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Begleitpersonen mit VorbildfunktionJugendliche dürfen ab 17 Jahren Auto fahren – in Begleitung. „Begleitetes Fahren ab 17“, kurz BF17, macht es möglich. Begleitpersonen übernehmen dabei eine wichtige Rolle: Sie sind Vorbilder für Fahranfängerinnen und Fahranfänger.
Das Wichtigste zu Begleitpersonen in KürzeUnterstützen und Sicherheit vermittelnJe mehr eingetragene Begleitpersonen, desto besser. So bieten sich für die Fahranfängerinnen und Fahranfänger noch mehr Gelegenheiten, am Steuer zu üben und von erfahrenen Fahrerinnen und Fahrern zu lernen. Vorbildliches Verhalten zähltErfahrung ist der Schlüssel: Wer Fahranfängerinnen und Fahranfänger begleiten will, muss 30 Jahre oder älter sein und seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. Und: Mehr als ein Punkt in Flensburg ist nicht erlaubt. Bei der Fahrerlaubnisbehörde meldenEgal ob Ausbilderin oder Ausbilder, Menschen aus der Nachbarschaft oder Leute aus der weiteren Verwandtschaft: Auch wer kein Elternteil ist, kann BF17-Begleiterin oder -Begleiter werden. Die Begleitpersonen benötigen allerdings das Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Geeignete BegleitpersonenDie Idee von BF17 ist, dass Jugendliche von den Erfahrungen der Erwachsenen profitieren. Egal ob Eltern, Bekannte oder Mitarbeitende des Ausbildungsbetriebs: Viele können Begleitperson werden – wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen. Nachweislich gutes FahrverhaltenWer junge Fahranfängerinnen und Fahranfänger begleiten möchte, muss selbst ein gutes Fahrverhalten vorweisen können. Dazu gehört es, nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg zu haben. Wichtig ist auch, die Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens fünf Jahren am Stück zu besitzen. Alles zum Flensburger Punktekonto und dem Punktestand-Check Bürokratisches erledigenAlle Begleitpersonen müssen in die Prüfungsbescheinigung der oder des Jugendlichen eingetragen werden. Das übernimmt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, die umgangssprachlich auch Führerscheinstelle genannt wird. Zusätzliche Begleitpersonen später nachzutragen, ist möglich. Die Anzahl ist unbegrenzt. Gut vorbereitet seinEine Schulung ist für die Begleiterinnen und Begleiter nicht vorgeschrieben. Allerdings ist es empfehlenswert, dass sich Begleitpersonen gemeinsam mit den Jugendlichen auf die Begleitzeit vorbereiten. Viele Fahrschulen bieten dazu Informationsabende an.
Die Aufgaben der BegleitpersonenDie Ausbildung in der Fahrschule legt für Jugendliche den wichtigen Grundstein, sicher Auto fahren zu können. Allerdings verunglücken Fahranfängerinnen und -anfänger zwischen 18 und 24 Jahren häufig, kurz nachdem sie ihre Prüfung abgelegt haben. Begleitetes Fahren macht es möglich, ein Jahr lang mit Erwachsenen wichtige Erfahrungen in der Fahrpraxis zu sammeln. Dabei übernehmen Begleitpersonen wichtige Aufgaben.
Für Sicherheit sorgenBegleitpersonen haben eine langjährige Erfahrung hinterm Steuer. Als Mitfahrende strahlen die Erwachsenen Sicherheit aus – und können noch während der Fahrt Fragen beantworten oder Situationen im Straßenverkehr einschätzen. Wichtig ist, dass Begleiterinnen und Begleiter ruhig bleiben.
Den Überblick behaltenDie erwachsenen Begleiterinnen und Begleiter sollten während der Fahrt aufmerksam den Verkehr beobachten. Geraten Fahranfängerinnen oder Fahranfänger mal in brenzlige Situationen oder zeigen sich unsicher, können Begleitpersonen durch hilfreiche Kommentare und Tipps unterstützen.
Fahrende ernst nehmenBegleitperson müssen BF17-Teilnehmende während der Fahrt ernst nehmen und respektvoll behandeln. Es gilt, niemals aktiv ins Lenkrad zu greifen oder strikte Anweisungen zu geben. Vielmehr sollen sich die Fahranfängerinnen und -anfänger sicherer fühlen, wenn sie im Auto mitfahren. Die SpielregelnFür Begleitpersonen gibt es im BF17 eine Reihe rechtlicher Bestimmungen.
Mindestalter 30 JahreBegleitperson kann nur werden, wer 30 Jahre oder älter ist und seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt. Außerdem gilt es, nur höchstens einen Punkt in Flensburg zu haben.
Nüchtern bleiben und Vorbild seinWährend der Fahrt dürfen Begleitpersonen nicht unter Drogeneinfluss stehen. Für sie gilt außerdem die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Die Fahranfängerinnen und -anfänger sind dafür verantwortlich, dass diese Regeln eingehalten werden.
Offiziell eingetragen seinJugendliche müssen Begleitpersonen vor der ersten gemeinsamen Fahrt bei der zuständigen Führerscheinstelle in der Prüfbescheinigung eintragen lassen. Nur dann ist die Begleitung offiziell. Während der Fahrt ist es wichtig, dass Begleitpersonen den eigenen Führerschein mitführen, um ihn etwa bei einer Polizeikontrolle vorzeigen zu können. Gut versichertAutobesitzerinnen und -besitzer müssen unbedingt die Kfz-Versicherung informieren, wenn 17-Jährige ihr Auto für BF17 nutzen möchten. Informationen zur Versicherung Häufig gestellte Fragen und ihre AntwortenQuicklinksScroll to topWie alt muss man sein um Begleitetes Fahren zu begleiten?Begleitpersonen mit Vorbildfunktion. Jugendliche dürfen ab 17 Jahren Auto fahren – in Begleitung. „Begleitetes Fahren ab 17“, kurz BF17, macht es möglich. Begleitpersonen übernehmen dabei eine wichtige Rolle: Sie sind Vorbilder für Fahranfängerinnen und Fahranfänger.
Was braucht man alles für den Führerschein mit 17?Erforderliche Unterlagen. Personalausweis bzw. Pass.. Persönliche Vorsprache ist erforderlich.. Hauptwohnsitz in Berlin. ... . 1 Lichtbild. ... . Sehtestbescheinigung. ... . Nachweis über Schulung in Erster Hilfe.. Für jede Begleitperson ein Formular "Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17" ... . Angabe der Fahrschule und der Prüfstelle.. Wo muss man beim begleiteten Fahren sitzen?Wo muss die Begleitperson im Auto sitzen? Die Begleitperson kann sowohl auf dem Beifahrersitz, als auch auf der Rücksitzbank sitzen.
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