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https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/carry/alcohol-tobacco-cash/index_de.htm Wenn Sie beabsichtigen, bei der Einreise in die EU oder bei der Ausreise von dort Bargeld in Höhe von
10 000 Euro oder mehr (oder des entsprechenden Geldwerts in einer anderen Währung) mit sich zu führen, müssen Sie diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden. Versäumen Sie dies, könnte Ihr Bargeld von den Zollbehörden einbehalten oder eine Geldbuße auferlegt werden. Die Zollbehörden können Einzelkontrollen und Kontrollen an Ihrem Auto oder Gepäck
vornehmen. Wenn Sie bei Reisen innerhalb der EU Bargeld in Höhe von 10 000 Euro oder mehr oder des entsprechenden Geldwerts in einer anderen Währung mit sich führen, müssen Sie bei den Zollbehörden aller betreffenden Länder (Ausreise-, Einreise- und Durchgangsländer) erfragen, ob dieser Betrag anzumelden ist. In diesem Fall die 28 EU-Mitgliedstaaten. 5000€ musst Du also nicht angeben.
Pro Person ist der Freibetrag bei der Einreise nach Deutschland bei 10.000 EUR. Wichtig: das Geld muss im Besitz der Person sein! Du kannst nicht 20.000 EUR in deinem
Portmonaie haben und sagen, dass die Hälfte davon deiner mitgereisten Frau gehört. Sie muss ihre 10.000 EUR bei sich selber haben. In die Türkei dürfen unbegrenzt Devisen eingeführt werden. Zoll- oder Sicherheitsbeamte sind jedoch bevollmächtigt, die Quelle des eingeführten Bargeldes zu prüfen. Falls man zum Beispiel plant ein Haus zu kaufen und das Geld nicht wieder ausführen will, könnte bei nicht deklarierten Beträgen Probleme geben. Achte an diesem Punkt auch darauf, dass man aus der Türkei nur 5.000 US Dollar oder denselben Geldwert in Türkischen Lira ohne Voranmeldung ausführen darf. Falls Geld in der Türkei umgetauscht wird, ist unbedingt darauf zu achten, dass die ausgehändigte Quittung aufbewahrt wird. Das liegt daran, dass man beim Umtausch von Türkischen Lira in Euro die Quittung vorlegen muss. Woher ich das weiß:Recherche
Das ist in den jeweiligen Einfurbestimmungen der Länder geregelt. Du findest sie ua auf der Seite des auswärtigen Amtes
ich würde auf jeden Fall durch den Zoll gehen in der Türkei und ggf.dort nachfragen
Topnutzer im Thema Reisen und Urlaub Das sagt Dir doch der Zoll. Was ist so schwierig daran, sich auf der Seite des Zolls des jeweiligen Start- und Ziellandes zu informieren? Zuletzt überprüft: 24/06/2022 Alkohol, Tabak, Bargeld und VerbrauchsteuernAuf Ihren Reisen innerhalb der EU können Sie als Privatperson so viel einkaufen und mitnehmen wie Sie möchten, sofern die Waren für Ihren persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Die Steuern (Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer) sind im Kaufpreis der Ware in dem Land, in dem Sie die Ware gekauft haben, inbegriffen. Daher sind keine weiteren Zahlungen in einem anderen EU-Land fällig. Um jedoch festzustellen, ob die Waren, die Sie gekauft haben, für Ihren persönlichen Bedarf bestimmt sind, können die Zollbehörden der Europäischen Union verschiedene Elemente prüfen: z. B. ob sie Besitzer eines Handelsunternehmens sind oder für ein solches arbeiten, wie die Waren verpackt sind usw. Ferner überprüfen die Behörden auch die Menge der Waren, die Sie mitführen. WarnhinweisJedes EU-Land kann selbst die Höchstmenge an Tabakwaren und alkoholischen Getränken festlegen, die Sie in das Land mitbringen dürfen. Diese Höchstbeträge müssen mindestens sein:
Mitnahme von Mengen, die die Höchstgrenzen überschreitenWenn die Zollbehörden den Verdacht haben, dass Sie Waren mitführen, die nicht für den persönlichen Bedarf oder zum Wiederverkauf bestimmt sind, müssen Sie möglicherweise anhand einer Quittung oder Rechnung nachweisen, dass sie tatsächlich für den persönlichen Bedarf bestimmt sind. Wenn Sie dies nicht ausreichend nachweisen können, werden Sie unter Umständen zur Zahlung von Zoll aufgefordert, oder aber Ihre Waren könnten beschlagnahmt werden. WarnhinweisFür Reisende unter 17 Jahren gelten strengere Regeln. Diese können von Land zu Land verschieden sein. Erkundigen Sie sich möglichst bevor Sie Ihre Reise antreten. Mitführen von BargeldWenn Sie beabsichtigen, bei der Einreise in die EU oder bei der Ausreise von dort Bargeld in Höhe von 10 000 Euro oder mehr (oder des entsprechenden Geldwerts in einer anderen Währung) mit sich zu führen, müssen Sie diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden. Versäumen Sie dies, könnte Ihr Bargeld von den Zollbehörden einbehalten oder eine Geldbuße auferlegt werden. Die Zollbehörden können Einzelkontrollen und Kontrollen an Ihrem Auto oder Gepäck vornehmen. Wenn Sie bei Reisen innerhalb der EU Bargeld in Höhe von 10 000 Euro oder mehr oder des entsprechenden Geldwerts in einer anderen Währung mit sich führen, müssen Sie bei den Zollbehörden aller betreffenden Länder (Ausreise-, Einreise- und Durchgangsländer) erfragen, ob dieser Betrag anzumelden ist. Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern bei der Einreise in die EUWenn Sie aus einem Nicht-EU-Land in die EU einreisen, können Sie Waren verbrauch- und mehrwertsteuerfrei in den unten aufgeführten Höchstmengen unter der Voraussetzung mitführen, dass sie nicht für den Wiederverkauf bestimmt sind. Dies gilt auch, wenn Sie aus Gibraltar, von den Kanalinseln, den Kanarischen Inseln oder aus anderen Gebieten kommen, wo die Mehrwert- und Verbrauchsteuerbestimmungen der EU nicht anwendbar sind. Alkoholische GetränkeSie können Folgendes einführen:
Zusätzlich können Sie mitbringen:
Jedes dieser Kontingente entspricht 100 % der letztgenannten Höchtsmenge und kann auch aufgeteilt werden. Zum Beispiel können Sie einen halben Liter Spirituosen und 1 Liter mit Alkohol angereicherten Wein mitbringen – beide entsprechen je der halben Höchstmenge. TabakerzeugnisseJe nach Land, das Sie besuchen, gelten obere oder untere Höchstmengen. Wenn ein EU-Land die unteren Höchstmengen anwendet, können diese entweder nur für Land- und Seereisende (Bulgarien, Griechenland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei und Ungarn) oder für alle Reisenden (Estland und Rumänien) gelten.
Sie können diese Tabakerzeugnisse kombinieren, dürfen aber die Höchstmengen nicht überschreiten. z. B. 50 Zigarillos und 25 Zigarren = erlaubte Höchstmenge WarnhinweisWenn Sie jünger als 17 Jahre sind, haben Sie kein Anrecht auf die steuerbefreite Einfuhr von Tabak oder Alkohol. Sonstige Waren einschließlich ParfumSie dürfen sonstige Waren bis zu einem Wert von 300 Euro pro Reisende(n) bzw. 430 Euro für Reisende im Luft- oder Seeverkehr mitführen. Für Reisende unter 15 Jahren gilt in einigen EU-Ländern jedoch ein niedrigerer Höchstwert (150 Euro). KraftstoffSie können (maximal) 10 Liter Kraftstoff in einem tragbaren Behälter zusätzlich zu dem in Ihrem Kraftstofftank befindlichen Kraftstoff mitführen. Diese Regel gilt für jede Art von motorisiertem Fahrzeug. Verbrauchsteuern bei der Ausreise aus der EUWenn Sie in ein Land außerhalb der EU (und in bestimmten Gebieten innerhalb der EU wie den Kanarischen Inseln) reisen, können Sie in so genannten Tax-free-Geschäften auf Flughäfen und in Häfen zollfrei einkaufen. Beachten Sie dabei, dass für solche Waren im Einreiseland zoll- und steuerrechtliche Bestimmungen ähnlich denen in einem Zielland außerhalb der EU gelten könnten. Durchreise in die EU über die Schweiz oder ein anderes Nicht-EU-LandWarnhinweisWenn Sie von einem EU-Land in ein anderes EU-Land und dabei über die Schweiz reisen, gelten die schweizerischen Zollvorschriften en . Wenn Sie Alkohol und Tabak in Mengen mitführen, die die in der Schweiz zulässigen Höchstgrenzen überschreiten, müssen Sie diese bei Ihrer Einreise in die Schweiz und Ihrer Wiedereinreise in die EU anmelden. In der Schweiz können Sie aufgefordert werden, eine finanzielle Garantie zu leisten, die Sie bei der Ausreise aus dem Land zusammen mit den Waren zurückerhalten. Wie viel Geld darf man in der Tasche haben?Jede Person, die Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr dabeihat und bei sich trägt (z.B. in der Handtasche, im Rucksack oder im Koffer) muss den gesamten Betrag schriftlich anmelden und die Anmeldung beim deutschen Zoll abgeben.
Was passiert wenn man mehr als 10.000 Euro anmelden?Wenn Sie mitgeführte Barmittel oder gleichgestellte Zahlungsmittel pflichtwidrig nicht schriftlich anmelden bzw. anzeigen oder unzutreffende bzw. unvollständige Angaben machen, handeln Sie ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.
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