Kann man einen Handyvertrag vorzeitig abschließen?

In der Regel wird ein Handyvertrag über einen Mindestzeitraum von 24 Monaten abgeschlossen. Fällt einem schon vorher ein unschlagbar gutes, neues Angebot ins Auge, stellt sich die Frage, ob sich ein Handyvertrag vorzeitig kündigen lässt.

Kann man einen Handyvertrag vorzeitig abschließen?

Bild: Markus Winkler | Pixabay

Tatsächlich ist es in einigen Fällen möglich, auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit aus dem Vertrag auszusteigen. Allerdings müssen entsprechende Gründe für ein Sonderkündigungsrecht vorliegen.

Kann man einen Handyvertrag vorzeitig kündigen?

Eine ordentliche Kündigung ist zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von meist 24 Monaten möglich. Schon bald sind wird die maximale Mindestlaufzeit von Verträgen auf ein Jahr beschränkt. Beachte dabei die Kündigungsfrist. Häufig muss der Handyvertrag bereits spätestens drei Monate vor Ablauf der 24 Monate gekündigt werden, andernfalls verlängert sich der Vertrag. Bei der Verlängerung gibt es jedoch nicht erneut zwei Jahre obendrauf, sondern lediglich ein Jahr. Auch bei der Kündigungsfrist greift das neue, verbraucherfreundliche Gesetz, so dass diese nur noch einen statt bislang drei Monate betragen wird.

Anschreiben, Fristen und mehr: Hier gibt es alle Infos, falls Du Deinen Handyvertrag kündigen willst.

Manchmal bekommt man kurz vor Vertragsablauf ein neues Angebot mit anderen Konditionen und einem neuen Smartphone unterbreitet. Hierbei solltest Du beachten, dass sich Dein Vertrag in den meisten Fällen nicht nur um ein Jahr verlängert, sondern Du einen neuen Vertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren eingehst.

Wir erklären auch, warum ein Handyvertrag abgelehnt werden könnte.

Willst Du vorher aus dem Handyvertrag aussteigen, ist das nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ein neues Top-Angebot zu besseren Konditionen gehört leider nicht dazu. Auch wenn Dein zum Vertrag dazugehöriges Smartphone nicht richtig funktioniert, liegt in der Regel kein Sonderkündigungsgrund vor. In diesen Fällen bekommst Du im Rahmen der Garantie oder Gewährleistung ein neues Gerät oder eine Reparatur. Gibt es aber innerhalb von vier Wochen kein funktionsfähiges Gerät, könnte wiederum eine außerordentliche Kündigung wirksam sein – vor allem bei Bundles, die direkt vom Provider kommen.

Außerordentliche Kündigung möglich

Die vorzeitige Kündigung eines Vertrags ist grundsätzlich dann möglich, wenn Leistungen aus einem Vertrag nicht wie vereinbart geliefert werden. Doch was bedeutet das genau im Hinblick auf einen Handyvertrag? Einer der Hauptgründe, warum man früher kündigen möchte, ist ein schlechter Empfang. Ein Mobilfunkanbieter kann jedoch keinen uneingeschränkten Netzempfang garantieren. Hast Du also zuhause immer wieder mit Verbindungsabbrüchen zu kämpfen, reicht das noch nicht für ein früheres Vertragsende aus, wenn der Provider Dir nicht gerade einen uneingeschränkten Empfang im Rahmen des Vertrags versprochen hat. Anders sieht die Lage aus, wenn Du dauerhaft keine Verbindung oder nur sehr schlechten Empfang hast und die Funktionen des Smartphones nicht benutzbar sind. Die Störungen müssen jedoch dauerhaft auftreten und dürfen nicht auf bestimmte Orte beschränkt sein. Neben Verbindungsabbrüchen gibt es weitere Gründe für eine sogenannte „außerordentliche Kündigung“ des Mobilfunkvertrags:

  • Wird der Preis, zum Beispiel für die Grundgebühr oder Leistungen wie eine SMS erhöht, kannst Du vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen.
  • In seltenen Fällen kommt es vor, dass der Mobilfunkanschluss vom Anbieter gesperrt wird, obwohl keine Gründe dafür vorliegen. Hier kannst Du ebenfalls vor Ablauf der Mindestlaufzeit aussteigen, da ja auf Seiten des Anbieters keine Leistung erbracht wird.
  • Manchmal kommt es vor, dass ein Anbieter Fehler in der Abrechnung macht und Kosten für Leistungen abzieht, die gar nicht beansprucht wurden. Wird so eine Rechnung trotz Hinweis nicht korrigiert, kannst Du aus dem Vertrag aussteigen.
  • Du willst eine Rufnummer zu Deinem neuen Tarif mitnehmen? Falls der Mobilfunkanbieter die Portierung nicht durchführt, kannst Du den Vertrag kündigen.
  • Bei einem Tod des Vertragsinhabers besteht keine Grundlage mehr für die Fortführung des Vertrags.

Ein Umzug ins Ausland ist hingegen kein triftiger Grund für eine Sonderkündigung. Viele Mobilfunkanbieter zeigen sich jedoch kulant und beenden oder pausieren den Vertrag bei Vorlage einer entsprechenden Meldebescheinigung. Auch eine anstehende Insolvenz und absehbare Zahlungsschwierigkeiten könnten für den Provider annehmbare Gründe für ein vorzeitiges Vertragsende oder zumindest einen -wechsel zu günstigeren Konditionen sein.

Frist und Widerrufsrecht

Liegt einer der oben genannten Gründe vor, kannst Du jedoch nicht sofort aus dem Vertrag aussteigen. Der Provider muss erst die Möglichkeit haben, Mängel, wie einen schlechten Empfang, innerhalb einer gesetzten Frist zu beseitigen.

Hast Du den Handyvertrag gerade erst abgeschlossen, ist die Hürde zum Abbruch hingegen nicht sehr hoch. Bei online und telefonisch abgeschlossenen Verträgen steht Dir das gesetzliche Widerrufsrecht zu, nach dem Du innerhalb der ersten zwei Wochen ohne Angabe von Gründen wieder aus dem Vertrag aussteigen kannst. An anderer Stelle zeigen wir Dir, wie Du einen Handyvertrag widerrufen kannst.

Fazit

„Vertrag ist Vertrag“ – das gilt natürlich auch im Mobilfunkbereich. Eine außerordentliche Kündigung ist nur bei triftigen Gründen möglich. Bist Du Dir bei einem Schnäppchen unsicher, solltest Du daher möglicherweise noch etwas Geduld haben, bevor Du Dich in einen langen Vertrag stürzt, der Dir gar nicht gefällt. Auf der sichereren Seite bist Du oft mit monatlich kündbaren Tarifen oder einem Prepaid-Tarif. Hier kannst Du den Vertrag flexibel beenden und Dich ohne Wartezeiten in ein anderes Angebot stürzen.

Quellen: aboalarm.de, Kanzleil Hollweck,
Disclaimer: Unsere Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, sondern liefern redaktionell aufgearbeitete Informationen

Wie komme ich aus einem 2 Jahres Vertrag raus?

In den meisten Fällen musst du deinem Mobilfunkanbieter eine Frist zur Behebung des Problems, wegen dem du deinen Handyvertrag vorzeitig kündigen möchtest, setzen. Ist diese Frist erfolglos verstrichen, wird deine Kündigung wirksam. In der Regel kannst du dies jedoch in einem einzigen Schreiben erledigen.

Wie komme ich vorzeitig aus einem Vertrag?

Langfristige Verträge oder Dauerschuldverhältnisse kannst Du aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist oder vor Ablauf der Vertragszeit kündigen. Allerdings nur wenn es für Dich unzumutbar ist, bis zum Ende der Kündigungsfrist oder der Laufzeit zu warten.

Wann ist die beste Zeit für Handyvertrag?

Die besten Handytarife gibt es am Wochenende, weil meist freitags ab 18 Uhr die Reseller (Händler, die Tarife wesentlich günstiger als die Netzbetreiber und Provider selbst verkaufen) besondere Angebote machen können, die unterm Radar fliegen.

Kann man sich aus einem Handyvertrag freikaufen?

Aus Verträgen herauskaufen Eine andere Möglichkeit: Mit etwas Verhandlungsgeschick ist es möglich, sich aus seinem Vertrag freizukaufen – zum Beispiel, indem man anbietet, die komplette Grundgebühr der restlichen Laufzeit auf einen Schlag zu zahlen.