Es ist kalt, alles schnieft und hustet um Sie herum. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kommen die meisten Arbeitnehmer, die sich in einem Arbeitsverhältnis befinden nicht drum herum, sich im Krankheitsfall einige Tage Bettruhe zu genehmigen. Diese Zeit geht nicht vom Urlaub ab. Show
Hierüber ist der Arbeitgeber rechtzeitig zu informieren. Über welche Rechte und Pflichten ein Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit verfügt, darüber informiert der folgende Ratgeber. Inhalt
Kompaktwissen: KrankheitWelches Verhalten wird von erkrankten Arbeitnehmern erwartet? Erkrankte Arbeitnehmer müssen sich nach einer entsprechenden ärztlichen Behandlung ihre Arbeitsunfähigkeit attestieren lassen. Als Nachweis dafür fungiert die sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), die dem Arbeitgeber vorzulegen ist. Werde ich weiterhin entlohnt, wenn ich krank bin? Bei einer Krankheit profitieren Beschäftigte normalerweise von einer Entgeltfortzahlung für insgesamt sechs Wochen. Sind sie länger krank, zahlt die Krankenkasse das sogenannte Krankengeld. Darf mein Chef mich entlassen, weil ich krank bin? Eine Kündigung wegen Krankheit ist nur unter speziellen Voraussetzungen möglich. Mehr dazu erfahren Sie hier. Interessante Fakten zur KrankheitArbeitsunfallWann handelt es sich um einen Arbeitsunfall und was sollten Sie in diesem Fall beachten? ArbeitsunfähigkeitWas in puncto Arbeitsunfähigkeit zu beachten ist, verraten wir Ihnen in diesem Ratgeber. EntgeltfortzahlungViele Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Hier lesen Sie, was es damit auf sich hat. KrankengeldWer zahlt Krankengeld? Hier erfahren Sie, ab wann Sie Anspruch auf Krankengeld haben. Kürzung von Weihnachtsgeld bei KrankheitWann darf das Weihnachtsgeld wegen Krankheit gekürzt werden und wann nicht? Die KrankmeldungLiegt eine Erkrankung vor, haben Sie laut Paragraph 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) die Pflicht, sich beim Arbeitgeber zeitnah krank zu melden. Das bedeutet: sobald es Ihnen „zumutbar möglich“ ist. Das kann unter Umständen bereits vor dem Arztbesuch oder einer diagnostizierten Krankheit der Fall sein. Bei Bedarf kann hierbei auch auf Dritte zurückgegriffen werden, die in Ihrem Namen auf der Arbeit anrufen. Bei der Krankmeldung ist dem Arbeitgeber auch die abzusehende Dauer des Fernbleibens vom Arbeitsplatz mitzuteilen. Versäumen Sie, sich auf Arbeit zu melden, kann das eine Abmahnung oder bei hartnäckigen, wiederholten Verstößen auch eine Kündigung zur Folge haben. Häufig gilt: Der Vorgesetzte und/oder Arbeitgeber ist unmittelbar nach dem regulären Arbeitsbeginn über das Vorliegen einer Krankheit zu informieren. Wie sich das Prozedere in Ihrem Beschäftigungsverhältnis konkret darstellt, ist abhängig vom unterzeichneten Arbeitsvertrag. Hier ist in der Regel vermerkt, wer wann die Krankmeldung zu erhalten hat. Bei Unsicherheiten können Sie es hier nachschlagen. Das Arbeitsrecht schreibt bei Krankheit nicht vor, wie das Unternehmen über das Vorliegen der Krankheit zu unterrichten ist. Häufig reicht ein Anruf aus. Wollen Sie sich nicht angreifbar machen, merken Sie sich den Namen Ihres Gesprächspartners, sowie das Datum und die Uhrzeit des Gesprächs. Falls später Nachfragen kommen, können Sie mit diesen Informationen belegen, dass Sie Ihrer Meldepflicht nachgekommen sind. Auf Nummer sicher gehen Sie darüber hinaus, wenn es einen Zeugen für Ihren Anruf gibt. Gibt es eine Pflicht, die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unmittelbar vorzulegen? Die Anzeige- und Nachweispflichten im EntgFG besagen:
Das Arbeitsrecht sieht bei einer Krankmeldung ebenfalls vor, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Versicherung in einer der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) einen Hinweis darauf enthalten muss, dass auch die Krankenkasse zeitnah über den Grund der Krankheit und die vermutliche Dauer informiert wird. Der Arbeitgeber kann demnach, wenn der Arbeitsvertrag zum Thema Krankheit eine solche Klausel enthält, schon am ersten Tag der Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arbeitnehmer einfordern. Dies ist auch möglich, wenn ein entsprechender Tarifvertrag Anwendung findet. Lohnfortzahlung im KrankheitsfallLiegt eine unverschuldete Krankheit vor, ist der Arbeitnehmer nicht in der Lage seiner Beschäftigung nachzukommen. Nichtsdestotrotz hat er laut Gesetzgeber einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dies ist in Paragraph 3 Absatz 1 EntGFG festgehalten:
Dauert die Erkrankung länger und sind Sie nach sechs Wochen noch immer krank, erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmer bei vorliegender Arbeitsunfähigkeit in der Regel ein sogenanntes Krankengeld von der Krankenkasse – so sieht es das Sozialgesetzbuch Nr. 5 vor. Wie hoch diese ausfällt, hängt von der jeweiligen Einkommenshöhe ab. Die Lohnfortzahlung bei Krankheit nach sechs Wochen bemisst sich am Einkommen. Es beläuft sich auf mindestens 70 Prozent des Bruttowertes und ist bei 90 Prozent des Nettogehaltes gedeckelt. Liegt ein und dieselbe Krankheit lange Zeit vor, wird das Krankengeld maximal 78 Wochen gewährt. Krankheitsbedingte KündigungArbeitnehmer, die häufig oder lange erkranken und damit lange Ausfallzeiten haben, schaden potenziell dem Arbeitgeber, da sie durch ihre Abwesenheit die Arbeitsaufgaben nicht so erfüllen wie ein überwiegend gesunder Mitarbeiter. Es kann daher unter bestimmten Umständen zur Kündigung im Krankheitsfall kommen. Es handelt sich dann um eine personenbedingte Kündigung. Eine Kündigung wegen Krankheit ist zulässig, wenn das Vertragsverhältnis zwischen beiden Parteien – also Arbeitnehmer und Arbeitgeber – erheblich gestört ist. Damit sie ausgesprochen werden kann, braucht es triftige Gründe, die allesamt erfüllt sein müssen, damit sie wirksam ist. Das sagt die Rechtsprechung. Dazu gehören:
Einer Abmahnung wegen Krankheit bedarf es vor einer personenbedingten Kündigung nicht, da diese in der Regel nicht selbst verschuldet sind. Eine Kündigung wegen Krankheit ist schwieriger, wenn die Dauer des Arbeitsverhältnisses bereits mehr als sechs Monate beträgt und in der Regel mehr als 10 Mitarbeiter in Vollzeit angestellt sind.Unter diesen Voraussetzungen kommt der gesetzliche Kündigungsschutz zum Tragen. Was dürfen Arbeitnehmer während einer vorliegenden und gemeldeten Krankheit tun?Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig geschrieben, muss er sich nicht in jedem Fall dauerhaft im Bett aufhalten, um laut Arbeitsrecht eine Kündigung wegen Krankheit zu befürchten. Entscheidend ist, dass er seine Rücksichtspflicht wahrnimmt, also von allen Tätigkeiten Abstand nimmt, welche den Gesundungsprozess behindern. Es kommt demnach auf die Art der jeweiligen Erkrankung an, welche Dinge erlaubt sind und welche nicht. Werden Sie bei der Missachtung Ihrer Rücksichtnahmepflicht während einer Krankheit im Arbeitsverhältnis erwischt, droht zunächst eine Abmahnung. Erfolgte die Krankmeldung aufgrund einer Erkältung, steht einem Spaziergang oder Einkauf nichts entgegen. Dies gilt jedoch nur, wenn der Arzt von beidem nicht explizit abgeraten hat. Krankheit im Arbeitsrecht – was der Arbeitsvertrag festhält und welche gesetzlichen Regelungen gelten Was muss ein Arbeitnehmer tun wenn er krank ist?Mitarbeiter:innen ist gesetzlich dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber durch die Krankmeldung unmittelbar mitzuteilen, wenn er arbeitsunfähig ist. Das sollte möglichst schon vor Arbeitsbeginn erfolgen. Zudem sollte der Arbeitgeber darüber informiert werden, wie lange man voraussichtlich nicht arbeitsfähig ist.
Ist man verpflichtet ans Telefon zu gehen wenn ich krank bin?Urteil des BAG: Wer krank ist, muss nicht zum Personalgespräch erscheinen. Wer krank ist, muss also nicht arbeiten, nur im Ausnahmefall für den Arbeitgeber erreichbar sein – und nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts auch grundsätzlich nicht zu einem Personalgespräch erscheinen (AZ 10 AZR 596/15).
Was darf der Arbeitgeber wenn man krank ist?Die wichtigste Regel lautet: Alles, was Ihre Genesung nicht beeinträchtigt, ist während einer Krankschreibung erlaubt. Als Arbeitnehmer müssen Sie sich also so verhalten, dass Sie möglichst bald wieder einsatzfähig sind – das gilt mit Blick auf Konzertbesuche genauso wie für Sport oder andere Aktivitäten.
Welche Pflichten habe ich als Arbeitnehmer?Zu den Pflichten des Arbeitnehmers zählen: die Arbeits- und Dienstpflicht, die Treuepflicht sowie Gehorsamspflicht, die Pflicht zur Krankmeldung und die Pflicht zur Anwendung von Schutzmaßnahmen. Außerdem besitzt er die Pflicht, dem Arbeitgeber korrekte Angaben über den Stand seiner Arbeit Auskunft zu geben.
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