Wer frisch nach der Schule in eine Ausbildung startet, wird sich erstmal umgewöhnen müssen. Wie lange darf ein Azubi arbeiten und welche Pausenzeiten muss er einhalten? Show
Antwort:Das Ausbildungsjahr hat in vielen Betrieben bereits begonnen. Die Umstellung von der Schulbank in die Ausbildung ist für so manchen ganz schön hart. Aber keine Angst. Die zulässigen Arbeitszeiten sind gesetzlich geregelt. Und wer noch nicht volljährig ist, wird noch etwas geschont. Arbeitszeit als AzubiStarten Sie Ihre Ausbildung als Volljähriger, müssen Sie meist gleich richtig ran. Die täglich zulässige Arbeitszeit beträgt acht Stunden, maximal sind 48 Stunden an sechs Tagen der Woche erlaubt. Schauen Sie mal in Ihren Ausbildungsvertrag. Die wöchentliche Arbeitszeit sollte dort genau vermerkt sein. Wer unter 18 ins Berufsleben startet, fällt unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Die maximal zulässige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden, also acht Stunden täglich an höchstens fünf Tagen die Woche. Volljährige Auszubildende dürfen ausnahmsweise auch bis zu zehn Stunden am Tag arbeiten, Jugendliche unter 18 maximal achteinhalb Stunden. Dann muss allerdings die Arbeitszeit an anderen Tagen verkürzt werden, damit die Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird. Achtung! In manchen Tarifverträgen finden sich leicht abweichende Regelungen. BerufsschuleVielleicht würde es sich so mancher Ausbildungsbetrieb anders wünschen. Aber die Zeit in der Berufsschule gilt als Arbeitszeit und wird auf diese angerechnet. Der Ausbildungsbetrieb muss seine Azubis für die Berufsschule freistellen. Muss der Azubi nach der Berufsschule noch im Betrieb antreten, gilt auch der Weg von der Berufsschule zum Ausbildungsbetrieb als Arbeitszeit. Aber: Ein Schultag mit fünf Unterrichtsstunden von jeweils 45 Minuten gilt als ein Arbeitstag von acht Stunden. Ist der Azubi mindestens 25 Stunden an fünf Tagen in der Schule, gilt das als Arbeitswoche von 40 Stunden. Pausen sind PflichtTägliche Pausenzeiten sind gesetzlich vorgeschrieben. Weder der Azubi noch der Ausbildungsbetrieb dürfen diese einschränken. Ist der Azubi noch minderjährig, muss er bei einer Arbeitszeit von täglich viereinhalb bis sechs Stunden mindestens 30 Minuten Pause machen. Bei einer täglichen Arbeitszeit von acht Stunden muss er insgesamt 60 Minuten Pause machen. Eine Pause muss dabei mindestens 15 Minuten betragen. Volljährige haben 30 Minuten Pause bei einer täglichen Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden. In der Pause dürfen Azubis machen, was sie wollen. Beispielsweise Rufbereitschaft ist tabu. Überstunden: etwas mehr bitte?Egal, ob der Azubi minderjährig oder bereits volljährig ist. Überstunden sind während der Ausbildung eigentlich nicht vorgesehen. Allerdings gibt es bestimmte Branchen, in denen Überstunden üblich und auch notwendig sind, beispielsweise in der Gastronomie. Azubis müssen Überstunden aber nur freiwillig leisten und wenn sie der Ausbildung dienen. Das bedeutet, dass ein Ausbilder dabei sein muss. Außerdem hat der Azubi Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung oder den Ausgleich der Überstunden in Freizeit. Minusstunden gibt es nichtAuszubildende wollen etwas lernen und haben ein Recht auf ihre Zeit im Ausbildungsbetrieb. Natürlich kann es durchaus vorkommen, dass einfach nichts zu tun ist. Schickt der Betrieb seinen Azubi dann nach Hause, gilt das als bezahlte Freistellung. Es dürfen keine Minusstunden vermerkt werden, die nachgearbeitet werden müssen oder gar von der Vergütung abgezogen werden. Wochenende und NachtruheMinderjährige dürfen in der Zeit zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr nicht arbeiten. Über 16-Jährige dürfen allerdings ausnahmsweise im Gaststätten- und Schaustellergewerbe, in der Landwirtschaft und in mehrschichtigen Betrieben davon abweichend ihrer Ausbildung nachgehen. Gleiches gilt für eine Ausbildung in einer Konditorei oder Bäckerei. Zwischen Ende des Arbeitstages und Beginn des neuen Tages müssen Minderjährige mindestens 12 Stunden Freizeit haben, Volljährige mindestens 11 Stunden. Auch hier gibt es in bestimmten Branchen Ausnahmen. Gleiches gilt für das Arbeiten an Feiertagen und am Wochenende, was insbesondere bei minderjährigen Auszubildenden eigentlich nicht erlaubt ist. Unternehmen müssen sich laut deutschem Recht an bestimmte Arbeitszeitregelungen halten: So dürfen die Beschäftigten zum Beispiel maximal zehn Stunden an Arbeitstagen arbeiten, zwischen denen mindestens zehn Ruhestunden liegen müssen. Doch was, wenn der Arbeitnehmer noch in der Ausbildung oder gar minderjährig ist? Schließlich gelten für Auszubildende unter 18 oftmals andere Regelungen als für Volljährige. Welche Normen es im Hinblick auf die Arbeitszeiten, Berufsschule sowie Pausen gibt und was es zu beachten gilt, erfahren Sie in diesem Beitrag. Wie lange dürfen Auszubildende unter 18 Jahren arbeiten?Minderjährige Auszubildende werden nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) geschützt. Denn für Personen unter 18 Jahren gelten vor allem in puncto Arbeitszeit restriktivere Regelungen, die Unternehmen beachten müssen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Diese Arbeitszeit-Regelungen sind im Hinblick auf minderjährige Auszubildende wichtig:
Wie sind die Arbeitszeitregelungen bei Auszubildenden über 18 Jahren?Für volljährige Auszubildende, die bereits über 18 Jahre alt sind, gilt wie für alle Arbeitnehmer das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Welche Regelungen Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie hier:
Sind Schichtdienst und Nachtarbeit für Azubis erlaubt?Ausnahmen bestätigen die Regel: Dieses Sprichwort passt auch in den Kontext der Arbeitszeiten von Azubis. Bei besonderen Umständen gelten schließlich auch besondere Regelungen. Denn je nachdem, wo die Ausbildung absolviert wird, ist es manchmal notwendig, dass ein Azubi auch am Samstag, Sonntag oder am Abend arbeitet: So zum Beispiel in der Gastronomie oder im Einzelhandel. Trifft diese Branche auf Ihr Unternehmen zu, helfen Ihnen diese Informationen sicher weiter:
Außerdem gibt es Ausnahmen, wenn diese im Tarifvertrag vorgesehen sind. So ist es beispielsweise erlaubt, die Höchstarbeitsdauer auf neun Stunden zu erhöhen, wenn die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von zwei Arbeitsmonaten die 40-Stunden-Marke nicht überschreitet. Darüber hinaus dürfen auch saisonbedingte Änderungen vorgenommen werden, wie es oftmals im Gastgewerbe der Fall ist. Anstellung von Azubis: Diese Tipps helfen Ihnen weiterWie dieser Beitrag zeigt, gibt es bei der Anstellung von jungen Auszubildenden für Mitarbeiter der Personalabteilung so einiges zu beachten. Schließlich sind die rechtlichen Vorschriften, wie lange und wie oft ein Azubi arbeiten darf, vom jeweiligen Kontext abhängig. Um Sie auf alle Eventualitäten einzustellen, sind hier die wichtigsten Tipps für die Anstellung eines Auszubildenden zusammengestellt:
Vor allem bei minderjährigen Auszubildenden gibt es viele Vorschriften, an die sich der Azubi und das Unternehmen halten müssen. Diese auch wirklich zu beachten, lohnt sich aber für beide Seiten: Denn fühlt sich der Mitarbeiter nicht überarbeitet, profitiert das Unternehmen von einem motivierten Azubi. Sie haben noch offene Fragen? Weitere nützliche Informationen zum Thema „Arbeitszeiten in der Ausbildung“ finden Sie im Beitrag zu Fehlzeiten in der Ausbildung. FAQ zum Thema Arbeitszeiten in der AusbildungWie lange darf ein Azubi unter 18 arbeiten? Ein minderjähriger Azubi darf laut Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) nicht länger als 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in einer 5-Tage-Woche arbeiten. Außerdem müssen die Pausenzeiten zwangsläufig eingehalten werden. Welche Arbeitszeitregelungen gelten für Auszubildende über 18? Ein volljähriger Azubi darf die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden nicht überschreiten. Ist Nacht- und Schichtarbeit für Azubis erlaubt? Minderjährige Azubis dürfen je nach Alter in der Schichtarbeit bis 23 Uhr eingesetzt werden, Nachtarbeit ist jedoch nicht erlaubt. Für volljährige Azubis gibt es keine Einschränkungen. Sie dürfen auch nachts arbeiten. |