Auch ein vorhandenes Testament des Verstorbenen auf Grund einer Nachlassplanung hilft dann nicht weiter, wenn die zum Erben eingesetzte Person bereits verstorben ist oder ihr Aufenthalt nicht ermittelt werden kann. Show
Der Erbe wird auch dann Auch wenn ein Erbe nicht bekannt ist oder nicht auffindbar ist, ändert dies grundsätzlich nichts daran, dass diese Person dennoch Erbe geworden ist.Der Erbe wird auch dann Erbe, wenn er nichts von seiner Erbschaft weiß. Wenn der Erbe eines Nachlasses nicht bekannt oder nicht greifbar ist, dann entsteht eine Erbenermittlung sorgt für Klarheit
Mehrdeutige Situationen soll das Recht eigentlich vermeiden. Das Gesetz ist ja dafür da, um fürOrdnung und Sicherheit zu sorgen. Wie der Staat sich um die erbenlose Erbschaft kümmertBei Todesfällen, in denen sich ein Erbe zunächst nicht ermitteln lässt, veröffentlicht das So geht der Staat bei der Erbenermittlung vor:
Um zu verhindern, dass die zum Nachlass gehörenden Sachen und Gegenstände unbeaufsichtigt bleiben, greift der Staat ein. Er kümmert sich um die notwendigen Angelegenheiten. Der Staat sichert den Nachlass und die Für den Staat handelt dabei das Nachlassgericht vor Ort, das die notwendigen Schritte zur Sicherung des Nachlasses ergreift. Zuständig ist das Nachlassgericht beim Amtsgericht. Neben dem Anbringen von Siegeln, dem Hinterlegen von Geld und der Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses, kann das Nachlassgericht auch einen Nachlasspfleger einsetzen, der sich um den Nachlass und die Nachlassgegenstände sorgt. Der Nachlasspfleger hat im Einzelfall weitreichende Befugnisse und kann nach Rücksprache mit Der Nachlasspfleger ist auch derjenige, der sich aktiv darum kümmert, dass der Erbe ausfindig 1. Der Nachlasspfleger kann anhand der vorhandenen Unterlagen selbst versuchen, herauszubekommen, welche Person Erbe geworden ist und wo sich diese Person aufhält. oder aber: 2. Der Nachlasspfleger beauftragt einen professionellen Erbensuchdienst damit, die Person des Erben und dessen Aufenthaltsort ausfindig zu machen. Letztlich entscheiden Nachlassgericht und Nachlasspfleger nach eigenem Ermessen, ob die Einschaltung eines professionellen Erbensuchdienstes erfolgen soll. Im Blick auf die Kosten macht dieses nur bei Erbschaften Sinn, die einen erheblichen Wert haben. Kleine Erbschaften ohne Erben fallen daher häufig an den Staat, ohne dass eine umfangreiche Tätigkeit des ErbensuchdienstesEinen staatlichen Die Erbensuche kann sich im Einzelfall schwieriger gestalten, als man sich dies auf den ersten Blick vorstellt. Grund dafür kann etwa sein, dass die Familienverhältnisse des Verstorbenen unübersichtlich sind, so dass die Frage, wer eigentlich Erbe geworden ist, schwer zu beantworten ist. So etwa dann, wenn der Verstorbene im Laufe seines Lebens viel im Ausland gelebt hat.
Komplizierte Familienverhältnisse haben häufig komplizierte Erbverhältnisse zur Folge, so z. B. Es kann schwierig sein, herauszufinden, wo die möglichen Erben leben und mit welchem Anteil Der Erbensuchdient muss anhand der vorhandenen Unterlagen versuchen, die potentiellen Im Einzelfall kann sich eine mühsame und umfangreiche Suche ergeben, die sich sowohl für Der Suchdient erhält bei erfolgreicher Suche eine Vergütung dafür, dass der Erbe ausfindig Vergütung bei erfolgreicher Erbensuche
War der erfolgreiche Erbensucher, der dann wohl als Erbenfinder bezeichnet werden muss, Ein professioneller Erbensuchdient wird in der Regel zwischen 10 % und 30% des Denn nur bei Abschluss eines solchen Vergütungsvertrags hat der Erbensucher einen Anspruch Verweigert der Erbe den Abschluss eines solchen Vertrages, dann kann es dem Erbensuchdient Der Erbensuchdienst, der nicht vom Gericht beauftragt wurde, arbeitet dann auf eigenes Risiko. Es gibt keinen automatischen Das muss man als Erbe wissen. Eine zwangsläufige Verpflichtung zur Zahlung einer Vergütung an den Erbensucher gibt es in Deutschland nicht. Verweigert der Erbe die Unterzeichnung der Vergütungsvereinbarung des Erbensuchers, dann Betrug im Internet: Betrüger geben sich als Erbensuchdienst ausImmer wieder kommt es aber auch vor, dass sich vermeintliche Erbensuchdienste oder Vorsicht bei Spam-Emails: Häufig gehen entsprechende Nachrichten per eMail ein. Man erhält die Mitteilung, dass angeblich ein entfernter Verwandter (z.B. Onkel) verstorben ist und im Ausland ein immenses Vermögen hinterlassen hat. Oft wird behauptet, dass es um mehrere Millionen Euro oder US-Dollar geht. Auch Immobilienbesitz im Ausland und ausländische Firmenbeteiligungen werden in Aussicht gestellt. Der Angeschriebene wird in der eMail aufgefordert, Geldbeträge zu überweisen, um das Wenn Sie solche oder ähnliche Emails oder Schreiben erhalten, ist äußerste Vorsicht geboten. Fallen Sie nicht darauf herein, sondern lassen Sie stets fachmännisch prüfen, ob die Mitteilung Seien Sie also auf der Hut vor Kriminellen, die Ihre Gutgläubigkeit ausnutzen wollen. Als Erbe sollte man notfalls Hilfe in Anspruch nehmenOhnehin gilt, dass man als Erbe immer dann Hilfe in Anspruch nehmen sollte, wenn die Auch wenn Erben auf den ersten Blick eine einfache Angelegenheit zu sein scheint, kann sich die Verwaltung und Abwicklung der Erbschaft schwieriger gestalten, als zunächst gedacht. Mitursächlich dafür ist, dass das Gesetz mehr als hundert Jahre alt ist und aus Hinzu kommt, dass Erbschaften ohnehin ein großes Konfliktpotential bieten, da hier Als Erbe sollten Sie dann auf anwaltliche Hilfe zurückgreifen, um sich gegen solche unlauteren Wir können Ihnen behilflich sein und Sie entlasten. Erben ermitteln FAQ – Sie fragen – wir antwortenWas ist FAQ? Wir beantworten Ihnen an dieser Stelle einige Fragen, die in der Praxis oft auftauchen. Kurz und knapp in übersichtlichen Portionen! Bleiben aus Ihrer Sicht darüber hinaus Punkte, die geklärt werden sollten offen, dann schreiben Sie uns per eMail oder rufen ganz einfach an. Kann ich mich weigern, die Vergütungsvereinbarung des Erbensuchdienstes zu unterschreiben? Ja, das können Sie. Im Zweifel sollte man ein solches Schreiben ohnehin eingehend prüfen, ehe man es unterschreibt. Denn eine Unterschrift ist in der Regel bindend und verpflichtet zur Zahlung von Honoraren. Was mache ich, wenn ich auf eine Spam-eMail eines betrügerischen Erbensuchdienstes hereingefallen bin? In jedem Fall sollten Sie schnellstmöglich die Polizei informieren. Wenn Sie Zahlungen oder Überweisungen getätigt haben, sollten Sie außerdem schnellstmöglich Ihre Bank informieren. Möglicherweise kann das Geld noch zurückgeholt werden. Was mache ich, wenn jemand anderes behauptet, dass er in Wirklichkeit der richtige Erbe ist? Dann muss die Sach- und Rechtslage sorgfältig geprüft werden. Denn dann geht es oft um Alles. Schließlich steht dann die gesamte Erbschaft zur Disposition. Denn nur der wahre Erbe hat Anspruch auf den Nachlass. Der Erbe kann auch noch nach Jahren die Herausgabe des Nachlasses verlangen. Notfalls muss ein gerichtliches Klageverfahren beim Gericht eingeleitet werden, um so klären zu lassen, wer der wirkliche Erbe geworden ist. Eine solche Erbfeststellungsklage können wir für Sie vorbereiten und beim Gericht einreichen. Zuständig ist in der Regel das örtliche Landgericht. Was passiert wenn ein Miterbe nicht gefunden wird?Was passiert, wenn ein Erbe nicht gefunden wird? Kann ein Erbe nicht gefunden werden, weil er möglicherweise verschollen ist, kann diese Person nach dem Verschollenheitsgesetz für tot erklärt werden. Das Nachlassgericht kann dann ein Aufgebotsverfahren mit dem Ziel der Toderklärung einleiten.
Wie lange muss nach Erben gesucht werden?Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Erbenermittlung.
In Einzelfällen kann die Suche nach Erben auch schon mal mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Erst nachdem alle Möglichkeiten abschließend ausgeschöpft sind, darf die Erbenermittlung auch bei Erfolglosigkeit eingestellt werden.
Was passiert wenn keine Erben ermittelt werden können?Wenn jedoch keine Miterben ermittelt werden können, weil die Informationen fehlen, wird in einem letzten Schritt der Staat selbst zum Erben. Dabei fließt dann das Vermögen des Erblassers den staatlichen Kassen zu und auch seine Schulden. Hierbei übernimmt dann auch der Staat die Beerdigungskosten.
Wie werden unbekannte Erben ermittelt?Sind die Erben nicht bekannt, hat das Nachlassgericht diese von Amts wegen zu ermitteln. Zur Sicherung des Nachlasses bestellt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger. Der Nachlasspfleger vertritt die Erben gegenüber den Nachlassgläubigern.
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