Bin ich geboostert nach johnson und moderna

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Erstellt: 18.01.2022, 11:34 Uhr

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Zu Beginn der Impfkampagne galt man nach nur eine Impfung mit J&J als vollständig geimpft. Doch seitdem hat sich viel geändert.

München - In Deutschland baut die Impfkampagne hauptsächlich auf dem Impfstoff von Biontech auf, anfangs wurde auch noch das Vakzin von Astrazeneca häufig verwendet. Die Impfstoffe von Moderna und Johnson & Johnson wurden in deutlich geringen Margen geliefert. Johnson & Johnson galt lange als der Impfstoff für die, die sich nicht mehrmals mit möglichen Impf-Nebenwirkungen herumschlagen wollten, da man anders als bei den anderen nur eine statt zwei Dosen benötigte, um als vollständig geimpft zu gelten.

Johnson & Johnson: Geringer Impfschutz - RKI registiert die meisten Impfdurchbrüche

Die Impfkampagne läuft nun schon seit über einem Jahr und seitdem kam die Wissenschaft zu neuen Erkenntnisgewinnen. Denn mittlerweile werden Booster-Impfungen benötigt, da die Wirkung der Vakzine nach mehreren Monaten nachlassen. Wie bei den meisten etablierten Impfstoffen braucht man auch bei Corona Auffrischungen nach der Grundimmunisierung. Zweifach geimpfte mit Biontech, Moderna oder Astrazeneca brauchen einen dritten Pieks, um als vollständig geimpft zu gelten. Doch wie sieht es eigentlich bei Johnson & Johnson aus? Benötigt man hier nur eine Auffrischung oder gar drei Dosen wie bei den anderen? Wir haben die Antworten für Sie.

Studien haben herausgefunden, dass Menschen, die mit Johnson & Johnson geimpft wurden, einen geringeren Impfschutz haben als die mit den anderen Präparaten Geimpften. Auch das Robert Koch-Institut rät, sich vier Wochen nach einer J&J-Impfung einen anderen Impfstoff spritzen zu lassen. Dann bestehe für immerhin drei Monate ein hoher Schutz. Danach lasse die Wirkung wieder etwas nach. Geimpfte stecken sich dann wieder leichter an. Auch stärkere Corona-Verläufe sind dann wieder möglich. Bei Johnson & Johnson beobachtet das RKI die meisten Impfdurchbrüche.

Johnson & Johnson: STIKO empfiehlt Booster-Impfungen

Die Ständige Impfkommission (STIKO), die beim RKI angesiedelt ist, rät Menschen, die mit J&J geimpft wurden, sich mit einem anderen Impfstoff zu boostern. Wie mittlerweile üblich, wird unter 30-Jährigen der Impfstoff von Biontech empfohlen. Über 30-Jährige können auch das Vakzin von Moderna nehmen. Offiziell sollen zwischen einer Zweitimpfung und der Booster-Impfung drei Monate liegen. Eine kleine Studie des Beth Israel Deaconess Medical Center in Boston weist ebenfalls darauf hin, dass eine Booster-Impfung mit dem J&J-Vakzin nach zwei Impfdosen von Biontech/Pfizer mehr Schutz gegen schwere Covid-19-Erkrankungen bieten könnte als drei Biontech/Pfizer-Dosen.

Johnson & Johnson: Wie viele Impfungen benötigt man? Bayern schert aus

Wer eine Dosis J&J bekommen hat, fragt sich nun: „Wie oft muss ich mich nach den aktuellen Regelungen noch impfen lassen, um als vollständig geimpft zu gelten?“ Die Antwort: Das ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.

So reicht beispielsweise in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz nach einer Erstimpfung mit Johnson & Johnson eine einzelne weitere Impfung mit Biontech oder Moderna. In Bayern sind die Regeln strenger: Hier sind, wie vom RKI empfohlen, nach der Erstimpfung mit J&J zwei weitere Impfungen nötig, um als „geboostert“ zu gelten. Wer also nur eine J&J-Impfung hat, kommt nach den aktuellen 2G und 2gPlus-Regelungen nicht mehr in Gastronomie oder Kultur-Betriebe rein.

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Schon seit Anfang Oktober 2021 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO), dass eine Grundimmunisierung mit der Vakzine von Johnson & Johnson – „aufgrund des ungenügenden Impfschutzes“ – mit einem mRNA-Impfstoff als zweite Dosis optimiert werden soll. Erst die dritte Dosis gilt demnach als Auffrischimpfung.

Zweite Impfung nach Janssen verliert nun auch formal Booster-Status

Formal sah das bisher anders aus: Offiziell wurde die zweite Impfdosis nach Grundimmunisierung mit dem COVID-19-Impfstoff Janssen als Booster anerkannt, es entfiel vielerorts die zusätzliche Testpflicht im Sinne der 2G plus-Regel. Damit ist nun vielerorts Schluss, wie zum Beispiel auch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in einer aktuellen Pressemitteilung bekräftigt. „Nach den neuen Maßgaben gelten Personen, die lediglich einmal mit dem Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson geimpft wurden, im Sinne der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes und damit auch der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ab sofort nicht mehr als vollständig geimpft“, betont das Ministerium. „Allen Betroffenen wird zur Vervollständigung der Grundimmunisierung dringend eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff vier Wochen nach der Impfung mit Janssen empfohlen.“

Somit sei nun auch beim Impfstoff von Johnson & Johnson erst die dritte Impfung als Auffrischimpfung im Sinne der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes und der Corona-Verordnung des Landes zu betrachten. „Diese Neuregelung des Bundes bedeutet, dass Personen, die nach der ersten Impfung mit Janssen eine zweite Impfung erhalten haben, rechtlich nicht länger als ‚geboostert‘ betrachtet werden können und nicht mehr von der Befreiung von der Testpflicht im Rahmen der 2G+-Regelungen nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung umfasst sind.“