Was bedeuten die zahlen auf meinem rentenbescheid

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Inhalt

Wie viel Rente bekomme ich im Alter? Und wird mir diese Rente reichen? Diese beiden Fragen sind für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wesentlich. Antworten kann die Renteninformation liefern: Sie verrät Ihnen, wie hoch ihre Altersrente mindestens ausfallen wird – und wie viel höher sie durch möglichen Rentenanpassungen ausfallen könnte. Und weil dieser angegebene Wert deutlich unter Ihrem jetzigen Gehalt liegen dürfte und das Geld durch die Inflation (Kaufkraftverlust) an Wert verliert, weist die Renteninformation auch gleich auf den zusätzlichen Altersvorsorgebedarf hin.

Was bedeuten die zahlen auf meinem rentenbescheid

Diese Werte enthält die Renteninformation

Die Deutsche Rentenversicherung verschickt die persönliche Renteninformation einmal im Jahr an 31 Millionen Arbeitnehmerinnen und Selbstständige, die mindestens 27 Jahre alt sind und fünf Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen können.

Die Renteninformation schlüsselt auf,

  • welche Rentenansprüche Sie bisher erworben haben,
  • wie hoch Ihre Altersrente ausfallen könnte, wenn sie weiterhin so viel einzahlen wie durchschnittlich in den vergangenen fünf Jahren,
  • um wie viel Ihre Rente steigen könnte, bei einer jährlichen Rentenanpassung von einem oder zwei Prozent,
  • wie viel Erwerbsminderungsrente Sie aktuell bei plötzlicher Erwerbsminderung bekommen würden
  • und wann Sie ohne Abschläge in Altersrente gehen können.

Auf der zweiten Seite erklärt die Rentenversicherung die Grundlagen der Rentenberechnung durch Ihre gesammelten Entgeltpunkte und weist auf die Inflation hin.

Die Regelaltersgrenze liegt für Beschäftigte des Geburtsjahrgangs 1954 bei 65 Jahren und 8 Monaten. Bis 2031 steigt sie schrittweise auf 67 Jahre und gilt damit für alle, die nach 1963 geboren wurden. Wer früher in Rente gehen will, muss Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat in Kauf nehmen.

Rente wegen voller Erwerbsminderung

Die Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommen Sie, wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten können. Ob in ihrem erlernten Beruf oder in einem anderen, ist dabei egal. Da die Erwerbsminderungsrente wahrscheinlich deutlich unter Ihrem aktuellen Einkommen liegt, kann es für Sie sinnvoll sein, zusätzlich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Lassen Sie dich dazu auf jeden Fall vorher unabhängig beraten.

Höhe Ihrer Altersrente

Die wesentliche Information für Sie dürfte die voraussichtliche Höhe Ihrer künftigen Altersrente sein. Der angegebene Wert (brutto!) setzt voraus, dass Sie bis zur Rente so viel verdienen – und in die Rentenversicherung – einzahlen, wie im Durchschnitt in den vergangenen fünf Jahren.

Wenn Sie mehr verdienen, wird dieser Wert steigen. Wenn Sie weniger verdienen, weil Sie zum Beispiel längere Zeit in Teilzeit arbeiten, arbeitslos oder krank werden, dann wird Ihr voraussichtlicher Rentenanspruch sinken.

In der Renteninformation gibt die Rentenversicherung auch an, wie hoch die Rente ausfallen könnte, wenn die Rente jährlich um ein oder zwei Prozent angepasst wird. Mit diesem Wert sollten Sie bei der Planung Ihrer Altersvorsorge aber nicht spekulieren: Zum einen gab es auch schon Jahre, in denen die Rentenanpassung ausgefallen ist, zum anderen lag sie in den vergangenen Jahren in der Regel bei zwei Prozent und mehr. Wie hoch die Rentenanpassung ausfällt, hängt von der Entwicklung der Löhne ab. Ob diese in Zukunft so steigen wie in der Vergangenheit, ist ungewiss.

Verbindlich ist die angegebene Rentenhöhe nicht, denn es gibt wesentliche Einflussfaktoren:

  • Ihr Einkommen
  • Steuern
  • Inflation
  • Scheidung

Achtung: Renteninformation weist Bruttobeträge aus!

Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich immer um Brutto-Beiträge! Davon gehen noch Steuern (Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Das sind zurzeit etwa 12 Prozent (halber Beitrag zur Krankenversicherung und voller Beitrag zur Pflegeversicherung.

Beispiel:

Von einer erwarteten Bruttorente von 1.585,47 Euro gehen 122,87 Euro an Krankenkassenbeiträge ab (halber Beitragssatz (14,6 Prozent ÷ 2) plus 0,9 Prozent Zusatzbeitrag). Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt derzeit 3,05 Prozent. Deshalb gehen noch einmal 48,36 Euro von der Rente ab. Übrig bleiben 1.414,24 Euro.


Der Anteil der Rente, auf den Steuern fällig werden, steigt bis 2040 schrittweise an. Ab 2040 muss die gesamte Rente oberhalb des Grundfreibetrags versteuert werden. Wie hoch Ihre Steuerlast im Alter ausfällt, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz bzw. von der Summe ihrer Alterseinkünfte ab (siehe Themenschwerpunkt Rentenbesteuerung).

Inflation bedenken

Die Inflation sorgt dafür, dass die Preise steigen und Sie sich vom gleichen Geld in Zukunft weniger kaufen können. Das hat Einfluss auf Ihre Rente bzw. den Betrag, der in der Renteninformation angegeben wird. 1.000 Euro Rente von heute sind bei 2 Prozent Kaufkraftverlust in 20 Jahren nur noch 673 Euro wert.Daruf weist die Stiftung Warentest hin. 

Der Betrag, der in Ihrer Renteninformation als künftige Altersrente ausgewiesen wird, wird also in der Realität auf jeden Fall geringer ausfallen.

Renten-Inflationsrechner

Mit unserem Renten-Inflationsrechner können Sie ausprobieren, wie sich die Höhe Ihrer Rente verändert, wenn Sie verschiedene Inflationsraten annehmen.

Mehr erfahren

Risiko Scheidung und Rentenhöhe

Eine Scheidung hat wesentlichen Einfluss auf die Höhe der späteren Rente. Denn bei einem Versorgungsausgleich werden alle während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche addiert und dann hälftig geteilt. Das macht sich dann auch in der Renteninformation bemerkbar: Dann können plötzlich erhebliche Summen, die für den Ruhestand fest eingeplant waren, fehlen – oder die erwartete Rente wegen der vom Ex-Partner übertragenen Rentenansprüche höher sein als zunächst angenommen.

Lücken im Rentenkonto?

Wie hoch Ihre Rente ausfällt, hängt davon ab, wie viele Beiträge und versicherungsrelevante Zeiten Sie auf Ihrem Rentenkonto gesammelt haben. Aber sind dort auch wirklich alle Zeiten erfasst? Oder gibt es vielleicht Lücken?

Darüber informiert Sie Ihr Versicherungsverlauf. Den Versicherungsverlauf erhalten Sie automatisch

  • mit der ersten Renteninformation ab 27 Jahren
  • spätestens mit 43 Jahren. Darin werden Sie zur Kontenklärung aufgerufen, damit Sie mögliche Lücken durch Zeiten schulischer Ausbildung noch mit freiwilligen Beiträgen schließen können
  • mit der ersten Rentenauskunft mit 55 Jahren

Sie können den Versicherungsverlauf aber auch jederzeit bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern.

Prüfen Sie, ob der Versicherungsverlauf vollständig ist oder ob Sie für mögliche Lücken vielleicht noch Belege haben. Sie können einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren und eine Kontoklärung durchführen.

Was bedeuten die 3 Zahlen auf dem Rentenbescheid?

Der dritte Betrag beziffert, was die DRV den Versicherten zahlt, wenn sie bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter so weiterarbeiten und einzahlen, wie im Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre. Diese Summe bekommen Sie nur, wenn Sie weiterhin den gleichen Monatsbeitrag an die Behörde abdrücken.

Was bedeuten die Zahlen auf der Renteninformation?

Die Renteninformation gibt unter anderem Auskunft darüber, wie hoch die zu erwartende Rente sein wird. Drei Zahlen sind es, die sofort ins Auge stechen: die Höhe der Erwerbsminderungsrente, der bisher erworbene Rentenanspruch sowie die zu erwartende Höhe der Altersrente.

Welcher Betrag steht auf dem Rentenbescheid?

Denn bei den berechneten Beträgen handelt es sich um die Brutto-Rente. Die Sozialabgaben und die Rentenbesteuerung sind hier noch nicht berechnet, sodass die Netto-Rente (Überweisungsbetrag) später einmal deutlich niedriger sein wird!

Wie liest man richtig einen Rentenbescheid?

Oben rechts steht im Briefkopf ihre zuständige Regionalgeschäftsstelle. Im ersten Abschnitt steht das Datum, an dem man Stand heute in Regelaltersrente gehen kann. Sonderreglungen wie Frührente oder Altersteilzeit sind hier nicht eingerechnet. Im zweiten Abschnitt steht die Höhe der Erwerbsminderungsrente.