Der Tod eines Familienmitglieds ist ein großer Verlust. Für viele ist der Einschnitt darüber hinaus mit finanziellen Einbußen verbunden. Renten für Witwen, Witwer, Waisen und Geschiedene mit Kindern sollen die Existenz der Hinterbliebenen sichern. Doch wann besteht Anspruch auf welche Rente und wie hoch fällt diese aus? Show
Finanzielle Absicherung für HinterbliebeneDer Verlust des Partners oder eines Elternteils ist ein schwerer Schicksalsschlag. Um zumindest die wirtschaftliche Existenz der betroffenen Hinterbliebenen zu sichern, unterstützt der Staat mit verschiedenen Renten. Hinterbliebene Ehepartner haben Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Kinder und Jugendliche können eine Waisenrente beantragen, je nach Stand ihrer Ausbildung auch über das 18. Lebensjahr hinaus. Und an Geschiedene mit Kindern kann eine Erziehungsrente gezahlt werden. Eingetragene Lebenspartner haben Anspruch auf die gleichen Leistungen wie Ehepartner. Witwenrente: Volle Rente in den ersten drei MonatenDer hinterbliebene Partner hat grundsätzlich Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. In den ersten drei Monaten nach dem Tod des Partners (dem sogenannten Sterbevierteljahr) erhält er die volle gesetzliche Rente des Verstorbenen weiter. Wissen, dass Ihre Angehörigen abgesichert sindWenn der Hauptverdiener stirbt, kommen zu dem emotionalen Verlust oft auch finanzielle Sorgen. Der Alltag muss weiter bezahlt, vielleicht ein hoher Hauskredit abgetragen werden. Die R+V-Risikolebensversicherung sichert Ihre Angehörigen finanziell ab. Bei weiteren Fragen zur Risikolebensversicherung stehen Ihnen unsere Ansprechpartner vor Ort gerne zur Verfügung. Ansprechpartner finden Anspruch auf Absicherung für Hinterbliebene?Für den Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
Was gilt, wenn der Verstorbene noch keine Rente bezogen hat?Auch wenn der Verstorbene noch keine Rente bezogen hat, haben die Hinterbliebenen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Im Sterbevierteljahr erhalten sie dann eine Hinterbliebenenrente in Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte. Hinterbliebenenabsicherung nach altem oder neuem Recht?Die Rentenreform von 2001 brachte auch einige Änderungen für die Hinterbliebenenabsicherung. Die Regelungen nach altem Recht sind in den meisten Fällen für die Betroffenen vorteilhafter: So fällt die große Witwenrente höher aus. Die kleine Witwenrente wird nach altem Recht unbefristet gezahlt, nach neuem Recht dagegen nur 24 Monate. Dafür sind nach neuem Recht Kinderzuschläge möglich, die es nach altem Recht noch nicht gab. Aufgepasst!Betroffene sollten zuerst prüfen, ob hinsichtlich der Hinterbliebenenabsicherung für sie das alte oder neue Recht gilt. Das alte Recht greift nur, wenn
In allen anderen Fällen gilt das neue Recht. Große Witwenrente bzw. WitwerrenteDie große Witwen- oder Witwerrente beträgt nach altem Recht 60 Prozent der Rente, auf die der verstorbene Ehepartner Anspruch gehabt hätte oder die er bereits bezogen hat. Nach neuem Recht beträgt der Anspruch noch 55 Prozent. Nach Ablauf des Sterbevierteljahres erhält der hinterbliebene Partner diese Rente in beiden Fällen bis an sein Lebensende. Voraussetzung ist, dass er eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
Kleine Witwenrente bzw. WitwerrenteErfüllt der Hinterbliebene keine der Voraussetzungen für die große Rente, hat er Anspruch auf die kleine Witwen- oder Witwerrente. Nach Ablauf des Sterbevierteljahres, in dem er die volle Rente des Verstorbenen erhält, hat er Anspruch auf 25 Prozent von dessen Rente. Dies gilt nach altem und neuem Recht.
Aufstieg in große Witwenrente ist möglichEin „Aufstieg“ in die große Witwen- oder Witwerrente ist möglich: Wer die kleine Witwen- oder Witwerrente erhält und erwerbsgemindert wird oder die Altersgrenze für die große Rente erreicht, erhält von diesem Zeitpunkt an die große Rente. Umgekehrt erhalten Bezieher der großen Witwen- oder Witwerrente nur noch die kleine Rente, wenn ihr Kind volljährig wird und sie keine weiteren Bedingungen für den Bezug der großen Rente erfüllen. Nach neuem Recht wird die Zeit, in der bereits die große Witwenrente bezogen wurde, auf die 24 Kalendermonate für die kleine Rente angerechnet. Abschlagsfreie Rente: Welche Altersgrenzen gelten?Die Hinterbliebenenrente wird auf der Grundlage der vollen Erwerbsminderungsrente und ohne Rentenabschlag gezahlt, wenn der Partner noch keine Altersrente bezogen hat und vor 2012 nach Vollendung seines 63. Lebensjahres verstorben ist. Rentenabschlag vor dem 65. LebensjahrFür Todesfälle ab 2012 gilt: Die Hinterbliebenenrente wird um einen Rentenabschlag gekürzt, wenn der Partner vor dem 65. Lebensjahr gestorben ist. Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie volle Erwerbsminderungsrente wird bis zum 31. Dezember 2023 schrittweise von 63 auf 65 Jahre erhöht. Für jeden Monat, den die Rente vor der jeweils gültigen Altersgrenze beginnt, gibt es einen Rentenabschlag von 0,3 Prozent. Dabei gilt aber eine Obergrenze: Maximal werden 10,8 Prozent von der vollen Erwerbsminderungsrente abgezogen. Wenn die Rente des Verstorbenen bereits durch Abschläge gemindert war, bleibt dieser Abschlag auch bei der Berechnung der Hinterbliebenenrente bestehen. Kinderzuschlag zur HinterbliebenenrenteWer ein Kind bis zum dritten Lebensjahr erzieht oder erzogen hat, erhält einen Kinderzuschlag zur Hinterbliebenenrente. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur nach neuem Recht.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Stand 2017 Wann endet die Hinterbliebenenabsicherung?Wenn der Hinterbliebene wieder heiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet, endet der Anspruch auf die Witwen- oder Witwerrente. Die Ansprüche für die Waisenrenten für Kinder aus der früheren Ehe oder Lebenspartnerschaft bleiben bestehen. Die kleine Witwenrente wird nach neuem Recht grundsätzlich nur 24 Monate gezahlt. Waisenrente: Finanzielle Absicherung für Kinder und JugendlicheDie gesetzliche Rentenversicherung unterstützt auch Kinder und Jugendliche, deren Eltern gestorben sind. Die Halb- oder Vollwaisenrente wird wie bei der Witwen- oder Witwerrente gezahlt, wenn der verstorbene Elternteil die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt oder bereits eine Rente bezogen hat. Eine Waisenrente erhalten
Die Waisenrente wird bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Die Zahlung kann aber unter verschiedenen Bedingungen bis zum 27. Lebensjahr verlängert werden, etwa wenn das Kind
Die Halbwaisenrente beträgt 10 Prozent, die Vollwaisenrente 20 Prozent der Rente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte oder die er bereits bezogen hat. Außerdem gibt es zur Waisenrente einen Zuschlag, der sich nach den zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten des verstorbenen Elternteils oder beider Eltern richtet. Erziehungsrente: Finanzielle Absicherung für GeschiedeneDie Erziehungsrente wurde speziell für geschiedene Eheleute entwickelt, deren geschiedener Ehepartner stirbt. Die Erziehungsrente soll es dem Elternteil erlauben, sich verstärkt um die Erziehung seiner Kinder zu kümmern. Die Höhe der Rente wird aus dem Versicherungskonto des lebenden Expartners berechnet. Sie entspricht der Rente wegen voller Erwerbsminderung. Um die Erziehungsrente zu erhalten, muss
Die Regelungen für Geschiedene gelten auch bei eingetragenen Partnerschaften, die gerichtlich aufgehoben wurden. Einkommensanrechnung auf Absicherung für HinterbliebeneHaben Hinterbliebene weitere Einkünfte neben der Hinterbliebenenrente, werden diese bis zu einem bestimmten Freibetrag angerechnet. Ausnahmen sind das Sterbevierteljahr, in dem immer die volle Rente ausgezahlt wird, und Waisenrenten, die seit 1. Juli 2015 nicht mehr gekürzt werden. Auf Witwen- und Witwerrenten sowie Erziehungsrenten werden dagegen 40 Prozent des ermittelten Nettoeinkommens angerechnet. Welche Einkommen werden angerechnet?Folgende Einkommensarten werden zur Ermittlung des Nettoeinkommens nach altem und neuem Recht herangezogen:
Nur nach neuem Recht werden angerechnet:
Freibeträge für die EinkommensanrechnungFür das auf die Hinterbliebenenrenten anrechenbare Nettoeinkommen gibt es jährlich angepasste Freibeträge. Die Freibeträge liegen 2019 bei 872,52 Euro in den alten und 841,90 Euro in den neuen Bundesländern. Erst vom darüberhinausgehenden Nettoeinkommen werden 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrenten angerechnet. Absicherung für Hinterbliebene: Vor dem Antrag beraten lassenOhne Antrag keine Witwen- und WitwerrenteDie Witwenrente wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Wenn der verstorbene Partner bereits eine eigene Rente erhielt, beginnt die Witwen- und Witwerrente mit dem auf den Sterbemonat folgenden Monat (für den Sterbemonat wird noch die volle Versichertenrente gezahlt). Bekam der verstorbene Partner noch keine eigene Rente, beginnt die Witwen- und Witwerrente bereits mit dem Todestag. Alle Hinterbliebenenrenten werden rückwirkend für bis zu zwölf Kalendermonate vor dem Antragsmonat gezahlt. Das Antragsformular kann auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung heruntergeladen werden. Beratung ist wichtigDie Rentenversicherung empfiehlt jedoch, sich wegen der vielen Voraussetzungen vorher vom Rentenversicherungsträger beraten zu lassen. Hier finden Sie die nächstgelegene Beratungsstelle. Private Absicherung: Den Lebensstandard haltenDie staatliche Absicherung von Hinterbliebenen ist knapp bemessen. Wenn in einer Familie der Hauptverdiener stirbt, bleibt den Angehörigen trotz Witwen- oder Waisenrente meist nicht genug Einkommen, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Eine zusätzliche private Absicherung hilft, finanzielle Sorgen nach einem Todesfall zu vermeiden. Eine Risikolebensversicherung bietet für Hinterbliebene ein sicheres Finanzpolster, mit dem sie die laufenden Kosten tragen oder Verbindlichkeiten, wie zum Beispiel Hypothekendarlehen, ablösen können. Treffen Sie Vorsorge für die Menschen, die Ihnen am Herzen liegenHier finden Sie Informationen zur R+V-Risikolebensversicherung. Gerne steht Ihnen auch unser Ansprechpartner in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Zögern Sie nicht, einen Beratungstermin zu vereinbaren. Ansprechpartner finden R+V-Newsletter
Jetzt anmelden Mehr Infos zur Absicherung für HinterbliebeneProdukte zu diesem Ratgeber Plus ArtikelWeitere Ratgeber Plus ArtikelWer bekommt 60% Witwenrente?Mit der großen Witwenrente nach alter Rechtslage erhalten Hinterbliebene 60 Prozent der Rente des verstorbenen Partners. Dieser muss auch die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren, also die Mindestversicherungszeit, erfüllt oder vorzeitig erfüllt haben oder Rentner gewesen sein.
Wie hoch ist die große Witwenrente 2022?Die Große Witwenrente beträgt zwischen 55 bis 60 Prozent dieser Rente, wobei die Kindererziehung berücksichtigt wird, ebenso Erwerbsminderung und das Lebensalter des überlebenden Gatten. Auch eingetragene Lebenspartner erhalten die adäquate Rente.
Wie hoch ist die Witwenrente wenn ich selber Rente beziehe?Bekommt ein Hinterbliebener eine eigene Rente, werden davon pauschal 14 Prozent abgezogen. Vom Nettoeinkommen wird der Freibetrag abgezogen. Der ist mit dem aktuellen Rentenwert verknüpft und erhöht sich immer dann, wenn sich die Renten erhöhen (§ 97 Abs. 2 SGB).
Wird die große Witwenrente ein Leben lang gezahlt?Die große Witwenrente wird bis zum Lebensende bezahlt. Bei Ehen, die vor 2002 geschlossen wurden und in denen einer der Eheleute vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, beträgt sie 60 Prozent der Rente des Verstorbenen. Wurde ab 2002 geheiratet, liegt der Satz bei 55 Prozent.
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