In vielen Fällen besteht noch immer eine große Unsicherheit darüber, mit welchen Führerscheinklassen Roller gefahren werden dürfen. Die rechtlichen Vorgaben sind mitunter sehr verwirrend. Eine wesentliche Rolle spielt u. a. das Datum des Führerscheinerwerbs. Für eine größere Transparenz finden Sie nachfolgend detaillierte Erläuterungen der gesetzlichen Vorgaben. Show
InhaltsverzeichnisWas darf mit dem Autoführerschein noch gefahren werden?Im Führerschein der Klasse B, der zur Fahren von PKW berechtigt, sind auch die Klassen AM und L mitinbegriffen. Der Führerschein der Klasse AM erlaubt das Führen folgender Fahrzeuge:
Alle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und maximalem Hubraum von 50 ccm bzw. 4 kW. Zur Führerscheinklasse L zählen diese Fahrzeuge:
Im Folgenden werden genauere Regelungen erläutert. Mofa mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/hFür das Fahren von Motorrollern, die eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h aufweisen, wird kein Führerschein benötigt. Jeder, der vor dem Jahr 1965 geboren wurde, kann mit solch einem Gefährt fahren. Jüngere Verkehrsteilnehmer benötigen lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung, die bereits im Alter von 15 Jahren in einer Fahrschule erworben werden kann. Ein Mofa-Roller ist grundsätzlich nur für eine Person zugelassen. Der Hubraum des Motors ist auf 50 Kubikzentimeter begrenzt. Mit solchen Rollern ist die Benutzung von Fahrradwegen vorgeschrieben. Nur dort, wo keine entsprechenden Fahrradwege zur Verfügung stehen, ist das Fahren auf der Straße erlaubt. Mokickroller bis 45 km/hLeistungEtwas schneller sind sogenannte Mokickroller. Es handelt sich hierbei um den klassischen Motorroller, wie er heute vielerorts zu sehen ist. Diese dürfen eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erreichen. Der Hubraum ist auf 50 Kubikzentimeter begrenzt. Bei Rollern mit Elektromotor entspricht dies einer Nenndauerleistung von 4 kW. Auf ihnen dürfen zwei Personen fahren. Wer darf es fahren?Derartige Roller dürfen auch mit einem Autoführerschein bewegt werden. Dabei spielen weder das Geburtsdatum des Führerscheininhabers, noch das Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis eine Rolle. Vorgaben zur Motorleistung existieren bei diesen Rollern nicht. Mit solchen Rollen dürfen alle Straßen außer Autobahnen genutzt werden. Die entsprechende Fahrerlaubnis kann übrigens schon ab 16 Jahren erworben werden - es handelt sich um den Führerschein AM. Die Roller mit der obengenannten Leistung dürfen außerdem auch einen Beiwagen mitführen. Motorroller mit einem Hubraum von bis zu 125 KubikzentimeterAm kompliziertesten sind die Bestimmungen zu Motorrollern, die einen Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimetern besitzen. Dazu zählen auch die älteren Leichtkrafträder mit einem Hubraum von 80 Kubikzentimetern. Personen, die ihren PKW-Führerschein vor dem 1.4.1980 erworben haben, dürfen Motorroller mit ebendiesem Schein im Straßenverkehr bewegen. Eine weitere Besonderheit ist, dass die Leistung maximal 11 kW, das sind umgerechnet 15 PS, betragen darf. Mit allen Autoführerscheinen, die zu einem späteren Zeitpunkt ausgestellt wurden, dürfen lediglich noch Mokickroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gefahren werden. Alternativ muss der A1 Führerschein gemacht werden, der zum Fahren von 125 ccm Krafträdern berechtigt. In ihm ist auch der AM Führerschein, der zum Fahren des Mofas berechtigt, enthalten. Der A1 Führerschein darf bereits ab 16 Jahren gemacht werden. Größere Motorroller mit mehr als 125 KubikzentimeterMotorroller, die einen Hubraum von mehr als 125 Kubikzentimeter haben, dürfen nicht mehr mit einem Autoführerschein gefahren werden. Seit dem 19. Januar 2013 besteht die Option, durch eine Erweiterung der Fahrerlaubnis auch solche Roller zu fahren. Das Gesetz gilt für alle Personen, die schon bis dahin berechtigt waren, einen Motorroller mit einem Hubraum von 125 Kubikzentimetern zu fahren. Wird nachgewiesen, dass über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ein solcher Roller gefahren wurde, kann durch eine praktische Fahrprüfung in einer Fahrschule die Fahrerlaubnisklasse A2 erworben werden. Diese berechtigt zum Fahren von Motorrollern mit einer Höchstleistung von 34 kW. Nach weiteren zwei Jahren kann durch eine erneute Fahrprüfung die Klasse A erworben werden. Im Volksmund heißt diese Regelung Stufenführerschein. Dreirädrige und vierrädrige KraftfahrzeugeDasselbe wie für Mokickroller, gilt übrigens auch für Dreirad Roller mit gleicher Leistung. Ebenso inbegriffen sind Kraftfahrzeuge mit vier Rädern, die die bereits genannte maximale Leistung aufweisen. Ihr Gewicht darf eine maximale Leermasse von 350 kg aufweisen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Minicars. Vierrad und Dreirad Roller dürfen also ebenfalls von jedem mit einem Autoführerschein gefahren werden, solange die Leistung den genannten Werten entspricht. Für Kraftfahrzeuge mit einer höheren Leistung als 15 kW (24 PS) muss der Führerschein vor dem 19.01.2013 erworben worden sein. Wer ihn später erworben hat, muss mindestens 21 Jahre alt sein. Im Ausland braucht man für diese Fahrzeuge übrigens einen Motorradführerschein der Klasse A. Bitte beachten: Auch wenn das Führen eines Fahrzeuges mit dem entsprechenden Führerschein erlaubt ist, sollte man nie sofort am Straßenverkehr teilnehmen, wenn man keine Fahrpraxis besitzt. Wer das erste Mal auf einem Motorroller sitzt, sollte also zuerst einige Übungsfahrten absolvieren. Darf man einen Roller ohne Führerschein fahren? Im Ratgeber "Fahren ohne Führerschein - welche Fahrzeuge sind fahrerlaubnisfrei?" erklären wir, was man auch ohne Führerschein fahren darf. Zubehör fürs Motorrad finden Verwandte ThemenAktuelle Mofa und Motoroller KleinanzeigenOldtimer Mofa Ich verkaufe ein Piaggio Ciao Mofa Bj 1980 ist voll Fahrtüchtig hat ca. 11000 km gelaufen hat einen neuen Hinterreifen,der Motor wurde überholt bei ca.8000 km 49cm³ 25km/h gilt schon als Oldteimer... 58285 Gevelsberg 07.12.2022 Adiva 250 mit Dach Sehr seltener Roller mit 250 ccm. Dach wegklappbar in Koffer . Viel Laderaum. Sitzbankfach. Radio mit Boxen muss noch angeschlossen werden. Heizung mit Gebläse für Hände und Füße. Fragen werden gerne... Welche 50er dürfen 60 fahren?Mopeds der Reihe Simson S50/S51 sind die meist gebauten Kleinkrafträder in Deutschland und nach wie vor beliebt. Denn die Mopeds fahren mit einem Führerschein der Klasse AM bis zu 60 km/h schnell.
Wie schnell darf man mit einer 50ccm fahren?Mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h ist der 50-cm³-Roller der ideale Fahrzeugtyp für den Einsatz in der Stadt. Mit einem vollen Benzintank können Sie je nach Fahrstil normal bis zu 400 Kilometer zurücklegen.
Was darf ich mit 50 fahren?Diese Fahrerlaubnisklasse definiert zweirädrige Kleinkrafträder, also Mopeds. Sie dürfen nur maximal 45 km/h fahren und eine elektrische Antriebsmaschine oder einen Verbrennungsmotor mit einem Hubraum bis 50 ccm besitzen. Im Falle von Elektromotoren darf ihre maximale Nenndauerleistung nicht mehr als 4 kW übersteigen.
Was darf ein 50ccm Roller fahren?All diesen Fahrzeugtypen ist gemein, dass deren Geschwindigkeit maximal 45 km/h betragen darf und der Hubraum auf 50ccm beschränkt ist. Die Leistung des Verbrennungsmotors, beziehungsweise der Elektromotoren, ist auf 4kW begrenzt.
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