Corona-Regeln im Straßenverkehr (BILDplus): Maßnahmen Darf man noch zu dritt im Auto fahren? Show
29.03.2020 — Wegen der Corona-Pandemie gibt es in ganz Deutschland Kontaktbeschränkungen. Gelten die auch im Auto? Ein Experte für Verkehrsrecht gibt Auskunft! Das Coronavirus hat Deutschland fest im Griff, während der Krise gibt es strenge Regeln für den alltäglichen Umgang der Menschen miteinander. Laut offiziellen Kontaktregeln dürfen sich derzeit nicht mehr als zwei Personen zusammen in der Öffentlichkeit aufhalten, ausgenommen Familien oder Angehörige eines Haushaltes. Aber wie wirken sich diese Regeln auf die Autofahrer aus? Ist es jetzt noch erlaubt, zu dritt, zu viert oder mit noch mehr Personen im Auto unterwegs zu sein? Verkehrsrecht-Experte Uwe Lenhart erklärt in diesem Artikel, wie die rechtliche Situation derzeit aussieht! Von Raphael Schuderer Möchten Sie sich darüber informieren, was bei der Personenbeförderung zu beachten ist, können Sie dies in § 21 der Straßenverkehrsordnung nachlesen. Eine Übersicht über die wichtigsten Regeln finden Sie hier. Welche Sanktionen drohen, wenn Sie die Regeln zur Personenbeförderung missachten? Das kommt auf den jeweiligen Verstoß an. Nehmen Sie beispielsweise mehr Personen mit, als mit Sicherheitsgurten ausgestattete Sitzplätze vorhanden sind, so müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 5 Euro rechnen. Befindet sich ein Kind ohne jegliche Sicherung in Ihrem Fahrzeug, beträgt das Bußgeld 60 Euro, des Weiteren fällt ein Punkt in Flensburg an. Weitere Verstöße mit den entsprechenden Sanktionen finden Sie hier. Was ist bei der gewerblichen Personenbeförderung zu beachten? Um eine gewerbliche Personenbeförderung handelt es sich dann, wenn ein Fahrer für den Transport bezahlt wird. Taxifahrer & Co benötigen einen Personenbeförderungsschein (P-Schein). Mehr dazu erfahren Sie hier. Weitere Ratgeber zur PersonenbeförderungAnschnallpflicht Kindersitz Was gilt bei der Personenbeförderung – im Video erklärtWichtige Infos zur Personenbeförderung erfahren Sie auch im Video.Gesetzliche Grundlage für die Personenbeförderung: § 21 der StraßenverkehrsordnungInhalt
Bei der Personenbeförderung handelt es sich, wie der Name schon sagt, um die Beförderung von Personen. Dieses Thema ist, wie sich viele Leser vielleicht denken könnten, nicht nur für Taxi- oder Busfahrer von Bedeutung. Fast jeder Kraftfahrzeugführer nimmt nämlich regelmäßig Personen in seinem Gefährt mit – auch dabei handelt es sich um Personenbeförderung. Was dabei zu beachten ist, regelt § 21 der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Gut zu wissen: In Bussen dürfen laut § 21 Abs. 1 StVO mehr Personen befördert werden als es Sitzplätze gibt, wenn die Fahrzeuge über eine Zulassung für die Mitnahme von stehenden Fahrgästen verfügen. Personenbeförderung auf dem FahrradPersonenbeförderung: In Deutschland sind auch Regelungen zur Beförderung von Kindern auf einem Fahrrad zu beachten.Was vielen Radlern vielleicht nicht bewusst ist: Auch bei der Personenbeförderung mit dem Rad müssen sie einiges beachten. So dürfen Radfahrer nur dann eine andere Person mitnehmen, wenn das Fahrrad auch zur Personenbeförderung geeignet ist. Der Fahrer muss außerdem mindestens 16 Jahre alt sein. Sollen Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr mitgenommen werden, so müssen diese in einem besonderen Sitz Platz nehmen, der dafür sorgt, dass ihre Füße nicht in die Speichen geraten können. Ist die Personenbeförderung auf einem Anhänger erlaubt?Anhänger sorgen dafür, dass Zugfahrzeuge mehr Lasten transportieren können. Doch ist mit einem Anhänger auch die Personenbeförderung erlaubt? Die Antwort findet sich in § 21 StVO. Dabei gilt:
Auch auf einer Ladefläche oder im Laderaum eines Kfz dürfen keine Personen mitgenommen werden. Ausnahmen für die Personenbeförderung bestehen nur dann, wenn Baustellenpersonal auf einer Baustelle von A nach B gebracht wird oder wenn mitgenommene Personen im Laderaum oder auf der Ladefläche notwendige Arbeiten ausführen. Wie viele Personen darf ich befördern?Mit einem Führerschein der Klasse B für Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 3500 kg gilt: Die private Personenbeförderung von 8 weiteren Personen ist erlaubt. Sollen mehr Personen von A nach B gebracht werden, benötigen Sie einen Führerschein der Klasse D, der umgangssprachlich als Busführerschein bekannt ist. Personen nicht korrekt befördern: Diese Bußgelder drohenPersonenbeförderungsgesetz: § 42 bestimmt den Begriff „Linienverkehr“.Halten Sie sich nicht an die oben genannten Regeln zur Personenbeförderung, müssen Sie mit entsprechenden Sanktionen rechnen. Befinden sich in Ihrem Fünfsitzer beispielsweise sechs Personen, so wird laut aktuellem Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 5 Euro fällig. Gleiches gilt, wenn Sie in einem Wohnwagen Personen transportieren. Nehmen Sie ein Kind ohne jede Sicherung mit, droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro, des Weiteren erhalten Sie einen Punkt in Flensburg. Mit welchen weiteren Sanktionen bei Verstößen gegen die Regeln bezüglich der Personenbeförderung Sie rechnen müssen, können Sie in dieser Tabelle nachschauen. Gewerbliche Personenbeförderung – Das müssen Taxifahrer & Co beachtenUnternehmer benötigen eine Konzession zur Personenbeförderung.Sobald eine Person eine andere gegen Bezahlung in einem Fahrzeug mitnimmt, handelt es sich um eine gewerbliche Personenbeförderung. Das ist etwa bei Taxifahrten der Fall oder wenn ein Fahrer mit einem Mietwagen eine bezahlte Personenbeförderung durchführt. Hier sind weitere Regeln zu beachten, die im privaten Rahmen nicht greifen. Gesetzliche Grundlage ist unter anderem das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für Bus, Taxi etc. Fahrer benötigen in der Regel für die gewerbliche Personenbeförderung zusätzlich zum Führerschein den sogenannten Personenbeförderungsschein – kurz P-Schein genannt. Dieser muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Von angehenden Taxifahrern wird dabei verlangt, dass sie sich in der Umgebung, wo sie fahren, gut auskennen. Aus diesem Grund müssen sie zusätzlich eine Ortskundeprüfung ablegen. Eine spezielle Versicherung, wenn die Personenbeförderung mit einem Fahrzeug stattfindet, müssen unter anderem Unternehmer abschließen. Eine herkömmliche Kfz-Haftpflichtversicherung reicht nicht aus. Personenbeförderung ohne Personenbeförderungsschein: Welche Konsequenzen hat das?Wie wir bereits erläutert haben, benötigen Fahrer, die gewerblich Personen befördern, einen P-Schein. Mit welchen Sanktionen ist in diesem Zusammenhang zu rechnen, wenn sich ein Fahrer nicht an diese Regel hält? In diesem Fall muss der Fahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Gut zu wissen: Für die Personenbeförderung fällt Umsatzsteuer an. Das gilt jedoch nicht für den Transport von Verletzten oder Kranken, beispielsweise mit einem Rettungswagen. In diesem Fall müssen keine Steuern gezahlt werden. Mitfahrgelegenheiten von Privatleuten: Wird ein P-Schein benötigt?Fahrzeuge für die gewerbliche Personenbeförderung brauchen eine Versicherung, die mehr Leistungen bietet.Und wie verhält es sich, wenn Privatleute beispielsweise über Plattformen im Internet Mitfahrgelegenheiten anbieten? Benötigen sie in diesem Fall einen Personenbeförderungsschein? Erfolgt die Personenbeförderung privat und erhält der Fahrer keine Bezahlung dafür, sondern beteiligen sich die Mitfahrer nur an Kraftstoffkosten, so wird keine ausdrückliche Erlaubnis in Form eines Personenbeförderungsscheins benötigt. Kann ich mit dem Auto meiner Freundin fahren?Grundsätzlich dürfen Sie nur jemanden mit Ihrem Wagen fahren lassen, wenn dieser auch eine gültige Fahrerlaubnis hat. Bei EU-Bürgern ist dies kein Problem. Bei Drittstaaten sollte zuvor geprüft werden, ob der ausländische Führerschein von Deutschland akzeptiert wird.
Kann jemand anderes mit meinem Auto fahren?Darf jemand anderes mein Auto fahren, wenn ich dabei bin? Nur der im Versicherungsvertrag vermerkte Personenkreis darf das Fahrzeug führen, auch wenn der Versicherungsnehmer dabei ist.
Kann ich mit dem Auto von meinem Freund fahren?Grundsätzlich dürfen nur Personen einen Pkw nutzen, wenn der Halter sie als Fahrer im Kfz-Versicherungsvertrag angegeben hat. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten: Fahrer können namentlich benannt oder über die Zugehörigkeit zum Halter angegeben werden, z. B. als Partner oder volljähriges Kind.
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