Show Jeder kann mal krank werden. Kann ein Arbeitnehmer deshalb nicht zur Arbeit erscheinen, muss er seinen Arbeitgeber unverzüglich davon in Kenntnis setzen und, spätestens am vierten Tag, eine Krankschreibung eines Arztes vorlegen. Doch was darf der Arbeitgeber eigentlich wissen, abgesehen davon, dass sein Mitarbeiter krank ist? Wir sagen es Ihnen. Grundsätzlich besteht im Fall einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit eine Anzeigepflicht, die sich aus § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) ergibt. Was darf der Arbeitgeber bei der Krankmeldung wissen?Sobald ein Arbeitnehmer feststellt, dass er nicht arbeiten kann, muss er sich bei seinem Arbeitgeber krankmelden. Das kann formlos, also zum Beispiel telefonisch oder per E-Mail geschehen. Dabei muss er seinem Chef nicht sagen, woran er erkrankt ist oder welche Beschwerden er hat – das unterliegt dem Schutz der Privatsphäre. Auch wenn dieser explizit danach fragt, besteht keine Pflicht, über die Art der Erkrankung Auskunft zu geben. Verweigert der Arbeitnehmer diese Auskunft, dürfen ihm daraus keine Nachteile entstehen. Allerdings hat der Arbeitgeber das Recht zu erfahren, wie lange der Mitarbeiter nach seiner subjektiven Einschätzung voraussichtlich ausfallen wird. Die Krankschreibung durch den Arzt: Hat der Arbeitgeber ein Recht, die Diagnose zu erfahren?Ist der Arbeitnehmer auch am vierten Tag noch nicht wieder in der Lage zu arbeiten, muss er eine Krankschreibung von einem Arzt, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, vorlegen. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz ist der Arbeitgeber sogar berechtigt, bereits zu Beginn der Krankheit eine Krankschreibung zu verlangen. Aus dem ärztlichen Attest geht nur hervor, dass der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist, nicht aber warum. Auch hier gilt: Der Arbeitgeber hat kein Recht, Auskunft über die Diagnose zu erhalten – weder vom Arbeitnehmer noch vom Arzt. Das gilt auch dann, wenn er die Arbeitsunfähigkeit anzweifelt, sprich, wenn er den Verdacht hat, dass der Mitarbeiter „blaumacht“. Der Arbeitgeber darf allerdings Auskunft darüber verlangen, wie lange der Mitarbeiter nach der Prognose des Arztes ausfallen wird. In bestimmten Fällen kann der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran haben, zu wissen, woran der Mitarbeiter erkrankt ist – nämlich dann, wenn die Krankheit für betriebliche Belange relevant ist. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sich bereits Kollegen oder Kunden angesteckt haben können, vor allem, wenn es sich um eine schwerere Erkrankung handelt. Übrigens: Die Vorlage der Krankschreibung in Papierform wird ab 2020 durch ein elektronisches Meldeverfahren ersetzt. Der Arbeitgeber kann dann die Daten bei der jeweiligen Krankenkasse abrufen. Dies ändert aber nichts am Umfang der Auskunftspflicht. Inwieweit darf der Betriebsarzt Auskunft geben?Wird die Diagnose nicht von einem Haus- oder Facharzt, sondern von einem Betriebsarzt gestellt, ist auch dieser nicht befugt, sie dem Arbeitgeber mitzuteilen. Er darf ihn lediglich darüber informieren, ob der Arbeitnehmer gesundheitlich in der Lage ist, seine derzeitige oder eine Tätigkeit in einer zukünftigen Position auszuführen. Darf der Arbeitgeber die Krankschreibung anzweifeln?Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat das ärztliche Attest einen hohen Beweiswert. Das bedeutet, es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Arzt kein falsches Attest ausstellt. Hat der Arbeitgeber dennoch einen konkreten Verdacht, dass sein Mitarbeiter „blaumacht“ und diesen auch entsprechend dokumentiert, kann er eigene Recherchen anstellen oder sogar einen Detektiv beauftragen. Dabei muss aber stets die Privatsphäre des Mitarbeiters geachtet werden. Antworten auf häufige FragenEine Grippe hat mich erwischt. Wie melde ich mich richtig krank? Geben Sie bei der Arbeit so früh wie möglich Bescheid, am besten noch vor Arbeitszeitbeginn und Arztbesuch. Kontaktieren Sie die richtige Stelle, in der Regel Ihren Chef oder die Personalabteilung. Das geht am einfachsten telefonisch. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Krankmeldung ankommt. Verlassen Sie sich besser nicht darauf, dass Ihr Büronachbar die Krankmeldung weitergibt. Tut dieser das nicht, sind Sie nicht ordnungsgemäß krank gemeldet. Eine Abmahnung droht. Was muss meine Krankmeldung beinhalten? In Ihrer Krankmeldung müssen Sie mitteilen, dass Sie sich aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage fühlen, bei der Arbeit zu erscheinen und Ihre Aufgaben erfüllen zu können. Woran Sie erkrankt sind, geht Ihren Chef grundsätzlich nichts an. Auch auf dem Exemplar der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Chef steht keine Diagnose. Geben Sie die ungefähre Dauer Ihrer Abwesenheit an, damit Ihr Chef Ihren Ausfall besser ersetzen kann. Kann ich meinem Arbeitgeber meine Krankmeldung auch per E-Mail schicken? Es ist nicht vorgeschrieben, auf welche Art und Weise Sie sich am ersten Krankheitstag krank melden müssen. Hauptsache die Krankmeldung erfolgt unverzüglich und erreicht den Arbeitgeber auch wirklich. Grundsätzlich können Sie auch eine E-Mail, SMS oder eine Nachricht über einen Messenger-Dienst wie Whatsapp schreiben. Dann sollten Sie allerdings eine Antwort fordern, um sicherzugehen, dass die Nachricht mit Ihrer Krankmeldung wirklich angekommen ist. Der sicherste Weg ist der Griff zum Telefon. Wie lange darf ich ohne Attest zu Hause bleiben? Das regelt Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag. Ist darin nichts festgelegt, gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Danach dürfen Sie ohne ärztliches Attest drei Kalendertage zu Hause bleiben. Sind Sie länger krank, benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt. Aber Achtung: Ihr Chef kann auch vorzeitig eine ärztliche
Bestätigung fordern – sogar ohne Begründung. Ist eine Krankschreibung auch telefonisch möglich? Ja, ist sie. Nach Ausbruch der Corona-Pandemie wurde eine Ausnahmeregelung erlassen: Ärztinnen und Ärzte durften bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auch nach einem Telefonat ausstellen. Die Sonderregelung lief zwar im Mai 2022 aus, wurde aufgrund der hohen Coronazahlen aber zum 4. August 2022 wieder aktiviert und gilt vorerst bis zum 30. November 2022. Patientinnen und Patienten können jetzt wieder nach einem Telefonat bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Eine einmalige Verlängerung um weitere sieben Tage ist nach einem weiteren Telefonat möglich. Die Praxen verschicken die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen per Post an die Kranken. Reicht es, das Attest abzugeben, wenn ich wieder gesund bin? Nein, das reicht oft nicht. Vom Attest erhalten Sie drei Ausfertigungen: Jeweils eine für Sie, für Ihren Arbeitgeber und für Ihre Krankenkasse. Der Durchschlag für den Arbeitgeber muss an dem Arbeitstag, der auf den dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit folgt, beim Chef vorliegen. Manchmal ist es gar nicht so einfach, den dafür richtigen Tag zu bestimmen: Arbeiten Sie etwa montags bis freitags und erkranken an einem Dienstag, dann ist Donnerstag der dritte Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Am Freitag muss das ärztliche Attest dem Arbeitgeber zugehen. Werden Sie am Donnerstag krank, gilt der Samstag als dritter Krankheitstag. Spätestens am darauffolgenden Montag, dem nächsten für Sie üblichen Arbeitstag, müssen Sie zum Arzt und das Attest auch umgehend beim Chef einreichen. Mailen Sie ein Foto oder einen Scan der Bescheinigung, um sicherzugehen, dass der Schein ankommt. Es reicht nicht, die Bescheinigung am Montag zur Post zu geben. Muss ich bei der Arbeit sagen, woran ich erkrankt bin? Nein, solche Informationen sind privat. Auch der Arzt vermerkt die Diagnose nicht auf dem für den Arbeitgeber bestimmten Durchschlag der Krankmeldung. Sie steht nur auf den Ausfertigungen für die Krankenkasse und für Sie. Wer zahlt im Krankheitsfall mein Gehalt weiter und wie lange? Sechs Wochen lang zahlt Ihr Arbeitgeber Gehalt weiter. Das ist die sogenannte „Lohnfortzahlung im Krankheitsfall“. Sind Sie länger krank, bekommen Sie anschließend Krankengeld von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse in Höhe von maximal 90 Prozent Ihres täglichen Nettoentgelts inklusive Sonderzahlungen. Allerdings gibt es das Krankengeld nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenkasse, die derzeit bei 4 837,50 Euro monatlich liegt. Maximal werden 2021 also 112,88 Euro pro Tag oder 3 386,25 Euro pro Monat ausgezahlt, wer mehr verdient, bekommt nicht mehr Krankengeld (zum Vergleich Krankenkassen). Sie sollten bei Ihrer Kasse das ärztliche Attest immer umgehend einreichen. Manchmal erledigt das auch der Arzt für Sie. So kann die Kasse nachvollziehen, seit wann Sie krank sind und die Zahlung von Krankengeld in die Wege leiten. Für die Zahlung von Krankengeld entscheidende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung müssen der Krankenkasse innerhalb einer Woche
vorliegen. Die Bescheinigung abzuschicken, reicht nicht aus. Sie muss rechtzeitig bei der Krankenkasse ankommen. Wenn Sie verloren geht oder sich die Zustellung verzögert, ist das Ihr Problem und zahlt die Krankenkasse das Krankengeld nicht, bis die Bescheinigung vorliegt. Das gilt auch für Folgebescheinigungen. Tipp: Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung können sich Erwerbstätige vor den finanziellen Folgen schützen, wenn sie nach Krankheit oder Unfall nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können (zum Vergleich Berufsunfähigkeitsversicherung). Darf ich trotz Krankschreibung arbeiten, wenn ich mich gut fühle? Ja, denn eine Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot. Der Arzt nennt auf der Bescheinigung lediglich die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Wenn Sie sich früher wieder fit fühlen, dürfen Sie arbeiten gehen. Dann sollten Sie Ihrem Chef aber lieber die ärztliche Diagnose mitteilen, damit er Risiken abschätzen kann. Er hat Ihnen und auch Ihren Kollegen gegenüber eine Sorgfaltspflicht: Wer krank zur Arbeit geht, riskiert, Kollegen anzustecken und sich selbst nicht genügend auszukurieren. Ist für Ihren Arbeitgeber klar erkennbar, dass Sie nicht in der Lage sind, Ihre Leistung zu erbringen, sollte er Sie nach Hause schicken. Sonst haftet er bei einem Schaden unter Umständen mit. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist dagegen grundsätzlich nicht gefährdet, wenn Sie krankgeschrieben arbeiten. Eine „Gesundschreibung“ gibt es nicht. Es schadet jedoch nicht, wenn Sie einen Arzt beurteilen lassen, ob Sie wirklich wieder arbeitsfähig sind. Wenn Sie gegen den Rat des Arztes wieder arbeiten gehen und dann einen Rückfall erleiden und länger als nötig ausfallen, kann das sogar ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten darstellen. Muss ich während meiner Krankheit zu Hause bleiben? Das kommt darauf an, woran Sie erkrankt sind. Sie müssen Tätigkeiten vermeiden, die Ihre Genesung behindern, dürfen aber alles tun, was dazu beiträgt. Wer sich etwa die Hand gebrochen hat, kann vielleicht seinen Job nicht ausführen, aber dennoch spazieren, einkaufen und ins Kino gehen. Selbst ein Urlaub ist bei Krankheit möglich, wenn er die Genesung nicht beeinträchtigt. Ihren Arbeitgeber sollten Sie vorher informieren, um Missverständnissen vorzubeugen. Beziehen Sie bereits Krankengeld, muss die Krankenkasse den Urlaub zuvor genehmigen. Dazu ist sie verpflichtet, wenn aus medizinischen Gründen nichts gegen die Reise spricht. Je nach Erkrankung dürfen Sie sogar Sport treiben und an Wettkämpfen teilnehmen. Das Arbeitsgericht Stuttgart erklärte die Kündigung eines Mitarbeiters für unwirksam. Der hatte nicht mal zwei Wochen nach einem Bruch des linken Schulterblatts an einem 53 Kilometer-Ultra-Langlauf teilgenommen. Zuvor hatte er allerdings den Arzt gefragt und der hatte grünes Licht
gegeben. Ich bin weiterhin krank, kann ich die Krankschreibung verlängern? Ja, die Folgebescheinigung muss spätestens an dem Werktag ausgestellt werden, der auf den letzten Tag der bisherigen AU-Bescheinigung folgt. Um bei einer langwierigen Krankheit Krankengeld zu erhalten, müssen Sie die Arbeitsunfähigkeit lückenlos dokumentieren können. Gehen Sie am besten am letzten Tag Ihrer Krankschreibung erneut zum Arzt. So sind Sie auf der sicheren Seite. Wenn Sie Krankengeld erhalten, muss jede Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ihrer Krankenkasse innerhalb einer Woche vorliegen. Sie erhalten sonst so lange kein Krankengeld, bis die Bescheinigung bei Ihrer Kasse eingeht. Darf ich zu Hause bleiben, wenn mein Kind krank ist? Ja. Früher gehen oder der Arbeit bei Bezahlung fernbleiben dürfen Sie nach Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wenn unverschuldete und unvermeidbare persönliche Gründe Sie dazu zwingen. Dazu gehört auch die notwendige Betreuung eines kranken Kindes. Die elterliche Fürsorgepflicht hat Vorrang vor der Arbeitspflicht, jedoch nur, wenn Sie lediglich eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ abwesend sind. Das sind in der Regel bis zu fünf Tage, wenn das zu betreuende Kind jünger als zwölf Jahre alt ist. Die Vergütung nach Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Arbeits- oder Tarifvertrag jedoch auch ausschließen. Bekomme ich Gehalt, wenn ich mein krankes Kind betreue? Für ausfallenden Lohn springt die Krankenkasse mit Kinderkrankengeld ein. Seit dem 5. Januar 2021 kann jedes Elternteil diese Leistung bis zu 20 Tage im Jahr je Kind in Anspruch nehmen, Alleinerziehenden stehen 40 Tage je Kind zu, durch Corona gibt es aktuell sogar noch mehr Kinderkrankentage. Der in Paragraf 45 des Sozialgesetzbuchs V festgelegte Anspruch setzt bestimmte Umstände voraus: Eltern und Kind sind gesetzlich krankenversichert sind, das Kind hat das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet, und keine andere Person des Haushalts kann auf das Kind aufpassen. Privatversicherte sind ausgenommen. Es gibt zwei Gründe für den Antrag auf Kinderkrankengeld. Fall 1: Das Kind muss daheim betreut werden, weil Kita oder Schule wegen Corona schließen oder die Kita das Betreuungsangebot einschränkt. Das gilt auch, wenn die Eltern im Homeoffice arbeiten oder arbeiten könnten. Die Eltern benötigen eine entsprechende Bescheinigung von Schul- oder Kitaleitung, die sie bei der Krankenkasse einreichen. Fall 2: Das Kind muss daheim gepflegt werden, weil es krank ist. Die Eltern benötigen eine Bestätigung vom Arzt, dass die Betreuung des Kindes notwendig ist. Das Attest sollte am ersten Krankheitstag ausgestellt sein. Am gleichen Tag wird der Arbeitgeber über das Fehlen informiert. Das Attest bekommt die Krankenkasse, eine Kopie der Arbeitgeber. Diese muss ihm spätestens bis zu dem Arbeitstag, der auf den dritten Krankheitstag folgt, vorliegen. Er schickt der Krankenkasse dann eine Verdienstbescheinigung. Diese überweist das Kinderkrankengeld. Ich war im Urlaub krank. Bekomme ich die Urlaubstage zurück? Ja, denn am Tag der ärztlichen Krankmeldung endet der Urlaub. Laut Paragraf 9 des Bundesurlaubsgesetzes werden Ihnen die freien Tage gutgeschrieben. Sie dürfen sie aber nicht ohne Absprache an den Urlaub hängen. Muss ich meine Krankmeldung auch an die Krankenkasse schicken? Ja, sie muss an Arbeitgeber und Kasse gehen. Das ist vorgeschrieben. Kommt sie nicht in einer Woche an, riskieren Sie Ihren Anspruch auf Krankengeld, wenn nach den ersten sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit die Lohnfortzahlung endet. Sofort die Kasse zu informieren, ist gerade bei schweren Krankheiten wichtig, damit gleich nach den sechs Wochen Krankengeld fließt. Möglich ist das oft per E-Mail oder über die Kassen-Homepage. Wer die Krankmeldung per Post schickt, sollte das per Einschreiben tun. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass der Arzt sie schickt. Macht er es aber doch und benutzt er voradressierte Umschläge, die die Krankenkasse ihm zur Verfügung stellt, geht ein Verlust auf dem Postweg zu Lasten der Kasse (Bundessozialgericht, Az. B 3 KR 6/18 R). Was bedeutet „elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ (eAU)? Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) auf Papier soll schrittweise entfallen. Bisher erhalten Patienten eine AU-Bescheinigung in dreifacher Ausführung: Ein Exemplar für den Arbeitgeber, eins für die Krankenkasse und eins für die eigenen Unterlagen. Mit der Zettelwirtschaft ist bald Schluss. Mittlerweile übermitteln immer mehr Arztpraxen die Krankschreibung auf elektronischem Weg an die jeweilige Krankenkasse. Ab 1. Januar 2023 soll dann nach mehrfachen Terminverschiebungen auch die Weiterleitung der Daten an den Arbeitgeber digital erfolgen. Zuständig dafür sind aber nicht die Praxen, sondern die Krankenkassen: Diese stellen den Arbeitgebern die Informationen der Arbeitsunfähigkeit elektronisch zur Verfügung. Ärzte und Ärztinnen sind weiterhin verpflichtet, ihren Patienten eine vereinfachte AU-Bescheinigung auf Papier auszudrucken. Auf Wunsch der Patienten wird auch ein unterschriebener Ausdruck für den Arbeitgeber ausgestellt. Wie beweise ich meine Arbeitsunfähigkeit? Dafür reicht in aller Regel die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt, der so genannte „gelbe Zettel“, aus. Er ist Beweis genug. Allerdings können die Umstände den Beweiswert der Bescheinigung erschüttern. So bekommt eine Arbeitnehmerin keine Lohnfortzahlung, die gleichzeitig mit der Kündigung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichte, die genau bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses reicht. Was steht alles auf der Krankmeldung?Name und Adresse des Versicherten. Angaben dazu, ob es eine Erst- oder Folgebescheinigung ist. Angaben dazu, seit wann die Arbeitsunfähigkeit besteht. Angaben dazu, bis wann die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich bestehen wird.
Was muss der Arbeitgeber über meine Krankheit wissen?Muss dem Arbeitgeber während oder nach der Arbeitsunfähigkeit eine Auskunft über die Krankheitsursache gegeben werden? Nein. Die Art der Krankheit und ihre medizinische Ursache gehen den Arbeitgeber nichts an. Die Frage nach dem Gesundheitszustand ist zwar erlaubt, muss aber nicht beantwortet werden.
Wer sieht meine Krankmeldung?Am gleichen Tag wird der Arbeitgeber über das Fehlen informiert. Das Attest bekommt die Krankenkasse, eine Kopie der Arbeitgeber. Diese muss ihm spätestens bis zu dem Arbeitstag, der auf den dritten Krankheitstag folgt, vorliegen. Er schickt der Krankenkasse dann eine Verdienstbescheinigung.
Wie oft ist es normal im Jahr krank zu sein?Wie oft darf ich krank sein, ohne dass mein Arbeitsplatz gefährdet ist? Hier gilt, dass der Arbeitgeber bis zu 30 Fehltage pro Jahr hinnehmen muss. Ist der Beschäftigte mehr als 30 Tage (also 6 Wochen) im Jahr krank, so gilt dies grundsätzlich als unzumutbar.
|