Bei welchen geschäften braucht man einen negativen corona test

Von diesem Dienstag an wird die Corona-Testpflicht in großen Teilen Mecklenburg-Vorpommerns ausgeweitet. Wer dann etwa shoppen gehen will, braucht einen negativen Corona-Test. In der Hansestadt Rostock tritt diese Regelung laut Landesregierung erst zum kommenden Samstag in Kraft, weil die Corona-Infektionszahlen dort geringer sind. Das gilt auch für körpernahe Dienstleistungen wie Friseure oder Kosmetikstudios, für die sonst im Land seit vergangenem Mittwoch ein negativer Corona-Test notwendig ist.

Kunden müssen laut Gesundheitsministerium maximal 24 Stunden vor dem Termin einen Corona-Test gemacht haben – entweder in der Apotheke, in einem Schnelltestzentrum oder mit einem gekauften Selbsttest vor Ort. Entscheidend sei dann, dass der Selbsttest vor den Augen desjenigen erfolge, der die Dienstleistung ausführe. Schnelltests sind den Angaben zufolge in landesweit rund 200 Testeinrichtungen möglich. Ein negativer Corona-Test ist fürs Einkaufen in Lebensmittelgeschäften oder Drogerien weiterhin landesweit nicht notwendig.

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Gesundheitsminister Glawe will Engpass beenden

In der vergangenen Woche hatte etwa der Landesapothekenverband von zu wenigen Schnelltests berichtet. Demnach könne der Bedarf noch nicht abgedeckt werden. Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) sagte daraufhin, dass die Engpässe zeitnah beendet sein sollen.

Die Landesinnungsmeisterin des Friseurhandwerks und der Kosmetiker in Mecklenburg-Vorpommern, Ines Tietböhl, erzählte von einigen Terminabsagen wegen der eingeführten Testpflicht. Gerade für Kunden im ländlichen Raum sei es schwierig, an Tests zu kommen, und zudem seien viele nicht mehr mobil. Neben dem Aufwand sei dies bei einigen auch eine Kostenfrage, wenn fünf bis sieben Euro für einen Selbsttest oben drauf kämen für einen Friseurbesuch.

Ähnlich wie in der Schule müssen Sie auch in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens ab morgen einen negativen Coronatest vorlegen können.

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28. April 2021 um 09:21 Uhr

Am Freitag tritt das neue Infektionsschutzgesetz, die so genannte Bundes-Notbremse in Kraft. Das bedeutet nicht nur schärfere Corona-Maßnahmen bei einer Inzidenz von 100, sondern auch eine Testpflicht in vielen Bereichen. Wir erklären, wo Sie jetzt einen Schnell- oder Selbsttest brauchen, wenn die Inzidenz in ihrem Landkreis über 100 liegt.

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Notbremse: In diesen Bereichen gilt die Corona-Testpflicht

Liegt die Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis über 100, dürfen folgende Geschäfte, Dienstleistungen und Bereiche nur mit aktuellem Test genutzt werden.

  • Friseur
  • Zoo, Tierpark und botanische Gärten
  • Besuch im Alters- oder Pflegeheim

Außerdem auch beim Einkaufen in folgenden Geschäften:

  • Möbelhäusern
  • Küchenstudios
  • Baumärkten
  • Modehäusern
  • Schuhgeschäften
  • Spielwarenläden
  • Kaufhäusern
  • Deko-Läden
  • Autohäuser (ohne Werkstatt)
  • Elektromärkten und anderen Fachgeschäften

Liegt die Inzidenz sogar über 150, reicht auch ein negativer Corona-Test nicht mehr aus. Dann müssen alle genannten Geschäfte für den Kundenverkehr schließen. Sie dürfen dann Waren nur noch per Click&Collect (Online bestellen und im Geschäft abholen) oder Click&Deliver (Online bestellen und nach Hause liefern lassen) verkaufen.

Bei welchen geschäften braucht man einen negativen corona test

Welcher Corona-Test kann was - und wo kann ich welchen Test machen?

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Testpflicht in der Schule und am Arbeitsplatz

Für Schule und Arbeitsplatz gelten gesonderte Regelungen. Prinzipiell ist der Arbeitgeber nach dem neuen Infektionsschutzgesetz verpflichtet, jedem Mitarbeiter das Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen. Sollte das aus bestimmten Gründen nicht möglich sein, müssen zwei Mal pro Woche Schnell- oder Selbsttests zur Verfügung gestellt werden.

In der Schule gilt dasselbe. Auch hier sollen alle Schüler im Präsenzunterricht zwei Mal wöchentlich getestet werden. Allerdings sieht die Bundesnotbremse auch hier vor, dass Schulen nur bis zu einer Landkreis-Inzidenz von 165 geöffnet bleiben dürfen. Darüber müssen Schulen geschlossen und die Schüler im Homeschooling unterrichtet werden.

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Wo gilt keine Testpflicht?

Trotz der harten Gangart der Bundesregierung, gibt es auch Bereiche, die von einer Testpflicht ausgenommen bleiben.

  • Arzt oder Apotheke
  • Tankstellen und Werkstätten (egal, ob Auto-, Fahrrad oder Handwerker im Haus)
  • Bank
  • Post
  • Behörden
  • Beerdigungen (bis 30 Personen)

Beim Einkaufen in folgenden Geschäften außerdem keine Testpflicht:

  • Super- und Getränkemarkt
  • Reformhaus
  • Babyfachmarkt
  • Drogeriemarkt
  • Kiosk
  • Buchhandlung
  • Sanitätshäusern
  • Blumenfachgeschäft, Gartenmarkt und Floristen
  • Tierbedarfsmärkten und Futtermittelmärkten
Diese Geschäfte sollen im Übrigen auch oberhalb einer Inzidenz von 150 geöffnet bleiben. Es gilt aber eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken.

Private Treffen

Bei privaten Treffen braucht es auch keinen verpflichtenden Corona-Test. Allerings gelten hier verschärfte Kontaktbeschränkungen. Wie schon vor dem 8. März dürfen sich ab einer Inzidenz von 100 nur noch der eigene Haushalt plus eine weitere Person in der Öffentlichkeit oder in Privaträumen treffen. Kinder unter 14 werden dabei weiterhin nicht eingerechnet.

Außerdem ist explizit zusätzlich geregelt, dass Eltern das Sorgerecht auch dann wahrnehmen dürfen, wenn sie nicht Teil des Haushaltes sind. Kinder dürfen dementsprechend auch ihre nicht im eigenen Haushalt lebenden Eltern und Erziehungsberechtigten besuchen.

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Antigen-Schnelltest oder Selbst-Test für Laien - Welcher Test kann was?

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Bundes-Notbremse: Welche Tests brauche ich wann?

Wie auch bisher ist die Grundlage für die „Bundes-Notbremse“ die Anzahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Hat ein Landkreis also innerhalb von einer Woche mehr als 100 neue Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner, treten die Verschärfungen in Kraft.

Zu diesen Verschärfungen gehört auch eine Testpflicht in weiten Teilen des öffentlichen Lebens. Das bedeutet, dass bestimmte Geschäfte, Dienstleistungen und Bereiche nur mit einem aktuellen Schnelltest betreten oder genutzt werden dürfen, der maximal 24 Stunden alt ist. Mögliche Schnelltests: durchgeführt von medizinischem Fachpersonal, 1 x pro Woche kostenlos, Ergebnis nach etwa 20-30 Minuten. Oder: Selbsttest – selbst durchgeführt mit einem Testkit, Kosten zwischen vier und fünf Euro, Ergebnis nach 15-20 Minuten.

Im Fall eines Schnelltests sollten Sie sich das Ergebnis entweder auf Ihr Smartphone schicken lassen oder das ausgedruckte Testergebnis bei sich tragen. Einen Selbsttest müssen Sie immer vor Ort machen, um möglichen Betrug zu verhindern. Viele Geschäfte haben dafür eigens Testzentren eingerichtet.

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