Beim Digitalen Impfquotenmonitoring (DIM) handelt es sich um ein eigenes Meldesystem zur Erfassung der COVID-19-Impfungen und -Impfquoten in Deutschland. Für Informationen zur Funktionsweise des Meldesystems, zu den verschiedenen Meldeportalen und Impfquoten allgemein siehe bitte die FAQ des RKI zur COVID-19-Impfung, Abschnitt "Impfquotenmonitoring": www.rki.de/covid-19-faq-impfen. Show Die Impfquotentabellen und Abbildungen werden montags bis freitags bis zur Mittagszeit aktualisiert und geben in der Regel den Datenstand bis 8:00 Uhr des Tages der Publikation wieder. Außerdem sind die Impfquoten montags bis samstags auf dem Impfdashboard des BMG und in maschinenlesbarer Form auf Github abrufbar. Auf Github ist auch eine ausführliche Beschreibung der Datenquellen, der Aufbereitung der Daten, der Variablen sowie der Metadaten zu finden. Hinweis: Die Integration der verschiedenen Daten ist komplex und bedarf immer wieder Anpassungen, um die Impfquoten so genau und aktuell wie möglich abzubilden. Zum 29.04.2022 erfolgten daher gebündelt mehrere Umstellungen in der Impfquotentabelle: Die bis zum 30.09.2021 übermittelten Impfdaten der niedergelassenen Vertragsärzt*innen sind durch die vollständigeren KV-Abrechnungsdaten ersetzt worden, die Zählweise der Janssen-Impfungen wurde angepasst und die zweite Auffrischungsimpfung wird nun ausgewiesen. Die Impfquoten verändern sich durch diese Anpassungen einmalig leicht und geben den Stand der Impfungen in Deutschland genauer wieder. Datenstand 19.10.2022, 08:00 Uhr Hauptinhalt
Hinweis bei Anzeigeproblemen: Für eine optimale Darstellung nutzen Sie bitte einen aktuellen Browser. Nicht alle dynamischen Inhalte dieser Seite sind mit dem Internet Explorer kompatibel. Gesamtzahl der gemeldeten Impfungen seit 27. Dezember 2020 und ImpfquoteHinweis: Die Gesamtzahl mindestens einmal Geimpfter umfasst alle Personen, die Erstimpfungen mit den Impfstoffen von BioNTech, Moderna, AstraZeneca, Novavax* oder eine Impfung mit dem Impfstoff Janssen erhalten haben. Als grundimmunisiert gelten alle Personen, die Zweitimpfungen mit BioNTech, Moderna, AstraZeneca oder Novavax, eine Impfung mit Janssen oder eine Impfung nach Genesung erhalten haben. Die Impfungen mit Janssen sind sowohl in der Gruppe »mindestens einmal geimpft« als auch in der Gruppe »grundimmunisiert« enthalten. Sie werden für die Gesamtzahl der verabreichten Impfungen jedoch nur einmal gezählt. Als Personen mit Auffrischimpfung gelten Personen, die eine weitere Impfung nach abgeschlossener Grundimmunisierung erhalten haben. Alle Impfquoten beziehen sich immer auf die Gesamtzahl der jeweils angegebenen Bevölkerungsgruppe. Die Impfquote »Gesamt« ist der Anteil aller bisher Geimpften in der Gesamtbevölkerung; die Impfquoten nach Alter bilden den Anteil der Geimpften in der jeweiligen Altersgruppe ab. Für die Berechnung der Impfquote wurde der Bevölkerungsstand des Freistaates Sachsen vom 31. Dezember 2020 zugrunde gelegt Die Meldedaten des Robert-Koch-Institutes (RKI) sind als Mindestimpfquoten zu verstehen, da laut RKI eine 100%-Erfassung durch das Meldesystem nicht erreicht werden kann. Wie in anderen Meldesystemen auch wird bei den über das Digitale Impfquotenmonitoring erfassten Impfquoten von einer gewissen Untererfassung ausgegangen. Datenquelle: Digitales Impfquotenmonitoring des RKI zur COVID-19-Impfung *) Impfungen mit Novavax können voraussichtlich ab Anfang/Mitte Februar 2022 durchgeführt werden und werden dann ausgewiesen. Impfungen nach AltersgruppeVerabreichte Impfungen pro Tag:Anzahl Impfungen nach ImpfstoffHinweis: Impfungen mit Novavax können voraussichtlich ab Anfang/Mitte Februar 2022 durchgeführt werden und werden dann ausgewiesen. Impfungen nach RegionenDiese Daten des RKI umfassen alle Impfeinrichtungen (Impfzentren, Arztpraxen, Krankenhäuser sowie teilweise Betriebsärzte [nur die, die über das Digitale Impfmonitoring des RKI melden]). Die Daten werden an dieser Stelle einmal im Monat, meist zum Monatsanfang, aktualisiert. Bitte unbedingt beachten: Die Impfungen beziehen sich auf die Impforte im Landkreis bzw. in der Kreisfreien Stadt, nicht auf den Wohnort des Geimpften. Eine valide Aussage über die Durchimpfung der Bevölkerung in einem bestimmten Landkreis ist damit nicht möglich. In Sachsen gibt es von Anfang an die Möglichkeit, seinen Impfort bzw. sein Impfzentrum frei zu wählen. Die Berechnung der Impfquote bezieht sich auf die Gesamtzahl vollständig geimpfter Personen und auf die Gesamtbevölkerung im jeweiligen Landkreis bzw. in der Kreisfreien Stadt. Des Weiteren wurden zum 29. April 2022 folgende Anpassungen vorgenommen:
Quelle: Robert-Koch-Institut - COVID-19-Impfungen in Deutschland Stand: Berücksichtigt wurden alle Impfungen gegen COVID-19, die bis einschließlich 4. September 2022 durchgeführt und dem RKI am 5. September 2022 gemeldet wurden.
Stand: Berücksichtigt wurden alle Impfungen gegen COVID-19,die bis einschließlich 4. September 2022 durchgeführt und dem RKI am 5. September 2022 gemeldet wurden. Impfquotenmonitoring des Bundes
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