Wie lange gilt die 2. impfung in deutschland

Gesamtstand: 18.8.2022

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Die STIKO aktualisiert ihre COVID-19-Impfempfehlung und empfiehlt für alle Auffrischimpfungen (Booster) ab 12 Jahren vorzugsweise einen der zugelassenen und verfügbaren Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoffe einzusetzen. Dies gilt sowohl für die BA.1- als auch die BA.4/5-adaptierten Impfstoffe, da beide im Vergleich zu den bisherigen monovalenten mRNA-Impfstoffen eine verbesserte Antikörperantwort gegenüber verschiedenen Omikron-Varianten auslösen und gegenüber dem Wildtyp-Virus eine gleichbleibend gute Antikörperantwort erzielen. Der Beschlussentwurf ist in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren gegangen, siehe Pressemitteilung der STIKO vom 20.9.2022. Änderungen sind möglich.

Achtung: Die FAQ werden hinsichtlich der neuen Empfehlung überarbeitet und erst nach Abschluss des Stellungnahmeverfahrens aktualisiert.

Die aktuell häufigsten Fragen

Welche Neuerungen ergeben sich durch die 21. Aktualisierung der STIKO-Impfempfehlung?

Die STIKO aktualisiert ihre COVID-19-Impfempfehlung und empfiehlt

  1. eine weitere Auffrischimpfung bereits für Personen ab dem Alter von 60 Jahren (bisher ab 70 Jahren) sowie Personen im Alter ab 5 Jahren mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung,
  2. den COVID-19-Impfstoff Nuvaxovid von Novavax zur Grundimmunisierung entsprechend der erweiterten Zulassung auch für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren,
  3. für bestimmte Personengruppen ab 12 Jahren zusätzlich zur Impfung eine medikamentöse Präventionsmaßnahme (sog. SARS-CoV-2-Präexpositionsprophylaxe) in Form des Kombinationspräparates Evusheld, welches aus den beiden SARS-CoV-2-neutralisierenden monoklonalen Antikörper Tixagevimab und Cilgavimab besteht.

1. Indikationserweiterung für die 2. COVID-19-Auffrischimpfung

Personen im Alter von über 60 Jahren sowie Personen im Alter ab 5 Jahren mit einer Grunderkrankung gemäß bestehender STIKO-Empfehlung sollen eine weitere Auffrischimpfung erhalten, wenn sie bislang drei immunologische Ereignisse hatten, z.B. Grundimmunisierung plus 1. Auffrischimpfung oder Grundimmunisierung plus SARS-CoV-2-Infektion. Als immunologisches Ereignis wird eine COVID-19-Impfung bzw. eine SARS-CoV-2-Infektion gezählt, sofern entsprechende Abstände eingehalten werden (siehe Tabelle 7 in der aktuellen COVID-19-Impfempfehlung).

Für Auffrischimpfungen soll in der Regel ein mRNA-Impfstoff verwendet werden. Dabei soll ein Mindestabstand von 6 Monaten zum letzten Ereignis (vorangegangene Infektion oder COVID-19-Impfung) eingehalten werden. In begründeten Einzelfällen kann der Abstand auf 4 Monate reduziert werden.

Es ist für die genannten Risikogruppen nicht empfohlen, auf einen angepassten Impfstoff zu warten und eine indizierte Impfung zu verschieben. Sobald Varianten-angepasste Impfstoffe zugelassen und verfügbar sind, wird die STIKO die Evidenz zur Wirksamkeit und Sicherheit prüfen und eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen aussprechen.

Für Personen im Alter von < 60 Jahren ohne Grunderkrankung, die bereits 3 immunologische Ereignisse (davon mind. 1 Impfstoffdosis) hatten, empfiehlt die STIKO vorerst keine weitere Auffrischimpfung. Diese Personengruppe würde nach derzeitigem Kenntnisstand von einer weiteren Impfstoffdosis nicht nennenswert profitieren. Eine Ausnahme bildet das Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, für die aufgrund des erhöhten Expositionsrisikos eine weitere Auffrischimpfung bereits empfohlen ist.

Für Personen, die bereits 4 immunologische Ereignisse hatten, wird vorerst keine weitere Auffrischimpfung empfohlen. Bei besonders gefährdeten Personen (z. B. Hochbetagte) kann es aufgrund einer nachlassenden Leistungsfähigkeit des Immunsystems (Immunoseneszenz) sinnvoll sein, nach dem 4. Ereignis (z. B. 2. Auffrischimpfung) noch eine weitere Impfstoffdosis zu verabreichen. Die Indikation sollte unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und der Gefährdung individuell getroffen werden.

2. Grundimmunisierung von Personen im Alter von 12 bis 17 Jahren mit dem COVID-19-Impfstoff Nuvaxovid von Novavax

Alternativ zu den bereits empfohlenen COVID-19-Impfstoffen empfiehlt die STIKO zur Grundimmunisierung gegen COVID-19 den Impfstoff Nuvaxovid von Novavax nun auch für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren mit zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens 3 Wochen und mit der gleichen Dosierung wie für Personen im Alter ab 18 Jahren.

3. SARS-CoV-2-Prä-Expositionsprophylaxe mit Tixagevimab/Cilgavimab (Evusheld)

Die STIKO empfiehlt eine neue medikamentöse Präventionsmaßnahme zusätzlich zur Impfung für bestimmte Personengruppen. Die SARS-CoV-2-Prä-Expositionsprophylaxe (PrEP) soll in Form des Kombinationspräparates Evusheld mit den beiden SARS-CoV-2-neutralisierenden monoklonalen Antikörpern Tixagevimab und Cilgavimab gegeben werden. Sie wird in einer Dosierung von 300 mg/300 mg (cave: formell off-label, da Dosierungsempfehlung gemäß bisheriger Zulassung 150mg/150mg) ab einem Alter ≥ 12 Jahren und einem Gewicht > 40 kg für folgende Personengruppen empfohlen:

  • Personen mit Immundefizienz (Immunschwäche), bei denen das Ausbleiben einer schützenden Immunantwort auch nach mehreren Impfstoffdosen zu erwarten ist.
  • Personen mit nachgewiesener fehlender Bildung erregerspezifischer Antikörper im Blut (Serokonversion) nach der Schutzimpfung und einem hohen Risiko für einen schweren Verlauf.
  • Personen, bei denen Impfungen gegen COVID-19 mit keinem der aktuell zugelassenen Impfstoffe aufgrund von Kontraindikationen durchgeführt werden können und gleichzeitig Risikofaktoren für einen schweren Verlauf von COVID-19 vorliegen.

Stand: 18.08.2022

Sollte vor der Impfung gegen COVID-19 eine Antikörperbestimmung durchgeführt werden?

Wie wirksam sind die COVID-19-Impfstoffe?

Die COVID-19-mRNA-Impfstoffe Comirnaty (BioNTech/Pfizer) und Spikevax (Moderna) sowie der Vektor-Impfstoff Vaxzevria (AstraZeneca) boten bei Infektion mit Delta eine sehr hohe Wirksamkeit von etwa 90% gegen eine schwere COVID-19-Erkrankung (z.B. Behandlung im Krankenhaus) und eine gute Wirksamkeit von etwa 75% gegen eine symptomatische SARS-CoV-2-Infektion (siehe Living Systematic Review von 2021). Das bedeutete: Wenn eine Person nach Grundimmunisierung mit dem Erreger in Kontakt kam, würde sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht schwer erkranken.

Die COVID-19-mRNA-Impfstoffe Comirnaty (BioNTech/Pfizer) und Spikevax (Moderna) und der Vektor-Impfstoff JCOVDEN (Johnson & Johnson) bieten vor der Omikron-Variante weniger Schutz als vor der Delta-Variante. Dies wird auch durch den aktualisierten Living Systematic Review, der vom RKI durchgeführt wird, belegt.

Die Studienergebnisse zeigen, dass die Wirksamkeit nach zwei Impfstoffdosen (Grundimmunisierung) gegenüber jeglicher oder symptomatischer Erkrankung durch die Omikron-Variante insgesamt gering ist und mit der Zeit deutlich nachlässt. Durch eine Auffrischimpfung kann die Schutzwirkung verbessert werden. Gegen schwere Erkrankungen bietet die Impfung weiterhin einen guten Schutz. Die Datenlage deutet darauf hin, dass auch hier die Schutzwirkung nach der Grundimmunisierung abfällt, jedoch weniger stark als im Vergleich zu jeglichen bzw. symptomatischen Erkrankungen.

Nach einer Auffrischimpfung ist die Wirksamkeit gegenüber schweren Erkrankungen erneut hoch. Daten weisen auch nach Auffrischimpfung auf einen nachlassenden Schutz vor (symptomatischer) Infektion über die Zeit hin. Die hohe Schutzwirkung gegenüber schweren Infektionen bleibt aber mindestens über 6-9 Monate nach der Auffrischimpfung bestehen. Eine 2. Auffrischimpfung führt bei Zielgruppen mit höherem COVID-19-Risiko zu einer erneuten Verbesserung der Wirksamkeit.

Es bestehen keine signifikanten Unterschiede in der Wirksamkeit zwischen den verschiedenen untersuchten Impfstoffen (Comirnaty, Spikevax, JCOVDEN) und Impfschemata (heterolog vs. homolog).

Über die Transmission unter Omikron gibt es bisher keine ausreichenden Daten; sie scheint bei Geimpften weiterhin reduziert zu sein, wobei das Ausmaß der Reduktion nicht vollständig geklärt ist. Haushaltsstudien aus Norwegen und Dänemark zeigen, dass eine Impfung auch unter vorherrschender Zirkulation der Omikron-Variante die Übertragbarkeit um ca. 6-21% nach Grundimmunisierung und nach Auffrischimpfung um weitere 5-20% reduziert.

Der Impfstoff Nuvaxovid (Novavax) bietet nach derzeitigem Kenntnisstand einen guten Schutz, jedoch ist die Datenlage limitiert. Die Zulassungsstudien, die überwiegend den Schutz vor der Alpha-Variante untersuchten, zeigten eine Wirksamkeit von etwa 90 % gegen eine milde bis schwere COVID-19-Erkrankung. Verlässliche Aussagen zum Schutz der Impfung vor schweren Krankheitsverläufen können jedoch nicht getroffen werden. Daten bezüglich der klinischen Schutzwirkung der Grundimmunisierung gegen die Omikron-Varianten liegen für Nuvaxovid bisher nicht vor.

Stand: 18.08.2022

Wie lässt sich erklären, dass es mit steigender Impfquote zu immer mehr Impfdurchbrüchen kommt?

Dass es mit steigender Impfquote zu immer mehr Impfdurchbrüchen kommt, ist zu erwarten. Mit steigender Impfquote sind unter den Erkrankten auch anteilsmäßig immer mehr Geimpfte zu erwarten. Der Zusammenhang zwischen den Impfdurchbrüchen und der Impfquote wird in dem Diagramm unten grafisch dargestellt. Dies ist kein Hinweis darauf, dass die Impfstoffe nicht wirksam sind, sondern erklärt sich anhand folgender Aspekte:

(1) Die Wirksamkeit der COVID-19 Impfungen ist sehr gut, aber beträgt nicht 100%.

Das bedeutet: Obwohl die Impfstoffe sehr wirksam sind, können sie nicht alle Infektionen bei Geimpften verhindern. Sie sorgen aber dafür, dass Infektionen deutlich weniger häufig vorkommen und dass schwere COVID-19-Krankheitsverläufe bei Geimpften sehr selten werden.

(2) Wenn die Impfquote steigt, dann steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass in dem geimpften Bevölkerungsteil auch ein:e Infizierte:r ist.

Das bedeutet: wenn der Anteil der Geimpften in der Population steigt, dann steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass unter allen Personen, die sich infizieren bzw. erkranken mitunter Geimpfte betroffen sein können. Vereinfacht gesagt: wenn alle Personen einer Population geimpft sind (Impfquote 100%), beträgt der Anteil der Impfdurchbrüche an den Erkrankten 100%, (wenn ein Impfstoff nicht zu 100% wirksam ist).

(3) Die Anzahl der Impfdurchbrüche ist darüber hinaus auch von der Anzahl aktiver Fälle abhängig. Je mehr aktive Fälle es gibt, desto höher die Wahrscheinlichkeit sich als Geimpfter zu infizieren.

Das bedeutet: wenn es keine oder nur eine geringe Zirkulation des Erregers in der Bevölkerung gibt, sinkt die Wahrscheinlichkeit für eine Infektion, und damit auch die Zahl der Impfdurchbrüche. Vereinfacht gesagt: wenn der Erreger gar nicht zirkuliert, gibt es auch keine Impfdurchbrüche.

Wie lange gilt die 2. impfung in deutschland
Wie lange gilt die 2. impfung in deutschland
Anteil von erwarteten COVID-19-Fällen bei vollständig geimpften Personen (Impfdurchbrüche) an COVID-19-Fällen in der gesamten Bevölkerung im Verhältnis zum Anteil der geimpften Bevölkerung zur gesamten Bevölkerung (Impfquote) für 3 unterschiedliche Impfeffektivitäten (Wirksamkeiten)

Eine hohe Anzahl aktiver Fälle und eine relativ hohe Impfquote können also dazu führen, dass die Zahl der Impfdurchbrüche steigt. Dann nimmt auch die Wahrscheinlichkeit zu, dass unter den Personen, die mit einer SARS-CoV-2-Infektion ins Krankenhaus eingeliefert werden, auch geimpfte Personen sind. Aber auch ein steigender Anteil Geimpfter an hospitalisierten Fällen bedeutet nicht, dass die Impfung nicht wirksam ist. Vielmehr ist es so, dass bei einer hohen Impfquote die Gesamtzahl hospitalisierter Fälle geringer ist als bei einer niedrigen Impfquote. Diese Infografik verdeutlicht die Zusammenhänge.

Stand: 02.12.2021

Wo finde ich Informationen zur Aufklärung von COVID-19-Impfmythen?

Wer gilt rechtlich als vollständig geimpft bzw. genesen?

Wer rechtlich als "vollständig geimpft" bzw. "genesen" gilt, wird mit Wirkung vom 19.03.2022 unmittelbar in § 22a Infektionsschutzgesetz geregelt.

Stand: 19.03.2022

COVID-19-Impfempfehlung (Stand 18.8.2022)

Welche Neuerungen ergeben sich durch die 21. Aktualisierung der STIKO-Impfempfehlung?

Die STIKO aktualisiert ihre COVID-19-Impfempfehlung und empfiehlt

  1. eine weitere Auffrischimpfung bereits für Personen ab dem Alter von 60 Jahren (bisher ab 70 Jahren) sowie Personen im Alter ab 5 Jahren mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung,
  2. den COVID-19-Impfstoff Nuvaxovid von Novavax zur Grundimmunisierung entsprechend der erweiterten Zulassung auch für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren,
  3. für bestimmte Personengruppen ab 12 Jahren zusätzlich zur Impfung eine medikamentöse Präventionsmaßnahme (sog. SARS-CoV-2-Präexpositionsprophylaxe) in Form des Kombinationspräparates Evusheld, welches aus den beiden SARS-CoV-2-neutralisierenden monoklonalen Antikörper Tixagevimab und Cilgavimab besteht.

1. Indikationserweiterung für die 2. COVID-19-Auffrischimpfung

Personen im Alter von über 60 Jahren sowie Personen im Alter ab 5 Jahren mit einer Grunderkrankung gemäß bestehender STIKO-Empfehlung sollen eine weitere Auffrischimpfung erhalten, wenn sie bislang drei immunologische Ereignisse hatten, z.B. Grundimmunisierung plus 1. Auffrischimpfung oder Grundimmunisierung plus SARS-CoV-2-Infektion. Als immunologisches Ereignis wird eine COVID-19-Impfung bzw. eine SARS-CoV-2-Infektion gezählt, sofern entsprechende Abstände eingehalten werden (siehe Tabelle 7 in der aktuellen COVID-19-Impfempfehlung).

Für Auffrischimpfungen soll in der Regel ein mRNA-Impfstoff verwendet werden. Dabei soll ein Mindestabstand von 6 Monaten zum letzten Ereignis (vorangegangene Infektion oder COVID-19-Impfung) eingehalten werden. In begründeten Einzelfällen kann der Abstand auf 4 Monate reduziert werden.

Es ist für die genannten Risikogruppen nicht empfohlen, auf einen angepassten Impfstoff zu warten und eine indizierte Impfung zu verschieben. Sobald Varianten-angepasste Impfstoffe zugelassen und verfügbar sind, wird die STIKO die Evidenz zur Wirksamkeit und Sicherheit prüfen und eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen aussprechen.

Für Personen im Alter von < 60 Jahren ohne Grunderkrankung, die bereits 3 immunologische Ereignisse (davon mind. 1 Impfstoffdosis) hatten, empfiehlt die STIKO vorerst keine weitere Auffrischimpfung. Diese Personengruppe würde nach derzeitigem Kenntnisstand von einer weiteren Impfstoffdosis nicht nennenswert profitieren. Eine Ausnahme bildet das Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, für die aufgrund des erhöhten Expositionsrisikos eine weitere Auffrischimpfung bereits empfohlen ist.

Für Personen, die bereits 4 immunologische Ereignisse hatten, wird vorerst keine weitere Auffrischimpfung empfohlen. Bei besonders gefährdeten Personen (z. B. Hochbetagte) kann es aufgrund einer nachlassenden Leistungsfähigkeit des Immunsystems (Immunoseneszenz) sinnvoll sein, nach dem 4. Ereignis (z. B. 2. Auffrischimpfung) noch eine weitere Impfstoffdosis zu verabreichen. Die Indikation sollte unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und der Gefährdung individuell getroffen werden.

2. Grundimmunisierung von Personen im Alter von 12 bis 17 Jahren mit dem COVID-19-Impfstoff Nuvaxovid von Novavax

Alternativ zu den bereits empfohlenen COVID-19-Impfstoffen empfiehlt die STIKO zur Grundimmunisierung gegen COVID-19 den Impfstoff Nuvaxovid von Novavax nun auch für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren mit zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens 3 Wochen und mit der gleichen Dosierung wie für Personen im Alter ab 18 Jahren.

3. SARS-CoV-2-Prä-Expositionsprophylaxe mit Tixagevimab/Cilgavimab (Evusheld)

Die STIKO empfiehlt eine neue medikamentöse Präventionsmaßnahme zusätzlich zur Impfung für bestimmte Personengruppen. Die SARS-CoV-2-Prä-Expositionsprophylaxe (PrEP) soll in Form des Kombinationspräparates Evusheld mit den beiden SARS-CoV-2-neutralisierenden monoklonalen Antikörpern Tixagevimab und Cilgavimab gegeben werden. Sie wird in einer Dosierung von 300 mg/300 mg (cave: formell off-label, da Dosierungsempfehlung gemäß bisheriger Zulassung 150mg/150mg) ab einem Alter ≥ 12 Jahren und einem Gewicht > 40 kg für folgende Personengruppen empfohlen:

  • Personen mit Immundefizienz (Immunschwäche), bei denen das Ausbleiben einer schützenden Immunantwort auch nach mehreren Impfstoffdosen zu erwarten ist.
  • Personen mit nachgewiesener fehlender Bildung erregerspezifischer Antikörper im Blut (Serokonversion) nach der Schutzimpfung und einem hohen Risiko für einen schweren Verlauf.
  • Personen, bei denen Impfungen gegen COVID-19 mit keinem der aktuell zugelassenen Impfstoffe aufgrund von Kontraindikationen durchgeführt werden können und gleichzeitig Risikofaktoren für einen schweren Verlauf von COVID-19 vorliegen.

Stand: 18.08.2022

Warum empfiehlt die STIKO allen Personen ab 12 Jahren eine Auffrischimpfung?

Die STIKO empfiehlt die generelle Auffrischimpfung aller Personen ab 12 Jahren, primär um schwere COVID-19-Verläufe, Hospitalisierungen und Tod zu verhindern. Eine Auffrischimpfung schützt auch nach mindestens 6-9 Monaten noch gut vor einer schweren Infektion. Außerdem können sich auch Geimpfte mit zunehmendem Zeitabstand zur Grundimmunisierung mit SARS-CoV-2 infizieren und dann das Virus ohne eigene Symptome oder im Rahmen einer milden Erkrankung weitergeben. Eine Auffrischimpfung kann die SARS-CoV-2-Übertragung von infizierten Geimpften auf andere Personen für eine gewisse Zeit deutlich reduzieren. Zudem lässt die Auffrischimpfung einen längerfristigen robusten Impfschutz erwarten. Eine Grundimmunisierung mit einer Auffrischimpfung, zu kombinieren, ist bei anderen Impfungen mit Totimpfstoffen bereits ein etabliertes Vorgehen und ist aus immunologischer Sicht absolut sinnvoll.

Die STIKO empfiehlt allen Personen ab einem Alter von ≥ 12 Jahren eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff, wenn sie 2 immunologische Ereignisse hatten (z.B. 2 Impfstoffdosen zur Grundimmunisierung). Als immunologisches Ereignis wird eine COVID-19-Impfung bzw. eine SARS-CoV-2-Infektion gezählt, sofern entsprechende Abstände der geltenden STIKO-Empfehlung eingehalten werden. Eine tabellarische Übersicht bietet Tabelle 7 in der aktuellen COVID-19-Impfempfehlung. Die Auffrischimpfung soll mit einem mRNA-Impfstoff und einem Mindestabstand von 6 Monaten zur letzten Impfstoffdosis oder SARS-CoV-2-Infektion durchgeführt werden. In begründeten Einzelfällen kann der Abstand auf 4 Monate reduziert werden.

Stand: 18.08.2022

Welchen Personengruppen wird eine weitere Auffrischimpfung empfohlen und warum?

Die STIKO empfiehlt gesundheitlich besonders gefährdeten bzw. exponierten Personengruppen eine weitere Auffrischimpfung, wenn sie bislang drei immunologische Ereignisse hatten (z.B. Grundimmunisierung plus 1. Auffrischimpfung oder Grundimmunisierung plus SARS-CoV-2-Infektion) und wenn das letzte dieser immunologischen Ereignisse länger als 6 Monate zurückliegt. Demnach sollen laut STIKO derzeit folgende Personengruppen eine weitere Auffrischimpfung erhalten:

  • Personen ab 60 Jahren
  • Personen im Alter ab 5 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung gemäß bestehender STIKO-Empfehlung
  • BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem Kontakt zu PatientInnen und BewohnerInnen).

Primäres Ziel der (weiteren) Auffrischimpfung für besonders vulnerable Personengruppen ist die Verhinderung von schweren COVID-19-Krankheitsverläufen und -Todesfällen. Der Schutz der COVID-19-Impfstoffe vor Infektionen mit der Omikron-Variante ist im Vergleich zu vorherigen Varianten deutlich abgeschwächt. Unter den momentan zirkulierenden Virusvarianten schützt die COVID-19-Impfung aber weiterhin sehr gut vor schweren COVID-19-Erkrankungen, insbesondere COVID-19-bedingten Hospitalisierungen und Todesfällen. Immungesunde Personen im Alter < 60 Jahren, die bereits 3 immunologische Ereignisse (davon mind. 1 Impfstoffdosis) hatten, würden nach derzeitigem Kenntnisstand von einer weiteren Impfung nicht nennenswert profitieren. Bei älteren Menschen und Menschen mit Grunderkrankungen mit einem hohen Risiko für einen schweren Verlauf kann die Schutzwirkung durch eine weitere Auffrischimpfung weiter optimiert werden und damit ihr individueller Schutz verbessert werden.

Auch BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe sollen unabhängig von ihrem Alter eine weitere Auffrischimpfung nach 3 immunologischen Ereignissen erhalten, da sie durch eine erhöhte Ausbruchsgefahr in der Einrichtung zusätzlich gefährdet sind.

Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen soll durch die weitere Auffrischimpfung individuell besser geschützt werden, da es durch den vermehrten Kontakt zu SARS-CoV-2-Infizierten ein erhöhtes Ansteckungsrisiko hat. Ein weiteres Ziel ist dabei die Aufrechterhaltung der medizinischen und pflegerischen Versorgung durch Verringerung von Isolation und Quarantänemaßnahmen.

Auffrischimpfungen sollen frühestens 6 Monate nach der letzten Impfstoffdosis oder SARS-CoV-2-Infektion mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. In begründeten Einzelfällen kann die (weitere) Auffrischimpfung auch bereits nach frühestens 4 Monaten erwogen werden. Nur bei Patient:innen mit Immundefizienz und daraus resultierender relevanter Einschränkung der Impfantwort empfiehlt die STIKO einen Abstand von mindestens 3 Monaten.

Stand: 18.08.2022

Wem empfiehlt die STIKO die COVID-19-Impfung mit Nuvaxovid?

Die STIKO empfiehlt neben den bisherigen COVID-19-Impfstoffen den Impfstoff Nuvaxovid von Novavax zur Grundimmunisierung von Personen ab 12 Jahren. Hierbei sind zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens 3 Wochen zu geben.

Des Weiteren gilt:

  • Die Anwendung von Nuvaxovid während der Schwangerschaft und Stillzeit wird aufgrund fehlender Daten zur Wirksamkeit und Sicherheit des Impfstoffs zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen. Eine Impfung mit Nuvaxovid kann jedoch in Einzelfällen nach ausführlicher Aufklärung erwogen werden, wenn bei einer Schwangeren oder Stillenden eine produktspezifische, medizinische Kontraindikation für mRNA-Impfstoffe besteht (siehe FAQ Welche medizinischen Gründe (Kontraindikationen) sprechen gegen die COVID-19-Impfung?). Eine akzidentielle Impfung in der Schwangerschaft ist keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch.
  • Die STIKO empfiehlt die Anwendung des Impfstoffes Nuvaxovid bei Kindern <12 Jahren aufgrund fehlender Daten nicht. Der Impfstoff ist in dieser Altersgruppe darüber hinaus noch nicht zugelassen.
  • Immundefiziente Patienten, die eine produktspezifische, medizinische Kontraindikation gegenüber COVID-19-Impfstoffen aufweisen oder die auf die bisher verfügbaren Impfstoffe keine messbare Immunantwort gegen SARS-CoV-2 entwickelt haben, können mit Nuvaxovid geimpft werden.
  • Ungeimpfte Personen mit einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion können eine Impfstoffdosis Nuvaxovid zur Vervollständigung der Grundimmunisierung erhalten.
  • Besteht nach Verabreichung eines COVID-19-Impfstoffs eine produktspezifische, medizinische Kontraindikation gegen eine Fortführung der Impfserie mit dem verwendeten COVID-19-Impfstoff, kann die Grundimmunisierung mit Nuvaxovid vervollständigt werden.
  • Obwohl Nuvaxovid bisher nicht zur Auffrischimpfung zugelassen ist, kann Nuvaxovid bei produktspezifischen, medizinischen Kontraindikationen gegenüber mRNA-Impfstoffen zur Auffrischimpfung verwendet werden.

Stand: 18.08.2022

Braucht man nach einer Grundimmunisierung mit Nuvaxovid (Novavax) eine Auffrischung und mit welchem Impfstoff sollte diese erfolgen?

Ja, eine Auffrischimpfung ist auch für Personen empfohlen, die mit 2 Impfstoffdosen Nuvaxovid grundimmunisiert wurden. Die STIKO empfiehlt die Auffrischimpfung für alle Personen ab 12 Jahre, die bereits 2 immunologische Ereignisse hatten (COVID-19-Impfung oder SARS-CoV-2-Infektion) und deren letztes Ereignis mind. 6 Monate her ist (siehe auch Warum empfiehlt die STIKO allen Personen ab 12 Jahren eine Auffrischimpfung?).

Zurzeit ist die Verwendung von Nuvaxovid von den Zulassungsbehörden aber nur zur Grundimmunisierung zugelassen. Daher empfiehlt die STIKO für die Auffrischimpfung(en) zum jetzigen Zeitpunkt die COVID-19-Impfstoffe Comirnaty oder Spikevax im Abstand von mind. 6 Monaten zur Grundimmunisierung. Es ist zu erwarten, dass der Hersteller für Nuvaxovid auch eine Zulassung für eine Anwendung als Auffrischimpfung beantragen wird. Die STIKO wird die Daten dann evaluieren und die Empfehlungen zu den möglichen Impfstoffen für die Auffrischimpfung ggf. anpassen.

Die Verwendung des COVID-19-Impfstoffs Nuvaxovid zur Auffrischimpfung ist derzeit in Ausnahmefällen bereits möglich. Dazu gehört das Vorliegen von produktspezifischen medizinischen Kontraindikationen gegen die Verwendung von Comirnaty bzw. Spikevax.

Stand: 18.08.2022

Wie werden die Impfempfehlungen erarbeitet?

Seit Mitte Mai 2020 gibt es eine STIKO-Arbeitsgruppe zur COVID-19-Impfung. Neben der Bewertung der neuen Impfstoffe bezüglich Wirksamkeit und Sicherheit war ein Schwerpunkt ihrer Arbeit zunächst die Priorisierung beim Impfen. Aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit galt es Menschen mit einem besonderen Infektionsrisiko und Personen mit dem Risiko für einen schweren Verlauf bzw. hohen Sterblichkeitsrisiko zu identifizieren.

Mittlerweile wurde die Empfehlung der STIKO zur COVID-19-Impfung mehrere Male überarbeitet und aktualisiert. Das ist notwendig, weil laufend neue Erkenntnisse zu dem Virus, der Erkrankung und den Impfungen dazu gewonnen werden und sich die epidemiologische Lage immer wieder verändert. Auch mathematische Modellierungen, welche direkten und indirekten Auswirkungen eine Empfehlung auf z.B. die Anzahl von Erkrankungen, Hospitalisierungen und Todesfälle in verschiedenen Altersgruppen haben kann, werden berücksichtigt sowie die Impfbereitschaft und -akzeptanz in der Bevölkerung.

Die STIKO hat den Anspruch, ihre Empfehlungen auf Grundlage der besten verfügbaren Evidenz auszusprechen. Damit das gelingen kann, werden neue wissenschaftliche Erkenntnisse sorgfältig aufbereitet und den Mitgliedern der STIKO verfügbar gemacht. Diese bewerten die Evidenz und fassen aufgrund dessen einen Beschluss. Danach erhalten zuständige Fachkreise (u.a. Fachgesellschaften) die Möglichkeit zu dem Beschluss Stellung zu beziehen. Diese Stellungnahmen werden wiederum von der STIKO in einem weiteren Schritt diskutiert und ggf. in der Empfehlung berücksichtigt. Am Ende steht eine (aktualisierte) Empfehlung zu den COVID-19-Impfungen im Sinne einer "Living Guideline".

Mit diesem Prozess der laufenden Berücksichtigung neuer Evidenzlagen und resultierenden Aktualisierungen der bestehenden Empfehlung stellt die STIKO sicher, dass das Impfen gegen COVID-19 stets auf den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert.

Die aktualisierte STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung ist im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht (www.rki.de/covid-19-impfempfehlung).

Stand: 29.09.2021

Durchführung der COVID-19-Impfung (Stand 9.9.2022)

Impfschema: (Wann und) Wie sollte gegen COVID-19 geimpft werden?

Das von der STIKO empfohlene Vorgehen zur Grundimmunisierung und zu Auffrischimpfungen von Immungesunden (Impfstoffe und Impfabstände) finden Sie als tabellarische Übersicht in den Tabellen 4, 5 und der aktuellen COVID-19-Impfempfehlung.

Unter Berücksichtigung der bereits erfolgten STIKO-Empfehlungen soll bei 5- bis 11-jährigen Kindern vorzugsweise Comirnaty (10µg) verimpft werden, alternativ ist auch die Impfung mit Spikevax (50µg) möglich. Personen ab 12 Jahren sollten Comirnaty (30µg) oder zur Grundimmunisierung alternativ Nuvaxovid erhalten. Spikevax (100µg) wird von der STIKO für Personen ab 30 Jahren empfohlen und JCOVDEN (vormals COVID-19 Vakzine von Janssen) zur Grundimmunisierung ab 60 Jahre (jeweils ohne obere Altersbegrenzung). Die STIKO empfiehlt Schwangeren unabhängig von ihrem Alter die Impfung ausschließlich mit Comirnaty (30µg) durchzuführen.

Eine begonnene Impfserie sollte i.d.R. mit dem gleichen Produkt abgeschlossen werden. Es gibt jedoch Ausnahmen: Personen mit einer ersten Impfstoffdosis Vaxzevria bzw. mit JCOVDEN (vormals COVID-19 Vakzine von Janssen) empfiehlt die STIKO für die 2. Impfstoffdosis einen mRNA-Impfstoff. Bei Personen im Alter von 12 bis 30 Jahren und Schwangeren, die bereits eine Impfstoffdosis Spikevax erhalten haben, sollten ausstehende Impfungen mit Comirnaty erfolgen. Darüber hinaus kann, wenn der für die 1. Impfstoffdosis verwendete mRNA-Impfstoff nicht verfügbar ist, unter Berücksichtigung der Alterseinschränkung und bei Nichtschwangeren auch der jeweils andere mRNA-Impfstoff eingesetzt werden. Besteht nach Verabreichung der ersten mRNA-Impfstoffdosis eine produktspezifische medizinische Kontraindikation gegen eine Fortführung der Impfserie mit mRNA-Impfstoffen, wie zum Beispiel eine anaphylaktische Reaktion, kann unter Berücksichtigung der STIKO-Empfehlung die Grundimmunisierung mit Nuvaxovid vervollständigt werden.

Der empfohlene maximale Abstand zur vorherigen Impfung ist abhängig von der Personengruppe, der Impfhistorie sowie der Impfstoffdosis. Sollte der empfohlene Abstand überschritten worden sein, kann die Impfserie dennoch fortgesetzt und muss nicht neu begonnen werden.

Die STIKO empfiehlt allen Personen ab 12 Jahren sowie 5- bis 11-jährien Kindern mit Vorerkrankungen eine Auffrischimpfung, wenn sie zuvor 2 immunologische Ereignisse hatten (z.B. Grundimmunisierung mit 2 Impfstoffdosen oder 1 Impfstoffdosis und eine SARS-CoV-2-Infektion). Bestimmten Personengruppen empfiehlt die STIKO nach 3 immunologischen Ereignissen (z.B. abgeschlossene COVID-19-Grundimmunisierung und erfolgte 1. Auffrischimpfung) eine weitere Auffrischimpfung (siehe FAQ "Warum wird bestimmten Personengruppen eine weitere Auffrischimpfung empfohlen?"). Als ein immunologisches Ereignis wird eine Impfstoffdosis gegen COVID-19 bzw. eine Infektion mit SARS-CoV-2 gezählt, sofern die entsprechenden Abstände gegeben sind (siehe Tabelle 7 in der aktuellen COVID-19-Impfempfehlung). Für Auffrischimpfungen soll i.d.R. ein mRNA-Impfstoff verwendet werden. Laut STIKO soll bei den Auffrischimpfungen ein Mindestabstand von 6 Monaten zum letzten Ereignis (vorangegangene Infektion oder COVID-19-Impfung) eingehalten werden. In begründeten Einzelfällen kann der Abstand auf 4 Monate reduziert werden. Eine Ausnahme besteht für Patient:innen mit Immundefizienz (siehe FAQ "Wie soll eine Immunisierung bei PatientInnen mit Immundefizienz erfolgen?").

Zur Impfempfehlung von Personen, die mit einem nicht in der EU zugelassen Impfstoff geimpft wurden, siehe FAQ „Wie sollen Personen geimpft werden, die mit den nicht in der EU zugelassenen Impfstoffen Sinovac, Sinopharm, Bharat Biotech International Ltd. oder Sputnik V geimpft wurden?“ und die Tabelle 4 in der aktuellen COVID-19-Impfempfehlung.

Die Impfstoffe sollen ausschließlich intramuskulär (i. m.) verabreicht werden. Dies gilt auch für Patient:innen, die Antikoagulanzien (Blutgerinnungshemmer) einnehmen. Für diese sollen sehr feine Injektionskanülen verwendet und die Einstichstelle soll nach der Impfung mindestens 2 Minuten lang komprimiert werden. Bei COVID-19-Impfungen ist eine Aspiration bei der intramuskulären Applikation zur weiteren Erhöhung der Impfstoffsicherheit sinnvoll.

Zu Empfehlungen zur Durchführung der Grundimmunisierung und Auffrischimpfung nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion siehe die FAQ „Wie sollten Personen geimpft werden, die bereits eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben und bisher eine unvollständige Impfserie erhalten hatten?“.

Stand: 18.08.2022

Warum soll bei der Verabreichung der COVID-19-Impfung eine Aspiration erfolgen?

COVID-19-Impfstoffe dürfen ausschließlich intramuskulär und keinesfalls intravasal (d.h. in ein Blutgefäß) appliziert werden. Ziel der mit der 18. Aktualisierung der STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung erstmalig empfohlenen Aspiration bei den COVID-19-Impfungen ist es, eine unbemerkte intravasale Injektion zu vermeiden. Bei der Empfehlung der STIKO handelt es sich um eine zusätzliche Vorsichtsmaßnahme zur Erhöhung der Sicherheit der COVID-19-Impfungen, die möglicherweise dazu beitragen kann, das ohnehin geringe Risiko für eine Myo- und/oder Perikarditis nach COVID-19-Impfung weiter zu reduzieren. Bei Personen, die im Verlauf der bisherigen Impfkampagne ohne Aspiration gegen COVID-19 geimpft wurden und die Impfung ohne Komplikationen vertragen haben, besteht keinerlei Anlass zur Sorge über negative Folgen.

Bei der Impfung mit vorangehender Aspiration wird nach der intramuskulären Platzierung der Injektionsnadel zunächst kurz und sanft der Spritzenstempel zurückgezogen, bevor dann der Impfstoff injiziert wird. Sollte der sehr seltene Fall eintreten, dass ein Blutgefäß getroffen worden ist, würde in der Spritze Blut sichtbar werden. In diesem Fall wird nicht injiziert und die Kanüle aus dem Gewebe gezogen, die Impfstoffdosis verworfen und die Impfung an anderer Stelle wiederum nach Aspiration durchgeführt. Die Aspiration hat keine Nachteile für die zu impfende Person. Bei der empfohlenen sehr kurzen Aspirationsdauer ist das Vorgehen schmerzfrei.

Nach der COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoffen sind sehr selten Myo- und Perikarditiden als schwere unerwünschte Ereignisse meist innerhalb der ersten 1-2 Wochen nach Verabreichung der Impfung aufgetreten. Einzelne Fälle von Myokarditiden wurden auch nach der Anwendung von Nuvaxovid beobachtet. Der Pathomechanismus ist bisher unklar. In einer tierexperimentellen Studie wurde beobachtet, dass nach gezielt intravasaler Injektion von Comirnaty bei Mäusen Myo- und Perikarditiden auftraten. Es besteht derzeit beim Menschen keine gesicherte Evidenz für den Zusammenhang zwischen einer intravasalen Injektion und dem Eintreten einer postvakzinalen Myokarditis und/oder Perikarditis. Durch die Aspiration vor der Impfstoffinjektion soll eine theoretisch denkbare, derzeit hypothetische Kausalkette beim Menschen ausgeschlossen werden. Auch in den Fachinformationen aller COVID-19-Impfstoffe wird darauf hingewiesen, dass die Injektion nicht intravaskulär, subkutan oder intradermal erfolgen darf.

Durch die Aspiration vor Injektion ergibt sich für die zu impfende Person kein Risiko, aber ein möglicher, wenn auch nicht quantifizierbarer Nutzen.

Bei den bislang verwendeten Impfstoffen für die Standardimpfungen gegen andere Erkrankungen (z. B. Tetanus-Diphtherie-Pertussis, Hepatitis-B) sind keine Myokarditiden und/oder Perikarditiden beobachtet worden, die als Impfstoff-assoziiert bewertet wurden. Die STIKO empfiehlt hier im Rahmen ihres Konzeptes zum schmerzreduzierten Impfen ebenso wie die WHO, dass bei der Verabreichung von Standardimpfungen weiterhin auf die Aspiration verzichtet werden kann.

Stand: 04.03.2022

In welcher Dosierung soll die Impfung mit dem Impfstoff Spikevax (Moderna) erfolgen?

Spikevax ist für die Grundimmunisierung bei Personen ab 6 Jahren und für die Auffrischimpfung für Personen ab 18 Jahren zugelassen. Die STIKO empfiehlt, bei unter 30-Jährigen nur noch den mRNA-Impfstoff Comirnaty einzusetzen, da in dieser Altersgruppe das Risiko des Auftretens einer Myokarditis nach Impfung mit Spikevax höher ist als mit Comirnaty.

Im Rahmen der Grundimmunisierung mit Spikevax werden bei Personen ab 12 Jahren zwei Impfstoffdosen zu je 100 µg (à 0,5 ml) verabreicht. Dies betrifft sowohl immungesunde Personen als auch Menschen mit Immundefizienz (ID). Auch bei Anwendung eines heterologen Impfschemas (Vaxzevria//mRNA-Impfstoff bzw. COVID-19 Vaccine Janssen/mRNA-Impfstoff) sowie bei der einmaligen Impfung Genesener wird Spikevax in einer Dosierung von 100 µg verimpft. Kindern im Alter von 6 bis 11 Jahren wird Spikevax laut Fachinformation in zwei Impfstoffdosen zu je 50 µg (à 0,25 ml) verabreicht. Dies entspricht der Hälfte der Grundimmunisierungsdosis für Personen ab 12 Jahren.

Zur (1. und 2.) Auffrischimpfung immungesunder Personen mit Spikevax wird die Hälfte der zur Grundimmunisierung genutzten Menge verabreicht (50 µg à 0,25 ml). Dabei ist es irrelevant, ob die Grundimmunisierung nach homologem oder heterologem Impfschema erfolgte. Personen mit Immundefizienz erhalten als Impfstoffdosis hingegen stets die identische Dosierung der Grundimmunisierung (100 µg). Zum weiteren Vorgehen bei PatientInnen mit ID siehe Epid Bull 39/21.

Stand: 27.04.2022

Kann die COVID-19-Impfung gleichzeitig mit anderen Impfungen verabreicht werden (z.B. Influenza)?

Gemäß Empfehlung der STIKO muss zwischen mRNA- oder Vektor-basierten COVID-19-Impfungen und der Verabreichung anderer Totimpfstoffe kein Impfabstand eingehalten werden. Die Impfungen können simultan, d.h. gleichzeitig, verabreicht werden, wenn eine Indikation zur Impfung sowohl gegen andere Erkrankungen als auch gegen COVID-19 besteht (z. B. bei gleichzeitiger Indikation für eine Impfung gegen COVID-19 und Influenza). Die Injektion soll jeweils an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen. Zu Impfungen mit Lebendimpfstoffen soll hingegen ein Mindestabstand von 14 Tagen vor und nach jeder COVID-19-Impfung eingehalten werden. Nuvaxovid kann gleichzeitig mit einem Influenza-Totimpfstoff verabreicht werden. Zur Verabreichung von anderen Tot- und Lebendimpfstoffen wird ein Abstand von 14 Tagen vor und nach Nuvaxovid-Applikation empfohlen.

Bei einer gleichzeitigen Gabe von 2 Impfstoffen ist zu beachten, dass Impfreaktionen häufiger als bei der getrennten Gabe auftreten können. Wirksamkeit und Sicherheit entsprechen bei gleichzeitiger Anwendung verschiedener Impfstoffe im Allgemeinen denen bei jeweils alleiniger Anwendung.

Eine ausführliche Aufklärung der zu impfenden Person über die möglichen, vermehrten vorübergehenden lokalen und systemischen Impfreaktionen ist bei der gleichzeitigen Gabe von COVID-19-Impfstoffen und anderen Totimpfstoffen (inkl. Influenza-Hochdosis-Impfstoffen) besonders wichtig.

Stand: 27.04.2022

Wie sollten Personen geimpft werden, die bereits eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben und bisher eine unvollständige Impfserie erhalten hatten?

Das von der STIKO empfohlene weitere Vorgehen zur Impfung von immungesunden Personen, die bereits eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben (mit verschiedenen Impf- und Infektionshistorien) finden Sie als tabellarische Übersicht in Tabelle 7 der aktuellen COVID-19-Impfempfehlung.

Die STIKO geht davon aus, dass eine durchgemachte symptomatische oder asymptomatische Infektion mit SARS-CoV-2 allein nicht ausreicht, um spätere COVID-19-Erkrankungen zu verhindern. Vielmehr haben immunologische Untersuchungen und klinische Beobachtungsstudien ergeben, dass ein solider Schutz vor Infektion und schwerer Erkrankung durch Varianten des SARS-CoV-2 erst durch eine mehrmalige Auseinandersetzung mit dem Spikeprotein von SARS-CoV-2 zu erlangen ist. Dies kann durch drei Impfstoffdosen oder durch eine Kombination von Infektion und Impfung (hybride Immunität) erreicht werden.

Daher sollen auch Personen mit einer oder mehreren zurückliegenden gesicherten SARS-CoV-2-Infektionen* geimpft werden. Zum Erreichen einer hybriden Immunität empfiehlt die STIKO derzeit bei Personen mit einer oder mehreren durchgemachten Infektionen, dass mindestens eine COVID-19-Impfstoffdosis verabreicht werden sollte. Die chronologische Abfolge des Auftretens der immunologischen Ereignisse ist dabei unerheblich. Als immunologisches Ereignis wird eine Impfstoffdosis gegen COVID-19 bzw. eine Infektion mit SARS-CoV-2 gezählt. Zwischen den jeweiligen Ereignissen muss jedoch ein zeitlicher Mindestabstand bestehen, damit diese als zwei getrennte, immunologisch wirksame Ereignisse bewertet werden können. Folgende Grundregeln sollten dabei beachtet werden:

  1. Der Mindestabstand zwischen der 1. und der 2. Impfung beträgt 3 (Comirnaty, Nuvaxovid) bzw. 4 Wochen (andere Impfstoffe).
  2. Zwischen zwei aufeinanderfolgenden SARS-CoV-2-Infektionen muss ein Abstand von ≥3 Monaten liegen.
  3. Die STIKO empfiehlt zwischen einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion und einer nachfolgenden COVID-19-Impfung einen Abstand von ≥3 Monaten einzuhalten. Im Falle einer Unterschreitung dieses Abstands sind Infektion und Impfung nur dann als getrennte immunologische Ereignisse zu werten, wenn mindestens ein Abstand von 4 Wochen bestand. Die gleiche Regel gilt für das Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion nach COVID-19-Impfung.
  4. Der Mindestabstand zwischen zweitem und drittem Ereignis beträgt drei Monate.
  5. Wird der Mindestabstand zwischen zwei Ereignissen unterschritten, wird in der Regel nur das spätere Ereignis als immunologisch wirksames Ereignis gewertet.
  6. Zum Erreichen einer bestmöglichen Immunität (hybriden Immunität) wird auch ungeimpften Personen, die drei oder mehr SARS-CoV-2-Infektionen durchgemacht haben, eine Auffrischimpfung empfohlen.

Generell sollen zur Impf-Entscheidung jeweils die geltenden STIKO-Empfehlungen herangezogen werden. Bei Personen ≥60 Jahren, Personen ≥5 Jahren die aufgrund einer Grunderkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf haben sowie Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen wird eine 4-fache Auseinandersetzung mit Spikeprotein von SARS-CoV-2 (d.h. 4 immunologische Ereignisse und davon mindestens 1 Impfstoffdosis) als optimal für einen Schutz gegen schwere Erkrankungen angesehen. Bei Personen <60 Jahren ohne Grunderkrankungen werden 3 immunologische Ereignisse (davon mindestens 1 Impfstoffdosis) derzeit als ausreichend schützend erachtet.

Die STIKO gibt Empfehlungen für die gesamte in Deutschland lebende Bevölkerung und berücksichtigt dabei mögliche Auswirkungen auf die infektionsepidemiologische Lage. Darüber hinaus sollte individuell vom betreuenden Arzt/der betreuenden Ärztin geprüft werden, ob im jeweiligen Einzelfall eine weitere Impfstoffdosis sinnvoll sein kann.

* Der Nachweis einer gesicherten, durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion kann durch direkten Erregernachweis (PCR) zum Zeitpunkt der Infektion oder durch den Nachweis von spezifischen Antikörpern erfolgen, die eine durchgemachte Infektion beweisen. Die labordiagnostischen Befunde sollen in einem nach der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiLiBÄK) arbeitenden oder nach DIN EN ISO 15189 akkreditierten Labor erhoben worden sein.

Stand: 09.09.2022

Werden noch weitere Auffrischimpfungen notwendig sein?

Durch eine empfohlene (weitere) Auffrischimpfung mit den verfügbaren Impfstoffen wird in den indizierten Personengruppen weiterhin ein sehr hoher Schutz gegen schwere COVID-19-Verläufe erzielt. Es ist daher nicht empfohlen, auf einen angepassten Impfstoff zu warten und eine indizierte Impfung zu verschieben. Sobald Varianten-angepasste Impfstoffe zugelassen und verfügbar sind, wird die STIKO die Evidenz zur Wirksamkeit und Sicherheit prüfen und eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen aussprechen.

Für immungesunde Personen im Alter von < 60 Jahren, die bereits 3 immunologische Ereignisse hatten (davon mind. 1 Impfstoffdosis), empfiehlt die STIKO vorerst keine weitere Auffrischimpfung. Diese Personengruppe würde nach derzeitigem Kenntnisstand von einer weiteren Impfung nicht nennenswert profitieren. Eine Ausnahme bildet das Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, für die aufgrund des erhöhten Expositionsrisikos eine weitere Auffrischimpfung bereits empfohlen ist.

Für Personen, die bereits 4 immunologische Ereignisse hatten (z.B. Grundimmunisierung plus 1. Auffrischimpfung plus SARS-CoV-2-Infektion), wird vorerst generell keine weitere Auffrischimpfung empfohlen. Unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und der persönlichen Gefährdung kann individuell entschieden werden, ob eine weitere Impfung indiziert ist. Dies kann insbesondere aufgrund einer im Alter zu beobachtenden nachlassenden Leistungsfähigkeit des Immunsystems (Immunoseneszenz) bei hochbetagten Personen in Frage kommen.

Stand: 18.08.2022

Sollte der Impferfolg nach einer COVID-19-Impfung mittels Antikörperbestimmung überprüft werden?

Die STIKO empfiehlt bei den COVID-19-Impfungen keine generelle Prüfung des Impferfolgs, weder nach der 1. Impfstoffdosis noch nach der 2. Impfstoffdosis. Eine Ausnahme stellt die serologische Kontrolle bei bestimmten Patient:innen mit Immundefizienz und einer erwartbar stark verminderten Impfantwort dar, siehe: STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung bei Personen mit Immundefizienz und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung, Epid Bull 39/2021.

Bisher ist für die Prüfung des Impferfolgs bei Geimpften kein einheitliches serologisches Korrelat definiert. Daher existiert auch bisher kein Schwellenwert, ab dem eine Immunität angenommen werden kann. Eine generelle serologische Überprüfung der Immunantwort ist daher nicht empfohlen.

Zudem wird unabhängig vom Vorhandensein von Antikörpern nach Impfung eine zelluläre Immunität aufgebaut. Ob im weiteren Verlauf ein serologisches Korrelat für die Wirksamkeit definiert werden kann, ist unsicher; auch bei anderen impfpräventablen Krankheiten (z.B. Pertussis) kann bisher kein sicheres serologisches Korrelat für Schutz angegeben werden.

Stand: 29.09.2021

Sollte vor der Impfung gegen COVID-19 eine Antikörperbestimmung durchgeführt werden?

Wie sollen Personen sich impfen lassen, die an klinischen Impfstoffstudien teilgenommen haben?

Wenn die Impfstoffstudien abgeschlossen sind, sollen die Teilnehmer:innen sich entblinden lassen, um zu erfahren, ob sie ein Placebo oder eine COVID-19-Impfung erhalten haben.

  • Personen, die ein Placebo erhalten haben, sollen sich entsprechend der nationalen Impfempfehlung impfen lassen (siehe FAQ Impfschema: (Wann und) Wie sollte gegen COVID-19 geimpft werden?).
  • Personen, die einen nicht zugelassenen Impfstoff erhalten haben, sollen sich entsprechend der nationalen Impfempfehlung impfen lassen. Grund dafür ist, dass bei nicht zugelassenen Impfstoffen kein Nachweis über die Wirksamkeit der Impfung besteht. Um die Studienteilnehmer:innen dennoch optimal vor COVID-19 zu schützen sollte daher eine weitere Impfung entsprechend nationaler Impfempfehlung erfolgen.
  • Personen, die im Rahmen einer klinischen Studie einen mittlerweile in der EU zugelassenen Impfstoff erhalten haben, sind vor COVID-19 geschützt.

Stand: 18.10.2021

Hat die Impfung gegen COVID-19 einen Einfluss auf das Ergebnis von Antigen- und PCR-Testungen?

Es ist nicht davon auszugehen, dass die COVID-19-Impfung positive Antigentests (Schnelltests) hervorruft. Treten nach einer Impfung positive Antigentests auf, könnten folgende Ursachen zu Grunde liegen:

  • Die Person, die geimpft wurde, könnte bereits vor der Impfung infiziert gewesen sein. Die mittlere Inkubationszeit bei COVID-19 beträgt 5-6 Tage.
  • Die Person, die geimpft wurde, könnte sich kurz nach Impfung angesteckt haben. Eine Wirkung der Impfung tritt in der Regel 10-14 Tage nach Applikation der 1. Impfstoffdosis ein.
  • Da die COVID-19-Impfung keinen 100 %igen Schutz garantieren kann, ist es auch möglich, dass sich eine Person trotz Impfung infiziert; in der Regel verläuft die Erkrankung dann mit milderen Symptomen oder sogar asymptomatisch.
  • Der Antigentest kann falsch positiv sein.

Die COVID-19-Impfung mit mRNA- sowie Vektor-Impfstoffen wird wie andere intramuskulär zu verabreichende Impfstoffe bei Erwachsenen in den Oberarmmuskel injiziert. Nach der Impfung wird in Immunzellen und anderen Körperzellen das virale Spike-Protein (S-Protein) gebildet, gegen welches dann eine Immunantwort ausgelöst wird. Diese führt zur Bildung von virusneutralisierenden Antikörpern sowie zu einer T-Zell-Antwort. Das S-Protein wurde für die Impfstoffentwicklung ausgewählt, da es stark immunogen ist.

Fast alle in Deutschland eingesetzten Antigentests basieren auf dem Nachweis eines anderen Proteins, dem Nucleocapsid-Protein (N-Protein). Da Antigentests also ein anderes Virusprotein nachweisen als das bei der mRNA- oder Vektor-Impfung gebildete, ist ein Einfluss einer Impfung auf das Antigentestergebnis nicht gegeben. Die Angabe, ob es sich um einen S-Protein- oder N-Proteinbasierten Test handelt, findet sich in der Regel in der beigelegten Produktinformation.
Der Antigentest wird als Nasopharyngeal- bzw. Rachenabstrich durchgeführt. Selbst wenn es sich um einen S-Proteinbasierten Test handelt, erscheint es sehr unwahrscheinlich, dass vor der Antikörperbildung eine ausreichende Menge an Protein in den Mukosazellen (Schleimhaut) des Nasen-Rachenraums durch den Antigentest erfasst werden kann, zumal die Sensitivität der Antigentests begrenzt ist.

Ein positiver Antigentest bedarf einer PCR-Testung, um eine Infektion zu bestätigen oder auszuschließen. Die quantitativen RT-PCR-Verfahren zum Nachweis von SARS-CoV-2 mRNA beruhen üblicherweise auf der Detektion von zwei verschiedenen Virusgenen (Dual Target Prinzip; z.B. Envelope [E] plus N2; N1 plus N2; orf1a/b plus E). Eine Interferenz mit einer durchgeführten COVID-19-Impfung ist bei Verwendung dieser PCR-Tests ausgeschlossen.

Stand: 16.04.2021

Was muss beim Impfen unter Antikoagulation beachtet werden?

Die COVID-19-Impfung soll strikt intramuskulär (i.m.) und keinesfalls intradermal, subkutan oder intravaskulär verabreicht werden. Bei Patient:innen unter Antikoagulation soll die Impfung ebenfalls i.m. mit einer sehr feinen Injektionskanüle (z.B. 23 oder 25 Gauge) und einer anschließenden festen Komprimierung der Einstichstelle über mindestens 2 Minuten erfolgen.

Stand: 15.01.2021

Welche Nachbeobachtungszeit ist empfohlen?

Im Allgemeinen wird eine Nachbeobachtungszeit nach der Impfung gegen COVID-19 von mindestens 15 Minuten empfohlen. Längere Nachbeobachtungszeiten von 15-30 Minuten sollten vorsichtshalber bei bestimmten Risikopersonen eingehalten werden, z. B. bei Personen mit Gerinnungshemmung oder einer Impfkomplikation in der Anamnese. Eine Impfkomplikation wird laut STIKO definiert als eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung.

Stand: 15.01.2021

Wer haftet bei Schäden nach einer Impfung gegen COVID-19?

Für alle gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit COVID-19 Schutzimpfungen und auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung seit 27. Dezember 2020 vorgenommen wurden, besteht bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung (siehe hierzu „Wer haftet, wenn es zu gesundheitlichen Schäden durch die Impfung kommt?“ auf der Seite des BMGs). Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

Für gesundheitliche Schäden im Zusammenhang mit einer COVID-19 Impfung wird auch dann auf der Grundlage von § 60 IfSG eine staatliche Entschädigung geleistet, wenn diese nicht öffentlich von einer Landesbehörde empfohlen worden ist - d.h. in der Regel auch, wenn die Impfung nicht von der STIKO empfohlen ist.

Auch für Impfungen, die „nach dem Stand der Wissenschaft medizinisch vertretbar“ sind, können nunmehr ebenfalls Entschädigungsleistungen nach § 60 IfSG in Betracht kommen, vgl. § 1 Abs. 2 Satz 2 und 3 CoronaImpfVO). Die Gesetzesbegründung verweist zur Zulässigkeit einer zulassungsüberschreitenden Anwendung ausdrücklich auf die dazu bestehende Rechtsprechung: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes stellen bspw. die Impfempfehlungen der STIKO den medizinischen Standard nach dem Stand der Wissenschaft dar (BGH, Beschluss vom 3. Mai 2017 - XII ZB 157/16; BGH, Urteil vom 15. Februar 2000, BGHZ 144, 1).

Unabhängig von einem etwaigen Anspruch auf Entschädigung nach § 60 IfSG haftet die impfende Person – wie auch sonst in derartigen Fällen – für Schäden, die z.B. im Zusammenhang mit Applikationsfehlern bei der Impfung (falsche Dosierung, falscher Applikationsort etc.) eintreten.

Stand: 29.12.2021

Wie kann man den COVID-19-Impfschutz nachweisen?

Eine digitale Bescheinigung soll Geimpften die Möglichkeit geben, schnell und fälschungssicher nachzuweisen, dass sie vollständig geimpft sind. Mit der CovPass-App können Bürgerinnen und Bürger ihre Corona-Impfungen direkt auf das Smartphone laden und mit einem QR-Code belegen. Zukünftig lassen sich in der App auch Nachweise über die Genesung von einer Corona-Infektion oder über einen negativen Corona-Test anzeigen.

Die App ist ein kostenloses Angebot des Robert Koch-Instituts. Die Nutzung der App ist freiwillig. Alternativ kann man den Corona-Impfschutz auch mit dem ausgedruckten Impfzertifikat oder dem bekannten gelben Impfpass nachweisen.

Weitere Informationen zur CovPass-App finden Sie hier.

Stand: 03.06.2021

Wer gilt rechtlich als vollständig geimpft bzw. genesen?

Wer rechtlich als "vollständig geimpft" bzw. "genesen" gilt, wird mit Wirkung vom 19.03.2022 unmittelbar in § 22a Infektionsschutzgesetz geregelt.

Stand: 19.03.2022

Wie sollen Personen geimpft werden, die mit den nicht in der EU zugelassenen Impfstoffen Sinovac, Sinopharm, Bharat Biotech International Ltd. oder Sputnik V geimpft wurden?

Personen, die im Ausland bereits mit nicht in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoffen geimpft wurden, benötigen laut § 22a Infektionsschutzgesetz eine Impfserie mit einem von der EU zugelassenen Impfstoff, um in der EU den Status als Geimpfte zu erlangen. Eine aktuelle Liste der in der EU-zugelassenen COVID-19-Impfstoffe ist auf der Internetseite des PEI zu finden.

Die STIKO empfiehlt:

  • Personen, die bisher nur eine Impfstoffdosis mit Sinovac, Sinopharm, Bharat Biotech International Ltd. oder Sputnik V erhalten haben, sollen auf Grund der unzureichenden Evidenzlage zur heterologen Grundimmunisierung und um einen guten Impfschutz sicherzustellen eine neue Impfserie mit Grundimmunisierung plus Auffrischimpfung gemäß STIKO-Empfehlungen bekommen. Die Impfserie soll in einem Mindestabstand von ≥ 28 Tagen zur vorangegangenen Impfung begonnen werden. In solchen Fällen sollen die zu impfenden Personen darauf hingewiesen werden, dass vermehrte lokale und systemische Reaktionen auftreten können. Die impfenden Ärzt:innen werden gebeten, auf das Auftreten verstärkter Impfreaktionen aktiv zu achten und diese ggf. an das Paul-Ehrlich-Institut zu melden.
  • Personen, die vollständig (2-malig) mit einem der oben genannten, nicht in der EU zugelassenen Impfstoff grundimmunisiert sind und ggf. bereits eine Auffrischimpfung erhalten haben, sollen zur Optimierung ihres Impfschutzes eine 1-malige Impfung mit einem mRNA-Impfstoff nach den bestehenden STIKO-Empfehlungen im Mindestabstand von 6 Monaten zur letzten Impfung bekommen. In begründeten Einzelfällen kann der Abstand auf 4 Monate verkürzt werden.
  • Für Personen, die einen anderen in der EU nicht zugelassenen Impfstoff erhalten haben, empfiehlt die STIKO weiterhin eine erneute Impfserie mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff.

Daten zeigen, dass nach der Grundimmunisierung mit den Impfstoffen Sinovac, Sinopharm und Bharet Biotech International Ltd. eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff zu einem guten Schutz führt. Dieser ist vergleichbar mit dem Schutz, der nach einer 3-maligen mRNA-Impfung vorliegt. Für Sputnik V fehlen bisher entsprechende Daten. Aus immunologischen Gründen ist jedoch davon auszugehen, dass die Wirksamkeit vergleichbar ist mit der mRNA-Auffrischimpfung nach den Vektor-basierten Impfstoffen Vaxzevria und COVID-19 Vaccine Janssen. Weitere Informationen finden sich in der 19. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung.

Stand: 18.08.2022

Gibt es Personengruppen, die bei der COVID-19-Impfung besonders berücksichtigt werden sollten?

Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen COVID-19 allen Personen ab 12 Jahren. Auch Kinder, die zwischen 5 und 11 Jahren alt sind und Vorerkrankungen haben, wird die Impfung empfohlen. Zusätzlich empfiehlt die STIKO 5- bis 11-jährigen Kindern die Impfung, in deren Umfeld sich Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die selbst nicht oder nur unzureichend durch eine Impfung geschützt werden können.

Die impfende Ärzteschaft ist aufgerufen, bislang nicht geimpfte Erwachsene und Kinder, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben oder die arbeitsbedingt besonders exponiert sind oder die engen Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben, besonders zu berücksichtigen.

Dies sind nach aktuellem Kenntnisstand folgende Personengruppen:
A) Personen im Alter ≥60 Jahren

B) Personen im Alter ab 18 Jahren mit Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben

C) Frauen im gebärfähigen Alter, noch ungeimpfte Schwangere ab dem 2. Trimenon und noch ungeimpfte Stillende

D) Kinder und Jugendliche im Alter von 5-17 Jahren mit Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben

E) BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe

F) Enge Kontaktpersonen von Schwangeren oder anderen Personen mit einem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe

G) Personen, die arbeitsbedingt besonders exponiert sind, engen Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben, oder Personen in Schlüsselpositionen

Die vollständige Tabelle inklusive Beispiele für die jeweiligen Vorerkrankungen findet sich in der STIKO-Empfehlung (Tabelle 3).

Stand: 15.02.2022

Impfung bei Kindern und Jugendlichen (Stand: 18.8.2022)

Welchen Kindern und Jugendlichen wird die COVID-19-Schutzimpfung besonders empfohlen?

Die STIKO empfiehlt allen Kindern und Jugendlichen im Alter von 12-17 Jahren eine COVID-19-Impfung bestehend aus Grundimmunisierung mit 2 Impfstoffdosen und eine Auffrischimpfung mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty 30 µg (BioNTech/Pfizer). 12- bis 17-Jährigen mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung gemäß bestehender STIKO-Empfehlung wird eine weitere Auffrischimpfung empfohlen.

Kindern im Alter von 5-11 Jahren, die infolge einer Grunderkrankung (gemäß bestehender STIKO-Empfehlung) ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf der COVID-19-Erkrankung haben, wird von der STIKO die COVID-19-Impfung als Grundimmunisierung mit 2 Impfungen sowie 2 Auffrischimpfungen vorzugsweise mit Comirnaty 10 µg empfohlen. Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren können laut Zulassung zur Grundimmunisierung auch mit Spikevax geimpft werden.

Eine erste Auffrischimpfung ist für die genannten Personengruppen empfohlen, wenn sie zuvor 2 immunologische Ereignisse hatten (z.B. eine abgeschlossene Grundimmunisierung oder eine Impfung plus eine Infektion). Die STIKO empfiehlt eine weitere Auffrischimpfung derzeit nur für die genannten Risikogruppen, wenn sie zuvor 3 immunologische Ereignisse hatten (z.B. Grundimmunisierung und eine Auffrischimpfung, Grundimmunisierung und Infektion). Als ein immunologisches Ereignis wird eine Infektion mit SARS-CoV-2 oder eine Impfstoffdosis gegen COVID-19 gezählt, sofern die entsprechenden Abstände gegeben sind (siehe Tabelle 7, 21. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung). Die (weitere) Auffrischimpfung soll mit einem Mindestabstand von 6 Monaten zum letzten Ereignis durchgeführt werden. In begründeten Einzelfällen kann der Abstand auf 4 Monate reduziert werden.

Für 5- bis 11-jährige Kinder, in deren Umfeld sich Angehörige oder andere Kontaktpersonen mit hoher Gefährdung für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die selbst nicht geimpft werden können oder bei denen der begründete Verdacht auf einen nicht ausreichenden Schutz nach Impfung besteht (z. B. Menschen unter relevanter immunsuppressiver Therapie), empfiehlt die STIKO derzeit eine Grundimmunisierung mit 2 Impfungen.

Die STIKO empfiehlt gesunden 5- bis 11-jährigen Kindern im Sinne einer Basisimmunisierung vorerst nur eine Impfstoffdosis präferenziell mit Comirnaty 10 µg; 6- bis 11-jährige Kinder jedoch können auch mit Spikevax geimpft werden. Eine vollständige Grundimmunisierung der COVID-19-Impfung kann aber auch bei 5- bis 11-jährigen Kindern ohne Vorerkrankungen bei individuellem Wunsch von Kindern und Eltern bzw. Sorgeberechtigten nach ärztlicher Aufklärung erfolgen.

Außerdem besteht eine berufliche Impfindikation für Jugendliche, die arbeitsbedingt entweder ein erhöhtes Expositionsrisiko aufweisen oder engen Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben.

Für alle Kinder wird die Frage der Notwendigkeit einer Vervollständigung der Grundimmunisierung bzw. einer Auffrischimpfung im Spätsommer 2022 bzw. bei Wiederanstieg der Infektionszahlen erneut bewertet.

Stand: 18.08.2022

Sollten sich Kinder, die bereits eine SARS-CoV-2-Infektion hatten, noch impfen lassen?

Ja. Die STIKO empfiehlt die COVID-19-Impfung allen 5- bis 11-jährigen Kindern, unabhängig davon, ob sie bereits wissentlich mit SARS-CoV-2 infiziert waren oder nicht. Kinder, die die Infektion durchgemacht haben, sollten die erste Impfstoffdosis frühestens 3 Monaten nach Infektion erhalten. Für alle Kinder wird die Frage der Notwendigkeit einer Vervollständigung der Grundimmunisierung bzw. einer Auffrischimpfung im Spätsommer oder bei Wiederanstieg der Infektionszahlen erneut bewertet.

Für die Impfung mit Comirnaty (10 μg, zugelassen 5-11 Jahre) und Spikevax (50 μg, zugelassen 6-11 Jahre) nach Infektion bestehen keine Sicherheitsbedenken.

Kinder mit Vorerkrankungen, die mit einem erhöhtem COVID-19-Risiko einhergehen, sollen nach der Infektion 2 Impfstoffdosen erhalten: eine Impfstoffdosis zur Grundimmunisierung und eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischimpfung. Kinder mit Vorerkrankungen sollen eine weitere Auffrischimpfung erhalten, wenn sie bislang drei immunologische Ereignisse hatten. Als immunologisches Ereignis werden eine Infektion mit SARS-CoV-2 bzw. eine Impfstoffdosis gegen COVID-19 gezählt. Die Auffrischimpfungen sollen mit einem Mindestabstand von 6 Monaten zur letzten Impfstoffdosis oder SARS-CoV-2-Infektion durchgeführt werden. In begründeten Einzelfällen kann der Abstand auf 4 Monate reduziert werden.

Kindern ohne Vorerkrankungen empfiehlt die STIKO die Impfung mit zunächst einer COVID-19-Impfstoffdosis. Daten zum Infektionsgeschehen weisen darauf hin, dass über 80 % der 5- bis 11-jährigen Kinder in Deutschland bereits in Kontakt mit SARS-CoV-2 gekommen sind. Eine durchgemachte Infektion (symptomatisch oder asymptomatisch) alleine reicht jedoch nicht aus, um spätere COVID-19-Erkrankungen mit bekannten oder neuen Virusvarianten zu verhindern. Erst zusammen mit der empfohlenen Impfstoffdosis führt die bereits durchgemachte Infektion nach Ansicht der STIKO zum Aufbau einer Basisimmunität. Diese Basisimmunität dient als Grundlage, um den Schutz vor COVID-19 in Zukunft schnell durch eine weitere Impfung optimieren zu können. Das könnte notwendig werden, falls neue Infektionswellen und/oder neue Virusvarianten auftreten.

Stand: 18.08.2022

Welche Impfreaktionen und Nebenwirkungen wurden bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 5 bis einschließlich 17 Jahren nach einer COVID-19-Impfung mit Comirnaty beobachtet?

Wie bei jeder Impfung, können auch nach der COVID-19-Impfung mit Comirnaty (BioNTech/Pfizer) bei Kindern und Jugendlichen Impfreaktionen und unerwünschte Wirkungen auftreten. Insgesamt sind die Impfreaktionen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen vergleichbar. Lokalreaktionen (Schmerzen an der Einstichstelle, Rötung, Schwellung) traten nach den beiden Impfstoffdosen etwa gleichhäufig auf, während systemische Impfreaktionen (Abgeschlagenheit, Fieber, Kopfschmerz, Schüttelfrost, Übelkeit, Durchfall, Gelenk- und Muskelschmerzen) nach der zweiten Impfstoffdosis häufiger auftraten. Lokalreaktionen sowie systemische Reaktionen traten zwischen dem 1. und 7. Tag nach Impfung auf und hielten nur wenige Tage an.

Insgesamt gilt der mRNA-Impfstoff Comirnaty als „reaktogen“, das heißt er löst häufig eine stärkere körperliche Reaktion aus. Die Beschwerden nach der Impfung vergehen jedoch nach wenigen Tagen von selbst und zeigen, dass das Immunsystem auf die Impfstoffe reagiert und einen Impfschutz aufbaut. Wirkliche unerwünschte Nebenwirkungen (wie eine Herzmuskelentzündung) sind sehr selten und können auch nach der COVID-19-Infektion auftreten.

Zu den häufigsten Impfreaktionen nach der Impfung mit Comirnaty zählten auf Basis der Zulassungsstudien bei Kindern und Jugendlichen Schmerzen an der Einstichstelle, Abgeschlagenheit sowie Kopfschmerzen. Die Reaktionen waren größtenteils mild bis moderat. Gelegentlich (zwischen 0,1 % und 1 %) traten Lymphknotenschwellungen auf, die auf den Impfstoff zurückgeführt wurden. Die Einnahme von fiebersenkenden Medikamenten (Antipyretika) gaben 14% der 5- bis 11-Jährigen nach der ersten Impfstoffdosis und 20% nach der zweiten Impfstoffdosis an; bei den 12- bis 15-Jährigen gaben dies 37% nach der ersten Impfstoffdosis und 51% nach der zweiten Impfstoffdosis an; bei den 16- bis 25-Jährigen waren es 32% nach der ersten Impfstoffdosis und 46% nach der zweiten Impfstoffdosis. Anaphylaktische Rektionen wurden weder bei den 5- bis 11-Jährigen und 12- bis 15-Jährigen noch bei den 16- bis 25-Jährigen beobachtet. Genauere Häufigkeitsangaben zu möglichen Impfreaktionen und Nebenwirkungen können der Fachinformation entnommen werden oder finden sich in den entsprechenden Abschnitten zum Impfstoff der 9. Aktualisierung, 15. Aktualisierung bzw. 20. Aktualisierung.

Die STIKO empfiehlt in ihrer 17. Aktualisierung allen Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren eine Auffrischimpfung mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty. Auch wenn die Datenlage zur Sicherheit der Auffrischimpfung in dieser Altersgruppe noch limitiert ist, kann davon ausgegangen werden, dass Impfreaktionen wie nach der 2. Impfstoffdosis bzw. der Auffrischimpfung bei 18-25-Jährigen auftreten.

Seltene Nebenwirkung: Herzmuskel- und Herzbeutelentzündung (Myokarditis und Perikarditis)

Seit Einführung der COVID-19-Impfung mit den mRNA-Impfstoffen Comirnaty (BioNTech/Pfizer) und Spikevax (Moderna) ist bekannt, dass nach Verabreichung dieser Impfstoffe in seltenen Fällen Herzmuskel- und/oder Herzbeutelentzündungen bei jüngeren Personen auftreten. Die Symptomatik tritt typischerweise innerhalb von wenigen Tagen nach der Impfung auf und ist nach der 2. Impfstoffdosis häufiger als nach der 1. Impfstoffdosis. Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen nach mRNA-Impfung wurden bei Jungen und jungen Männern deutlich häufiger beobachtet als bei Mädchen und Frauen. Die Verläufe waren zumeist mild, es fehlten jedoch Daten zum Langzeitverlauf. Da Myo- und Perikarditiden im Alter von unter 30 Jahren nach Spikevax häufiger vorkommen als nach der Impfung mit Comirnaty, empfiehlt die STIKO seit Anfang November (s. 13. Aktualisierung) für die Impfung von Personen im Alter von 12 bis 29 Jahren ausschließlich Comirnaty einzusetzen. Alleine in den USA und Kanada wurden bei den 12-17-Jährigen bereits über 12 Millionen Impfstoffdosen verabreicht. Bisher wurden in dieser Altersgruppe keine weiteren schwerwiegenden unerwünschten Ereignisse nach der COVID-19-Impfung nachgewiesen.

Trotz der aktuell noch limitierten Datenlage zur Sicherheit der Auffrischimpfung bei 12- bis 17-Jährigen wird das Risiko für schwere Impfnebenwirkungen jedoch als sehr gering eingeschätzt (s. 17. Aktualisierung).

Bei Kindern von 5 bis 11 Jahren wurden in den Zulassungsstudien und auch danach bisher nur sehr selten schwere Nebenwirkungen wie Herzmuskelentzündungen beobachtet. Allerdings gibt es global keine hinreichende Datenlage, um das Risiko für eine Herzmuskelentzündung vollständig abzuschätzen. Berichte aus verschiedenen Ländern deuten jedoch daraufhin, dass das Risiko für 5- bis 11-jährige Kinder deutlich geringer ausfällt als bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Studien mit Erwachsenen zeigen, dass das Myokarditisrisiko bei einem verlängerten Impfabstand von ≥ 56 Tagen zwischen 1. und 2. mRNA-Impfstoffdosis zusätzlich sinkt (s. 20. Aktualisierung).

Stand: 24.05.2022

Welche Impfreaktionen und Nebenwirkungen wurden bei Kindern im Alter von 6 bis einschließlich 11 Jahren nach einer COVID-19-Impfung mit Spikevax beobachtet?

Sicherheitsdaten zu Spikevax (50 µg, zugelassen im Alter von 6 bis 11 Jahren) bei 6- bis 11-jährigen Kindern sind bislang nur der Zulassungsstudie zu entnehmen. Die häufigsten Nebenwirkungen waren nach Verabreichung der Grundimmunisierung mit Spikevax Schmerzen an der Injektionsstelle (mehr als 90 %), starke Müdigkeit (ca. 65 %), Kopfschmerzen (ca. 54 %), Gliederschmerzen (ca. 30 %), Schüttelfrost (30 %), Übelkeit/Erbrechen (24 %), Fieber (24 %) sowie Rötung und Schwellung der Einstichstelle (ca. 20 %). Schwere Nebenwirkungen wie zum Beispiel Myokarditiden, Perikarditisfälle oder schwere Hypersensitivitätsreaktionen traten in der Zulassungsstudie nicht auf.

Die STIKO geht folglich davon aus, dass auch Spikevax in dieser Altersgruppe in der Regel gut vertragen wird und keine Sicherheitsbedenken bestehen. Da Daten zum Myokarditisrisiko bislang nur aus der Zulassungsstudie vorliegen, zu Comirnaty jedoch bereits Daten aus dem Anwendungsbereich existieren und diese kein Risiko zeigen, empfiehlt die STIKO Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren vorzugsweise mit Comirnaty zu impfen. Die Verwendung von Spikevax ist für 6- bis 11-jährige Kinder alternativ ebenfalls möglich (s. „Welchen Kindern und Jugendlichen wird die COVID-19-Schutzimpfung besonders empfohlen?“).

Stand: 24.05.2022

Welche Impfreaktionen und Nebenwirkungen wurden bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis einschließlich 17 Jahren nach einer COVID-19-Impfung mit Nuvaxovid beobachtet?

Wie bei jeder Impfung, können auch nach der COVID-19-Impfung mit Nuvaxovid (Novavax) bei Kindern und Jugendlichen Impfreaktionen und unerwünschte Wirkungen auftreten. Sicherheitsdaten zu Nuvaxovid bei 12- bis 17-jährigen Kindern und Jugendlichen sind bislang nur der Zulassungsstudie zu entnehmen. Die Impfreaktionen in dieser Altersgruppe waren vergleichbar mit denen bei Erwachsenen. Die häufigsten Nebenwirkungen waren Druckempfindlichkeit (71%) und Schmerzen (67%) an der Injektionsstelle, Kopfschmerzen (63%), Myalgie (57%), Müdigkeit (54%), Unwohlsein (43%), Übelkeit oder Erbrechen (23%), Gelenkschmerzen (19%), Schwellung an der Injektionsstelle (19%), Fieber (17%) und Rötung an der Injektionsstelle (17%). In der Regel klangen die Beschwerden nach weniger als 2 Tagen nach Impfung wieder ab.

Seit Einführung der Impfung wurden in sehr seltenen Fällen Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen (Myo- und Perikarditis) nach Anwendung von Nuvaxovid beobachtet. Für Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren liegen noch keine Daten aus der Überwachung des Impfstoffs nach dessen Einführung (Postmarketing-Surveillance) zum Auftreten von Myo- und Perikarditiden nach Impfung mit Nuvaxovid vor. Die Sicherheit des Impfstoffs wird in allen Altersgruppen nach der Zulassung kontinuierlich genau beobachtet, sodass weitere mögliche Signale bewertet und die Empfehlung ggf. angepasst werden kann.

Es ist derzeit nicht bekannt, ob zur Vervollständigung der Impfserie bei Personen, die nach der Impfung mit einem mRNA-Impfstoff eine Myo- oder Perikarditis entwickelt hatten, nachfolgend Nuvaxovid ohne Gefahr einer erneuten oder sich verschlimmernden Myo- oder Perikarditis eingesetzt werden kann. Tritt nach einer Impfung mit einem mRNA-Impfstoff oder Nuvaxovid eine Myo- oder Perikarditis auf, sollte in der Regel auf die Verabreichung weiterer Impfstoffdosen dieser Impfstoffe verzichtet werden.

Stand: 18.08.2022

Wie wirksam ist die COVID-19-Impfung für Kinder und Jugendliche?

Für die Impfung mit Comirnaty 30 µg bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 15 Jahren konnte eine Wirksamkeit gegenüber einer COVID-19-Erkrankung von bis zu 100 % in klinischen Studien nachgewiesen werden. Es ist davon auszugehen, dass die Wirksamkeit in Bezug auf eine schwere COVID-19-Erkrankung ähnlich hoch ist.

Zur Wirksamkeit des Impfstoffes gegenüber der Omikron-Variante gibt es in der Altersklasse erste Erkenntnisse aus einer Fall-Kontroll-Studie mit 12- bis 16-Jährigen. Die Ergebnisse weisen auf einen guten Schutz vor Infektionen und der COVID-19-Erkrankung in einem Zeitraum von bis zu 3 Monaten nach Verabreichung der 2. Impfstoffdosis hin. Ähnlich wie bei Erwachsenen ist der Schutz vor der Omikron-Variante im Vergleich zur Delta-Variante geringer und die Wirksamkeit reduziert sich ab dem Zeitpunkt von 3 Monate nach 2. Impfstoffdosis kontinuierlich.

Mit der empfohlenen Auffrischimpfung (3. Impfung) wird der Impfschutz insbesondere vor schweren Erkrankungen wieder verbessert und auch die Übertragungswahrscheinlichkeit von SARS-CoV-2-Infektionen reduziert. Diese ist derzeit für 12- bis 17-Jährige empfohlen sowie für 5- bis 11-Jährige, die aufgrund von Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf der COVID-19-Erkrankung haben. Für Kinder und Jugendliche ab 5 Jahren mit Immundefizienz ist auch eine 2. Auffrischimpfung empfohlen.

Der bei Kindern von 5 bis 11-Jahren eingesetzte Impfstoff Comirnaty 10 µg hat in dieser Altersgruppe nach vollständiger Impfung mit etwa 90 % eine sehr hohe Wirksamkeit zur Verhinderung symptomatischer COVID-19-Erkrankungen. Für die Impfung mit Spikevax ist die Wirksamkeit ähnlich hoch. Daten zeigen, dass die Schutzwirkung vor der Omikron-Variante nach Impfung mit Comirnaty 10 µg gegenüber Infektionen insbesondere in dieser Altersgruppe jedoch deutlich reduziert ist. Für Spikevax liegen bisher keine Daten hinsichtlich der Omikron-Variante vor.

Der Impfstoff Nuvaxovid (Novavax) bietet für 12- bis 17-Jährige Kinder und Jugendliche nach derzeitigem Kenntnisstand einen guten Schutz. In der klinischen Zulassungsstudie aus dem Jahr 2021 zeigte eine zweimalige Impfung mit Nuvaxovid bei 12- bis 17- Jährigen eine Wirksamkeit von rund 80 % gegenüber einer milden bis schweren COVID-19-Erkrankung unter der zu dem damaligen Zeitpunkt vorherrschenden Delta-Variante. Daten zur klinischen Wirksamkeit vor der Omikron-Variante liegen bisher auch für diese Altersgruppe nicht vor.

Stand: 18.08.2022

Welche Erkenntnisse bestehen zu Long-COVID und PIMS bei Kindern und Jugendlichen?

Die STIKO hat für ihre Empfehlung der COVID-19-Impfung für Kinder und Jugendliche die Evidenz zur Epidemiologie und Krankheitslast der COVID-19-wiederholt umfassend aufgearbeitet. Auch wenn COVID-19 in der Regel bei Kindern und Jugendlichen keine schwere Erkrankung ist, kann es in Einzelfällen in Folge der Erkrankung zu schwerwiegenden Krankheitsmanifestationen kommen. So bestehen mit Long-COVID und dem sogenannten Pediatric Inflammatory Multisystem Syndrome (PIMS) zwei Krankheitsbilder, deren Langzeitprognosen noch nicht endgültig bekannt sind.

Es handelt sich bei Long-COVID nicht um ein einheitliches Krankheitsbild, weshalb die Epidemiologie schwer zu erfassen ist. Als Long-COVID bzw. Post-COVID-19-Syndrom werden Krankheitszeichen und Symptome beschrieben, die mehr als 12 Wochen nach Krankheitsbeginn bestehen bzw. mehr als 12 Wochen nach Infektion auftreten, deren Pathogenese bisher nicht geklärt ist und für die keine andere Erklärung als die Folge einer SARS-CoV-2-Infektion festzustellen ist. Vorläufige Erkenntnisse deuten darauf hin, dass Long-COVID schwere Auswirkungen auf die psychische Gesundheit, die Lebensqualität, das soziale Leben und das Familienleben haben kann. Häufige Symptome sind anhaltende Erschöpfungszustände (Fatigue), Atembeschwerden, Geruchs- und Geschmacksstörungen, Konzentrations- und Schlafstörungen, Kopfschmerzen, depressive Verstimmung und Herzrhythmusstörungen. Insgesamt ist die Symptomatik variabel und der Zeitraum variiert zwischen Wochen und Monaten. Bisher wurden größtenteils Studien zu Long-COVID bei Erwachsenen publiziert, wohingegen die Datenlage bei Kindern noch sehr limitiert ist. Die Häufigkeit von Long-COVID kann derzeit bei Kindern noch nicht verlässlich erfasst werden. Einige Symptome von Long-COVID wie Konzentrations- und Schlafstörungen, Kopfschmerzen und depressive Verstimmung sind sehr unspezifisch und treten auch infolge von psychosozialen Belastungen während der Pandemie zum Beispiel durch Ängste, Schulschließungen oder Isolation, unabhängig von SARS-CoV-2-Infektionen auf. Daher sind Studien wichtig, die eine Kontrollgruppe von Kindern und Jugendlichen einschließen, die keine SARS-CoV-2-Infektion hatten. In den drei vorliegenden Studien mit Kontrollgruppe sind Kinder mit SARS-CoV-2-Infektion nicht häufiger von Spätfolgen betroffen als Kinder ohne SARS-CoV-2-Infektion.

Die bisherigen wissenschaftlichen Studien zu Long-COVID bei Kindern und Jugendlichen haben erhebliche Einschränkungen. Es ist unklar, ob und in welcher Häufigkeit Long-COVID bei Kindern vorkommt. Insgesamt scheint Long-COVID für diese Altersgruppe eine geringere Bedeutung zu haben als für Jugendliche und Erwachsene.

PIMS ist ein schweres entzündliches Krankheitsbild, das in seltenen Fällen bei Kindern und Jugendlichen i.d.R. 3-4 Wochen nach einer Infektion mit SARS-CoV-2 (auch asymptomatisch) beobachtet wurde. In vielen Fällen geht PIMS mit Schocksymptomatik und i.d.R. vorübergehender Herz-Kreislauf-Insuffizienz einher. Die Ursache der Entstehung der Erkrankung ist unklar und auch zur Häufigkeit gibt es derzeit keine verlässlichen Daten. Die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) definiert PIMS als Fälle, bei denen neben Fieber, erhöhte systemische Entzündungsparameter, mindestens zwei Organbeteiligungen und eine aktuelle oder stattgehabte SARS-CoV-2-Infektion oder ein SARS-CoV-2-Kontakt nachzuweisen waren, sowie andere infektiologische Ursachen ausgeschlossen werden konnten. Das zunächst neue Krankheitsbild wird von den behandelnden Ärzt:innen zunehmend besser verstanden und ist inzwischen gut behandelbar. PIMS-TS trat bisher bei ca. 3/10.000 Kindern und Jugendlichen mit SARS-CoV-2-Infektion auf und ist damit sehr selten. Bei dem Großteil der Erkrankten lagen keine Vorerkrankungen vor. Die in Deutschland gemeldeten Fälle wurden vor allem in den ersten beiden Wellen der Pandemie nach Infektionen mit der Virusvariante Alpha festgestellt. Die Hälfte der erkrankten Kinder musste intensivmedizinisch behandelt werden. Die Häufigkeit von PIMS bei Kindern und Jugendlichen nach SARS-CoV-2-Omikron-Infektion kann noch nicht abschließend beurteilt werden, allerdings weisen die Register-Daten eindeutig darauf hin, dass diese niedriger ist als unter der zuvor dominanten Delta-Variante. PIMS-TS ist in der Regel gut behandelbar und hat eine gute Prognose. Todesfälle sind in Deutschland nicht berichtet worden.

Stand: 24.05.2022

Impfung bei Schwangeren, Stillenden und bei Kinderwunsch (Stand: 18.8.2022)

Was empfiehlt die STIKO zur Impfung gegen COVID-19 von Schwangeren, Stillenden und bei Kinderwunsch?

Die STIKO spricht eine Impfempfehlung für ungeimpfte Schwangere ab dem 2. Trimenon (s. auch die FAQ "Warum wird allen ungeimpften Schwangeren die COVID-19-Impfung ab dem 2. Trimenon empfohlen?") sowie für ungeimpfte Stillende aus.

Die STIKO empfiehlt die Grundimmunisierung mit zwei Dosen des COVID-19 mRNA-Impfstoffs Comirnaty (BioNTech/ Pfizer). Schwangere sollen unabhängig von ihrem Alter mit Comirnaty und nicht mit Spikevax oder Nuvaxovid geimpft werden. Wenn die Schwangerschaft nach bereits erfolgter Erstimpfung festgestellt wurde, sollte die Zweitimpfung erst ab dem 2. Trimenon durchgeführt werden. Eine akzidentelle COVID-19 Impfung im 1. Trimenon der Schwangerschaft ist keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch.

Stillenden wird eine COVID-19-Impfung mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs im Abstand von 3-6 (Comirnaty) bzw. 4-6 Wochen (Spikevax) empfohlen. Stillende unter 30 Jahren sollen mit Comirnaty geimpft werden.

Die Anwendung von Nuvaxovid während der Schwangerschaft und Stillzeit wird aufgrund fehlender Daten zur Wirksamkeit und Sicherheit des Impfstoffs und des enthaltenen Adjuvans Matrix M zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen. Eine Impfung mit Nuvaxovid in der Schwangerschaft und Stillzeit kann nach Nutzen-Risiko-Abwägung jedoch erwogen werden, wenn bei einer Schwangeren oder Stillenden eine produktspezifische, medizinische Kontraindikation für mRNA-Impfstoffe besteht.

Die STIKO empfiehlt allen Personen ab 12 Jahren eine Auffrischimpfung, diese Empfehlung gilt auch für Schwangere ab dem 2. Trimenon, für Stillende und allgemein für Frauen im gebärfähigen Alter (siehe "Warum empfiehlt die STIKO allen Personen ab 12 Jahren eine Auffrischimpfung?"). Schwangeren, die bereits 2 immunologische Ereignisse hatten (z.B. abgeschlossene Grundimmunisierung), soll unabhängig vom Alter ab dem 2. Trimenon eine Auffrischimpfung mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty im Abstand von mindestens 6 Monaten zur letzten Impfstoffdosis angeboten werden, auch wenn für diese Gruppe bisher keine Daten zu einer Auffrischimpfung vorliegen. Als immunologisches Ereignis wird eine COVID-19-Impfung bzw. eine SARS-CoV-2-Infektion gezählt, sofern entsprechende Abstände der geltenden STIKO-Empfehlung eingehalten werden (siehe Tabelle 7 in der aktuellen COVID-19-Impfempfehlung).

Frauen im gebärfähigen Alter, insbesondere mit Kinderwunsch, empfiehlt die STIKO die COVID-19-Impfung ausdrücklich, um bei einer zukünftigen Schwangerschaft bereits ab Konzeption über die Schwangerschaft optimal gegen diese Erkrankung geschützt zu sein. Frauen im gebärfähigen Alter unter 30 Jahren sollen, wie alle Personen unter 30 Jahren, mit Comirnaty geimpft werden, da es in dieser Altersgruppe Hinweise gibt, dass das Risiko des Auftretens einer Herzmuskel- und Herzbeutelentzündung nach Impfung mit Spikevax höher ist als nach Comirnaty. Auch enge Kontaktpersonen von Schwangeren sollten sich gemäß Impfempfehlung gegen COVID-19 impfen lassen.

Stand: 18.08.2022

Warum wird allen ungeimpften Schwangeren die COVID-19-Impfung ab dem 2. Trimenon empfohlen?

Auch wenn schwere Verläufe und Komplikationen einer SARS-CoV-2-Infektion bei Schwangeren selten sind, stellt COVID-19 in der Schwangerschaft eine relevante Krankheitslast in Deutschland dar. Die analysierten Studiendaten weisen darauf hin, dass Schwanger sein an sich ein relevanter Risikofaktor für schwere COVID-19-Verläufe ist. SARS-CoV-2-infizierte schwangere Frauen erleiden häufiger Komplikationen als Nicht-Schwangere. Im Falle von zusätzlich vorliegenden Vorerkrankungen (wie z. B. Adipositas, arterielle Hypertonie oder Diabetes mellitus) erhöht sich das Risiko für eine schwere Erkrankung weiter. Es ist davon auszugehen, dass ungeimpfte Schwangere durch die erhöhte Infektiosität der Omikron-Variante ein höheres Risiko haben, sich mit SARS-CoV-2 zu infizieren als mit den davor in Deutschland zirkulierten Virusvarianten. Auch wurde in Studien beschrieben, dass das Risiko, schwerer zu erkranken, für verschiedene Virusvarianten unterschiedlich und zum Beispiel für die Deltavariante höher ist.

Die vorliegenden Studien zeigen eine hohe Wirksamkeit der mRNA-Impfstoffe bei Schwangeren. Die COVID-19-Impfung schützt Schwangere wie Nicht-Schwangere sehr gut vor symptomatischen SARS-CoV-2-Infektionen und vor schweren COVID-19-Verläufen (die mit einer Hospitalisierung einhergehen). Diese Studien wurden jedoch insbesondere in Zeiträumen durchgeführt, während derer die Alpha-Variante von SARS-CoV-2 dominierte. Weitere Daten zeigen ebenfalls, dass die Impfung Schwangere gegen schwere Verläufe von SARS-CoV-2 bei Auftreten der Delta-Variante schützt. Studien, die die Schutzwirkung bei Schwangeren unter Omikron untersuchen, liegen bisher nicht vor. Wie bei nicht-schwangeren Personen ist auch hier davon auszugehen, dass die Wirksamkeit gegenüber leichten Infektionen im Vergleich zur Delta-Variante geringer ausfällt, während auch unter Omikron eine sehr gute Schutzwirkung gegen schwere Verlaufsformen besteht.

Ein Transfer der Antikörper der Mutter über die Plazenta zum Fetus ist nachgewiesen. Studien weisen darauf hin, dass durch die Impfung der Schwangeren auch ein Schutz für das Neugeborene erzielt werden kann.

Die bisher vorliegenden Sicherheitsdaten stellen keine Sicherheitsbedenken nach mRNA-Impfung dar. Die Daten liefern keine Hinweise auf das gehäufte Auftreten von schweren schwangerschaftsassoziierten unerwünschten Wirkungen (UAW) bei der Mutter und bei dem Fetus bzw. dem Neugeborenen; insbesondere nicht von Aborten bis zur 19. Schwangerschaftswoche, Frühgeburten, Totgeburten oder Malformationen.

Eine Risiko-Nutzen-Abwägung unter Berücksichtigung der aktuellen Datenlage spricht für eine allgemeine Impfempfehlung von ungeimpften Schwangeren ab dem 2. Trimenon. Die bisherigen Daten belegen analog zur Influenza- und Pertussis-Impfung in der Schwangerschaft die Sicherheit einer Impfung mit inaktivierten Impfstoffen (Totimpfstoffen) in der Schwangerschaft. Die ausführliche Erläuterung der Impfempfehlung für Schwangere, Stillende und bei Kinderwunsch findet sich in der FAQ "Was empfiehlt die STIKO zur Impfung gegen COVID-19 von Schwangeren, Stillenden und bei Kinderwunsch?" und in der 10. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung für Schwangere und Stillende.

Stand: 28.04.2022

Warum wird allen ungeimpften Stillenden eine COVID-19-Impfung empfohlen?

Im Rahmen ihrer Empfehlung zur Impfung gegen COVID-19 von Schwangeren und Stillenden hat die STIKO eine systematische Literaturrecherche zur Impfung von Stillenden durchgeführt. Dabei wurde die wissenschaftliche Evidenz zum Antikörpertransfer über die Muttermilch nach Impfung und zur Sicherheit von mRNA-Impfstoffen gegen COVID-19 für das Kind nach Impfung der Mutter in der Stillzeit umfassend aufgearbeitet und analysiert.

Antikörpertransfer über die Muttermilch: Nach einer COVID-19-Impfung sind vermehrt IgG-Antikörper in der Muttermilch zu finden. Je höher der Antikörperspiegel im Blut der Mutter ist, desto höher ist auch der Antikörperspiegel in der Muttermilch. Die höchsten Werte sind 1-2 Wochen nach Verabreichung der 2. Dosis zu finden. Die schützende Wirkung von diesen Antikörpern gegen eine COVID-19-Erkrankung bei Säuglingen von geimpften Müttern ist jedoch bisher nicht belegt.

Sicherheit der Impfung in der Stillzeit: Bisher gibt es nur wenige Studien zur Sicherheit von mRNA-Impfstoffen gegen COVID-19 für das Kind nach Impfung der Mutter in der Stillzeit. In diesen Studien wurde kein bzw. wenn ein nur minimaler Transfer von mRNA des Impfstoffes in die Muttermilch nachgewiesen. Aufgrund von in der Muttermilch und im Magen-Darm-Trakt des Kindes vorkommenden Ribonukleasen (Nukleasen, die RNA-Moleküle spezifisch abbauen), ist anzunehmen und plausibel, dass mögliche Impfstoff-mRNA sehr schnell bereits in der Muttermilch bzw. noch im Magen-Darm-Trakt des Kindes abgebaut werden. In den bisherigen Studien traten keine schweren unerwünschten Nebenwirkungen bei Stillenden oder deren Kindern nach der Impfung auf.

Auf dieser Grundlage empfiehlt die STIKO allen ungeimpften Stillenden die zweimalige Impfung mit einem mRNA-Impfstoff gegen COVID-19 während der Stillzeit. Die Impfung sollte im Abstand von 3-6 (Comirnaty) bzw. 4-6 Wochen (Spikevax) erfolgen. Stillende unter 30 Jahren sollen mit dem Impfstoff Comirnaty geimpft werden (s. FAQ „Welche Neuerungen bzw. Änderungen ergeben sich durch die 13. Aktualisierung der STIKO-Empfehlung im November 2021?“). Eine COVID-19 Impfung von Stillenden ist bei unkompliziertem Verlauf auch im Wochenbett möglich.

Schwangeren Personen empfiehlt die STIKO unabhängig von ihrem Alter die Impfung mit dem mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer (Comirnaty), siehe FAQ „Warum wird allen ungeimpften Schwangeren eine COVID-19-Impfung ab dem 2. Trimenon empfohlen?“.

Stand: 30.11.2021

Hat die COVID-19-Impfung einen Einfluss auf den weiblichen Zyklus?

Die Länge des weiblichen Zyklus weist natürlicherweise Schwankungen auf, die innerhalb eines Jahres mehr als eine Woche betragen können. Eine Reihe von Faktoren können das Zyklusgeschehen temporär oder längerfristig beeinflussen, wie z.B. Stress, Reisen mit Zeitverschiebungen und Klimaveränderungen, ein ungesunder Lebensstil, aber auch Schilddrüsenerkrankungen oder die Einnahme bestimmter Medikamente. Bei bis zu einem Drittel der Frauen kommt es im Laufe ihres Lebens zu Blutungsstörungen.

Zyklusstörungen im Nachgang zu einer COVID-19-Impfung wurden international beobachtet und werden derzeit weiter erforscht. Solche Veränderungen des Zyklus sind auch bei anderen Impfungen oder durch Infektion bekannt und werden auf die Aktivierung des Immunsystems zurückgeführt. Ein direkter kausaler Zusammenhang ist nicht bekannt. Frauen sollten aber über diese mögliche Nebenwirkung einer Impfung informiert werden, um Verunsicherung vorzubeugen. Diese beobachteten Störungen des Zyklus sind vorrübergehend und nicht mit Unfruchtbarkeit1 verbunden.

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1) Was bedeutet eigentlich „unfruchtbar“?

Der Begriff der „Unfruchtbarkeit“ umfasst verschiedene Sachverhalte. Mediziner sprechen von einer primären Sterilität, wenn eine Frau trotz ungeschütztem Geschlechtsverkehr noch nie schwanger geworden ist oder ein Mann noch nie ein Kind gezeugt hat. Eine sekundäre Sterilität liegt dagegen vor, wenn nach einer früheren Schwangerschaft keine weitere zustande kommt. Beide Fälle betreffen die gemeinsame Fruchtbarkeit von Mann und Frau. Davon abzugrenzen ist der Begriff der Infertilität. Er beschreibt die Problematik einer schwangeren Frau, kein lebensfähiges Kind auszutragen zu können. Mehrmalige Fehlgeburten deuten auf eine Infertilität hin.

Laut WHO gelten Frauen und Männer als unfruchtbar, die trotz ungeschütztem und regelmäßigem Sexualverkehr auch nach 12 Monaten keine Schwangerschaft erreichen. Unfruchtbarkeit ist mit bis zu 30% nicht selten: etwa 15% der Paare in Mitteleuropa haben Schwierigkeiten, innerhalb eines Jahres ein Kind zu zeugen, 10 % der Paare benötigen länger als zwei Jahre, 3–4 % der Paare bleiben dauerhaft ungewollt kinderlos.

Die Ursachen für eine Unfruchtbarkeit sind vielfältig. Neben dem späten Kinderwunsch oder organischen Ursachen, die eine ärztliche Behandlung erfordern, gibt es eine Reihe von Einflussfaktoren, die sich temporär oder längerfristig auf das Zyklusgeschehen der Frau bzw. die Samenproduktion beim Mann und damit auch auf die Fruchtbarkeit auswirken können. Dazu gehören z.B. übermäßiger Stress und psychische Belastungen, aber auch ein ungesunder Lebensstil, der z.B. mit Alkohol-, Nikotin- und Drogenkonsum oder mit Über- und Untergewicht einhergeht.

Stand: 11.10.2021

Macht die COVID-19-Impfung Frauen oder Männer unfruchtbar?

Seit einiger Zeit kursiert vor allem im Internet eine Fehlinformation. Sie besagt, dass die Impfung gegen COVID-19 mit mRNA- oder Vektorimpfstoffen unfruchtbar1 macht oder machen kann. Diese Aussage ist falsch.

Warum?

  • In den umfangreichen nicht-klinischen Prüfungen, die vor der Zulassung der Impfstoffe durchgeführt wurden, gab es keine Hinweise auf das Auftreten von Unfruchtbarkeit nach COVID-19-Impfung (siehe auch FAQ „Können COVID-19-mRNA-Impfstoffe die Fruchtbarkeit beeinträchtigen?“ des Paul-Ehrlich-Instituts).
  • In der Zulassungsstudie von z.B. Comirnaty (BioNTech) wurden 12 Frauen in der Gruppe mit COVID-19-Impfung und 11 Frauen in der Gruppe mit Placebo-Impfung (ohne mRNA) innerhalb des Nachbeobachtungszeitrums von 2 Monaten schwanger – es konnte somit zwischen den beiden Gruppen kein Unterschied bezüglich der Zahl der eingetretenen Schwangerschaften beobachtet werden.
  • Eine Studie aus Israel zeigt Daten von 36 Paaren, die sich im Zeitraum der COVID-19-Impfung in einer Kinderwunschbehandlung für eine künstliche Befruchtung (IVF) befanden. Dabei wurden Dauer und charakteristische Parameter der ovariellen Stimulation, die Anzahl und die Qualität der gewonnenen Eizellen sowie die untersuchten Spermienparameter vor und nach der Impfung verglichen. Es zeigte sich, dass in dem Beobachtungszeitraum von 7-85 Tagen nach Impfung kein Unterschied zwischen diesen Parametern bestand. In einer amerikanischen Studie, die bei 45 Männern Spermienparameter untersuchte, wurde vor und nach der Impfung mit 2 Dosen eines mRNA-Impfstoffs kein Unterschied gefunden.

Wie könnte diese Falschinformation zustande gekommen sein?

Durch den mRNA-Impfstoff werden unsere Körperzellen angeregt, Proteine zu bilden, die den Spike-Proteinen auf der Oberfläche der Viren ähneln. Das Spike-Protein weist in sehr geringem Umfang eine strukturelle Ähnlichkeit mit dem Protein Syncytin-1 auf, das während einer Schwangerschaft in der Plazenta gebildet wird. Daraus wird der falsche Schluss gezogen, dass sich die gebildeten Antikörper nicht nur gegen das Coronavirus, sondern auch gegen das Protein Syncytin-1 richten und so zur Unfruchtbarkeit führen könnten. Die strukturelle Ähnlichkeit zwischen dem Corona-Spike-Protein und dem menschlichen Protein Syncytin-1 wurde vollständig untersucht. Sie beschränkt sich lediglich auf 0,75% der Aminosäuren (5 Aminosäuren von 1273 Aminosäuren im Corona-Spike-Protein bzw. 5 ähnliche, aber nicht gleiche, von 538 Aminosäuren im Syncytin-1 Protein) (siehe auch: Universität Jena: Impfmythen zu Corona - UKJ-Experten stellen klar). Nach dieser Logik müsste auch die Infektion mit COVID-19 unfruchtbar machen, denn auch nach Infektion mit COVID-19 kommt es zur Bildung von Antikörpern gegen das Spike-Protein - statt von einer Impfung durch das Virus selbst ausgelöst. Auch dies wurde jedoch weltweit nicht beobachtet.

Die Sorge um eine mögliche Unfruchtbarkeit nach einer COVID-19-Impfung ist also unbegründet.

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1) Was bedeutet eigentlich „unfruchtbar“?

Der Begriff der „Unfruchtbarkeit“ umfasst verschiedene Sachverhalte. Mediziner sprechen von einer primären Sterilität, wenn eine Frau trotz ungeschütztem Geschlechtsverkehr noch nie schwanger geworden ist oder ein Mann noch nie ein Kind gezeugt hat. Eine sekundäre Sterilität liegt dagegen vor, wenn nach einer früheren Schwangerschaft keine weitere zustande kommt. Beide Fälle betreffen die gemeinsame Fruchtbarkeit von Mann und Frau. Davon abzugrenzen ist der Begriff der Infertilität. Er beschreibt die Problematik einer schwangeren Frau, kein lebensfähiges Kind auszutragen zu können. Mehrmalige Fehlgeburten deuten auf eine Infertilität hin.

Laut WHO gelten Frauen und Männer als unfruchtbar, die trotz ungeschütztem und regelmäßigem Sexualverkehr auch nach 12 Monaten keine Schwangerschaft erreichen. Unfruchtbarkeit ist mit bis zu 30% nicht selten: etwa 15% der Paare in Mitteleuropa haben Schwierigkeiten, innerhalb eines Jahres ein Kind zu zeugen, 10 % der Paare benötigen länger als zwei Jahre, 3–4 % der Paare bleiben dauerhaft ungewollt kinderlos.

Die Ursachen für eine Unfruchtbarkeit sind vielfältig. Neben dem späten Kinderwunsch oder organischen Ursachen, die eine ärztliche Behandlung erfordern, gibt es eine Reihe von Einflussfaktoren, die sich temporär oder längerfristig auf das Zyklusgeschehen der Frau bzw. die Samenproduktion beim Mann und damit auch auf die Fruchtbarkeit auswirken können. Dazu gehören z.B. übermäßiger Stress und psychische Belastungen, aber auch ein ungesunder Lebensstil, der z.B. mit Alkohol-, Nikotin- und Drogenkonsum oder mit Über- und Untergewicht einhergeht.

Stand: 04.01.2022

Impfung bei Immunschwäche (Immundefizienz) (Stand: 18.8.2022)

Was ist bei einer bestehenden Immundefizienz und der Impfung gegen COVID-19 mit einem mRNA-Impfstoff hinsichtlich der Impfstoffwirksamkeit zu beachten?

In Bezug auf die Wirksamkeit von Impfungen bei Immundefizienz (ID) ist durch die Erfahrung mit seit Jahrzehnten eingesetzten Totimpfstoffen bekannt, dass sie möglicherweise im Vergleich zu Personen ohne ID vermindert sein kann. Dabei hängt das Ausmaß dieser verminderten Immunantwort auf die Impfung von der Grunderkrankung, der eingesetzten Medikation und nicht zuletzt dem Alter der zu impfenden Person ab (Immunoseneszenz). In den Zulassungsstudien waren initial keine Patient:innen mit ID eingeschlossen, aber inzwischen gibt es zahlreiche Impfstoffstudien, bei denen die Immunantwort bei Patient:innen aus verschiedenen Erkrankungsgruppen untersucht wurde.

Noch ist kein Laborwert definiert, der zuverlässig eine Schutzwirkung anzeigt. In Immunogenitätsuntersuchungen wurde daher als Näherung die Antikörperbildung gegen Teile des SARS-CoV-2-Protein und in einigen Studien auch die T-zelluläre Immunantwort herangezogen und gemessen. Die Impfstoffstudien zeigen, dass bei den meisten untersuchten Formen von ID ein gewisser Anteil an Patient:innen keine Antikörper nach COVID-19-Impfung bildet und dass im Falle von nachweisbaren Antikörpern deren Konzentrationen niedriger waren als bei den immungesunden Vergleichsgruppen. Ein hoher Anteil von Personen ohne nachweisbare Antikörperbildung fand sich bei Organtransplantat-, Stammzell-, und Krebspatient:innen sowie bei Patient:innen unter B-Zell-depletierender Antikörpertherapie.

Bei der Verabreichung der Impfung gegen COVID-19 ist zu beachten:

  • Immunsupprimierende oder immunmodulierende Therapien können auch bei einer anstehenden Impfstoffgabe weitergeführt werden.
  • Empfehlenswert für die bestmögliche Impfwirksamkeit ist allerdings eine möglichst geringe Immunsuppression zum Zeitpunkt der Impfung, d.h., dass der Impfzeitpunkt zum Beispiel in die Mitte der Verabreichungsintervalle der immunsupprimierenden oder immunmodulierenden Medikation gelegt werden sollte.
  • Bei geplanter antineoplastischer Therapie („Chemotherapie“) soll die Impfung mindestens 2 Wochen vor deren Beginn erfolgen, um eine suffiziente Immunantwort zu ermöglichen.

Die STIKO hat eine Impfempfehlung zur COVID-19-Impfung bei Personen mit Immundefizienz ID veröffentlicht, die hier zu finden ist.

Stand: 24.09.2021

Was ist bei einer bestehenden Immundefizienz und der Impfung gegen COVID-19 mit einem mRNA-Impfstoff hinsichtlich der Impfstoffsicherheit zu beachten?

Die mRNA-Impfstoffe bewirken die Vervielfältigung kleiner Eiweißeinheiten im Zytoplasma (Spike-Proteine), die aber selbst nicht replikationsfähig sind. Die Vektorviren bei den Impfstoffen Vaxzevria (AstraZeneca) und COVID-19-Vaccine Janssen (Janssen-Cilag International) wurden so verändert, dass sie nicht vermehrungsfähig sind.

Alle bislang zugelassenen Impfstoffe gegen COVID-19 sind deshalb wie Totimpfstoffe zu bewerten, sodass hier keine Sicherheitsbedenken bestehen. Siehe auch die FAQ "Welche medizinischen Gründe (Kontraindikationen) sprechen gegen die COVID-19-Impfung?".

Stand: 01.06.2021

Wie soll eine Immunisierung bei Patient:innen mit Immundefizienz erfolgen?

Bisher ungeimpfte Personen mit einer Immundefizienz (ID) ab 5 Jahren sollen grundsätzlich eine Grundimmunisierung und zwei Auffrischimpfungen mit einem mRNA-Impfstoff nach der altersspezifischen Empfehlung erhalten (s. Tabelle 5 in der aktuellen COVID-19-Impfempfehlung).

Die 1. und 2. Impfstoffdosis soll im Abstand von 3 bis 6 [Comirnaty] bzw. 4 bis 6 Wochen [Spikevax in der Dosierung 100 µg]) erfolgen. Bei schwer immundefizienten Personen mit einer erwartbar verminderten oder sogar ausbleibenden Impfantwort kann die 3. Impfstoffdosis bereits 4 Wochen nach der 2. Impfstoffdosis als Optimierung der primären Impfserie verabreicht werden. Es können ggf. auch weitere Impfstoffdosen zur Optimierung im Rahmen der primären Impfserie jeweils im Mindestabstand von 4 Wochen bei dieser Patient:innengruppe notwendig werden. Bei immundefizienten Personen mit erwartbar geringer Einschränkung der Impfantwort bzw. bei Immungesunden stellt die 3. Impfstoffdosis bereits die 1. Auffrischimpfung dar, die im Abstand von mindestens 3 Monaten zur abgeschlossenen Grundimmunisierung erfolgen soll.

Sollten bei schwer immundefizienten Personen nach der 3. Impfstoffdosis im Rahmen der Grundimmunisierung unverändert sehr niedrige oder keine spezifischen Antikörper messbar sein (s. FAQ Sollen Antikörpermessungen zur Kontrolle des Impferfolgs bei allen PatientInnen mit Immundefizienz erfolgen?), stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Die Dosis des mRNA-Impfstoffs kann gesteigert werden (z.B. Applikation einer doppelten Dosis von Comirnaty als off-label-Anwendung; oder Impfung mit Spikevax (100µg), welcher eine etwa dreifach höhere mRNA-Menge beinhaltet als Comirnaty).
  • Es kann ein Impfstoff einer anderen Technologie zur Anwendung kommen (z.B. ein Vektorimpfstoff oder ein adjuvantierter Protein-Impfstoff wie Nuvaxovid).
  • Je nach Immunantwort können weitere Impfstoffdosen im Abstand von 4 Wochen erwogen werden.

Erst nach erfolgreicher Grundimmunisierung soll die 1. Auffrischimpfung im Mindestabstand von 3 Monaten verabreicht werden. Die 2. Auffrischimpfung soll nach weiteren 3 Monaten erfolgen. Wegen des höheren Risikos für einen schweren Verlauf von COVID-19 sollen Personen mit Immundefizienz bei den Auffrischimpfungen bevorzugt berücksichtigt werden.

Bei Personen mit ID, die eine gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, muss im Einzelfall entschieden werden, wie viele weitere Impfstoffdosen für einen optimalen Schutz notwendig sind. Dies hängt maßgeblich von Art und Ausprägung der ID ab.

Immundefiziente Personen ab 12 Jahre, die ein hohes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf haben und entweder eine produktspezifische medizinische Kontraindikation für mRNA-Impfstoffe aufweisen oder die auf die bisher verfügbaren Impfstoffe keine messbare Immunantwort gegen SARS-CoV-2 entwickelt haben, können trotz einer derzeit noch limitierten Datenlage mit Nuvaxovid (Novavax) geimpft werden.

Stand: 18.08.2022

Sollen Antikörpermessungen zur Kontrolle des Impferfolgs bei allen Patient:innen mit Immundefizienz erfolgen?

Eine serologische Kontrolle der Antikörperantwort ist bei Patient:innen mit leichter bis mittelgradiger Immundefizienz nicht generell empfohlen bzw. notwendig. Der Wert, der einen sicheren Schutz bedeutet und damit eine oder mehrere Impfstoffdosen ggf. unnötig machen würde, ist nicht bekannt.

Bei schwer immundefizienten Patient:innen mit erwartbar verminderter Impfantwort empfiehlt es sich, frühestens 4 Wochen nach der 2. Impfstoffdosis UND frühestens 4 Wochen nach der 3. Impfstoffdosis jeweils eine serologische Untersuchung auf spezifische Antikörper gegen das SARS-CoV-2-Spike-Protein durchzuführen (Gesamtprotein, S1-Untereinheit oder Rezeptorbindungsdomäne). Die erste Antikörpermessung kann am selben Termin durchgeführt werden, an dem die 3. Impfstoffdosis verabreicht wird. Das Ergebnis muss für die Gabe der 3. Impfstoffdosis nicht abgewartet werden. Über weitere Antikörpermessungen muss individuell entschieden werden.

Sollten nach der 3. Impfstoffdosis unverändert sehr niedrige oder keine spezifischen Antikörper messbar sein, stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung (s. FAQ „Wie soll eine Immunisierung bei Patient:innen mit Immundefizienz erfolgen?“).

Der Übergang zwischen einer erwartbar ausreichenden Impfantwort bei leichter ID und einer verminderten Impfantwort bei schwerer ID ist oft fließend, als Entscheidungshilfe kann folgende Tabelle herangezogen werden: Tabelle 4 der 18. Aktualisierung.

Stand: 15.02.2022

Impfquotenmonitoring (Stand: 22.6.2022)

Warum gibt es mit dem "Digitalen Impfquotenmonitoring" (DIM) ein eigenes Meldesystem zur COVID-19-Impfung im RKI – warum reichen die Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) nicht aus?

Generell gilt: Wenn Ärzt:innen gesetzlich Krankenversicherte impfen, rechnen sie diese Leistung über eine der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in Deutschland ab. Diese Abrechnungsdaten wiederum werden von den KVen regelmäßig und mit einem Zeitverzug von sechs bis neun Monaten an das RKI übermittelt. Das RKI kann dann mithilfe der Abrechnungsdaten die Inanspruchnahme zu verschiedenen Impfungen bestimmen (sogenannte KV-Impfsurveillance). Für die Impfung gegen COVID-19 gilt das im Prinzip genauso.

Für die Bekämpfung einer Pandemie und für neue Impfstoffe sind jedoch eine aktuelle Bewertung der Inanspruchnahme sowie der Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe ohne Zeitverzug essentiell. Dazu kommt, dass die Bundesländer für die COVID-19-Impfung zunächst zentrale Impfstellen und Impfteams eingerichtet hatten, die ihre Leistungen nicht über die KVen abrechnen. Im Lauf der Impfkampagne kamen weitere Impfstellen ohne routinemäßige Abrechnung über die KVen hinzu. Daher musste ein Meldesystem zur täglichen Übermittlung der Impfdaten von allen impfenden Stellen aufgebaut werden: das Digitale Impfquotenmonitoring (DIM). Dieses besteht mittlerweile aus drei Meldeportalen, über die das RKI die Daten bezieht (siehe FAQ "Wer erhebt Daten zu durchgeführten COVID-19-Impfungen, welche Daten werden erhoben und wie werden sie ans RKI übermittelt?"). Die Meldung der impfenden Stellen ist in § 4 der Coronavirus-Impfverordnung rechtlich vorgeschrieben. Sie muss vollständig und zeitnah erfolgen, um den Impffortschritt in Deutschland so genau und aktuell wie möglich abbilden zu können.

Stand: 29.04.2022

Wo werden die Daten zu den COVID-19-Impfungen veröffentlicht?

Das RKI stellt montags bis freitags die Anzahl der durchgeführten Impfungen je Impfstoff, die Anzahl von Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen und den Anteil der Geimpften in der jeweiligen Altersgruppe sowie in der Gesamtbevölkerung als Excel-Datei zur Verfügung: www.rki.de/covid-19-impfquoten. Die Daten werden ebenfalls visualisiert im Impfdashboard des Bundesministeriums für Gesundheit bereitgestellt.

Seit dem 21.07.2021 stehen die Daten des COVID-19-Impfquotenmonitorings zusätzlich auf Github (https://github.com/robert-koch-institut/COVID-19-Impfungen_in_Deutschland) zur Verfügung und werden montags bis samstags aktualisiert. Hier findet sich u.a. auch eine ausführliche Beschreibung der Datenquellen, der Aufbereitung der Daten, der Variablen sowie der Metadaten.

Stand: 29.04.2022

Wer erhebt Daten zu durchgeführten COVID-19-Impfungen, welche Daten werden erhoben und wie werden sie ans RKI übermittelt?

Grundlage für die Datenerhebung ist die Coronavirus-Impfverordnung. Je nach Leistungserbringer werden die Daten auf drei unterschiedlichen Wegen und mit unterschiedlichem Detailliertheitsgrad ins "Digitale Impfquotenmonitoring" des RKI übermittelt:

1.) Web-Anwendung "Digitales Impfquotenmonitoring": Impfzentren, mobile Teams, Betriebsärzt:innen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser sowie Apotheken übermitteln täglich pseudonymisierte Daten mit der Web-Anwendung "Digitales Impfquotenmonitoring" (DIM). Die Daten beinhalten eine Kennung der Impfstelle, das Datum der Impfung, den Impfstoffnamen, die Chargennummer, die Impfstoffdosis/Reihenfolge der Impfserie (erste Impfung, zweite Impfung, erste Auffrischungsimpfung, zweite Auffrischungsimpfung), ein in der Anwendung gebildetes Pseudonym der geimpften Person sowie ihr Alter, ihr Geschlecht und ihre Wohnort-PLZ (siehe FAQ "Wie funktioniert die Webanwendung „Digitales Impfquotenmonitoring"? ).

2.) KBV-Meldeportal: Von den Vertragsärzt:innen werden täglich aggregierte Daten an ein Portal der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) übermittelt. Von dort werden sie in zwei separaten Datenpaketen dem RKI bereitgestellt. Ein Paket enthält die Anzahl durchgeführter Impfungen je Praxis und Impftag aufgeschlüsselt nach Impfstoff und Impfstoffdosis. Das zweite Paket enthält die Anzahl durchgeführter Impfungen aufgeschlüsselt nach den Altersgruppen 5-11, 12-17, 18-59 und 60+ Jahre sowie nach der Impfstoffdosis. Die KBV-Meldedaten werden sukzessive durch die quartalsweisen KV-Abrechnungsdaten ersetzt, sobald diese vorliegen. Siehe FAQ "Wie können niedergelassene Arztpraxen die Daten zu den durchgeführten Impfungen übermitteln?"

3.) PVS-Meldeportal: Von den Privatärzt:innen werden täglich aggregierte Daten an ein Portal des Verbandes der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e.V. (PVS) übermittelt und dort in einem Datenpaket dem RKI bereitgestellt. Dieses enthält die Anzahl durchgeführter Impfungen je Praxis und Impftag aufgeschlüsselt nach Impfstoff, Altersgruppe 5-11, 12-17, 18-59 und 60+ Jahre und Impfstoffdosis.

Die Daten von DIM, KBV und PVS unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Datenstruktur. Die über KBV und PVS gemeldeten Daten enthalten keine Details zu den geimpften Personen (z.B. kein genaues Alter, kein Geschlecht, kein Wohnortlandkreis, keine Impfserien).

Stand: 29.04.2022

Wie funktioniert die Webanwendung "Digitales Impfquotenmonitoring"?

Die Webanwendung "Digitales Impfquotenmonitoring" (DIM) steht für die Datenübermittlung der Impfungen aus allen zusätzlich zur Regelversorgung an der COVID-19-Impfkampagne teilnehmenden Einrichtungen zur Verfügung. Derzeit sind das Impfzentren, mobile Impfteams, Gesundheitsämter, Krankenhäuser und weitere landeseigene oder kommunale Einrichtungen sowie Betriebe, Betriebsärzt:innen oder betriebsmedizinische Dienste und Apotheken. Autorisiertes Personal dieser Einrichtungen kann die Daten der geimpften Person eingeben, welche in der Anwendung pseudonymisiert und über eine gesicherte Internetverbindung täglich an die Bundesdruckerei übermittelt werden. Bei der Bundesdruckerei werden sie im Auftrag des RKI zwischengespeichert und vom RKI täglich abgerufen. Neben der Erfassung und Übermittlung von Einzeldatensätzen direkt über die Anwendung ist auch eine zentrale Erfassung (z.B. zunächst im Bundesland oder bei einem Dienstleister) möglich, um die Daten dann gebündelt über eine Schnittstelle der DIM-Anwendung zu übergeben. Auch viele Betriebe bzw. betriebsmedizinische Dienste bündeln die Datenübermittlung.

Stand: 29.04.2022

Wie können niedergelassene Arztpraxen die Daten zu den durchgeführten Impfungen übermitteln?

Die impfenden niedergelassenen Ärzt:innen müssen täglich die Gesamtzahl der durchgeführten Impfungen je Impfstoff nach erster und zweiter Impfung, erster und zweiter Auffrischimpfung sowie unterteilt nach Altersgruppen (5-11 Jahre, 12-17 Jahre, 18-59 Jahre und ab 60 Jahre) an das RKI übermitteln. Bei den Vertragsärzt:innen erfolgt die Übermittlung über das Portal der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), bei den Privatärzt:innen über das Portal des Verbandes der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e.V. (PVS). Weitere Details zu den geimpften Personen wie Geburtsmonat und -jahr, Geschlecht und Wohnort-PLZ werden dann von Vertragsärzt:innen wie bisher über die quartalsweisen Praxis-Abrechnungen an die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) übermittelt. Im Abrechnungssystem der Ärzt:innen (Praxissoftware) wurden speziell für die COVID-19-Impfungen impfstoffspezifische Ziffern sowie die Chargennummer aufgenommen. Diese Daten werden gemeinsam mit allen anderen Abrechnungsdaten zu Impfungen und ausgewählten Diagnosen bei den KVen aufbereitet und gemäß § 13 Absatz 5 Infektionsschutzgesetz ebenfalls quartalsweise dem RKI übermittelt. Der zeitliche Abstand zwischen Impfdatum und Übermittlung an das RKI beträgt in der Regel sechs bis neun Monate. Im "Digitalen Impfquotenmonitoring" werden die KBV-Meldedaten dann sukzessive durch die (umfangreicheren) Impf-Abrechnungsdaten der KVen ersetzt, sobald diese quartalsweise und mit allen notwendigen Angaben vorliegen. In den KV-Daten ist dann auch die Zuordnung von Impfstoff und Altersgruppe möglich – was bei den KBV-Meldedaten durch die getrennten Datenpakete nicht möglich ist.

Stand: 29.04.2022

Warum ist eine vollständige und zeitnahe Datenübermittlung von allen impfenden Stellen für das Impfquotenmonitoring wichtig?

Die Übermittlung der COVID-19-Impfdaten muss vollständig und zeitnah von allen impfenden Stellen erfolgen, um den Impffortschritt in Deutschland so genau und aktuell wie möglich abbilden zu können. Die Daten fließen ein in die Bewertung der aktuellen epidemischen Lage und daraus abgeleitete politische Entscheidungen, werden für die Einschätzung der Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe und die Evaluation der Umsetzung der Impfempfehlungen benötigt. Sie werden auch für Modellierungen über das zukünftige Infektionsgeschehen sowie zur Vorbereitung weiterer Impfempfehlungen genutzt.

Die Meldung aller durchgeführten Impfungen an das RKI ist in der Coronavirus-Impfverordnung rechtlich vorgeschrieben. Das RKI kann nur die Impfdaten auswerten und publizieren, die ihm gemäß § 4 der Coronavirus-Impfverordnung von den impfenden Stellen übermittelt werden (siehe FAQ "Wer erhebt Daten zu durchgeführten COVID-19-Impfungen, welche Daten werden erhoben und wie werden sie ans RKI übermittelt?"). Impfungen, die nicht noch am Tag der Durchführung gemeldet werden können, sollten schnellstmöglich nachgemeldet werden. Die vom RKI unter www.rki.de/covid-19-impfquoten publizierten Daten können auch Nachmeldungen und Korrekturen aus zurückliegenden Zeiträumen enthalten.

Stand: 29.04.2022

Wie genau können die Impfquoten abgebildet werden – welche Unschärfen gibt es?

Wie in anderen Meldesystemen auch wird bei den über das "Digitale Impfquotenmonitoring" erfassten Impfquoten von einer gewissen Untererfassung ausgegangen. Die abgebildeten Impfquoten sind daher als Mindest-Impfquoten zu verstehen (siehe Kapitel Impfen im COVID-19-Wochenbericht des RKI: www.rki.de/covid-19-wochenbericht). Darüber hinaus werden die Daten je nach Impfstelle über drei unterschiedliche Portale und in jeweils unterschiedlicher Detailtiefe und Datenqualität übermittelt (siehe FAQ "Wer erhebt Daten zu durchgeführten COVID-19-Impfungen, welche Daten werden erhoben und wie werden sie ans RKI übermittelt?"). Während es bei Einzelfallmeldungen die Möglichkeit zu Korrekturen und Nachmeldungen gibt, stehen die Meldedaten im Portal der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nur vom jeweils aktuellen Impftag zur Verfügung. Während aus den Einzelfallmeldungen Impfserien in ihrer zeitlichen Abfolge bei mehrfach geimpften Personen rekonstruierbar sind, ist dies anhand der zusammengefassten Daten aus dem KBV-Portal und dem Portal des Verbandes der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e.V. (PVS) nicht möglich. Zudem werden neue Impfstoffe und neue oder geänderte Impfschemata in allen Meldeportalen berücksichtigt, was im Zeitverlauf zu Umstellungen in der Erfassung führt. Die Integration der verschiedenen Daten ist somit komplex und bedarf immer wieder Anpassungen, um die Impfquoten so genau und aktuell wie möglich abzubilden.

Stand: 22.06.2022

Sicherheit (Stand: 18.8.2022)

Wer ist für die Bewertung und Überwachung der Impfstoffe (Impfstoffsicherheit) zuständig?

Für die Zulassung von Impfstoffen, d.h. die Bewertung der Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit sowie die Pharmakovigilanz (Arzneimittelsicherheit) nach der Zulassung ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut zuständig.

Die Ständige Impfkommission (STIKO, angesiedelt am Robert-Koch-Institut, RKI) erstellt auf der Grundlage der Daten zu Wirksamkeit und Sicherheit der jeweiligen zugelassenen Impfstoffe die Impfempfehlungen, sodass Impfstoffe optimal eingesetzt werden können. Hierfür bezieht die STIKO die Bewertungen des Paul-Ehrlich-Instituts zur Sicherheit von Impfstoffen mit ein.

Die Expertise zur Beurteilung von individuell auftretenden unerwünschten Reaktionen nach Impfungen liegt beim Paul-Ehrlich-Institut. Nach der Zulassung eines Impfstoffs werden kontinuierlich alle Meldungen mit Verdacht auf eine Nebenwirkung bzw. Impfkomplikation erfasst und bewertet. Das Paul-Ehrlich-Institut veröffentlicht wöchentlich Sicherheitsberichte zu den gemeldeten Verdachtsfällen in Deutschland nach der Impfung gegen COVID-19. Spezifische Fragen über den Sicherheitsbericht hinaus beantwortet das Paul-Ehrlich-Institut unter

Stand: 28.01.2021

Gibt es Sicherheitsbedenken bei den Vektor-basierten Impfstoffen?

Der zurzeit eingesetzte Vektor-basierte Impfstoff COVID-19 Vaccine Janssen von Janssen-Cilag International) verwendet „Träger- oder Vektorviren“. Das sind Adenoviren (modifizierte Erkältungsviren), die für Menschen harmlos sind. Das Impfvirus repliziert (d.h. vermehrt sich) im menschlichen Körper nicht und kann somit keine Erkrankung auslösen.

Nach der Impfung gelangt das Impfvirus mit dem SARS-CoV-2-Gen in einige wenige menschliche Körperzellen. Die Zellen verwenden das Gen zur Herstellung des Spikeproteins. Das Immunsystem erkennt das Spikeprotein als fremd an und bildet als Reaktion des Immunsystems Antikörper und T-Zellen, die im Idealfall vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 schützen.

Bei natürlicher Infektion mit Adenoviren wurde bisher keine genetische Veränderung menschlicher Zellen beobachtet. Adenovirale Vektoren gelten generell als nichtintegrierende Vektoren, d.h. sie integrieren ihr Erbgut nicht ins Zellgenom. Das Genom der COVID-19-Vektorimpfstoffe auf Basis nicht vermehrungsfähiger Adenoviren verbleibt ebenso wie das anderer Adenoviren außerhalb der menschlichen DNA (extrachromosomal) im Zellkern infizierter Zellen.

Auch vor dem Hintergrund, dass sich die adenoviralen Vektoren – anders als die natürlichen Erkältungsviren – aufgrund genetischer Veränderungen nicht im menschlichen Körper vermehren und schnell vom Körper eliminiert werden, besteht nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft kein Risiko durch eine Integration der Adenovirus-Vektor-DNA in das menschliche Genom.

Weitere Informationen zu COVID-19-Impfstoffen finden sich hier.

Stand: 15.02.2022

Welche Impfreaktionen und Nebenwirkungen wurden nach einer COVID-19-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff beobachtet?

Wie bei jeder Impfung können auch nach der COVID-19-Impfung Impfreaktionen und Nebenwirkungen auftreten. Impfreaktionen treten in der Regel kurz nach der Impfung auf und klingen innerhalb weniger Tage ab.

Zulassungsstudien der Grundimmunisierung:
Auf Basis der Zulassungsstudien beurteilte die STIKO die beiden mRNA-Impfstoffe Comirnaty (BioNTech/Pfizer) und Spikevax (Moderna) hinsichtlich der Wirksamkeit initial als gleichwertig. Bezüglich der Sicherheit wurde die Häufigkeit von Impfreaktionen und Nebenwirkungen, die innerhalb von bis zu 14 Wochen nach Verabreichung des Impfstoffs auftraten, bei Geimpften mit einer Placebogruppe verglichen.

Die häufigste lokale Reaktion war Schmerzen an der Einstichstelle (Impfung: 83 [Comirnaty (BioNTech/Pfizer)] bzw. 88% [Spikevax (Moderna)]; Placebo: 14 [Comirnaty (BioNTech/Pfizer)] bzw. 17% [Spikevax (Moderna)]. Unter den systemischen Reaktionen waren Abgeschlagenheit (Impfung: 47 bzw. 65%; Placebo: 23 bzw. 33%) sowie Kopfschmerzen (42 bzw. 59% vs. 23 bzw. 34%) die häufigsten Ereignisse. Fieber trat nach der ersten Impfstoffdosis seltener (Impfung: 4% bzw. 0,8%; Placebo: 1% bzw. 0,3%) als nach der zweiten Impfstoffdosis (Impfung: 16% bzw. 15,5%; Placebo: 0% bzw. 0,3%) auf. In den Zulassungsstudien beider mRNA-Impfstoffe wurden wenige transiente Fazialisparesen beobachtet, deren Zusammenhang mit der COVID-19-Impfung nicht ausgeschlossen werden konnte.

Insbesondere schwere unerwünschte Ereignisse mit hohem Schweregrad und solche, die als lebensbedrohlich klassifiziert wurden, traten in der Impfstoff- und Placebogruppe gleich häufig auf. Weder in der Impfstoff- noch in der Placebogruppe traten Todesfälle auf, die auf die Injektion des Impfstoffs oder der Kochsalzlösung zurückzuführen waren.

Überwachung nach Zulassung:
Seit Einführung der Impfung wurden in sehr seltenen Fällen anaphylaktische Reaktionen (allergische Sofortreaktionen) berichtet. Diese traten kurz nach der Impfung auf und mussten ärztlich behandelt werden (siehe auch "Was ist bei Patient:innen mit bekannten Allergien vor einer Impfung gegen COVID-19 mit einem mRNA-Impfstoff zu beachten?"). Ebenfalls seit Einführung der Impfung wurden nach Gabe der mRNA-Impfstoffe sehr selten Fälle von Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen (Myokarditis und Perikarditis) beobachtet. Diese Fälle traten hauptsächlich innerhalb von 14 Tagen nach der Impfung, häufiger nach der 2. Impfstoffdosis (im Vergleich zur 1. Impfstoffdosis) und häufiger bei Jungen und jüngeren Männern auf. Die meisten Fälle einer Herzmuskel- bzw. Herzbeutelentzündung verlaufen mild bis moderat, bei einem kleinen Teil der betroffenen PatientInnen gibt es jedoch schwere Verlaufsformen und wenige Todesfälle. Daten zeigen, dass Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen bei Jungen und jungen Männern sowie bei Mädchen und jungen Frauen unter 30 Jahren nach der Impfung mit Spikevax häufiger beobachtet wurden als nach der Impfung mit Comirnaty. Entsprechend hat die STIKO ihre Empfehlungen dahingehend angepasst bei Personen im Alter zwischen 12 und unter 30 Jahren ausschließlich Comirnaty einzusetzen. Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren sollen präferenziell mit Comirnaty geimpft werden. Die Verwendung von Spikevax ist für 6- bis 11-jährige Kinder alternativ möglich (s. 20. Aktualisierung). Für Menschen ab 30 Jahren besteht nach der Impfung mit Spikevax kein höheres Risiko für eine Herzmuskel- und Herzbeutelentzündung als nach der Impfung mit Comirnaty. Weitere Informationen sind in den Sicherheitsberichten des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) zu finden.

Zulassungsstudien der Auffrischimpfung:
Beide mRNA-Impfstoffe sind für die Grundimmunisierung und Auffrischimpfung zugelassen. Die Häufigkeit und die Art möglicher Impfreaktionen und Nebenwirkungen nach Auffrischimpfung sind vergleichbar mit denen nach der 2. Impfstoffdosis. Schwere unerwünschte impfstoffbezogene Ereignisse traten nicht auf. Es wurden auch keine Myo- oder Perikarditiden beobachtet.

Stand: 24.05.2022

Welche Impfreaktionen und Nebenwirkungen wurden nach einer COVID-19-Impfung mit der COVID-19 Vaccine Janssen von Janssen-Cilag International beobachtet?

Wie bei jeder Impfung, können auch nach der COVID-19-Impfung Impfreaktionen und Nebenwirkungen auftreten. Impfreaktionen treten in der Regel kurz nach der Impfung auf und halten wenige Tage an. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat die Evidenz für die COVID-19 Vaccine Janssen von Janssen-Cilag International bewertet.

Bezüglich der Sicherheit wurde die Häufigkeit von Impfreaktionen und Nebenwirkungen, die im Zeitraum von bis zu 6 Monaten nach Verabreichung des Impfstoffs auftraten, bei Geimpften mit einer Kontrollgruppe (Placebo) verglichen.

Die häufigsten lokalen Reaktionen waren Schmerzen an der Einstichstelle (COVID-19-Impfung: 48,6%; Placebo: 16,7%). Rötung (COVID-19-Impfung: 7,3%; Placebo: 3,9%) und Schwellung (COVID-19-Impfung: 5,3%; Placebo: 1,6%) traten deutlich seltener auf. Unter den systemischen Reaktionen waren Kopfschmerzen (COVID-19-Impfung: 38,9%; Placebo: 23,7%), Abgeschlagenheit (COVID-19-Impfung: 38,2%; Placebo: 21,5%), Muskelschmerzen (COVID-19-Impfung: 33,2%; Placebo: 12,7%) und Fieber (COVID-19-Impfung: 9%; Placebo: 0,6%) die häufigsten Ereignisse. Jüngere Personen (18-59 Jahre) hatten häufiger lokale und systemische Reaktionen als ältere Personen.

Schwere unerwünschte Ereignisse und solche, die als lebensbedrohlich klassifiziert wurden, traten in der Impfstoff- und Kontrollgruppe gleich häufig auf. Das Auftreten von thromboembolischen Ereignissen (15 vs. 10 Fälle), von Urtikaria (5 vs. 1 Fall) und von Tinnitus (6 vs. 0 Fälle) war zwischen Impfstoff- und Placebogruppe unausgewogen. Je 1 Fall unter den thromboembolischen Ereignissen, alle Urtikaria-Fälle und zwei Tinnitusfälle wurden als impfstoffbezogen bewertet. Zwei Tage nach Impfstoffgabe trat eine ernste Überempfindlichkeitsreaktion auf, die nicht als Anaphylaxie klassifiziert, aber als impfstoffbezogen bewertet wurde.

Im Median traten die lokalen und systemischen Impfreaktionen 2 Tage nach Verabreichung der Impfung auf und hielten über 1 bis 3 Tage an.

Nach Anwendung der COVID-19 Vaccine Janssen sind in den USA sehr seltene Fälle von Thrombosen in Kombination mit Thrombozytopenien überwiegend bei jüngeren Geimpften aufgetreten. Aus Europa gibt es hierzu noch keine Beobachtungen, weil der Impfstoff hier erst seit Kurzem und bisher nur in kleinen Mengen zur Anwendung gekommen ist. Basierend auf der momentanen Datenlage empfiehlt die STIKO im Regelfall die Impfung mit den beiden Vektor-basierten Impfstoffen Vaxzevria und der COVID-19 Vaccine Janssen nur für Menschen im Alter ≥60 Jahre. Der Einsatz der beiden Vektor-basierten Impfstoffe unterhalb dieser Altersgrenze bleibt indes nach ärztlicher Aufklärung und bei individueller Risikoakzeptanz durch die zu impfende Person möglich.

Weitere Informationen zu Vektor-basierten Impfstoffen finden Sie hier.

Stand: 12.05.2021

Welche Impfreaktionen und Nebenwirkungen wurden nach der Impfung mit Nuvaxovid beobachtet?

Wie bei jeder Impfung, können auch nach der COVID-19-Impfung Impfreaktionen und Nebenwirkungen auftreten. Impfreaktionen treten in der Regel kurz nach der Impfung auf und halten wenige Tage an.

Der Impfstoff Nuvaxovid (von Novavax) gilt als ähnlich reaktogen wie die anderen Impfstoffe gegen COVID-19. Nach der Impfung mit Nuvaxovid treten laut Daten der Zulassungsstudien vor allem vorübergehende Lokal- und Allgemeinreaktionen auf. Diese Reaktionen zeigen sich meist innerhalb von 2 Tagen nach der Impfung und halten selten länger als 3 Tage an. Die meisten Reaktionen sind bei älteren Personen etwas seltener als bei jüngeren Personen zu beobachten. Die Impfreaktionen sind zumeist mild oder mäßig ausgeprägt und treten nach der 2. Impfung etwas häufiger auf als nach der 1. Impfung.

Die am häufigsten berichteten Impfreaktionen in den Zulassungsstudien waren Druckempfindlichkeit an der Einstichstelle (~75 %), Schmerzen an der Einstichstelle (~60 %), starke Müdigkeit (~55 %), Muskelschmerzen (~50 %), Kopfschmerzen (~50 %), allgemeines Unwohlsein (~40 %), Gelenkschmerzen (~25 %) und Übelkeit oder Erbrechen (~15 %).

Seit Einführung der Impfung wurden in sehr seltenen Fällen anaphylaktische Reaktionen (allergische Sofortreaktionen) berichtet. Es wurden ebenfalls wenige Fälle von Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen (Myo- und Perikarditis) nach Anwendung von Nuvaxovid beobachtet.

Weitere Informationen zur Sicherheit des Impfstoffs finden Sie in den Sicherheitsberichten des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) sowie und in der Fachinformation.

Stand: 18.08.2022

Gibt es "Langzeitnebenwirkungen" bei COVID-19-Impfstoffen?

Die Erfahrungen mit vielen Impfstoffen über viele Jahre haben gezeigt, dass Nebenwirkungen kurze Zeit, in der Regel innerhalb weniger Tage bis einige Wochen nach der Impfung auftreten. Impfstoffe werden auch nach der Zulassung durch das Paul-Ehrlich-Institut weiter aktiv überwacht, sodass hier immer mehr Erkenntnisse zur Langzeitsicherheit, insbesondere sehr seltenen Nebenwirkungen, in den unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen gewonnen werden.

Sogenannte Langzeitnebenwirkungen, die unerwartet und erst lange Zeit (z.B. mehrere Jahre) nach der Impfung auftreten, sind bei noch keiner Impfung beobachtet worden und sind auch bei den COVID-19-Impfstoffen nicht zu erwarten. In der Vergangenheit kam es vor, dass sehr seltene Nebenwirkungen, die bei Geimpften kurz nach der Impfung auftraten, von Forschenden erst später erkannt wurden. Der Grund dafür ist, dass sehr viele Menschen geimpft werden müssen, um sehr seltene Nebenwirkungen aufzuspüren. In der Regel braucht das eine gewisse Zeit. Die COVID-19-Impfstoffe wurden in kürzester Zeit an viele Menschen weltweit verabreicht. Deshalb können sehr seltene Nebenwirkungen schneller als sonst erkannt und beurteilt werden.

So wurden bislang die folgenden Nebenwirkungen, die kurze Zeit nach COVID-19-Impfung auftraten, bekannt: Nach der Zulassung des Impfstoffs Vaxzevria (AstraZeneca) und der COVID-19 Vaccine Janssen (Janssen-Cilag International) traten spezielle Formen von Thrombosen bei Geimpften auf. Bisher wurden diese Nebenwirkungen überwiegend bei Frauen im Alter ≤55 Jahren beobachtet, aber auch Männer und Ältere waren betroffen (siehe "Welche Impfreaktionen und Nebenwirkungen wurden nach einer COVID-19-Impfung mit der COVID-19 Vaccine Janssen von Janssen-Cilag International beobachtet?"). Sehr seltene Ereignisse wurden nach Zulassung auch bei den mRNA Impfstoffen in Form von (Peri-)Myokarditiden beobachtet (siehe "Welche Impfreaktionen und Nebenwirkungen wurden nach einer COVID-19-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff beobachtet?"). Diese Myokarditiden verlaufen in der Regel milde und heilen folgenlos aus. Ob die Myokarditiden in Einzelfällen jedoch auch Spätfolgen, wie z.B. eine Herzmuskelschwäche mit sich bringen können, ist bisher nicht bekannt.

Das Paul-Ehrlich-Institut weist darauf hin, dass keine sog. Langzeitnebenwirkungen, die erst Jahre nach der Impfung auftreten, zu befürchten sind (siehe hier) und erläutert, was unter Langzeitnebenwirkungen zu verstehen ist (siehe hier). Das Paul-Ehrlich-Institut bewertet regelmäßig Verdachtsfälle zu Nebenwirkungen bei COVID-19-Impstoffen in den Sicherheitsberichten und berichtet darüber in seinem Coronadossier: www.pei.de/coronavirus

Verdachtsfälle von Nebenwirkungen können auch gemeldet werden über www.nebenwirkungen.bund.de

Stand: 04.11.2021

Was ist bei Patient:innen mit bekannten Allergien vor einer Impfung gegen COVID-19 mit einem mRNA-Impfstoff zu beachten?

Bei allen Impfstoffen können nach Anwendung allergische Reaktionen auftreten. In die Gruppe der allergischen Reaktionen fallen sowohl passagere lokale Überempfindlichkeitsreaktionen nach der Impfung als auch schwerwiegende potentiell lebensbedrohliche Sofortreaktionen (Anaphylaxie).

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), das in Deutschland für die Sicherheitsbewertung von Impfstoffen zuständig ist, gibt die durchschnittliche Häufigkeit von anaphylaktischen Reaktionen nach der Verabreichung von derzeit in Deutschland zugelassenen Impfstoffen mit 0,4 bis 11,8 pro 1 Million Impfstoffdosen an.

Während in den Zulassungsstudien für die mRNA-Impfstoffe gegen COVID-19 keine anaphylaktischen Reaktionen auftraten, wurde seit ihrer Einführung über vereinzelte anaphylaktische Reaktionen bei Geimpften berichtet. Die anaphylaktischen Reaktionen traten kurz nach der Impfung auf und mussten ärztlich behandelt werden. Bislang gab es keine tödlichen Verläufe von Anaphylaxien nach der Verabreichung von COVID-19 Impfstoffen. Das PEI erhebt kontinuierlich differenzierte Post-Marketing-Daten zu unerwünschten Wirkungen der zugelassenen Impfstoffe; die Sicherheitsberichte zu den neu zugelassenen COVID-19 Impfstoffen werden regelmäßig für angegebene Zeiträume auf der Internetseite des PEI veröffentlicht.

Laut den Einschätzungen des PEI ist auf Basis der derzeit vorliegenden Daten bei Impfung mit Comirnaty (BioNTech/Pfizer) oder Spikevax (Moderna) kein generell erhöhtes Risiko für schwerwiegende unerwünschte Wirkungen für Personen mit bekannten Erkrankungen aus dem atopisch-allergischen Formenkreis abzuleiten (siehe auch die FAQ des Paul-Ehrlich-Instituts). Zum atopisch-allergischen Formenkreis zählen: Asthma bronchiale, Neurodermitis und allergischer Schnupfen mit Bindehautentzündung (Rhinokonjunktivitis) einschließlich Heuschnupfen und Hausstaubmilbenallergie sowie Nahrungsmittelallergien).

Bisher ist unklar, welche Komponenten des Impfstoffs für die gemeldeten anaphylaktischen Reaktionen verantwortlich waren. Hühnereiweiß und Latex scheiden als mögliche Allergene bei der COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoffen aus. Expert:innen diskutieren, dass die Polyethylenglykol(PEG)-Komponente in den Lipidnanopartikeln beider Impfstoffe verantwortlich sein könnte. PEG ist sowohl in Medikamenten als auch in Kosmetika enthalten, wobei die PEG in Kosmetika vermutlich kein Risiko für eine Impfreaktion darstellen. Daneben werden auch andere Inhaltsstoffe wie Phosphocholin oder die mRNA selbst diskutiert.

Das Robert Koch-Institut hat in enger Zusammenarbeit mit dem Paul-Ehrlich-Institut und den allergologischen Fachgesellschaften Deutschlands ein Flussdiagramm zum empfohlenen Vorgehen bei positiver Allergieanamnese vor COVID-19-mRNA-Impfung entwickelt: Vorgehen bei positiver Allergieanamnese vor COVID-19-Impfung (mRNA–Impfstoffe) (PDF, 86 KB, Datei ist nicht barrierefrei).

Im Folgenden sind auszugsweise wesentliche Punkte aus dem o. g. Flussdiagramm ausgeführt:

  • Im Rahmen des Impfaufklärungsgesprächs sollen allergische Vorerkrankungen erfragt werden. Dazu gehören z. B. Fragen nach einer Anaphylaxie bzw. schweren allergischen Reaktion nach der 1. oder 2. Impfstoffdosis eines COVID-19-mRNA-Impfstoffs oder früheren schweren allergischen Reaktionen auf ein unbekanntes Agens. Hierbei ist zu beachten, dass eine schwere allergische Reaktion wie folgt definiert ist: Auftreten < 1 h nach Agens generalisierter Hautausschlag, verbunden mit mindestens einem weiteren Symptom: Luftnot und/oder Herz-Kreislauf-Reaktion.
  • Ist eine schwere anaphylaktische Reaktion nach Verabreichung der 1. Impfstoffdosis aufgetreten, soll die 2. Impfstoffdosis zunächst nicht gegeben werden. Hier empfiehlt sich die Vorstellung in einem allergologischen Zentrum.
  • Bei gesicherter Allergie gegenüber Inhaltsstoffen eines Impfstoffs gegen COVID-19 und in unklaren Fällen soll die Vorstellung in einem allergologischen Zentrum erfolgen (zur Einsicht der Inhaltsstoffe siehe Fachinformationen: Comirnaty; mRNA-1273).
  • Sind früher Anaphylaxien oder schwere allergische Reaktionen nach der Gabe von Medikamenten oder anderen Impfstoff/Impfstoffbestandteil aufgetreten, der nicht in COVID-19-mRNA-Impfstoffen enthalten ist, sollte die Nachbeobachtungszeit auf 30 Minuten verlängert werden.
  • Bei anderen Allergien in der Anamnese (z.B. Nahrungsmittel- oder Insektengiftallergie, Inhalationsallergie, Unverträglichkeit oraler Medikamente) kann die Impfung regulär erfolgen.

Von einer antiallergischen Prämedikation wird abgeraten, da Symptome einer Impfreaktion zunächst unterdrückt und zeitverzögert außerhalb der Überwachungszeit auftreten könnten; im ungünstigsten Fall stehen dann die Behandlungsmöglichkeiten einer schwerwiegenden Reaktion nicht sofort zur Verfügung.

Die impfenden Einrichtungen müssen immer mit einer Notfallausstattung zur Behandlung eventuell auftretender anaphylaktischer Reaktionen ausgestattet sein.

Besteht nach Verabreichung der ersten mRNA-Impfstoffdosis eine produktspezifische, medizinische Kontraindikation gegen eine Fortführung der Impfserie mit mRNA-Impfstoffen, kann die Grundimmunisierung und Auffrischimpfung mit Nuvaxovid erfolgen.

Stand: 15.02.2022

Wie sind Todesfälle nach COVID-19-Impfung einzuordnen?

Der Nutzen der COVID-19-Impfung für die Gesundheit Einzelner und der Bevölkerung sowie ihr Effekt auf die Bewältigung der Pandemie hängt wesentlich vom Vertrauen in die Impfungen ab. Um dem Rechnung zu tragen, informiert das Paul-Ehrlich-Institut über alle in Deutschland gemeldeten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen, Impfkomplikationen oder auch Todesfälle im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung gegen COVID-19 kontinuierlich in Sicherheitsberichten.

In diesem Sicherheitsbericht des PEI heißt es: „Das Risiko für einen schweren und auch tödlichen Verlauf einer SARS-CoV-2-Infektion steigt mit steigendem Alter rapide an. Sehr alte Menschen sind am meisten gefährdet, an der Infektion zu versterben. In einem Kontext, in dem das SARS-CoV-2-Virus weltweit verbreitet ist, ist es wichtig, dass ältere Menschen so gut wie möglich vor einer Infektion geschützt sind. Wenn ältere Menschen oder Menschen mit schweren Vorerkrankungen und einem erhöhten Sterberisiko geimpft werden, dann wird es eine gewisse Anzahl von zufälligen Todesfällen geben, die kurz nach der Impfung auftreten, ohne aber kausal mit der Impfung assoziiert zu sein.“. Diese Aussage betrifft vor allem Todesfälle nach der Impfung von alten bis sehr alten Personen. Hier ist bislang kein kausaler Zusammenhang zwischen Impfung und Todesfällen zu erkennen.

Nach der Impfung mit Vaxzevria sind in Deutschland und in anderen Ländern sehr seltene Fälle von Thrombosen in Kombination mit Thrombozytopenien bei Geimpften aufgetreten. Aufgefallen sind vor allem Hirnvenenthrombosen. Aber auch andere thrombotische Ereignisse, wie Mesenterialvenenthrombosen und Lungenembolien sind berichtet worden. Einzelne Fälle waren auch kombiniert mit erhöhter Gerinnungsaktivität oder Blutungen im ganzen Körper. Die Symptome traten 4 bis 21 Tage nach der Impfung auf. Bisher wurden diese schweren und teilweise tödlich verlaufenden Nebenwirkungen überwiegend bei Frauen im Alter ≤55 Jahren beobachtet, aber auch Männer und Ältere waren betroffen. Das PEI und die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) führen weitere Untersuchungen durch. Auch nach Anwendung der COVID-19 Vaccine Janssen sind in den USA sehr seltene Fälle von Thrombosen in Kombination mit Thrombozytopenien überwiegend bei jüngeren Geimpften aufgetreten. Aus Europa gibt es hierzu noch keine Beobachtungen, weil der Impfstoff hier erst seit Kurzem und bisher nur in kleinen Mengen zur Anwendung gekommen ist. Basierend auf der momentanen Datenlage empfiehlt die STIKO im Regelfall die Impfung mit den beiden Vektor-basierten Impfstoffen Vaxzevria und der COVID-19 Vaccine Janssen nur für Menschen im Alter ≥60 Jahre. Der Einsatz der beiden Vektorbasierten Impfstoffe unterhalb dieser Altersgrenze bleibt indes nach ärztlicher Aufklärung und bei individueller Risikoakzeptanz durch die zu impfende Person möglich.

Stand: 12.05.2021

Wirksamkeit (Stand: 9.9.2022)

Wie wirksam sind die COVID-19-Impfstoffe?

Die COVID-19-mRNA-Impfstoffe Comirnaty (BioNTech/Pfizer) und Spikevax (Moderna) sowie der Vektor-Impfstoff Vaxzevria (AstraZeneca) boten bei Infektion mit Delta eine sehr hohe Wirksamkeit von etwa 90% gegen eine schwere COVID-19-Erkrankung (z.B. Behandlung im Krankenhaus) und eine gute Wirksamkeit von etwa 75% gegen eine symptomatische SARS-CoV-2-Infektion (siehe Living Systematic Review von 2021). Das bedeutete: Wenn eine Person nach Grundimmunisierung mit dem Erreger in Kontakt kam, würde sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht schwer erkranken.

Die COVID-19-mRNA-Impfstoffe Comirnaty (BioNTech/Pfizer) und Spikevax (Moderna) und der Vektor-Impfstoff JCOVDEN (Johnson & Johnson) bieten vor der Omikron-Variante weniger Schutz als vor der Delta-Variante. Dies wird auch durch den aktualisierten Living Systematic Review, der vom RKI durchgeführt wird, belegt.

Die Studienergebnisse zeigen, dass die Wirksamkeit nach zwei Impfstoffdosen (Grundimmunisierung) gegenüber jeglicher oder symptomatischer Erkrankung durch die Omikron-Variante insgesamt gering ist und mit der Zeit deutlich nachlässt. Durch eine Auffrischimpfung kann die Schutzwirkung verbessert werden. Gegen schwere Erkrankungen bietet die Impfung weiterhin einen guten Schutz. Die Datenlage deutet darauf hin, dass auch hier die Schutzwirkung nach der Grundimmunisierung abfällt, jedoch weniger stark als im Vergleich zu jeglichen bzw. symptomatischen Erkrankungen.

Nach einer Auffrischimpfung ist die Wirksamkeit gegenüber schweren Erkrankungen erneut hoch. Daten weisen auch nach Auffrischimpfung auf einen nachlassenden Schutz vor (symptomatischer) Infektion über die Zeit hin. Die hohe Schutzwirkung gegenüber schweren Infektionen bleibt aber mindestens über 6-9 Monate nach der Auffrischimpfung bestehen. Eine 2. Auffrischimpfung führt bei Zielgruppen mit höherem COVID-19-Risiko zu einer erneuten Verbesserung der Wirksamkeit.

Es bestehen keine signifikanten Unterschiede in der Wirksamkeit zwischen den verschiedenen untersuchten Impfstoffen (Comirnaty, Spikevax, JCOVDEN) und Impfschemata (heterolog vs. homolog).

Über die Transmission unter Omikron gibt es bisher keine ausreichenden Daten; sie scheint bei Geimpften weiterhin reduziert zu sein, wobei das Ausmaß der Reduktion nicht vollständig geklärt ist. Haushaltsstudien aus Norwegen und Dänemark zeigen, dass eine Impfung auch unter vorherrschender Zirkulation der Omikron-Variante die Übertragbarkeit um ca. 6-21% nach Grundimmunisierung und nach Auffrischimpfung um weitere 5-20% reduziert.

Der Impfstoff Nuvaxovid (Novavax) bietet nach derzeitigem Kenntnisstand einen guten Schutz, jedoch ist die Datenlage limitiert. Die Zulassungsstudien, die überwiegend den Schutz vor der Alpha-Variante untersuchten, zeigten eine Wirksamkeit von etwa 90 % gegen eine milde bis schwere COVID-19-Erkrankung. Verlässliche Aussagen zum Schutz der Impfung vor schweren Krankheitsverläufen können jedoch nicht getroffen werden. Daten bezüglich der klinischen Schutzwirkung der Grundimmunisierung gegen die Omikron-Varianten liegen für Nuvaxovid bisher nicht vor.

Stand: 18.08.2022

Kann es trotz COVID-19-Impfung zu einer COVID-19-Erkrankung kommen?

Es kann trotz COVID-19-Impfung zu einer COVID-19-Erkrankung kommen, da die Impfung keinen 100 %-igen Schutz bietet. Wichtig zu wissen ist, dass die Impfungen vor allem schwere Erkrankungen und Todesfälle verhindern. Dieser Schutz ist auch unter der aktuell vorherrschenden Omikron-Variante nach wie vor gewährleistet (siehe auch FAQ "Wie wirksam sind die COVID-19-Impfstoffe?").

Erkrankt eine vollständig geimpfte Person, spricht man von einem Impfdurchbruch (siehe FAQ: "Wie wird ein Impfdurchbruch definiert?"). Aktuell dominiert in Deutschland die Omikron-Variante.

Studienergebnisse zeigen, dass die Wirksamkeit der COVID-19-Impfstoffe gegen jegliche Infektion mit Omikron gering ist und auch die Auffrischimpfung nur einen begrenzten Zeitraum gut vor der Infektion schützt (siehe auch "Wie wirksam sind die COVID-19-Impfstoffe?"). Folglich kommt es vermehrt zu Impfdurchbrüchen.

Zu einer Erkrankung kann es auch dann kommen,

  • wenn die Infektion kurz vor der Impfung stattgefunden hat (wenn also in der Inkubationszeit geimpft wurde, die mittlere Inkubationszeit bei COVID-19 beträgt 5-6 Tage) oder
  • wenn eine Infektion in den ersten Tagen nach der Impfung erfolgt ist, bevor der Impfschutz vollständig ausgebildet werden konnte. Eine Wirkung der Impfung tritt in der Regel 10-14 Tage nach Applikation der 1. Impfstoffdosis ein.

Manchmal werden auch Atemwegsinfekte, die durch andere Erreger verursacht werden, fälschlicherweise für ein Impfversagen gehalten. Das Auftreten einer fieberhaften Erkältung aufgrund anderer Erreger stellt aber kein Versagen der COVID-19-Impfung dar. Zudem kann die Impfung selbst leichte fieberhafte Reaktionen hervorrufen, die eine Reaktion des Immunsystems darstellen und nicht mit einer Atemwegs- oder COVID-Infektion verwechselt werden sollten.

Stand: 07.06.2022

Schützt die COVID-19-Impfung auch vor Long COVID?

Erste Studienergebnisse liefern Hinweise darauf, dass die COVID-19-Impfung das Risiko für Long-COVID-Symptome reduzieren kann.

Geimpfte Personen entwickelten seltener Long-COVID-Symptome als Ungeimpfte (beispielsweise Erschöpfung (Fatigue), Kopfschmerzen, anhaltende Gliederschmerzen, Kurzatmigkeit oder kognitive Fehlleistungen). Laut einer Studie war dieser Effekt zudem abhängig von der Anzahl der erhaltenen Impfungen: Unter 3-fach Geimpften traten seltener Long-COVID-Beschwerden auf, als bei 2-fach geimpften Personen.

Die Ergebnisse sollten jedoch mit Vorsicht interpretiert werden, da die Studien vielseitige und teils deutliche Limitationen aufzeigen und Studien mit stärkerer Aussagekraft noch ausstehen. Die Studien untersuchten ausschließlich Erwachsene. Die meisten Studien umfassten außerdem nur 2-fach geimpfte Personen (grundimmunisiert) und wurden vor Auftreten der Omikron-Variante durchgeführt. Weitere Daten, insbesondere für Kinder und Jugendliche, müssen abgewartet werden, um die potentielle Schutzwirkung der Impfung vor Long-COVID noch besser abschätzen zu können.

Informationen zum Krankheitsbild von Long COVID finden sich in der FAQ Welche Erkenntnisse bestehen zu Long COVID und PIMS bei Kindern und Jugendlichen?

Stand: 09.09.2022

Ist die Schutzwirkung nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion vergleichbar mit der nach COVID-19-Impfung?

Nach einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion besteht üblicherweise ein Schutz vor erneuter SARS-CoV-2-Infektion (sog. Re-Infektion) und einer damit einhergehenden möglichen Erkrankung. Dieser Schutz nimmt mit der Zeit ab. Der Grad und die Dauer des Schutzes können individuell stark schwanken und werden vermutlich durch das Alter, Erkrankungsschwere und Virusvarianten beeinflusst. Studien belegen, dass eine durchgemachte Infektion stärker vor einem schweren als vor einem asymptomatischen bzw. milden Erkrankungsverlauf einer möglichen Re-Infektion schützt. Aktuelle Daten zeigen, dass es unter der vorherrschenden Omikron-Variante häufiger zu Re-Infektionen kommt als unter der Delta-Variante. Über das Ausmaß und die Dauer des Schutzes nach einer Infektion mit der Omikron-Variante (Vorinfektion mit der Omikron-Variante und Risiko der Reinfektion mit der Omikron-Variante) liegen aktuell noch keine Daten vor. Bezüglich der Schutzwirkung verhält es sich bei der COVID-19-Impfung generell ähnlich zur SARS-CoV-2 -Infektion. Auch hier ist der Schutz vor schweren COVID-19-Verläufen deutlich höher und langanhaltender als vor einer milden Erkrankung.

Erste Studienergebnisse weisen darauf hin, dass ungeimpfte Genesene auch unter der dominant zirkulierenden Omikron-Variante nur eine moderate Schutzwirkung gegenüber einer symptomatischen und einen eher guten Schutz vor einer schweren Re-Infektion aufweisen. Bezüglich der Schutzwirkung nach Impfung deuten ebenfalls weitere Studien darauf hin, dass nach Verabreichung einer Auffrischimpfung nach erfolgter Grundimmunisierung eine gute Schutzwirkung gegenüber einer symptomatischen Infektion und schweren Erkrankung mit der Omikron-Variante besteht (siehe die FAQ Was ist bisher über die Impfstoffwirksamkeit gegen die Omikron-Variante bekannt?).

Sowohl durch die Infektion als auch durch die Impfung wird die Transmission des SARS-CoV-2-Virus reduziert. In Hinblick auf die vorherrschende Omikron-Variante ist aktuell noch unklar, wie stark die Transmission durch die Infektion bzw. die Impfung reduziert wird.

Die Impfung sollte – bei Personengruppen, für die eine STIKO-Impfempfehlung vorliegt – immer dem möglichen Durchmachen einer Infektion vorgezogen werden. Durch eine Infektion wird das Immunsystem des Körpers geschwächt, damit sich das SARS-CoV-2-Virus ungestört im Körper verbreiten kann. Das alleinige Durchmachen einer Infektion mit SARS-CoV-2 reicht nicht aus, um spätere COVID-19-Erkrankungen zu verhindern. Daher sollen auch Personen mit einer oder mehreren zurückliegenden SARS-CoV-2-Infektionen geimpft werden (s. „Wie sollten Personen geimpft werden, die bereits eine SARS-CoV-2-Infektion und bisher eine unvollständige Impfserie hatten?“).

Stand: 24.05.2022

Wie wird ein Impfdurchbruch definiert?

Die COVID-19-Impfstoffe schützen gut vor COVID-19. Es kann jedoch auch trotz COVID-19-Impfung zu einer COVID-19-Erkrankung kommen, da die Impfung keinen 100%igen Schutz bietet.

Ein Impfdurchbruch liegt vor, wenn eine PCR-bestätigte SARS-CoV-2 Infektion mit Symptomatik nach mindestens erfolgter Grundimmunisierung, die spätestens 2 Wochen vor der Infektion abgeschlossen wurde, festgestellt wird. Ein Impfdurchbruch würde also bspw. vorliegen, wenn eine Person, die vor zwei Monaten ihre zweite mRNA-Impfung erhalten hat, sich nun mit SARS-CoV-2 ansteckt (positiver PCR-Test) und bspw. Halsschmerzen und Fieber entwickelt. Impfdurchbrüche werden im Monatsbericht des RKI "Monitoring des COVID-19-Impfgeschehens in Deutschland" veröffentlicht.

Davon abzugrenzen sind asymptomatische Verläufe bei mindestens grundimmunisierten Personen, d.h. die Personen sind PCR-positiv, zeigen aber keinerlei Symptome; diese gelten nicht als Impfdurchbrüche.

Stand: 27.04.2022

Wie lässt sich erklären, dass es mit steigender Impfquote zu immer mehr Impfdurchbrüchen kommt?

Dass es mit steigender Impfquote zu immer mehr Impfdurchbrüchen kommt, ist zu erwarten. Mit steigender Impfquote sind unter den Erkrankten auch anteilsmäßig immer mehr Geimpfte zu erwarten. Der Zusammenhang zwischen den Impfdurchbrüchen und der Impfquote wird in dem Diagramm unten grafisch dargestellt. Dies ist kein Hinweis darauf, dass die Impfstoffe nicht wirksam sind, sondern erklärt sich anhand folgender Aspekte:

(1) Die Wirksamkeit der COVID-19 Impfungen ist sehr gut, aber beträgt nicht 100%.

Das bedeutet: Obwohl die Impfstoffe sehr wirksam sind, können sie nicht alle Infektionen bei Geimpften verhindern. Sie sorgen aber dafür, dass Infektionen deutlich weniger häufig vorkommen und dass schwere COVID-19-Krankheitsverläufe bei Geimpften sehr selten werden.

(2) Wenn die Impfquote steigt, dann steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass in dem geimpften Bevölkerungsteil auch ein:e Infizierte:r ist.

Das bedeutet: wenn der Anteil der Geimpften in der Population steigt, dann steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass unter allen Personen, die sich infizieren bzw. erkranken mitunter Geimpfte betroffen sein können. Vereinfacht gesagt: wenn alle Personen einer Population geimpft sind (Impfquote 100%), beträgt der Anteil der Impfdurchbrüche an den Erkrankten 100%, (wenn ein Impfstoff nicht zu 100% wirksam ist).

(3) Die Anzahl der Impfdurchbrüche ist darüber hinaus auch von der Anzahl aktiver Fälle abhängig. Je mehr aktive Fälle es gibt, desto höher die Wahrscheinlichkeit sich als Geimpfter zu infizieren.

Das bedeutet: wenn es keine oder nur eine geringe Zirkulation des Erregers in der Bevölkerung gibt, sinkt die Wahrscheinlichkeit für eine Infektion, und damit auch die Zahl der Impfdurchbrüche. Vereinfacht gesagt: wenn der Erreger gar nicht zirkuliert, gibt es auch keine Impfdurchbrüche.

Wie lange gilt die 2. impfung in deutschland
Wie lange gilt die 2. impfung in deutschland
Anteil von erwarteten COVID-19-Fällen bei vollständig geimpften Personen (Impfdurchbrüche) an COVID-19-Fällen in der gesamten Bevölkerung im Verhältnis zum Anteil der geimpften Bevölkerung zur gesamten Bevölkerung (Impfquote) für 3 unterschiedliche Impfeffektivitäten (Wirksamkeiten)

Eine hohe Anzahl aktiver Fälle und eine relativ hohe Impfquote können also dazu führen, dass die Zahl der Impfdurchbrüche steigt. Dann nimmt auch die Wahrscheinlichkeit zu, dass unter den Personen, die mit einer SARS-CoV-2-Infektion ins Krankenhaus eingeliefert werden, auch geimpfte Personen sind. Aber auch ein steigender Anteil Geimpfter an hospitalisierten Fällen bedeutet nicht, dass die Impfung nicht wirksam ist. Vielmehr ist es so, dass bei einer hohen Impfquote die Gesamtzahl hospitalisierter Fälle geringer ist als bei einer niedrigen Impfquote. Diese Infografik verdeutlicht die Zusammenhänge.

Stand: 02.12.2021

Hat die Einnahme von Antipyretika/Antiphlogistika wie Paracetamol oder Ibuprofen einen Einfluss auf die Wirksamkeit von COVID-19-Impfstoffen?

Die Datenlage zu den COVID-19-Impfstoffen ist aktuell nicht ausreichend, um eine sichere Aussage hinsichtlich eines Einflusses der genannten Medikamente auf die Wirksamkeit (Immunogenität) der Impfstoffe treffen zu können. So kann die Auswirkung der Gabe von Paracetamol an einzelne Proband:innen in den Zulassungsstudien von AstraZeneca und ihre Auswirkung auf die nachfolgende Immunität derzeit nicht beurteilt werden, da dem RKI keine Daten dazu vorliegen. Ebenso verhält es sich mit der in einigen Veröffentlichungen erwähnten Zeitangabe, fiebersenkende Medikamente nicht innerhalb von 6-8 Stunden nach Impfung zu geben.

Darüber hinaus ist für die COVID-19-Impfstoffe gegenwärtig noch kein serologisches Schutzkorrelat definiert, sodass nicht eingeschätzt werden kann, inwieweit ein evtl. niedrigerer Antikörperspiegel im Hinblick auf einen verminderten Schutz von klinischer Relevanz ist. Ebenso können Unterschiede zwischen den eingesetzten Medikamenten und deren Dosis derzeit nicht valide bewertet werden.

Expert:innen gehen aufgrund der Erkenntnisse aus Studien mit anderen Impfstoffen davon aus, dass eine prophylaktische Gabe von fiebersenkenden oder schmerzlindernden Medikamenten nicht empfehlenswert ist. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand gibt es jedoch keine Evidenz, dass die Gabe dieser Medikamente beim Auftreten von unerwünschten Nebenwirkungen nach der Impfung den Impferfolg signifikant beeinflussen könnte.

Stand: 15.04.2021

Impfstofftypen (Stand: 18.8.2022)

Was wissen wir über mRNA-Impfstoffe?

mRNA-Impfstoffe enthalten Genabschnitte des SARS-CoV-2-Virus in Form von messenger-RNA (kurz mRNA), die auch als Boten-RNA bezeichnet wird. Ausgehend von der mRNA werden nach Verimpfung in Körperzellen Proteine hergestellt, die dann das Immunsystem zu einer gezielten Antikörperbildung gegen SARS-CoV-2 und einer zellulären Abwehr gegen SARS-CoV-2-infizierte Zellen anregen und so eine Immunreaktion erzeugen. Eine Immunreaktion anregende Proteine werden als Antigene bezeichnet.
Um die Aufnahme durch einige wenige Körperzellen zu ermöglichen, wird die mRNA mit Lipidstoffen umhüllt, sodass sogenannte mRNA-Lipidnanopartikel entstehen. Diese sind auch nach der intramuskulären Injektion stabil und ermöglichen die Aufnahme der mRNA in einige wenige Muskel- und Immunzellen. Studien haben gezeigt, dass die Lipidnanopartikel nicht zytotoxisch (zellschädigend) sind und von ihnen keine Gefahr für den menschlichen Körper ausgeht.

In den Zellen wird die Erbinformation, die auf der mRNA kodiert ist, ausgelesen und in Protein übersetzt (translatiert). Das ist ein Prozess, der in Körperzellen auch mit der zelleigenen mRNA abläuft: Bei einigen COVID-19-mRNA-Impfstoffen handelt es sich um Nucleosid-modifizierte mRNA (modRNA), die das SARS-CoV-2-Oberflächenprotein (Spikeprotein) kodiert. Die Verträglichkeit der modRNA ist im Allgemeinen gegenüber nicht modifizierter mRNA verbessert.
Das ausgehend von der mRNA gebildete Virusprotein regt als Antigen das Immunsystem des Körpers dazu an, Antikörper gegen SARS-CoV-2 zu produzieren (humorale Immunantwort). Virusproteine können zudem eine T-Zell-Antwort (CD4, CD8) auslösen (zelluläre Immunantwort). Die mRNA wird nicht in DNA umgebaut und hat keinen Einfluss auf die menschliche DNA, weder in Körperzellen noch in Keimbahnzellen.

mRNA-basierte Impfstoffe haben den Vorteil, dass eine große Anzahl Impfdosen innerhalb weniger Wochen hergestellt werden kann. Die COVID-19-Impfstoffkandidaten auf mRNA-Basis müssen derzeit bei niedrigen Temperaturen transportiert und gelagert werden (-20 bis -80 Grad C).

Bei in Europa zugelassenen Impfstoffen wurde im Rahmen kontrollierter klinischer Prüfungen beim Menschen deren Qualität und Herstellung, Unbedenklichkeit und Wirksamkeit geprüft.

Weitere Informationen zu COVID-19-Impfstoffen finden sich hier.

Stand: 27.04.2022

Was wissen wir über Vektor-basierte Impfstoffe?

Vektorbasierte Impfstoffe bestehen aus für den Menschen harmlosen Viren, die gentechnisch so verändert sind, dass sie in ihrem Genom die genetische Sequenz mit dem Bauplan für einen oder mehrere Bestandteile des Erregers (Antigen) enthalten, gegen den der Impfstoff gerichtet ist. Die COVID-19-Vektorimpfstoffe enthalten ungefährliche, gut untersuchte Trägerviren, in deren Genom ein Gen eingebaut wurde, das den Bauplan für das SARS-CoV-2-Oberflächenprotein, das Spikeprotein, enthält.

Zum Janssen (Janssen-Cilag International)-Impfstoff: Beim Janssen-Impfstoff wird ein Adenovirus vom Menschen (kurz: Ad26) verwendet. Dies ist ein harmloses Erkältungsvirus. Infektionen mit diesem Virus sind nicht sehr verbreitet und somit können keine vor der Impfung vorhandenen Antikörper die Immunreaktion beeinflussen bzw. abschwächen. Das Impfvirus vermehrt sich im menschlichen Körper nicht und kann somit keine Infektion auslösen. Nach Impfung wird ausgehend von dem Bauplan für das Impfantigen (das Gen für das Spikeprotein) dieses von den Körperzellen selbst hergestellt. Die Vektorviren dienen somit als "Genfähre" für das Spikeprotein-Gen von SARS-CoV-2. Das von den Körperzellen gebildete Spikeprotein regt das Immunsystem des Körpers dazu an, Antikörper gegen SARS-CoV-2 zu produzieren (humorale Immunantwort). Zudem kann eine T-Zell-Antwort (CD4, CD8) ausgelöst werden (zelluläre Immunantwort). Die Impfvektoren werden durch das Immunsystem kontrolliert und nach kurzer Zeit eliminiert.

Der Impfstoff Vaxzevria (AstraZeneca) kommt seit dem 1. Dezember 2021 in Deutschland nicht mehr zum Einsatz. Dieser Impfstoff basiert auf einem Adenovirus (das modifizierte Virus ChAdOx1), das bei Schimpansen Atemwegsinfekte auslösen kann, für Menschen aber harmlos ist.

Bei natürlicher Infektion mit Adenoviren wurde bisher keine genetische Veränderung menschlicher Zellen beobachtet. Adenovirale Vektoren gelten generell als nichtintegrierende Vektoren, d.h. sie integrieren ihr Erbgut nicht ins Zellgenom. Das Genom der COVID-19-Vektorimpfstoffe auf Basis nicht vermehrungsfähiger Adenoviren verbleibt ebenso wie das anderer Adenoviren außerhalb der menschlichen DNA (extrachromosomal) im Zellkern infizierter Zellen.

Auch vor dem Hintergrund, dass sich die adenoviralen Vektoren – anders als die natürlichen Erkältungsviren – aufgrund genetischer Veränderungen nicht im menschlichen Körper vermehren und schnell vom Körper eliminiert werden, besteht nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft kein Risiko durch eine Integration der Adenovirus-Vektor-DNA in das menschliche Genom.

Einige Vektorimpfstoffe sind bereits zugelassen (bspw. Ebola-Impfstoffe), ihre Herstellung kann relativ schnell erfolgen. Sie können bei Temperaturen von 2 bis 8 Grad C transportiert und gelagert werden.

Weitere Informationen zu COVID-19-Impfstoffen finden sich hier.

Stand: 27.04.2022

Sind die COVID-19-Impfstoffe Tot- oder Lebendimpfstoffe?

Die mRNA-basierten und vektorbasierten COVID-19-Impfstoffe sowie der Proteinimpfstoff Nuvaxovid von Novavax (siehe auch Was unterscheidet Nuvaxovid von den anderen verfügbaren Impfstoffen?) enthalten keine vermehrungsfähigen Viren. Insofern können sie mit Totimpfstoffen gleichgesetzt werden. Solche Totimpfstoffe sind inaktiviert; sie enthalten abgetötete Erreger oder Erreger-Bestandteile, die sich weder vermehren noch eine Erkrankung auslösen können.

Gemäß Empfehlung der STIKO muss zwischen mRNA- oder Vektor-basierten COVID-19-Impfungen und anderen Totimpfstoffen kein Impfabstand mehr eingehalten werden. Sie können simultan gegeben werden, wenn eine Indikation zur Impfung sowohl gegen andere Erkrankungen als auch gegen COVID-19 besteht (z. B. bei gleichzeitiger Indikation für eine Impfung gegen COVID-19 und Influenza). Zu anderen Impfungen mit Lebendimpfstoffen soll ein Abstand von mindestens 14 Tagen vor und nach jeder COVID-19-Impfung eingehalten werden. Nuvaxovid kann gleichzeitig mit einem Influenza-Totimpfstoff verabreicht werden. Zur Verabreichung von anderen Tot- und Lebendimpfstoffen wird ein Abstand von 14 Tagen vor und nach Nuvaxovid-Applikation empfohlen.

Stand: 27.04.2022

Was unterscheidet Nuvaxovid von den anderen verfügbaren Impfstoffen?

Es wurden verschiedene COVID-19 Impfstofftypen entwickelt, bisher waren mRNA-basierte Impfstoffe und Vektor-basierte Impfstoffe verfügbar, nun kommt ein proteinbasierter Impfstoff dazu:

  • Der Impfstoff Nuvoxavid ist ein adjuvantierter Proteinimpfstoff, der, wie alle anderen in Deutschland zugelassenen COVID-19-Impfstoffe, funktionell ein Totimpfstoff ist. Der Impfstoff enthält keine vermehrungsfähigen Viren, sondern einen künstlich hergestellten Eiweiß-Bestandteil aus der Hülle des Virus, das sogenannte Spikeprotein. Dieses wird durch ein modernes Verfahren unter Verwendung von biologischen Zellkulturen gewonnen und anschließend über verschiedene Herstellerschritte gereinigt. Um eine ausreichend gute Schutzwirkung nach der Impfung zu erreichen, enthält der Impfstoff außerdem das Adjuvans Matrix-M auf Saponinbasis. Für Saponine als Adjuvans bestehen Erfahrungen mit einem bereits zugelassenen rekombinanten Impfstoff gegen Herpes Zoster (Shingrix).
  • Die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und von Moderna sind mRNA-basierte Impfstoffe. Sie enthalten Genabschnitte des SARS-CoV-2-Virus in Form von messenger-RNA (kurz mRNA).
  • Die Impfstoff von Janssen-Cilag ist ein Vektorbasierter Impfstoff. Er besteht aus für den Menschen harmlosen Viren, die gentechnisch so verändert sind, dass sie in ihrem Genom die genetische Sequenz mit dem Bauplan für einen oder mehrere Bestandteile des Erregers (Antigen) enthalten, gegen den der Impfstoff gerichtet ist.

Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat am 20. Dezember 2021 die bedingte Zulassung des Impfstoffes Nuvoxavid für Personen ab 18 Jahren zur Grundimmunisierung empfohlen. Seit dem 23. Juni 2022 empfiehlt die EMA Nuvoxavid auch für Personen ab 12 Jahren. Die STIKO empfiehlt seit August 2022 den Impfstoff Nuvaxovid zur Grundimmunisierung von Personen ab 12 Jahren (siehe FAQ "Wem empfiehlt die STIKO die COVID-19-Impfung mit Nuvaxovid?"). Die Datenlage zu Nuvaxovid ist aktuell noch limitiert.

Stand: 18.08.2022

Allgemeines (Stand: 18.8.2022)

Wo finde ich welche Informationen zum Thema COVID-19 und Impfen?

Wo finde ich Informationen zur Aufklärung von COVID-19-Impfmythen?

Welche medizinischen Gründe (Kontraindikationen) sprechen gegen die COVID-19-Impfung?

Es gibt nur sehr wenige Kontraindikationen und Gründe, warum eine Person sich dauerhaft oder vorübergehend nicht gegen COVID-19 impfen lassen kann.

Viele Menschen glauben jedoch, sie könnten sich nicht gegen COVID-19 impfen lassen. Zu solchen falschen Kontraindikationen gehören u.a.:

  • banale Infekte, auch wenn sie mit subfebrilen Temperaturen (≤ 38,5 °C) einhergehen
  • Krebserkrankungen, rheumatologische Erkrankungen
  • Allergien (die nicht spezifisch gegen Bestandteile der Impfung bestehen)
  • Behandlung mit Antibiotika oder Kortikosteroiden oder lokal angewendeten steroidhaltigen Präparaten
  • Blutungsneigung/ Einnahme von Gerinnungsmedikamenten
  • Vorbestehende neurologische Erkrankungen wie bspw. Multiple Sklerose
  • Chronische Erkrankungen wie Chronisch Entzündliche Darmerkrankungen oder Nierenerkrankungen

Fälschlicherweise nehmen viele Menschen an, dass bei hohem Antikörperspiegel nach der Grundimmunisierung gegen COVID-19 oder einer SARS-CoV-2-Infektion keine (Auffrisch-)Impfung verabreicht werden sollte. Das ist jedoch nicht korrekt. Es ist nicht bekannt, ab welchem Wert von einem ausreichenden Schutz vor der Erkrankung ausgegangen werden kann. Es ist daher auch nicht empfohlen, vor der Verabreichung der (Auffrisch-)Impfung mittels serologischer Antikörpertestung zu prüfen, ob weiterhin ein Schutz vor COVID-19 besteht. Sicherheitsbedenken für eine (Auffrisch-)Impfung bei noch bestehender Immunität gibt es nicht. Weitere Informationen in der FAQ "Sollte der Impferfolg nach einer COVID-19-Impfung mittels Antikörperbestimmung überprüft werden?"

Nach Einschätzung des RKI können nur sehr wenige Personen (Einzelfälle) aufgrund von Allergien gegen Bestandteile der COVID-19-Impfstoffe nicht geimpft werden (siehe FAQ "Was ist bei Patient:innen mit bekannten Allergien vor einer Impfung gegen COVID-19 mit einem mRNA-Impfstoff zu beachten?"). In der Regel können Personen, die mit einem der Impfstofftypen (mRNA, Vektor-basiert oder proteinbasiert) nicht geimpft werden können, mit dem jeweils anderen geimpft werden. Besteht z.B. nach Verabreichung der ersten COVID-19-Impfstoffdosis eine produktspezifische, medizinische Kontraindikation gegen eine Fortführung der Impfserie mit dem verwendeten COVID-19-Impfstoff, kann die Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung mit Nuvaxovid vervollständigt werden.

Für den Vektor-basierten COVID-19-Impfstoff Janssen (Janssen Cilag International/Johnson & Johnson) gibt es darüber hinaus zwei seltene Kontraindikationen: ein vorbestehendes Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) oder ein Kapillarlecksyndrom. Beides sind sehr seltene Vorerkrankungen (Einzelfälle). In diesen Fällen können mRNA-Impfstoffe oder der proteinbasierte Impfstoff Nuvaxovid verwendet werden.

Kinder unter 5 Jahren können aktuell nicht geimpft werden. Für sie ist kein Impfstoff zugelassen. Daran wird jedoch geforscht, sodass zukünftig mit einem Impfstoff auch für diese Altersgruppe gerechnet werden kann.

Infektionen mit Temperaturen >38 °C sind eine vorübergehende Kontraindikation, nach Abklingen des Fiebers kann geimpft werden.

Viele andere Personengruppen können zwar geimpft werden, möglicherweise ist die Impfung bei ihnen aber weniger wirksam. Das betrifft Personen mit Immundefizienz. Dies heißt aber nicht, dass alle diese Personen nicht auf die Impfung ansprechen. Selbst unter schwer immunsupprimierten Personen, wie z.B. Krebspatienten unter bestimmten Chemotherapien oder Organtransplantierten, ist das Ansprechen auf die Impfung sehr unterschiedlich.

Viele Patient:innen und auch manche Ärzt:innen fürchten vermehrte Komplikationen durch COVID-19-Impfungen bei Immundefizienz. Teilweise wird diese Gefährdung als so hoch eingeschätzt, dass auf wirksamen und möglicherweise dringend indizierten Impfschutz verzichtet wird. Die Impfung immundefizienter Patient:innen ist jedoch besonders wichtig, da diese ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben. Deshalb wird hier in der Regel besonders zu einer Impfung geraten.

Stand: 27.04.2022

Sollten andere Impfungen während der aktuellen SARS-CoV-2-Pandemie durchgeführt werden?

Ja. Während der aktuellen SARS-CoV-2-Pandemie wird das Gesundheitssystem stark belastet. Es ist wichtig, einen guten allgemeinen Gesundheitszustand in der Bevölkerung zu erhalten, um das Gesundheitssystem zu entlasten. Ein umfassender Impfschutz gemäß den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) kann hierzu beitragen. Die STIKO hat zur Durchführung von Schutzimpfungen während der COVID-19-Pandemie außerdem im Epid Bull 18/2020 eine Stellungnahme veröffentlicht. Für den Grippeschutz gilt: Sofern eine Indikation zur Impfung sowohl für Influenza als auch COVID-19 besteht, können die Impfstoffe gleichzeitig verabreicht werden.

Mögliche Interaktionen von anderen Impfungen und COVID-19:

  • Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) durch eine in zeitlicher Nähe verabreichte Impfung beeinflusst wird. Durch Impfungen wird der Impfling vor Infektionen geschützt, die ihn auch in der Pandemiezeit zusätzlich gefährden oder schädigen können.

Mögliche Interaktionen von anderen Impfungen und einer COVID-19-Impfung:

  • Die COVID-19-Impfung kann simultan, d.h. gleichzeitig mit anderen sog. Totimpfstoffen verabreicht werden. Die Injektion soll jeweils an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen.

Priorisierung von Impfungen:

  • Grundimmunisierungen im Säuglingsalter mit dem 6-fach-Impfstoff und dem Pneumokokken-Impfstoff sowie die erste MMR(V)-Impfung sollten weiterhin mit hoher Priorität durchgeführt werden. Wenn zum gleichen Zeitpunkt weitere allgemein empfohlene Impfungen anstehen, sollen diese ebenfalls gegeben werden.
  • Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern mit Symptomen einer Atemwegsinfektion sollen 2 Wochen lang verschoben werden. Die Begleitperson darf weder Fieber noch Zeichen einer akuten Atemwegsinfektion aufweisen und soll möglichst mit dem Kind allein (d.h. ohne Geschwister) zum vereinbarten Termin erscheinen. Weitere Informationen gibt es u.a. auf den Internetseiten der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin.
  • Für Senior:innen und Patient:innen mit chronischen Grundleiden ist eine Pneumokokken-Impfung empfohlen, sofern in den letzten 6 Jahren keine Impfung erfolgte.
  • Auch andere von der STIKO empfohlene Impfungen, die fällig sind (wie z.B. die Tdap-Auffrischimpfung oder die Herpes-zoster-Impfung), können durchgeführt werden. Das Vorgehen wird unter Abwägung des individuellen Risikos und der lokalen Gegebenheiten geplant. Wenn ein:e Patient:in bereits in der Praxis ist, sollten ausstehende Impfungen sofort durchgeführt werden. Insbesondere Patient:innen, die zu einer Risikogruppe für einen schweren Verlauf von COVID-19 gehören (z.B. Senior:innen, Personen mit Immundefizienz oder pulmonalen Vorerkrankungen), sollten jedoch zurzeit nicht in einem Wartezimmer mit weiteren Personen sitzen, um eine Impfung wahrzunehmen. Kontaktreduzierungen schützen nicht nur vor COVID-19 sondern auch vor der Übertragung anderer Infektionserkrankungen.

Stand: 24.09.2021

Für wen ist die Gabe der SARS-CoV-2-neutralisierenden monoklonalen Antikörper Tixagevimab und Cilgavimab (Evusheld) empfohlen?

Die STIKO empfiehlt eine neue medikamentöse Präventionsmaßnahme zusätzlich zur Impfung für bestimmte Personengruppen. Die SARS-CoV-2-Prä-Expositionsprophylaxe (PrEP) soll in Form des Kombinationspräparates Evusheld mit den beiden SARS-CoV-2-neutralisierenden monoklonalen Antikörpern Tixagevimab und Cilgavimab gegeben werden. Sie wird in einer Dosierung von 300 mg/300 mg (cave: formell off-label, da Dosierungsempfehlung gemäß bisheriger Zulassung 150mg/150mg) ab einem Alter ≥ 12 Jahren und einem Gewicht > 40 kg für folgende Personengruppen empfohlen:

  1. Personen mit einer Immunschwäche, bei denen nach Impfung gegen COVID-19 gemäß der aktuellen COVID-19-Impfempfehlungen der STIKO keine schützende Immunantwort auch nach mehreren Impfstoffdosen erwartet wird. Beispiele von relevanten Therapien bzw. Grunderkrankungen, die diese Bedingungen erfüllen, finden sich in den COVID-19-Impfempfehlungen der STIKO.
  2. Personen, bei denen nach einer Immunisierung mit COVID-19-Impfstoffen gemäß aktuellen STIKO-Empfehlungen keine Antikörper nachgewiesen werden konnten.
  3. Personen, bei denen aufgrund von Kontraindikationen Impfungen gegen COVID-19 mit keinem der aktuell zugelassenen Impfstoffe durchgeführt werden können und bei denen gleichzeitig Risikofaktoren für einen schweren Verlauf einer Erkrankung an COVID-19 vorliegen.

Stand: 18.08.2022

Ersetzt die Gabe der SARS-CoV-2-neutralisierenden monoklonalen Antikörper Tixagevimab und Cilgavimab (Evusheld) die Impfung gegen COVID-19?

Nein. Eine Impfung gegen COVID-19 gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlungen sollte vor allem bei Personen mit Immundefizienz immer durchgeführt werden. Aufgrund der Grunderkrankung und/oder einer immunsuppressiven Therapie kann der Teil der Impfantwort, bei dem Antikörper gebildet werden, entweder ganz ausbleiben oder geringer ausfallen. Dennoch wird die Impfung unabhängig von der Grunderkrankung oder der Therapie empfohlen, da ggf. eine schützende zelluläre Immunantwort durch die Impfung erzielt werden kann.

Falls bei immundefizienten Personen ein hohes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf besteht, kann sowohl vor Beginn oder auch nach Beginn und vor Abschluss der empfohlenen Impfserie die Gabe der monoklonalen Antikörper erfolgen. In beiden Fällen soll jedoch die Impfserie durchgeführt bzw. schnellstmöglich vollendet werden. Hierbei soll der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin entscheiden, wann der optimale Impfzeitpunkt gegeben ist (ggf. nach immunologischer Rekonstitution).

Weitere Informationen in der FAQ "Für wen ist die Gabe der SARS-CoV-2-neutralisierenden monoklonalen Antikörper Tixagevimab und Cilgavimab (Evusheld) empfohlen?"

Stand: 18.08.2022

Stand: 18.08.2022

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