten Sie sich ein Wunschkennzeichen drucken lassen, müssen Sie dies je nach Zulassungsstelle entweder vorab über die Internetseite der Zulassungsstelle reservieren oder vor Ort dem Sachbearbeiter mitteilen. Die Verfügbarkeit des Wunschkennzeichens wird dann online über die Reservierungsanfrage oder von dem Sachbearbeiter geprüft. 4. Nach der Kfz-ZulassungHat der Sachbearbeiter die Plakette angebracht, müssen Sie nur noch die Kennzeichen an das zugelassene Fahrzeug schrauben. Sie dürfen dann augenblicklich losfahren. Der Versicherungsbeginn Ihrer Kfz-Versicherung ist direkt am Zulassungstag. Eine Meldung des Nummernschilds an die Kfz-Versicherung muss nicht erfolgen, da die Zulassungsbehörde die erfolgreiche Zulassung immer an die Versicherung meldet. Ihren Versicherungsschein erhalten Sie daher automatisch innerhalb weniger Tage nach der Zulassung, wenn Sie vor der Anmeldung Ihre Autoversicherung über unseren Tarifrechner abschließen. Wie schnell bekomme ich ein Kennzeichen?In der Regel erhalten Sie Ihr Autokennzeichen bereits am nächsten Tag. Mit den Autokennzeichen gehen Sie zu Ihrer Kfz-Zulassungsbehörde und lassen Ihr Fahrzeug zu.
Wie lange dauert es bis ein Kennzeichen fertig ist?Das ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Meist sind es zwischen 10 und 90 Tage. So sind es in Berlin etwa zwei Monate, in Hamburg zwei Wochen. Oft gibt es aber die Option, eine Reservierung gegen Gebühr zu verlängern.
Wie läuft das mit Kennzeichen ab?Erstellung der Kfz-Kennzeichen
und der anderen Zulassungsdokumente ist die Anmeldung erfolgt. Ihre Kfz-Kennzeichen können Sie sofort vor Ort erstellen lassen. Dafür erhalten Sie einen Berechtigungsschein, den Sie einem örtlichen Schilderpräger übergeben. Ihre persönlichen Kennzeichen werden dann angefertigt.
Was zuerst Auto anmelden oder versichern?Erst die Versicherung, dann die Kfz-Zulassung
Das bedeutet, wer am Straßenverkehr teilnehmen und auf öffentlichen Straßen fahren möchte, muss vor dem Gang zur Kfz-Zulassungsstelle sein Fahrzeug zunächst versichern. Damit soll verhindert werden, dass bei einem Unfall die Geschädigten auf den Kosten sitzen bleiben.
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