Wo muss man sich anmelden wenn man umzieht

Welche Unterlagen bei der Wohnsitz-Ummeldung benötigt werden

Welche Unterlagen man zum Wohnsitz-Ummelden beim Einwohnermeldeamt mitbringen muss

Was für das Wohnsitz-Ummelden benötigt wird: Für die Anmeldung wird eine Meldebescheinigung benötigt. Die entsprechenden Formulare stellen Gemeindeverwaltungen auf ihren Online-Seiten kostenlos zum Download zur Verfügung. Darüber hinaus ist der Wohnungsgeber verpflichtet bei der Anmeldung mitzuwirken. Die Mitwirkung besteht aus der Bestätigung einzugsrelevanter Daten, wie Name und Anschrift des Wohnungsgebers, die Art des meldepflichtigen Vorgangs (Einzug oder Auszug) sowie die Namen der meldepflichtigen Personen.

Findet der Bezug der neuen Wohnung innerhalb des bisherigen Meldebezirks statt, spricht man von einer Ummeldung des Wohnsitzes. Zieht man in einen neuen Bezirk (Gemeinde, Stadt, Bundesland) ist eine Anmeldung des Wohnsitzes erforderlich.

Im Einzelnen werden benötigt:

  1. Anmeldeformular der Gemeindeverwaltung (amtliche Meldebestätigung)
  2. Vermieterbescheinigung (Gratis Download hier)
  3. Personalausweis (alternativ Reisepass)
  4. (Optional: Vollmacht bei Anmeldung durch Dritte, Beiblatt bei Zweiwohnung)

Welchen Zweck erfüllt die Vermieterbescheinigung?

A. Der Gesetzgeber will den Missbrauch von Wohnungsanmeldungen von Personen verhindern, die vorgeben an einer Anschrift wohnhaft zu sein, doch dort gar nicht ihren Lebensmittelpunkt haben (Scheinanmeldungen). Die gesetzliche Passage dazu findet sich in § 19, Absatz 6: „Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung nach § 17 Absatz 1 einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist.“

B. Ferner ist es Sachbearbeitern nun leichter möglich, Verstöße gegen Fristüberschreitungen festzustellen.

Droht ein Bußgeld, wenn die Anmeldefrist von zwei Wochen überschritten wurde?

Ja, wer die Anmeldefristen nicht einhält, der handelt ordnungswidrig. Die Bußgeldvorschriften sind im § 54 des Meldegesetzes formuliert. Demzufolge handelt die Person ordnungswidrig, die sich nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig anmeldet. Die Umstände der Vorsätzlichkeit oder Fahrlässigkeit sind hierbei unerheblich.

Umzug? Wohnsitz ummelden!

Die Ummeldung des Wohnortes vor einem Umzug ist nicht möglich.

Es gilt das Einzugsdatum für den Start der Fristen (2 Wochen nach Bezug der Wohnung). Das Einzugsdatum weißt in der Regel die Vermieterbescheinigung aus.

Meldeunterlagen bei der Wohnsitzummeldung – Wohnsitz anmelden

Wir haben hier weitere Details zur amtlichen Adressänderung zusammengestellt

1. Warum muss man sich in Deutschland beim zuständigen Meldeamt anmelden?

Hierzulande besteht eine Meldepflicht. Die Anzeigepflicht einer Wohnsitzänderung ist der per Gesetz begründete Zwang eine Wohnungsanmeldung vorzunehmen. Grundlage bildet das Bundesmeldegesetz (BMG). Dort heißt es in §17, Absatz 1: „Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.“

2. Innerhalb welcher Frist muss man den neuen Wohnsitz ummelden?

Zwei Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung müssen sich Bürger anmelden. Der Gesetzgeber spricht hier von Einzug, was in der Praxis nicht automatisch gleichzusetzen ist mit z. B. Mietbeginn. Weitere Informationen zur First der Wohnungsumeldung finden sich hier.

3. Was ist der Unterschied zwischen einer Anmeldung beim Einwohnermeldeamt und einer Ummeldung?

Ändert sich beim Wohnortwechsel der Meldebezirk, handelt es sich immer um eine Anmeldung. Bleibt der Umziehende im gleichen Verwaltungszuständigkeitsbereich kann eine Ummeldung vorgenommen werden.

4. Wann muss ein Zweitwohnsitz angemeldet werden?

Der Begriff der Wohnung wird in § 20 definiert: „Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Marine. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.“

Unter dem Begriff der „Hauptwohnung“ versteht der Gesetzgeber die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners im Inland. Diese Nebenwohnungen (oder auch Zweitwohnsitze) sind der Meldebehörde bekannt zu geben. Absatz 4 formuliert das wie folgt: „Die meldepflichtige Person hat der Meldebehörde bei jeder An- oder Abmeldung mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen im Inland sie hat und welche Wohnung ihre Hauptwohnung ist.“

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Auch in diesem Fall gilt: Wer eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, dem drohen Bußgelder.

5. Gibt es Alternativen zur Legitimation?

Bürger benötigen einen gültigen Personalausweis, um den Wohnsitz beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden zu können. Eine Alternative stellt der gültige Reisepass dar.

Wer nicht nur für sich selbst, sondern auch den Nachwuchs einen Wohnsitz anmelden muss, sind wahlweise die je nach Herkunftsland (internationale) Geburtsurkunde (bei Kindern, die bisher keinen eigenen Kinderausweis besitzen) oder der jeweilige Kinderausweis einzureichen. Die Mitnahme und der persönliche Besuch des Einwohnermeldeamtes ist aus dem Grund erforderlich, weil die Behördenmitarbeiter eine Korrektur der Anschrift im Ausweis vornehmen müssen.

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6. Vermieterbestätigung - Nachweis des Einzugs

01.11.2015 – Nachweis durch den Vermieter erforderlich

Durch die im November 2015 in Kraft getretene Meldegesetzreform ist es wieder notwendig den Einzug vom Vermieter bestätigen zu lassen. Eine Bestätigungsvorlage kann hier kostenlos heruntergeladen werden.

Eine Veränderung hat sich im Jahre 2005 bei der Anmeldung ergeben. Vormals bestand die so genannte doppelte Meldepflicht in Deutschland. Diese sah vor, dass nicht nur der Mieter seinen Wohnsitz anmelden musste, darüber hinaus verlangte der Gesetzgeber auch vom Vermieter eine Bestätigung.

Heutzutage ist diese Doppel-Meldung nicht mehr erforderlich, so dass die Vermieterseite deutlich entlastet wurde. Wobei auch für die Mieter ein Vorteil entstanden ist, weil sie ihren Vermieter möglicherweise früher immer wieder an die Anmeldung hätten erinnern müssen, damit alles endlich erledigt ist.

Einreichen müssen Bürger zudem ein vollständig und korrekt ausgefülltes Anmeldeformular, um den Wohnsitz anmelden zu können. In der Regel kann dieses Formular schon vor dem Gang zur Behörde als Dokument über die Behörden-Webseiten auf den Rechner heruntergeladen werden, um sich die Ausfüllarbeit auf dem Flur des Einwohnermeldeamtes zu ersparen. Denn dort wartet man bekanntlich schon ohne zusätzlichen Aufwand mitunter ziemlich lange.

7. Sonderurlaubsverordnung für Beamte

Die Sonderurlaubsansprüche für Beamte regelt die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV). Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf „Sonderurlaubsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. November 2004 (BGBl. I S. 2836), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 22 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist“

Urlaub aus persönlichen Anlässen wird bei einem Umzug gewährt. Hier hat der Dienstherr ein Ermessen auszuüben. Im § 12, SUrLV, Absatz (3) heißt es: In den nachstehenden Fällen wird Urlaub in dem angegebenen Umfang gewährt: 3. Umzug an einen anderen Ort aus dienstlichem Anlass 1 Arbeitstag oder, wenn der letzte Umzug aus dienstlichem Anlass nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, drei Arbeitstage sowie 4. grenzüberschreitender Umzug aus dienstlichem Anlass bis zu 3 Arbeitstage.

8. Umzug: Wohnsitz ummelden nicht auf die leichte Schulter nehmen

Ändert sich der Wohnort, ist eine Ummeldung der aktuellen Adresse unerlässlich. Einige Ummeldungen, die durch einen Wohnsitzwechsel ausgelöst werden sind zeitlich unkritisch. Anders verhält es sich bei der Ummeldung nach Umzug beim Einwohnermeldeamt. Hier gilt die Frist von zwei Wochen nach dem Einzug.

Auch bei der Ummeldung des Kfz lässt der Gesetzgeber wenig Milde walten. Wer sein Kfz nicht fristgerecht ummeldet läuft Gefahr von den Behörden dazu aufgefordert zu werden. Laufen auch diese Aufforderungen ins Leere, droht im schlimmsten Fall sogar die Stilllegung des Kfz durch die Zulassungsbehörde.

9. Checkliste Wohnortwechsel und hilfreiche Tipps

Wohnortwechsel ziehen stets einen gewissen Verwaltungsaufwand mit sich.

Generell gilt das alle behördlichen Meldevorgänge im Ablaufplan Vorrang haben. Dazu gehört die Ummeldung des Wohnsitzes sowie die des Kfz.

Sinnvoll ist es zudem der GEZ (Beitragsservice) den Umzug zu melden. Zwar nimmt das Einwohnermeldeamt einen Datenabgleich mit dem Beitragsservice vor, doch zeigt sich in der Praxis, dass eine Überprüfung der korrekten Daten nicht schaden kann. Beispielsweise sind diverse Personenkreise von der GEZ-Zahlung bereit. Für Nebenwohnsitze werden seit 2018 keine Gebühren mehr erhoben. 

Clever ist, wer den Nachsendeservice der Post nutzt. Dieser kostenpflichtige Dienst der Deutschen Post AG erscheint vielen vielleicht nicht sonderlich sinnvoll. Doch rächt sich der Verzicht in der Praxis oft innerhalb kürzester Zeit. Für diverse Behörden ist die eigentliche Adressänderung nämlich gar nicht so entscheidend. Wichtig ist, dass die amtlichen Bescheide und Anforderungen postalisch an den Kunden zugestellt werden. „Empfänger unbekannt verzogen“ ist eine denkbar schlechte Rückmeldung ans Amt.

Überhaupt ist die Umzugsmeldung beim Wohnortwechsel eine Angelegenheit, die zeitnah nach dem Einzug in die neue Wohnung vorgenommen werden sollte. ummelden.de stellt zu diesem Zweck kostenlose Adressänderungs-Vorlage und eine Checkliste bereit, die als pdf downgeloadet werden kann.

Wer sich grundsätzlich über alle Aspekte von Ummeldungen beim Wohnungswechsel interessiert, ist in unserem Special „Ummelden – was beachten?“ gut aufgehoben. 

Benötigte Unterlagen für die Umzug-Ummeldung bzw. Anmeldung

  1. Identitätspapiere (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis, ggf. Geburtsurkunde) aller umzumeldenden Personen
  2. Sollten Sie sich nicht persönlich ummelden, ist eine schriftliche Vollmacht (in Hessen und Bayern beglaubigt), eine Kopie Ihres Personalausweises und der Personalausweis des Bevollmächtigten vorzulegen
  3. die betreffenden Formulare zur Ummeldung bzw. Anmeldung bei Wohnungswechsel
  4. Vermieterbescheinigung bei Wohnsitz-Ummeldung, bzw. –Anmeldung

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So gehen Sie idalerweise vor

A. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie sich in jedem Fall innerhalb der ersten beiden Wochen nach Ihrem Wohnortwechsel ummelden. Gegebenenfalls können Sie eine Fristverlängerung auch telefonisch bei Ihrem Einwohnermeldeamt erfragen.

B. Für den (leider) seltenen Fall, dass Sie bei der Behörde gleich drankommen, sollten Sie die nötigen Formulare bereits zuhause ausgefüllt und parat haben. In den meisten Behörden liegen die benötigten Formulare zu diesem Zweck gleich am Eingang aus.

C. Vergewissern Sie sich telefonisch, ob wirklich geöffnet ist. Insbesondere um Feiertage und Wochenenden herum weichen die Öffnungszeiten von Behörden oftmals von der Regel ab. Zudem können Ihnen die Mitarbeiter die Stoßzeiten bzw. besten Uhrzeiten für eine Ummeldung nennen. So vermeiden Sie unnötige Wege und Wartezeiten.

D. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Unterlagen und etwas Geld haben. Die Ummeldung ist in den meisten Gemeinden zwar kostenlos, in Hamburg bspw. werden jedoch 6 Euro fällig.

Tipps:

  1. Wenn Sie innerhalb desselben Zulassungsbezirks umziehen, können Sie u. U. auch gleich Ihr Auto ummelden. In diesem Fall sollten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) mitbringen sowie mit einer Gebühr von ca. 15 Euro rechnen. Ob die KFZ-Ummeldung beim Bürgeramt möglich ist und wie hoch die Kosten sind, sollten Sie vorher telefonisch erfragen.
  2. Sollten Sie bisher keinen Reisepass besitzen, ist die Ummeldung eine gute Gelegenheit diesen ebenfalls zu beantragen. Hierzu benötigen Sie ein geeignetes Passfoto und einen ausgefüllten Antrag. Gebühren können Sie ebenfalls telefonisch erfragen. Gleiches gilt für die Verlängerung Ihres Personalausweises.
  3. Weitere Anträge, die Sie unter Umständen stellen können sind: Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeuges, Bewohnerparkausweise, Ersatz- oder Erstausstellung von Lohnsteuerkarten und Erziehungsgeld.

Wo muss man sich nach Umzug überall melden?

Checkliste: Wichtige Adressänderungen beim Umzug.
Auto (Kfz-Zulassungsstelle).
Banken und Bausparkassen..
Behörden..
Rente..
Haustiere..
Kirche..
Kredit- und Kundenkarten..
Post/DHL..

Was muss ich beachten wenn ich umziehen will?

Wir haben eine kurze Checkliste für Sie zusammengestellt..
Verträge ab- bzw. ... .
Dokumentation alte Wohnung. ... .
Dokumentation neue Wohnung. ... .
Haushaltversicherung. ... .
Mietabrechnung und Daueraufträge. ... .
Umsiedeln organisieren. ... .
An-, Ab- und Ummeldung des Hauptwohnsitzes und Bekanntgabe der neuen Adresse bei allen relevanten Stellen..

Was braucht man um sich um zu melden?

Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Personalausweise aller anzumeldenden Personen (Familienmitglieder).
wenn vorhanden: Reisepässe..
ausgefülltes, unterschriebenes Meldeformular..
für Mietwohnungen: Wohnungsgeberbestätigung (auch Vermieterbescheinigung genannt).

Was passiert wenn man umzieht?

Wer umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgeramt der Gemeinde an- und abmelden, Auch andere Institutionen wie Versicherungen, Arbeitsamt, Familienkasse oder Bafög-Amt sollten zeitnah über die Adressänderung informiert werden.