2 g plus wie alt darf der test sein

0630 - der Morgen-Podcast vom WDR: Alles, was du wissen musst, um mitzureden

Was wird heute wichtig? Was musst du wissen, um mitreden zu können? Wir haben die Themen des Tages im Blick und stehen ziemlich früh auf, um sie dir zum Frühstück, im Bad oder auf dem Weg zur Arbeit zu servieren. Das alles kompakt in unter 20 Minuten. Um 6:30 Uhr sortieren dir Caro, Matthis, Lisa, Robert, Minh Thu oder Flo den Tag. Sie erklären und diskutieren, damit du danach weißt, was heute los ist. Du willst uns was sagen? Schreib eine Mail an . Oder schick uns eine Sprachnachricht bei WhatsApp an 0151 15071635.  |  mehr

3 G-Regel, 2 G-Regel und 2 G-Plus-Regel

Hier stehen Informationen zur 3 G-Regel, 2 G-Regel und 2 G-Plus-Regel.

Es gibt verschiedene G-Regeln

Die 3 G-Regel gilt zur Zeit nirgends.

Die 3 Gs stehen für:

  • Geimpft
  • Genesen
  • Getestet

In diese Orte dürfen jetzt nur bestimmte Menschen.
Man muss eines von den 3 Gs beweisen.
Das bedeutet:
Man muss beweisen:

  • Ich bin geimpft.

oder:

  • Ich bin genesen.

oder:

  • Ich bin negativ getestet.
    Der Corona-Test kann ein PCR-Test sein.
    Der PCR-Test ist höchstens 48 Stunden alt.
    Der Corona-Test kann ein Corona-Schnell-Test sein.
    Der Corona-Schnelltest ist höchstens 24 Stunden alt.
    Der Corona-Test kann ein Selbst-Test sein.
    Sie müssen den Selbst-Test unter Aufsicht machen.

Ausnahmen

  • Kleine Kinder müssen keines von den 3 Gs beweisen.
    Kleine Kinder sind 5 Jahre oder jünger.
  • Schüler müssen keines von den 3 Gs beweisen.
    Schüler machen in der Schule regelmäßig Corona-Tests.
    Und diese Corona-Tests zeigen:
    Die Schüler haben das Corona-Virus nicht.
    Die Schüler müssen ihren Schüler-Ausweis zeigen.
    Oder ein Schüler-Ticket.

Die 2 G-Regel gilt zur Zeit nirgends.

Die 2 Gs stehen für:

  • Geimpft
  • Genesen

In diese Orte dürfen jetzt nur noch bestimmte Menschen.
Man muss eines von den 2 Gs beweisen.
Das bedeutet:
Man muss beweisen:

  • Ich bin geimpft.

oder:

  • Ich bin genesen.

Ausnahmen

  • Sie können nicht geimpft werden?
    Das müssen Sie beweisen.
    Das muss ein Arzt auf einem Zettel unter-schreiben.
    Bringen Sie den Zettel mit zu dem Ort.
    Und:
    Sie müssen einen PCR-Test oder Corona-Schnell-Test haben.
    Der PCR-Test oder Corona-Schnell-Test muss negativ sein.
    Der PCR-Test darf höchstens 48 Stunden alt sein.
    Der Corona-Schnell-Test darf höchstens 24 Stunden alt sein.
  • Kinder unter 14 Jahren müssen keines von den 2 Gs beweisen.
  • Schüler unter 18 Jahren müssen keines von den 2 Gs beweisen.
    Schüler machen in der Schule regelmäßig Corona-Tests.
    Und diese Corona-Tests zeigen:
    Die Schüler haben das Corona-Virus nicht.
    Die Schüler müssen ihren Schüler-Ausweis zeigen.
    Oder ein Schüler-Ticket.

Die 2 G-Plus-Regel gilt zur Zeit nirgends.
Die 2 G-Plus-Regel ist am strengsten.

Die 2 Gs stehen für:

  • Geimpft
  • Genesen

Plus bedeutet hier:
Ich habe auch noch einen Corona-Test gemacht.

In diese Orte dürfen nur noch bestimmte Menschen.
Erwachsene und Jugendliche
müssen eines von den 2 Gs beweisen.

  • Ich bin geimpft.

oder

  • Ich bin genesen.

Und sie mussen beweisen:

Ich habe einen Corona-Test gemacht.
Der Corona-Test war negativ.
Das bedeutet:
Der Test hat keine Corona-Viren gefunden.

Der Corona-Test kann ein PCR-Test sein.
Der PCR-Test ist höchstens 48 Stunden alt.
Der Corona-Test kann ein Corona-Schnell-Test sein.
Der Corona-Schnelltest ist höchstens 24 Stunden alt.
Der Corona-Test kann ein Selbst-Test sein.
Sie müssen den Selbst-Test unter Aufsicht machen.

Das heißt:
Jede Person muss 2 Nachweise haben.

Entweder:
Einen Impf-Nachweis
und einen negativen Corona-Test.

Oder:
Einen Genesenen-Nachweis
und einen negativen Corona-Test.

Ausnahmen
Ein Person hat schon die 3. Impfung.
Zu der 3. Impfung sagt man auch Booster-Impfung.
Die 3. Impfung war vor mehr als 2 Wochen.
Diese Person muss keinen negativen Corona-Test nachweisen.
Die Person muss nur ihren Impf-Nachweis zeigen.

Sie können nicht geimpft werden?
Das müssen Sie beweisen.
Das muss ein Arzt auf einem Zettel unter-schreiben.
Bringen Sie den Zettel mit zu dem Ort.
Und:
Sie müssen einen PCR-Test oder Corona-Schnell-Test haben.
Der PCR-Test oder Corona-Schnell-Test muss negativ sein.
Der PCR-Test darf höchstens 48 Stunden alt sein.
Der Corona-Schnell-Test darf höchstens 24 Stunden alt sein.

Was bedeutet geimpft und genesen?

Eine Person wurde gegen das Corona-Virus geimpft.
Die zweite Impfung war vor mehr als 2 Wochen.
Die Person hat jetzt den vollen Impf-Schutz.

Wie können Sie die Corona-Impfung nachweisen?
Sie können Ihren Impf-Pass zeigen.
Sie können die Impfung in der Corona-Warn-App eintragen.
Dann können Sie die Impfung mit dem Handy nachweisen.

Mit der Zeit lässt der Impf-Schutz nach der Corona-Impfung nach.
Man kann auch sagen:
Die Wirkung von der Impfung wird schwächer.
Dagegen hilft eine 3. Impfung.
Zu der 3. Impfung sagt man auch Booster-Impfung.
Booster ist ein englisches Wort.
Booster spricht man Buster.
Booster bedeutet Verstärker.
Oder Auffrischung.
Booster-Impfung bedeutet Auffrischungs-Impfung.
Die 3. Impfung bekommt man frühestens 5 Monate nach der letzten Impfung.
Zum Beispiel:
Eine Person wurde am 1. Juli zuletzt gegen das Corona-Virus geimpft.
Dann kann die Person ab dem 1. Dezember die Booster-Impfung bekommen.

Eine Person hatte das Corona-Virus.
In der Zeit wurde ein PCR-Test gemacht.
Der PCR-Test war positiv.

Jetzt ist die Person wieder gesund.
Die Person hat nach der Krankheit noch einen Corona-Test gemacht.
Der Test war negativ.
Das bedeutet:
Der Test hat keine Corona-Viren gefunden.
Die Person hat jetzt gerade kein Corona.

Wie können Sie die Genesung nachweisen?
Sie zeigen den alten positiven Corona-Test.
Der Corona-Test muss mindestens 4 Wochen alt sein.
Der Corona-Test darf nicht älter als 90 Tage sein.
Das bedeutet:
Genesen ist man nach dem alten positiven Corona-Test für 90 Tage.
Danach muss man dann wieder regel-mäßig Tests machen.