Der Führerschein hat über die Jahre einige Veränderungen durchlaufen. Bereits Ende der 1990er Jahre lösten die ersten EU-konformen Kartenführerscheine die alten grauen oder rosafarbenen Papierführerscheine in Deutschland ab. Seitdem werden die Führerscheine im Rahmen der Führerscheinrichtlinie immer mehr vereinheitlicht und aktualisiert. Wir zeigen einen Überblick über die aktuellen Fahrerlaubnisklassen bzw. Führerscheinklassen laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Show Rechtliche Grundlage der Führerscheinklassen in Deutschland ist die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Sie ist erstmals Ende der 1990er Jahre als Nachfolge aus Teilen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Zulassung von Personen im Straßenverkehr als nationale Verordnung in Kraft getreten. In den frühen 2000ern erfolgte dann die Angleichung an europäisches Recht. Die seitdem gültige Fassung ist die Richtlinie 2006/126/EG. Neben allgemeinen Regelungen für die Zulassung im Straßenverkehr beinhaltet die Fahrerlaubnis-Verordnung Vorschriften zur Erteilung und Entziehung einer Fahrerlaubnis. Mit welcher Fahrerlaubnisklasse welches Fahrzeug gefahren werden darf, ist in Paragraf 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgelistet. Die darin enthaltenen Führerscheinklassen samt der weiterführenden Klassen A, B, C und D sind EU-weit gültig. Ergänzt werden diese in Deutschland um die Fahrerlaubnisklassen L und T. Mit den Änderungen des Berufskraftfahrerqualifikationsrechts ist zusätzlich zum Führerschein auch der Fahrerqualifizierungsnachweis für bestimmte Führerscheinklassen erforderlich. Dieser gibt Auskunft über die Gültigkeit bzw. das Ablaufdatum der Schlüsselzahl 95. Voraussetzung: mind. 16 Jahre alt Zweirädrige Kleinkrafträder (ehemals Klasse M): Darunter fallen Räder, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h erzielen und mit einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren ausgestattet sind (z.B. Mofa oder Mokick). Gleiches gilt für entsprechende Fahrzeuge mit Beiwagen. In diese Klasse fallen zudem auch alle Fahrräder mit Hilfsmotoren mit den oben genannten Anforderungen. Demnach müssen beispielsweise auch alle E-Biker eine allgemeine Fahrerlaubnis haben oder mindestens die erfolgreiche Mofa-Prüfung nachweisen können. Auch Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (ehemals Klasse S) gehören zur jetzigen Führerscheinklasse AM. Diese Gruppe zeichnet eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einen Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) aus. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge sind zudem Fahrzeuge, die eine Leermasse von 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen) nicht überschreiten. Voraussetzung: mind. 16 Jahre alt Hierzu zählen zum einen Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt und zum anderen dreirädrige Kraftfahrzeuge (ehemals Klasse B) mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW. Klasse A2Voraussetzung: mind. 18 Jahre alt Klasse A2 umfasst Krafträder mit und ohne Beiwagen (ehemals Klasse A1 – leistungsbeschränkt), deren Motorleistung nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist, beträgt und das Verhältnis der Leistung zum Gewicht von mehr als 0,2kW/kg nicht übersteigt. Klasse Adreirädrige Kraftfahrzeuge (ehemals Klasse B) mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW. Voraussetzung Krafträder: mind. 24 Jahre alt oder 20 Jahre, wer mindestens seit 2 Jahren Klasse A2 besitzt Voraussetzung dreirädrige Krafträder: mind. 21 Jahre alt Klasse BVoraussetzung: mind. 18 Jahre alt Besonderheiten: B17: B96: Auch bei der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 handelt es sich um keine eigenständige Führerscheinklasse, sondern um eine zusätzliche Bemerkung, die in Spalte 12 auf der Rückseite des Führerscheins eingetragen wird. Die Schlüsselzahl kann zusätzlich im Rahmen zur Prüfung der Klasse B erworben werden. Erfolgreiche Absolventen dürfen dann Zugfahrzeuge der Fahrerlaubnisklasse B in Kombination mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg fahren. Darunter fallen auch die meisten Wohnwagen oder Caravan-Gespanne. Zudem berechtigt die Fahrerlaubnis der Klasse B zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist. Übrigens... Klasse BEDarunter fallen Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750kg und nicht mehr als 3.500kg bestehen. Klasse C1Voraussetzung: mind. 18 Jahre alt und bereits im Besitz der Führerscheinklasse B Klasse C1EEingeschlossene Führerscheinklassen: BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist. Bei Fahrerlaubnisklasse C1E dürfen Fahrzeugkombinationen gefahren werden, die aus einem Zugfahrzeug der Fahrerlaubnisklasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt, oder der Fahrerlaubnisklasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger (ehemals Klasse BE) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt. Klasse CVoraussetzung: mind. 21 Jahre alt und bereits im Besitz der Führerscheinklasse B Klasse CEIn Fahrerlaubnisklasse CE fallen Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen. Klasse D1Voraussetzung: mind. 21 Jahre alt und bereits im Besitz der Führerscheinklasse B Klasse D1EEingeschlossene Führerscheinklassen: BE Bei Fahrerlaubnisklasse D1E dürfen Fahrzeugkombinationen gefahren werden, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen. Klasse DVoraussetzungen: mind. 24 Jahre alt und bereits im Besitz der Führerscheinklasse B Fahrerlaubnisklasse D umfasst Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Klasse DEVoraussetzung: mind. 24 Jahre alt und bereits im Besitz der Führerscheinklasse D Hierunter fallen Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen. Fahrerqualifizierungsnachweis Klasse TEingeschlossene Führerscheinklassen: L, AM Fahrerlaubnisklasse T beinhaltet alle Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern). Klasse LVoraussetzung: mind. 16 Jahre alt Hierunter fallen alle Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern. Wer noch im Besitz eines alten, grauen oder rosafarbenen Führerscheins ist, wird mit den Buchstaben-Klassen vielleicht noch wenig anfangen können. Daher hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eine Übersicht erstellt, bei denen alte und neue Fahrerlaubnisklassen miteinander verglichen werden:
Fahrerlaubnisklassenüberwachung mit LapIDStellen Unternehmen als Fahrzeughalter ihren Mitarbeitern Dienstwagen zur Verfügung, muss regelmäßig eine Führerscheinkontrolle erfolgen. Dadurch wird sichergestellt, dass der Fahrer über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt. Manche Führerscheinklassen, wie CE oder C1E (Lkw-Klassen), verfügen über ein separates Ablaufdatum und müssen in regelmäßigen Abständen erneuert werden. Es muss also sichergestellt sein, dass ein Mitarbeiter das überlassene Fahrzeug mit den vorhandenen Fahrerlaubnisklassen fahren darf. Dafür bietet LapID ergänzend zur allgemeinen Führerscheinkontrolle die Fahrerlaubnisklassenüberwachung an. Die Erfassung der entsprechenden Führerscheinklasse und der dazu gehörigen Schlüsselnummern erfolgt beim Anlegen des Fahrers im LapID Kundensystem. Hier kann auch definiert werden, ob die Fahrerlaubnisklassen und Schlüsselzahlen überwacht werden sollen. Steht die Aktualisierung der Fahrerlaubnisklasse an, erhält der Mitarbeiter rechtzeitig und automatisch eine Erinnerung. Sollte eine Fahrerlaubnisklasse abgelaufen sein, wird der Eskalationsempfänger, beispielsweise der Vorgesetzte, darüber informiert. Im LapID Kundensystem steht dem Fuhrparkverantwortlichen ein umfangreichen Reporting rund um die Führerscheinkontrolle allgemein sowie der Fahrerlaubnisklassenüberwachung zur Verfügung. Fahrerqualifizierungsnachweis PersonenbeförderungWer gewerblich Personen im Fahrzeug befördern möchte, benötigt neben dem Führerschein bzw. der Führerscheinklasse B einen separaten Nachweis, die so genannten Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Fahrer von Mietwagen, Taxis oder Krankentransporten müssen diese separat beantragen. Dafür werden unter anderem verschiedene Gesundheitsprüfungen benötigt. Mehr Infos zum Personenbeförderungsschein und den Voraussetzungen gibt es im nachstehenden Beitrag:
Führerscheinumtausch ab 2022Alte Papierführerscheine und Kartenführerscheine vor 2013 sind bald Geschichte. Gemäß einer EU-Richtlinie müssen die alten Führerscheine im Jahr 2033 ausgetauscht werden. Damit sollen die Dokumente in den EU-Ländern weiter angeglichen und sicherer gemacht werden. Der Führerscheinumtausch startet allerdings bereits 2022 – zumindest, wenn es nach der Empfehlung des Bundesrates geht. Dann sollen alle Führerscheininhaber, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind, ihren Führerschein ersetzen lassen. Damit soll ein möglicher „Andrang“ im Jahr 2033 verhindert werden. Mehr zum Führerscheinumtausch und eine Übersicht, bis wann welche Führerscheine ausgetauscht werden sollten:
Was bedeutet Fahrzeugklasse L3e?Fahrzeugklasse L3e (Kraftrad, Zweirädrige Fahrzeuge über 50 cm³ und/oder über 45 km/h.
Was darf ich mit dem Führerschein Klasse 3 fahren?Was viele vielleicht nicht wissen: Mit der Klasse 3 darf man nicht nur Pkw und Lkw bis 7,5 Tonnen fahren. Mit dem 7,5-Tonner können Sie auch Anhänger ziehen. Bis zwölf Tonnen zulässiges Gesamtgewicht kann ein solches Gespann haben.
Was sind L5e Fahrzeuge?L5e-B: Dreirädriges Fahrzeug zur gewerblichen Nutzung: dreirädriges Fahrzeug zur Güterbeförderung, ausgelegt für die ausschließliche Beförderung von Gütern.
Was kann ich mit L fahren?Für die Fahrerlaubnis L gilt: In der Landwirtschaft können mit der Fahrerlaubnisklasse L Traktoren ab einem Alter von 16 Jahren mit einer bbH bis 40 km/h gefahren werden. Durch eine Neuregelung vom 30.06.2012 wurde für die Klasse L die bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 32 auf 40 km/h angepasst.
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