Kann man in Hessen seinen Führerschein bei der Polizei abgeben?

Ein Fahrverbot zu bekommen ist immer eine Nachricht, die mit negativen Folgen verbunden ist. Vor allem die private und berufliche Flexibilität ist in dieser Zeit nicht mehr gegeben. Damit die vorübergehende Führerscheinabgabe bei einem Fahrverbot nicht noch mehr Ärger bringt, ist es wichtig, einige Eckdaten zu kennen, die mit der Abgabe Ihres „Lappens“ zu tun haben.

Wo also den Führerschein abgeben bei einem Fahrverbot? Mit dieser Frage beschäftigt sich der nachfolgende Ratgeber. Hier erfahren Sie auch, was Ihnen droht, wenn Sie bei einem Fahrverbot Ihren Führerschein nicht rechtzeitig oder gar nicht abgeben.

Im Video: Infos zu „Führerschein abgeben“

Im Video erfahren Sie, wo und wie Sie den Führerschein abgeben.

Fahrverbot und Führerscheinabgebe: Das ist zu beachten!

Zunächst einmal muss das Fahrverbot rechtskräftig sein. Bevor dieser Zustand nicht eingetreten ist, muss noch keine Abgabe von Ihrem Führerschein bei einem Fahrverbot erfolgen. Erst zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids wird das Fahrverbot offiziell bindend, denn ab diesem Zeitpunkt ist kein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mehr möglich.

Ein verhängtes Fahrverbot beträgt zwischen einem und drei Monaten. In seltenen Fällen kann dieses auch einmal länger ausfallen.

Zu beachten ist hierbei, dass das Fahrverbot offiziell erst ab dem Tag beginnt, an welchem der Führerschein bei der zuständigen Behörde eingegangen ist. Wann genau dieser Zeitpunkt anbricht, ist entweder dem Bescheid zu entnehmen oder vom Fahrer innerhalb eines Vier-Monats-Zeitraums selbst festzulegen.

Letzteres ist ein Zugeständnis, was vorwiegend Ersttätern gemacht wird. Diese dürfen sich dann innerhalb einer viermonatigen Frist, einen Monat aussuchen, wann sie den Führerschein bestenfalls abgeben möchten.

Achten Sie daher immer darauf, was genau in Ihrem Bußgeldbescheid geschrieben steht.

Fahrverbot: Wo Sie den Führerschein abgeben müssen

Für ein Fahrverbot den Führerschein abgeben: Wo ist das möglich?Für ein Fahrverbot den Führerschein abgeben: Wo ist das möglich?

Steht demnach der Zeitraum erst einmal fest, müssen Sie Ihrer Verpflichtung nachgehen und entsprechend dem jeweiligen Fahrverbot, den Führerschein abgeben. Dafür gibt es unterschiedliche Wege:

  • Sie können persönlich bei der zuständigen Behörde erscheinen und dort Ihren Führerschein abgeben. Vergessen Sie aber nicht, dass Sie bestenfalls Ihren Personalausweis oder andere Ausweispapiere mitbringen.
  • Des Weiteren können Sie bei einem Fahrverbot Ihren Führerschein via Post abgeben. Wohin Sie diesen genau schicken müssen, sollte in Ihrem Bußgeldbescheid vermerkt sein. Sobald die Behörde Ihre Dokumente erhalten hat, beginnt für Sie das Fahrverbot.
  • Eine letzte Variante ist die Abgabe in der lokalen Polizeidienststelle. Allerdings haben sie diese Option nicht überall in Deutschland. Machen Sie sich am besten vorher kundig, ob Sie bei einem Fahrverbot Ihren Führerschein dort auch abgeben können. So vermeiden Sie, umsonst den Weg dorthin auf sich zu nehmen.

Was geschieht bei einer versäumten Abgabe

Doch was passiert eigentlich, wenn Sie das Fahrverbot zu spät antreten oder den Führerschein gar nicht erst abgeben? Drohen dafür gesonderte Extra-Strafen?

Verweigern Sie bei einem verhängten Fahrverbot, Ihren Führerschein ordnungsgemäß und fristgerecht abzugeben, findet im Regelfall eine Beschlagnahmung durch die zuständigen Beamten statt.

Bei einem Fahrverbot den Führerschein nicht abzugeben, bedeutet nämlich nicht, dass die Strafe des Fahrverbots einfach wegfällt. Ein verhängtes Bußgeld muss schließlich auch bezahlt werden.

Nützlich zu wissen: Sind Sie trotz bestehendem Fahrverbot mit Ihrem Fahrzeug unterwegs und werden erwischt, gilt dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis.

FAQ:Führerschein abgeben

Was bedeutet das Fahrverbot für mich?

Bei einem Fahrverbot ruht die Fahrerlaubnis vorübergehend. Während dieser Zeit darf der Betroffene kein Kfz führen und muss den Führerschein bei der zuständigen Behörde abgeben.

Ab wann gilt das Fahrverbot?

Das Fahrverbot wird wirksam, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist. Bei Ersttätern wird es hingegen erst wirksam, wenn diese den Führerschein abgeben, spätestens aber vier Monate nach Eintritt der Rechtskraft.

Wann muss ich den Führerschein abgeben?

Ersttäter können innerhalb von vier Monaten ab Rechtskraft frei wählen, wann sie das Fahrverbot antreten. Bei Wiederholungstäter wird das Verbot sofort fällig, wenn der Bescheid rechtskräftig ist.

Wenn man das erste Mal ein Fahrverbot erhält, kann man sich innerhalb eines gewissen Zeitrahmens aussuchen, wann man den Führerschein in Verwahrung gibt. Hier eignet sich zum Beispiel die Urlaubszeit oder ähnliches. Die sogenannte 4-Monate-Kulanz für Ersttäter (zwei Jahre lang kein Fahrverbot reicht) sorgt dafür, dass Sie vier Monate Zeit haben, um den Führerschein abzugeben.

Sollte man schon einmal ein Fahrverbot erhalten haben, gilt diese 4-Monatsfrist nicht und man muss 14 Tage nach Zustellung des Bescheides den Lappen definitiv abgegeben haben. Details stehen immer im Bußgeldbescheid.

Über die Abgabe des Führerscheins erhält man natürlich eine schriftliche Bestätigung, aus der auch das Datum des Fristablaufs und der Abholtermin hervorgehen. Dieses Dokument sollte man gut aufbewahren.

Wie funktioniert Führerscheinabgabe?

Den Führerschein abgeben, können Betroffene wie folgt: per Post, hier per Einschreiben versenden, damit ein Nachweis vorliegt. Das Einschreiben geht an die zuständige Behörde, die den Bußgelbescheid verschickt hat. Abgabe bei der für den Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle.

Wird der Führerschein per Einschreiben zurückgeschickt?

Den Führerschein erhält man oft per Einschreiben zurück oder auch per Nachnahme. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, vorab anzugeben, dass man den Führerschein nach einem Fahrverbot abholen möchte. Der Führerschein wird dort abgeholt, wo er auch verwahrt wurde – meist in der zuständigen Behörde.

Kann man selbst entscheiden wann man den Führerschein abgibt?

Der Ersttäter (in den vergangenen zwei Jahren kein Fahrverbot verhängt) darf den Beginn des Fahrverbots jedoch selbst bestimmen, allerdings muss dieser innerhalb einer Vier-Monats-Frist nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids liegen. Wiederholungstäter dürfen sich den Zeitraum für das Fahrverbot nicht aussuchen.

Wo Führerschein abgeben Frankfurt?

Fahren Sie am Westkreuz Frankfurt in Richtung Messe Frankfurt auf die Bundesautobahn 648. Nehmen Sie die 1. Ausfahrt, dann kommen Sie auf die Ursinusstraße. Am Ende der Straße biegen Sie nach links auf die Straße „Am Römerhof“ ab.