Kann man in Deutschland angemeldet sein un im Ausland leben?

Personen mit Lebensmittelpunkt im Ausland und einer Zweitwohnung in Deutschland stehen häufig vor dem Problem, dass die deutschen Meldebehörden keine Anmeldung als "Zweitwohnsitz" annehmen, wenn der "Erstwohnsitz" im Ausland, beispielsweise in der Schweiz liegt.

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Wie ist die Rechtslage?

Man ist nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)  verpflichtet, den Bezug einer Wohnung zu melden. Hat man mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen die "Hauptwohnung", die anderen Wohnungen sind "Nebenwohnungen" (§ 21 BMG).  Das Bundesmeldegesetz (BMG) verwendet den Begriff "Wohnsitz" überhaupt nicht. Hat demnach eine Person ihren Lebensmittelpunkt im Ausland und eine weitere Wohnung in Deutschland, ist diese nach deutschem Melderecht weder "Hauptwohnsitz", noch "Nebenwohnsitz", sondern einfach eine bezogene "Wohnung". 

Davon zu unterscheiden sind weitere Fragen, wie beispielsweise die des steuerlichen Wohnsitzes oder des Lebensmittelpunkts im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens (sogenannte Ansässigkeit, Art. 4 DBA). Melderecht und Steuerrecht sind unterschiedliche Rechtsgebiete mit eigenen Voraussetzungen und Begrifflichkeiten. So hat der Bundesfinanzhof entschieden: "Hinsichtlich der Frage, wo jemand einen Wohnsitz i.S. des § 8 der Abgabenordnung (AO) hat, sind indessen melderechtliche Angaben unerheblich." (BFH, Urteil vom 12. September 2013 – III R 16/11 –, Rn. 21). Es kann also durchaus sein, dass die Ansässigkeit im Sinne eines Doppelbesteuerungsabkommens im Ausland liegt, auch wenn in Deutschland eine Wohnung gemeldet werden muss.

In solchen Fällen erheben viele (aber nicht alle) Gemeinden in Deutschland eine Zweitwohnungsteuer. Diese ist eine kommunale Abgabe und hat nichts mit der Einkommensteuer zu tun. In der Regel richtet sich diese Steuer nach dem Mietwert. Ob die betreffende Gemeinde in Deutschland bei  einem Hauptwohnsitz im Ausland eine Zweitwohnungsteuer erhebt, ist in der jeweiligen Satzung nachzusehen.

Diese Zusammenstellung stellt keine Empfehlung oder Beratung dar und kann eine auf den Einzelfall zugeschnittene juristische Beratung und Beurteilung der Rechtslage nicht ersetzen. Zu besseren Verständlichkeit wurde auf eine genaue und vollständige Darstellung verzichtet. Lassen Sie sich daher beraten, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Keine Antragstellung mehr möglich!

Im Ausland lebende Deutsche ohne festen Wohnsitz in Deutschland können den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis nicht mehr stellen. Die Antragsfrist endete am 3. September 2017. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Antragsfrist ohne Verschulden versäumt wurde (§ 25 Absatz 2 Ziffer 1 Bundeswahlordnung).


Nur vorübergehend im Ausland?

Deutsche, die sich vorübergehend – zum Beispiel während eines längeren Urlaubs – im Ausland aufhalten und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.

Deutsche im Ausland ohne gemeldeten Wohnsitz in Deutschland („Auslandsdeutsche“)

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Wahlberechtigung

Bin ich wahlberechtigt?

Habe ich „persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen“ erworben und bin ich „von ihnen betroffen“?

Wer entscheidet über die Wahlberechtigung?

Voraussetzungen für die Eintragung in das Wählerverzeichnis

Wo erhalte ich den Antrag?

Wohin muss ich den Antrag senden?

Welche Frist muss ich für die Antragstellung beachten?

Erhalte ich eine Eingangsbestätigung?

Nutzung des Kurierweges

Bietet die deutsche Auslandsvertretung in meinem Wohnland den amtlichen Kurierweg an?

Was muss ich beim Versand des Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis aus dem Ausland nach Deutschland über den amtlichen Kurierweg beachten?

Kann ich die Briefwahlunterlagen von Deutschland in das Ausland über den amtlichen Kurierweg erhalten?

Wie versende ich den Wahlbrief über den Kurierweg nach Deutschland?

Weitere Informationen

Können in den Auslandsvertretungen Wahlräume eingerichtet werden, in denen Deutsche im Ausland ohne vorherige Antragsprozedur wählen können?

Warum muss ich mich für jede Wahl erneut in das Wählerverzeichnis eintragen lassen?

Ich möchte über künftige Wahltermine informiert werden, wer macht das?

Kann man in Deutschland angemeldet sein un im Ausland leben?

Ein doppelter Wohnsitz sowohl in Deutschland als auch im Ausland ist grundsätzlich möglich, aber mit einigen Hürden verknüpft. Es muss klar definiert werden, welcher Staat zuständig ist, da es wie erwähnt steuerliche und sozialrechtliche Auswirkungen hat.

Kann ich in 2 Ländern angemeldet sein?

Laut Task Force ist es „in der Regel nicht möglich“, einen Hauptwohnsitz in zwei EU-Staaten zu haben. Der Hauptwohnsitz sollte dort sein, wo der „Mittelpunkt der Interessen einer Person“ liegt, z.B. da wo sie sich am meisten oder am längsten aufhält, oder dort, wo ihre Einkommensquelle liegt.

Wie lange darf ich im Ausland bleiben ohne mich abmelden?

Die Abmeldung kannst du gemäß § 17 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) erst eine Woche vor deiner Ausreise erledigen: „Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.

Kann ich als Rentner in Deutschland gemeldet bleiben und im Ausland wohnen?

Lebt ein Rentner mindestens sechs Monate im Jahr im Ausland, geht die Deutsche Rentenversicherung von einem dauerhaften („gewöhnlichen“) Aufenthalt im Ausland aus. Dann drohen je nach Land möglicherweise Einschränkungen oder Abzüge bei der Rente.

Kann ich in Deutschland gemeldet bleiben und im Ausland studieren?

Letztendlich ist es nicht notwendig, seinen Hauptwohnsitz in Deutschland abzumelden, nur um im Ausland studieren zu können. Ganz im Gegenteil solltest du hier gemeldet bleiben, um alle Vorzüge (wie zum Beispiel Kindergeld) in Anspruch nehmen zu können.

Was passiert wenn man sich in Deutschland nicht abgemeldet?

Wer eine Wohnung anmeldet, die er nicht bezieht oder sich nicht abmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann (§ 54 BMG).