Sollten Sie in der Situation stecken, dass Sie sich fragen, ob es von Vorteil ist, Ihre bestehende Ehe vielleicht nicht durch eine Scheidung aufzulösen, sondern sich nur von Ihrem Ehepartner zu trennen, kann dieser Beitrag die größten Irrtümer beseitigen und Ihnen vielleicht eine Entscheidungsgrundlage bieten. Show
Was kann man sich unter Trennung ohne Scheidung vorstellen?Gemeint ist damit, dass Personen, die vorhaben, sich trotz Trennung aus unterschiedlichen Gründen, seien sie finanzieller oder privater Art, nicht scheiden lassen. BegriffserklärungIm Vorfeld ist es hilfreich, die wichtigsten Begriffe aufzufrischen/zu klären. EheDas Bundesverfassungsgericht versteht die Ehe als verweltlichte, gesellschaftliche Veränderungen unterworfene Institution, wobei die „Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft“ im Vordergrund steht. TrennungIm Sinne des Gesetzes liegt eine Trennung vor, wenn die Ehegatten getrennt leben und zumindest ein Ehegatte die eheliche Lebensgemeinschaft erkennbar nicht wiederherstellen will, weil er dies ablehnt. Die Eheleute leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr vorliegt. Dies kann auch vorliegen, wenn beide noch in der gemeinsamen ehelichen Wohnung wohnen. Allerdings bedarf es dann getrennter Schlafzimmer und Haushalte. ScheidungDie Scheidung geht weiter als die Trennung. Sie ist die rechtlich formelle Auflösung der Ehe durch gerichtliche Entscheidung in Form eines Scheidungsbeschlusses vom Familiengericht. Erfahren Sie hier mehr über die Scheidungskosten und die Online-Scheidung. AufhebungDavon zu unterscheiden ist die Aufhebung der Ehe. Bei der Aufhebung wird die Ehe aufgrund bei der Eheschließung vorhandener Mängel auch für die Vergangenheit aufgelöst. Was ändert sich für Sie bereits bei der Trennung?Zurück zum Inhaltsverzeichnis: Trennung ohne Scheidung Die durch die Ehe „gewonnenen“ Vergünstigungen gehen auch nach der Trennung nicht konditionslos weiter. Denn bereits die Trennung ohne Scheidung hat auf einige Bereiche Einfluss. KindesunterhaltBereits mit der Trennung ist je nach Konstellation Kindesunterhalt zu zahlen. Wenn Sie noch nicht getrennt leben und weiterhin in der gleichen Wohnung/dem gleichen Haus wohnen, können Sie den Kindesunterhalt durch Pflege und Erziehung erbringen. Für die Bestimmung der Höhe des Kindesunterhalts gibt die sogenannte Düsseldorfer Tabelle Richtwerte. Dabei wird die Anzahl der Kinder, deren Alter (minderjährig oder volljährig) und das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils berücksichtigt. SteuerklasseLeben die Ehegatten getrennt, liegt darin bereits der Grund für das Finanzamt, Sie in eine andere Steuerklasse einzustufen. Dieser Wechsel muss zum ersten Kalenderjahr nach dem Stichtag beim Finanzamt selbständig beantragt werden. Beantragen Sie den Steuerklassenwechsel nicht rechtzeitig oder lassen Sie ihn ganz ausfallen, begehen Sie nach dem Gesetz Steuerhinterziehung. Das Finanzamt kann bei Zweifeln am Fortbestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft eine Prüfung auf Singledasein durchführen, um das Getrenntleben der einstigen Ehepartner zu entlarven. KrankenversicherungEs ist möglich, dass ein Ehepartner seinen Ehegatten hinsichtlich der Krankenkasse mitversichert, wenn dieser über ein geringes Einkommen verfügt. Diese Mitversicherung besteht auch noch nach der Trennung fort. Die Dauer der Trennung spielt dabei keine Rolle. Wenn der Ehegatte in der Trennungszeit jedoch eine Arbeitsstelle bekommt und sich mit diesem Lohn bzw. Gehalt selbst versorgen kann, entfällt der Anspruch auf die Mitversicherung. Natürlich erlischt das Recht des Ex-Partners darauf, wenn Sie geschieden sind. AufenthaltsrechtDie Trennung kann bereits in Fällen, in denen es um ein Aufenthaltsrecht eines Ehegatten geht, entscheidend sein. Denn nicht erst bei der Scheidung wird das Aufenthaltsrecht des Ehepartners aufgehoben, sondern bereits bei der endgültigen Trennung. TrennungsunterhaltDie Trennung hat auch einen entscheidenden Einfluss auf den Trennungsunterhalt. Dieser ist gesetzlich im § 1361 BGB verankert und steht dem geringer verdienenden Ehegatten bis zur Scheidung auf jeden Fall zu. Das Recht auf diesen Unterhalt kann, anders als beim Ehegattenunterhalt, weder durch eine schriftliche noch eine notarielle Verzichtserklärung aufgegeben werden. Was bewirkt die Scheidung?Zurück zum Inhaltsverzeichnis: Trennung ohne Scheidung Die rechtskräftige Scheidung hat ebenfalls Auswirkungen auf bestimmte Bereiche. EhegattenunterhaltDie Scheidung ist, egal, wie lange die eigentliche Ehe und die Trennung andauern, der Zeitpunkt, der für den nachehelichen Unterhalt wichtig ist. Mit der Scheidung ist der Zeitpunkt gemeint, in dem die gerichtliche Entscheidung über die Auflösung der Ehe rechtskräftig wird. Die Höhe des Ehegattenunterhalts richtet sich dabei nach der Ehezeit bis zur Scheidung. Dadurch wird deutlich, dass eine in die Länge gezogene Trennung unter Umständen Auswirkungen auf das Bestehen, die Dauer und die Höhe des Ehegattenunterhalts haben kann. So kann es unter Umständen sein, dass durch die lange Ehezeit eine zeitliche Befristung des Unterhalts überhaupt nicht mehr in Betracht kommt und der besserverdienende Ehegatten ein Leben lang für den Ex-Partner zahlen muss. ZugewinnausgleichAuch auf den Zugewinnausgleich hat die Scheidung einen erheblichen Einfluss. Der Zugewinnausgleich ist sozusagen die Endabrechnung der Vermögen der Ehegatten am Ende der Ehe. Für diesen Zeitraum werden alle Vermögenswerte zusammengerechnet und gewichtet. Vermögen, welches während der Trennungszeit erwirtschaftet wurde, steht dem Noch-Ehepartner rechtlich gesehen als Anteil zu und kann den Anspruch unter Umständen erheblich erhöhen oder verringern. Es ist jedoch möglich, eine notarielle Vereinbarung über den Zugewinn zu treffen, sodass in diesem Punkt kein unnötiger Streit hervorgerufen wird. VersorgungsausgleichMit der Scheidung wird üblicherweise der Versorgungsausgleich durchgeführt. Der Versorgungsausgleich ist ein Ausgleich der Rentenanwartschaften beider Ehegatten, die diese während der Ehezeit angesammelt haben. Darunter fallen Ansprüche aus der gesetzlichen und betrieblichen Rente sowie aus privaten Rentenversicherungen. Wie auch bei dem Zugewinnausgleich ist der Stichtag die Zustellung des Scheidungsantrages. Alle bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Rentenversicherungen und ähnliches gehen in die Bewertung ein. Es ist demzufolge möglich, dass eine lange Trennung dazu führt, dass der Versorgungsausgleich für den anderen Ehegatten viel höher ausfällt, als wenn die Scheidung früher eingereicht worden wäre. ErbrechtDie Trennung hat keinerlei Einfluss auf das gesetzliche Erbrecht der Ehegatten untereinander. Stirbt einer der Ehegatten während der Trennungszeit, behält der andere Ehegatte sein gesetzliches Erbrecht, sofern kein anderslautendes Testament vorliegt. Allein die Trennung und ein Testament, in welchem der Ehepartner vom Erbe ausgeschlossen wird, führen nicht zum Verlust des Rechts auf den Pflichtteil. Eheschließung ist wieder möglichDurch die rechtskräftige Scheidung besteht für beide die Möglichkeit, wieder eine neue Ehe einzugehen.
Fazit: Trennung ohne Scheidung sinnvoll?Zurück zum Inhaltsverzeichnis: Trennung ohne Scheidung Die Trennung ohne Scheidung hat ihre Vor- und Nachteile. Es kommt immer auf die jeweilige Situation der Eheleute an, um eine vernünftige Entscheidung zu treffen, welcher Weg der für Sie richtige ist. Ein Tipp: Die Eheleute können über einige Punkte wie den Kindesunterhalt und den Ehegattenunterhalt im Vorfeld Erklärungen abgeben, ob und in welcher Höhe und von wem diese gezahlt werden. Dies kann ohne einen Anwalt gemacht werden. Der Vorteil darin besteht, dass, sollte es zur Scheidung kommen und die Ehegatten haben bereits eine Erklärung über diese Punkte und noch einige weitere wie u.a. das Sorge- und Umgangsrecht, die eheliche Wohnung und den Hausrat getroffen, dann kann vom Familiengericht eine einvernehmliche Scheidung angenommen werden, die zum einen billiger und zum anderen nicht so lange dauert wie bei einer streitigen Scheidung. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Als Scheidungsanwalt werden wir Ihnen gerne weiterhelfen. Welche Vorteile wenn man sich nicht scheiden lässt?Verzichten Sie auf die Scheidung, bleibt Ihr gesetzliches Erbrecht erhalten, wenn der Ehepartner verstirbt. Gegenüber weiteren Erben kommt dann auch Ihr Anspruch auf Zugewinnausgleich zum Tragen. Dadurch wird der gesetzliche Erbteil um ein weiteres Viertel der Erbschaft erhöht.
Was steht mir als getrennt lebende Ehefrau zu?Wenn Sie getrennt leben und nicht geschieden sind, können Sie von Ihrer Ehefrau oder Ihrem Ehemann Unterhalt bekommen. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen der Ehegatten. Maßgeblich ist also, wie die Lebensverhältnisse der Ehepartner während der Ehe gestaltet waren.
Kann man für immer getrennt lebend ohne Scheidung?Grundsätzlich gibt es keine Pflicht, dass sich getrennt lebende Eheleute in Deutschland auch scheiden lassen müssen. Theoretisch können beide damit auch ein Leben lang getrennt leben, ohne wirklich die Scheidung einzureichen.
Warum verheiratet bleiben trotz Trennung?Manche Paare entscheiden sich selbst nach einer Trennung dafür, verheiratet zu bleiben. Die Gründe hierfür variieren: Steuervorteile, gemeinsame Versicherungen oder weil eine Scheidung schlichtweg zu teuer ist. Wir haben mit acht Paaren darüber gesprochen, warum sie sich nach ihrer Trennung nicht scheiden lassen.
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