Was sind die Vorteile von einer GbR?

Berlin (dpa/tmn) - Vor einer Unternehmungsgründung müssen Entscheidungen mit immenser Tragweite getroffen werden. Beispielsweise welche Rechtsform sinnvoll ist: GmbH oder doch besser GbR?

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Berlin (dpa/tmn) - Vor einer Unternehmungsgründung müssen Entscheidungen mit immenser Tragweite getroffen werden. Beispielsweise welche Rechtsform sinnvoll ist: GmbH oder doch besser GbR?

Existenzgründer sollten sich genau informieren und Rat bei Experten wie Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern suchen. Denn die Entscheidung für die falsche Rechtsform kann im Zweifel teuer werden. Unterschiede zwischen einer GmbH und GBR im Überblick:

GmbH: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) kann von einem Einzelnen oder mehreren Personen gegründet werden. Das Mindeststammkapital liegt bei 25 000 Euro. "Die Einlage kann in Geld oder in Sachwerten wie etwa ein Haus oder ein Grundstück erbracht werden", erläutert der Kölner Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Mathias Eisele. Die GmbH wird notariell beurkundet und in das Handelsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen. "Wesensmerkmal der GmbH ist es, dass nur deren Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet", erklärt der Düsseldorfer Notar Sebastian Kremer.

Vorteile der GmbH: "Die Gesellschafter der GmbH haften nicht persönlich", erklärt Kremer. Eisele weist darauf hin, dass die GmbH häufig im Geschäftsverkehr, vor allem im internationalen Bereich, ein höheres Ansehen hat. "Die Gründung erscheint aufgrund der Kapitalaufbringung, der notariellen Beurkundung und Eintragung im Handelsregister verbindlicher", sagt er. Wenn sich Geschäftspartner über das Unternehmen informieren wollen, können sie im elektronischen Bundesanzeiger den veröffentlichen Jahresabschluss einsehen. "Das schafft Vertrauen", betont Eisele.

Nachteile der GmbH: "Die Verwaltung der GmbH ist aufwendiger als bei einer GbR", sagt Kremer. Bei der GmbH muss jährlich eine Bilanz aufgestellt werden - bei der GbR ist das nur ab einem bestimmten Umsatz und Gewinn zwingend. Kremer erklärt, dass eine GmbH oder eine UG aufgrund der Haftungsbeschränkung im Rechtsverkehr oft argwöhnisch betrachtet werden. "Möchte die Gesellschaft zum Beispiel ein Darlehen aufnehmen, müssen die Gesellschafter damit rechnen, dass die Bank die Gesellschaft nicht alleine als Darlehensgeber akzeptiert." Oft werde gefordert, dass sich die Gesellschafter und häufig auch der Geschäftsführer persönlich für die Rückzahlung verbürgen.

GbR: Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) haben sich mehrere Personen zusammengeschlossen, die gemeinsam ein bestimmtes Ziel haben. "Mit einer GbR kann ein gewerblicher Zweck wie der Handel mit Waren oder das Erbringen von Dienstleistungen oder auch ein privater Zweck wie eine Lotto-Tippgemeinschaft unter Freunden verfolgt werden", sagt Kremer. Eine "Ein-Mann-GbR" kann nicht gegründet werden. Ein Mindestkapital müssen die Gesellschafter einer GbR nicht einbringen. Die GbR kann durch eine mündliche Vereinbarung gegründet werden. Bei der GbR haftet für die Verbindlichkeiten grundsätzlich sowohl das Gesellschafts- als auch das Privatvermögen jedes Gesellschafters, sagt Böhm.

Vorteile der GbR: "Steuerlich ist die GbR einfacher zu handhaben als die GmbH", erklärt Eisele. Die Gesellschafter können entsprechend der laufenden Gewinnlage ihre Entnahmen monatlich anpassen. Zudem muss die GbR nicht ins Handelsregister eingetragen werden. "Im Gegensatz zur GmbH oder zur UG haben die Gründer einer GbR keine Kosten wie Notar- und Gerichtskosten", sagt Böhm.

Nachteile der GbR: Die Geschäftsführungsbefugnis steht den Gesellschaftern gemeinschaftlich zu. Das bedeutet: "Für jedes Geschäft ist die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich", erläutert Eisele. Das gilt auch für die Übertragung der Beteiligung. Dagegen können die Anteile der GmbH grundsätzlich frei veräußert oder vererbt werden.

Die Vor-und Nachteile einer GbR

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine Rechtsform für Unternehmen. Dabei schließen sich zwei oder mehr Gesellschafter zusammen, die natürliche oder juristische Personen sein können. Die Besonderheit besteht darin, dass diese keine Kaufleute sein können, in diesem Fall entspricht der GbR die OHG. Daraus folgt, dass der Eintrag einer GbR ins Handelsregister nicht möglich ist.
Gegründet wird die GbR durch Abschluss eines Gesellschaftervertrages. Die Regeln eines solchen Gesellschaftervertrages sind nicht streng festgelegt, sondern weitestgehend frei.
Eine Unterscheidung gibt es innerhalb der GbRs: die Innen-und Außengesellschaft. Der übliche Fall einer GbR ist die Außengesellschaft, bei der die Gesellschafter öffentlich auftreten, also „Außenwirksamkeit“ erreichen. Eine Innengesellschaft wäre eine stille Beteiligung wie zum Beispiel eine Wohngemeinschaft, die offiziell ebenfalls eine GbR darstellt.
Eine GbR hat viele Vorteile:
– Zusammenschluss von Personen zu einem bestimmten Zweck
Das kann also auch für die Dauer eines bestimmten Projektes sein, ein Zusammenschluss von Freiberuflern etc., wobei die Gründung und die Gesellschafterverträge relativ einfach und frei verhandelbar sind. Die GbR ist keine juristische Person.
– Geschäftsführung kann frei geregelt werden
Die Geschäftsführung kann einem oder mehreren der Gesellschafter übertragen werden, oder es gibt über die Entscheidungen Mehrheitsbeschlüsse.
– Gesellschafter tragen zu gleichen Teilen Gewinne und Verluste
Ausnahmen von dieser Regel können im Gesellschaftervertrag geregelt werden
– Steuerliche Veranlagung
Die Gesellschafter werden als einzelne Personen steuerlich veranlagt. Die GbR zahlt nur Gewerbe-und Umsatzsteuer.
– Günstige Kosten bei Gründung
Da keine Rechtsform vorgeschrieben ist, entstehen bei der Gründung kaum Kosten. Lediglich die Anmeldung bei Gewerbeamt und IHK verursacht Gebühren bzw. Kosten.
Die GbR hat auch Nachteile:
– Die Haftung
Als wohl größter Nachteil einer GbR ist die Frage der Haftung zu beurteilen. Denn nach außen haftet jeder Gesellschafter mit seinem gesamten Vermögen für die Schulden der GbR. Selbst wenn einer der Gesellschafter – womöglich ohne Wissen der anderen – einen Schaden verursacht hat, müssen alle einzeln und in voller Höhe haften.
– Steuerpflicht jedes Einzelnen muss angemeldet werden
Jeder der Gesellschafter ist dazu verpflichtet, sich selbstständig um die Versteuerung seiner Gewinne zu kümmern.
– GbR ist nur für Kleingewerbe möglich
Bei Gewerbebetrieben ist die Rechtsform der GbR nur für Kleingewerbe möglich. Darüber hinaus muss eine Umwandlung erfolgen.
– Schriftliche Festlegungen sind anzuraten
Der eigentliche Vorteil, dass keine bestimmten schriftlichen Vorgaben erforderlich sind, kann auch ein Nachteil sein. Deshalb ist anzuraten, dass bestimmte Festlegungen schriftlich erfolgen sollten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Das betrifft unter anderem:
• Geschäftsführung und Vertretung
• Tätigkeitsvergütung
• Entnahmerechte von den Konten
• Ausscheiden eines Gesellschafters und Ähnliches.
Außerdem sollten die Aufgabenverteilung möglichst genau festgehalten werden.
Fazit
Für zwei oder drei Gründer, die keine kaufmännischen Tätigkeiten ausüben wollen aber ein Kleingewerbe, ist die GbR eine sinnvolle und einfache Lösung bei der Gründung. Die Haftung sollte jedoch immer ein Thema sein. Ein Gesellschaftervertrag, wenn auch nicht zwingend vorgeschrieben, ist auf alle Fälle zu empfehlen.

Was sind die Vor und Nachteile einer GbR?

Möchtest du ein kleineres Gewerbe zusammen mit Geschäftspartnern eröffnen, ist die GbR eine gute Möglichkeit. Du kannst schnell und ohne großen Aufwand beginnen und die Gründung veranlassen. Der Nachteil liegt allerdings in der umfangreichen Haftung, welche bis zur Privatinsolvenz führen kann.

Für wen lohnt sich GbR?

Gerade für Startups oder für den lockeren Zusammenschluss von Freiberuflern eignet sich die GbR daher in jedem Fall besonders gut. Die Frage der hohen Haftung auch mit dem Privatvermögen sollte man aber unbedingt beachten.

Wie viel Steuern muss eine GbR zahlen?

Die GbR ist dazu verpflichtet, die Umsatzsteuer für Lieferungen und Leistungen in Höhe von 19 % oder zum ermäßigten Satz von 7 % an das Finanzamt abzuführen. In ihren Rechnungen muss die Umsatzsteuer separat ausgewiesen werden.

Wie viel darf eine GbR verdienen?

Nachteile einer GbR Umsatzgrenze von 250.000 €, sowie Gewinngrenze von 25.000 €. Sollten die Umsätze oder Gewinne höher sein wird die GbR automatisch zu einer OHG und muss ins Handelsregister eingetragen werden.