Tarifvertrag metall- und elektroindustrie nordwürttemberg nordbaden kündigungsfrist

  • Tarifvertrag metall- und elektroindustrie nordwürttemberg nordbaden kündigungsfrist

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    Hallo zusammen,

    ich w�rde gerne wissen, wie die aktuellen K�ndigungsfristen im Manteltarifvertrag der Metallindustrie Nordw�rttemberg-Nordbaden geregelt sind.
    Ich bin weniger als ein Jahr bei meinem aktuellen Arbeitgeber besch�ftigt.

    W�rtlich hei�t es im meinem Anstellungsvertrag wie folgt:

    "Die K�ndigungsfristen ergeben sich aus dem Manteltarifvertrag der Metallindustrie Nordw�rttemberg-Nordbaden".

    Frage:
    - Auf welche Fassung bezieht sich diese Angabe?

    Ich suche nun seit zwei Tagen vergebens nach den genauen Angaben zur aktuell g�ltigen K�ndigungsfrist, werde jedoch nicht f�ndig. Kann ich aus diesem Grund gem�� der gesetzlichen K�ndigungsfrist k�ndigen?

    MfG
    Sabine K.

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    Erfahrener Benutzer

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    AW: K�ndigungsfrist Manteltarifvertrag IG Metall

    Zitat von Sabine_26 Beitrag anzeigen

    Hallo zusammen,

    ich w�rde gerne wissen, wie die aktuellen K�ndigungsfristen im Manteltarifvertrag der Metallindustrie Nordw�rttemberg-Nordbaden geregelt sind.
    Ich bin weniger als ein Jahr bei meinem aktuellen Arbeitgeber besch�ftigt.

    W�rtlich hei�t es im meinem Anstellungsvertrag wie folgt:

    "Die K�ndigungsfristen ergeben sich aus dem Manteltarifvertrag der Metallindustrie Nordw�rttemberg-Nordbaden".

    Frage:
    - Auf welche Fassung bezieht sich diese Angabe?

    Ich suche nun seit zwei Tagen vergebens nach den genauen Angaben zur aktuell g�ltigen K�ndigungsfrist, werde jedoch nicht f�ndig. Kann ich aus diesem Grund gem�� der gesetzlichen K�ndigungsfrist k�ndigen?

    MfG
    Sabine K.

    Hallo Sabine!

    Einfach beim Betriebsrat/ IGMetall nachfragen!

    K�ndigungsfristen:
    Grundfrist
    Weitere Staffelung nach BZ
    1 M/ME
    ab 3 M 2 W/ME
    ab 5 J. 3 M/QE
    ab 8 J. 4 M/QE
    ab 10 J. 5 M/QE
    ab 12 J. 6 M/QE

    http://www.boeckler.de/pdf/p_ta_tari...nbuch_2015.pdf Seite 131

    Klamotte

    Aus Fehlern lernt man nur, wenn man sie selbst gemacht hat.

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    AW: K�ndigungsfrist Manteltarifvertrag IG Metall

    Vielen Dank f�r den Link und die schnelle Antwort!

    Ich bin weniger als ein Jahr bei meinem derzeitigen Arbeitgeber besch�ftigt. Hei�t es, dass meine K�ndigungsfrist 2 Wochen zum Monatsende betr�gt?

    MfG
    Sabine

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    Alter Hase

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    AW: K�ndigungsfrist Manteltarifvertrag IG Metall

    nein, 4 Wochen zum 15ten oder Monatsende.. wenn du den IG-Metallmitglied bist, ansonsten gelten die gesetzlichen K�ndigungsfristen
    4 Wochen zum 15ten oder monatsende

    Gru�
    Werner

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    AW: K�ndigungsfrist Manteltarifvertrag IG Metall

    Zitat von meistermacher Beitrag anzeigen

    nein, 4 Wochen zum 15ten oder Monatsende.. wenn du den IG-Metallmitglied bist, ansonsten gelten die gesetzlichen K�ndigungsfristen
    4 Wochen zum 15ten oder monatsende

    Gru�
    Werner

    Hallo Werner,

    warum 4 Wochen?

    Wenn im Arbeitsvertrag die Geltung des TV vereinbart ist, muss der TO sich auch nur an diese halten. Die einzelvertragliche Bindung ist grunds�tzlich durchaus auch ohne Gewerkschaftszugeh�rigkei t zul�ssig (und die ggf. Unzul�ssigkeit m�sste sich in diesem Fall eher der AG anrechnen lassen).

    Wenn das also der richtige TV ist, gelten doch die 2 Wochen.

    Gru�
    FNS

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    Alter Hase

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    AW: K�ndigungsfrist Manteltarifvertrag IG Metall

    Hallo Werner,

    warum 4 Wochen?

    Wenn im Arbeitsvertrag die Geltung des TV vereinbart ist, muss der TO sich auch nur an diese halten. Die einzelvertragliche Bindung ist grunds�tzlich durchaus auch ohne Gewerkschaftszugeh�rigkei t zul�ssig (und die ggf. Unzul�ssigkeit m�sste sich in diesem Fall eher der AG anrechnen lassen).

    Wenn das also der richtige TV ist, gelten doch die 2 Wochen.

    Gru�
    FNS

    weil es so im Gesetz und im EMTV steht,. da macht der TV keinen Unterschied mehr zum gesetz
    hier aus dem EMTV Metall in NRW Auszu:

    � 20 Beendigung des Arbeitsverh�ltnisses

    1


    1 Nach Ablauf der Probezeit (� 2 Nr. 2) betr�gt die tarifliche Grundk�ndigungsfrist vier
    Wochen zum F�nfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats.
    2 Das Arbeitsverh�ltnis der Montagezeitarbeiter kann w�hrend der ersten sechs Monate
    der Besch�ftigung - auch auf verschiedenen Montagestellen - mit einer Frist von zwei
    Tagen gek�ndigt werden. Danach gilt die K�ndigungsfrist der Nr. 1, sofern die Montage
    nicht beendet ist.
    3 K�ndigt der Arbeitgeber das Arbeitsverh�ltnis, so betr�gt die K�ndigungsfrist
    nach einer Betriebszugeh�rigkeit von
    2 Jahren einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
    5 Jahren zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
    8 Jahren drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
    10 Jahren vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
    12 Jahren f�nf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
    15 Jahren sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats

    20 Jahren sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

    zum Thema G�ltigkeit von TV:
    Da hat das BAG nun in den letzten 2 Jahren 2 mal bereits entschieden, das Rechtsanspr�che hieraus nur entstehen wenn die Voraussetzungen (Mitgliedschaft) erf�llt sind.

    Es ist keine Benachtiligung im sinne der allg. Gleichbehandlung wenn Gewerkschaftsmitglieder besser gestellt werden (wurde auch Zeit)

    Gru�
    meistermacher

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    Erfahrener Benutzer

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    AW: K�ndigungsfrist Manteltarifvertrag IG Metall

    Zitat von meistermacher Beitrag anzeigen

    weil es so im Gesetz und im EMTV steht,. da macht der TV keinen Unterschied mehr zum gesetz
    hier aus dem EMTV Metall in NRW Auszu:

    � 20 Beendigung des Arbeitsverh�ltnisses

    1


    1 Nach Ablauf der Probezeit (� 2 Nr. 2) betr�gt die tarifliche Grundk�ndigungsfrist vier
    Wochen zum F�nfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats.
    2 Das Arbeitsverh�ltnis der Montagezeitarbeiter kann w�hrend der ersten sechs Monate
    der Besch�ftigung - auch auf verschiedenen Montagestellen - mit einer Frist von zwei
    Tagen gek�ndigt werden. Danach gilt die K�ndigungsfrist der Nr. 1, sofern die Montage
    nicht beendet ist.
    3 K�ndigt der Arbeitgeber das Arbeitsverh�ltnis, so betr�gt die K�ndigungsfrist
    nach einer Betriebszugeh�rigkeit von
    2 Jahren einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
    5 Jahren zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
    8 Jahren drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
    10 Jahren vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
    12 Jahren f�nf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
    15 Jahren sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats

    20 Jahren sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

    zum Thema G�ltigkeit von TV:
    Da hat das BAG nun in den letzten 2 Jahren 2 mal bereits entschieden, das Rechtsanspr�che hieraus nur entstehen wenn die Voraussetzungen (Mitgliedschaft) erf�llt sind.

    Es ist keine Benachtiligung im sinne der allg. Gleichbehandlung wenn Gewerkschaftsmitglieder besser gestellt werden (wurde auch Zeit)

    Gru�
    meistermacher

    Hmm ... diese K�ndigungsfristen unterscheiden sich aber irgendwie schon von denen, die Klamotte herausgefunden hat. Insofern w�re wohl als erstes die tats�chliche K�ndigungsfrist zu kl�ren.

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    Alter Hase

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    AW: K�ndigungsfrist Manteltarifvertrag IG Metall

    Nun Klamotte hat sich bei B�ckler bedient und nicht bei der IGMetall, die die BAG-Urteile sehr ernst nimmt und aus diesem Grund nur noch Mitglieder zugriff auf Ihre Tarifvertr�ge gew�hrt.
    Nordw�rtenberg-nordbaden wird da aber nix anderes drin stehen haben wie wir, weil das mitlerweile eine Abschrift des Gesetzes ist.

    Gru�
    Meistermacher

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    Alter Hase

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    AW: K�ndigungsfrist Manteltarifvertrag IG Metall

    Zitat von meistermacher Beitrag anzeigen

    Nun Klamotte hat sich bei B�ckler bedient und nicht bei der IGMetall, die die BAG-Urteile sehr ernst nimmt und aus diesem Grund nur noch Mitglieder zugriff auf Ihre Tarifvertr�ge gew�hrt.

    Anderer Ansicht ist die IG Metall Baden-W�rttemberg:
    Tarifvertr�ge im Wortlaut - IG Metall Baden-W�rttemberg
    Dort auch der hier erw�hnte MTV.

    E.D.

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    Alter Hase

    • Dabei seit: 05.06.2009
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    AW: K�ndigungsfrist Manteltarifvertrag IG Metall

    oha,

    da ich ja lieb bin habe ich mal im Tariflexikon nachgeschaut.
    Nordw�rttenberg-Nordbaden unterscheidet immer noch nach Angestellte und Arbeiter, auch in den K�ndigungsfristen. Die richtige Frage lautet somit, bist du Angestellte oder Arbeiterin?
    als Arbeiterin kannst du immer zum Wochenende mit einer Frist von 2 Wochen k�ndigen, als Angestellte mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende., da du unter 3 Jahre besch�ftigt bist.

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    Alter Hase

    • Dabei seit: 05.06.2009
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    AW: K�ndigungsfrist Manteltarifvertrag IG Metall

    Hallo E.D.,

    jo, ich habe mir gerade so ca. 20 EMTV's angesehen.

    die meisten haben die gesetzliche K�-Frist �bernommen, vereinzelt schwirren da noch andere Geister rum

    Tarifvertrag metall- und elektroindustrie nordwürttemberg nordbaden kündigungsfrist
    .

    Und wieder was gelernt.

    Gru�
    meistermacher

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    Alter Hase

    • Dabei seit: 05.06.2009
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    AW: K�ndigungsfrist Manteltarifvertrag IG Metall

    wenn du nicht Metallerin bist und Angestellte, dann k�ndige mit der gesetzlichen K�ndigungsfrist, da der TV nicht f�r dich gilt weil du nicht Mitglied bist, sonst hast du 6 Wochen zum Quartalsende, also bis zum 14 08 K�ndigen damit diese 30.9 wirksam wird.
    Wenn du Arbeiterin bist dann hast du 14 Tage zum Wochenende.. weil du noch keine 3 Jahre besch�ftigt bist.

    es sei denn es gilt ERA bei euch, dann gilt:Auszu ERA MTV Metallindustrie Nordwuerttenberg-Nordbaden:

    �4.5 K�ndigungsfristen
    4.5.1 Die beiderseitige K�ndigungsfrist betr�gt
    4.5.1.1 innerhalb der ersten drei Monate Betriebszugeh�rigkeit einen Monat zum Monatsende; 4.5.1.2 nach Ablauf der ersten drei Monate zwei Monate zum Monatsende.
    4.5.2 Die K�ndigungsfrist des Arbeitgebers betr�gt gegen�ber dem Besch�ftigten nach einer Betriebszugeh�rigkeit von
    5 Jahren mindestens 3 Monate
    8 Jahren mindestens 4 Monate
    10 Jahren mindestens 5 Monate
    12 Jahren mindestens 6 Monate
    jeweils zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

    4.5.3 Bei der Berechnung der Betriebszugeh�rigkeit gem�� � 4.5.2 werden Besch�ftigungszeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres liegen, nicht ber�cksichtigt.

    Gru�
    Meistermacher

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    So, der Thread hier ist 5 Jahre alt, aber trotzdem noch eines der ersten Suchergebnisse bei Google. Und die Frage welche K�ndigungsfrist bei einem IGM-Unternehmen in BW gilt stellen sich auch heute noch viele und man will das verst�ndlicherweise nicht unbedingt die Personalabteilung fragen. Da hier richtig viele Falschinformationen stehen r�ume ich jetzt mal hier auf und hoffe, dass ich damit anderen Suchenden helfen kann.

    Kurzantwort: Eure K�ndigungsfrist bei einem IGM Unternehmen im Gebiet Nordw�rttemberg/Nordbaden betr�gt i.d.R. 2 Monate zum Monatsende.

    Ich r�ume nun mit den Falschaussagen in diesem Thread auf.

    1.

    Die K�ndigungsfrist ist abh�ngig davon ob ihr IGM-Mitglied seid oder nicht. Ansonsten gilt die gesetzliche

    Nein, in aller Regel wird nicht unterschieden! Seid ihr in einem IGM Unternehmen und euer Arbeitsvertrag verweist auf den Tarifvertrag ("Auf dieses Arbeitsverh�ltnis finden die einschl�gigen Tarifvertr�ge Anwendung..") so gelten auch f�r euch als Nicht-Mitglied die tariflichen K�ndigungsfristen. Ihr k�nnt euch dann nicht auf die gesetzliche Frist berufen. Es gibt auch keine G�nstigerpr�fung. Tarif schl�gt Gesetz. Stichwort: Tarifautonomie.

    2.

    Die K�ndigungsfrist ist 6 Wochen zum Quartalsende

    Nein. Diese Frist steht zwar im MTV, gilt aber nur f�r Betriebe die ERA noch nicht eingef�hrt haben. In BW gibt es weniger als 5 Betriebe auf die das zutrifft. Ihr wollt wissen ob ERA eingef�hrt wurde oder nicht? Ganz einfach auf der Gehaltsabrechnung oder im Arbeitsvertrag nachschauen: Werdet ihr in einer "Entgeltstufe" von 1 bis 17 bezahlt? Dann habt ihr ERA. Und es gilt der MTV ERA --> keine 6 Wochen zum QE Frist, sondern 2 Monate zum Monatsende.

    3.

    BW unterscheidet noch zwischen Arbeiter und Angestellter. Es gelten unterschiedliche Fristen

    Nein, siehe Antwort zu 2. Diese Regelung galt vor der Einf�hrung von ERA.

    4.

    Im B�ckler Tariflexikon steht f�r BW eine K�ndigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende. Wie passt das denn nun zusammen?

    Der Punkt l�sst sich schnell zu den Akten legen. Es handelt sich hier um einen Tippfehler. Im Lexikon steht "2W/ME", gemeint ist "2M/ME".

    Nachzulesen ist alles auf der Seite der IG-Metall Baden-W�rttemberg. Dort einfach den MTV ERA anschauen.

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    Alter Hase

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    klasse,

    keine Ahnung und schreibt dann sowas.
    Verallgemeinter dann auch noch alle Unternehmen in einem Topf!

    Es git unterschiedliche Tarifvertr�ge innerhalb der IGM abh�ngig von dem zust�ndigkeitsstatus.
    Industrie ist noch nicht mal gleich Industrie

    Also R�ume ich mal auf, deine Antwort ist falsch!

    Klasse hoffe keiner f�llt auf diese herein!

    In der Regel ist in den tarifvertr�gen der IGM die K�ndigungsfrist abh�ngig vom Besch�ftigungszeitraum!

    Gru�
    Meistermacher

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    klasse,

    der "alte Hase" meistermacher wei� es besser! Denn er findet es gibt unterschiedliche Tarfivertr�ge. Da hat er sogar Recht, doch der Fragesteller fragt nach dem Tarifgebiet Baden-W�rttemberg Nordbaden/Nordw�rttemberg.

    Meistermacher meint auch, dass die K�ndigungsfrist abh�ngig vom Besch�ftigungszeitraum ist. Das hat er bestimmt irgendwo im Biergarten von einem guten Bekannten aufgeschnappt. Oder in diesem "Internet" gelesen. Stimmt nur leider nicht.

    Des Wegen nochmals:

    In einem ERA-Unternehmen der IG-Metall im Tarifgebiet NB/NW gilt f�r den Arbeitnehmer eine K�ndigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. F�r den Arbeitnehmer verl�ngert sich diese auch nicht. Nur f�r den Arbeitgeber erh�ht sich die Frist mit der Zeit.

    Quelle: Der offizielle Tarifvertrag f�r ERA BW, Tarigebiet NW/NB: https://www.bw.igm.de/tarife/tarifvertrag.html?id=5206

    Gru�
    K�ndigungsfrist

    PS:.. Jetzt mal im Ernst meistermacher. Wieso erz�hlst du einfach ohne Infos irgendwelche nichtssagenden Sachen wie "ach in der Regel ist das doch abh�ngig vom Besch�ftigungszeitraum". Das ist ja ganz toll wenn es irgendwo so einen Tarifvertrag gibt und es mag ja sein, dass es bei dem ein oder anderen Tarifvertrag so l�uft .Aber nicht bei diesem hier. Und das l�sst sich mit Blick in DIESEN Tarifvertrag auch glasklar beantworten.

    Kommentar

Wie lange ist die tarifliche Kündigungsfrist?

Der gesetzliche Standard ist: Du kannst mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats kündigen. Durch den Arbeitsvertrag oder einen Tarifvertrag wird die Kündigungsfrist oft verlängert. Üblich sind drei Monate.

Wie viel Kündigungsfrist habe ich als Arbeitnehmer?

Ist im Arbeitsvertrag (ohne Tarifbindung) keine Kündigungsfrist vereinbart worden oder wird auf die gesetzliche Kündigungsfrist verwiesen, gilt § 622 BGB. Hinweis: Für Arbeiter und Angestellte gilt eine einheitliche gesetzliche Mindestkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Wie lange ist die Kündigungsfrist nach 10 Jahren Arbeitnehmer?

nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats, nach 12 Jahren Betriebszugehörigkeit 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats, nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats, nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Wie lange ist die Kündigungsfrist nach 45 Jahren Betriebszugehörigkeit?

Der Arbeitnehmer kann seinen Arbeitsvertrag unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit stets mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder dem Ende eines Monats kündigen.